Workshop zur Ethik der Kosten-Nutzen-Bewertung medizinischer Maßnahmen

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 Präsentation transkript:

Workshop zur Ethik der Kosten-Nutzen-Bewertung medizinischer Maßnahmen Chancen und Risiken einer indikationsübergreifenden Kosten-Nutzen- Bewertung Prof. Dr. Jürgen Wasem Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement Universität Duisburg-Essen Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Übersicht und Einführung Die Aufgabe: Kosten-Nutzen-Bewertung insbesondere für Arzneimittel in der GKV Chancen und Grenzen der indikationsübergreifenden Bewertung von Zusatznutzen mittels des inkrementellen Ansatzes und einer GKV-übergreifenden Perspektive Passt die indikationsübergreifende Bewertung von Zusatznutzen mittels des inkrementellen Ansatzes und einer GKV-übergreifenden Perspektive nicht für die GKV? Schlussbemerkungen Alfried Krupp von Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

1. Die Aufgabe: Kosten-Nutzen-Bewertung insbesondere für Arzneimittel in der GKV Die GKV in Deutschland ist eines der wenigen sozialen Sicherungssysteme mit einem automatischen Reimbursement zugelassener Arzneimittel und freier Preisgestaltung durch die pharmazeutischen Unternehmen mit Festbetragssystem kann die Erstattungsverpflichtung der GKV für nutzengleiche Arzneimittel begrenzt werden Erstattungshöchstbetrag nimmt demgegenüber die Rolle der 4. Hürde ein  Begrenzung der Erstattungsverpflichtung für Arzneimittel mit Zusatznutzen K-N-B als Grundlage Zugleich auch nutzbar für Richtlinien des G-BA bezüglich unwirtschaftlicher Arzneimittel Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

2. Chancen und Grenzen der indikationsübergreifenden Bewertung von Zusatznutzen mittels des inkrementellen Ansatzes und einer GKV-übergreifenden Perspektive Drei Aspekte: Inkrementeller Ansatz Indikationsübergreifende Bewertung GKV-übergreifende Perspektive Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Inkrementeller Ansatz ΔKosten Wertentscheidung „bezahlen“ a ΔOutcome Standard-therapie Wertentscheidung „ablehnen“ tan a = ICER = ΔKosten / Δ Outcome Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Warum inkrementeller Ansatz? Zahlungsbereitschaft für Zusatznutzen für eine gegebene Outcome-Verbesserung, unabhängig vom Ausgangsniveau der Kosten für konsistente Entscheidungen erforderlich Indikation 1 Indikation 2 Kardinaler Outcome Kosten Keine Therapie 10 Alte Therapie 11 10.000 500 Neue Therapie 12 15.000 5.500 Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Inkrementeller Ansatz (beide Indikationen) ΔKosten 5000 ΔOutcome 1 Alte Therapie Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Nicht-Inkrementeller Ansatz (Indikation 1) Kosten neue Therapie 15.000 10.000 5.000 Outcome 10 11 12 Keine Therapie Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Nicht-Inkrementeller Ansatz (Indikation 2) Kosten neue Therapie 5.500 500 Outcome 10 11 12 Keine Therapie Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Warum inkrementeller Ansatz? Zahlungsbereitschaft für Zusatznutzen für eine gegebene Outcome-Verbesserung, unabhängig vom Ausgangsniveau der Kosten für konsistente Entscheidungen erforderlich Zufälligkeiten des bisherigen Preisfindungssystems determinieren die weitere Entwicklung „wichtige“ Fortschritte erzielen u.U. deutlich geringere Zusatzerstattungen als weniger wichtige Zuwächse Falsche Anreize für die forschenden Unternehmen: in Bereichen, in denen schon lange keine Fortschritte mehr erzielt wurden, lohnt es sich künftig erst recht nicht zu investieren Nicht nur ein Übergangsphänomen Inkrementeller Ansatz ist mit gutem Grund einer der ganz zentralen internationalen Standards der Gesundheitsökonomie Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

2. Chancen und Grenzen der indikationsübergreifenden Bewertung von Zusatznutzen mittels des inkrementellen Ansatzes und einer GKV-übergreifenden Perspektive Drei Aspekte: Inkrementeller Ansatz Indikationsübergreifende Bewertung GKV-übergreifende Perspektive Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Chancen einer indikationsübergreifenden Bewertung auch indikationsspezifische Bewertungen haben indikationsübergreifende Implikationen: Budget Impact zumindest implizit immer gegenwärtig Indikationsübergreifende Bewertung ermöglicht Konsistenz über die Erkrankungen hinweg und damit einen rationaleren Umgang mit dem Budget Impact Indikationsübergreifende Bewertung erfordert ein indikationsübergreifendes Outcome-Maß Nach Lage der Dinge bietet sich in erster Linie das QALY als indikationsübergreifendes Outcome-Maß an Antes et al: QALYs international als „de facto-Standard“ in der Gesundheitsökonomie Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Grenzen einer indikationsübergreifenden Bewertung Fehlender Gold-Standard für die Ermittlung der Health Related Quality of Life als einer der 2 Dimensionen des QALY Unterschiedliche Methoden führen nicht zu identischen, auch nicht zu stringent ineinander überführbaren Ergebnissen Explizite und implizite Annahmen bei der Konstruktion der QALYs teilweise empirisch auf schwachen Füßen Methodische Weiterentwicklungen, etwa zur Implementierung von Verteilungsgewichten oder anderer Formen der Berücksichtigung von Gerechtigkeitsüberlegungen, bislang kaum in der Allokationspraxis angewendet Die Grenzen bieten aber auch Chancen zur Weiterentwicklung Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

2. Chancen und Grenzen der indikationsübergreifenden Bewertung von Zusatznutzen mittels des inkrementellen Ansatzes und einer GKV-übergreifenden Perspektive Drei Aspekte: Inkrementeller Ansatz Indikationsübergreifende Bewertung GKV-übergreifende Perspektive Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Warum GKV-übergreifende Perspektive? 90 % der Bürger sind GKV-Versicherte, die große Mehrheit der GKV-Versicherten sind auch in der Pflege- und oder der Rentenversicherung versichert – Effekte jenseits der GKV sind daher auch für die GKV-Versicherten relevant Es wäre ineffizient, Einsparungen oder Mehrausgaben in anderen Bereichen zu ignorieren, wenn sich bei ihrer Berücksichtigung eine andere Entscheidungsgrundlage ergäbe Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

3. Passt die indikationsübergreifende Bewertung von Zusatznutzen mittels des inkrementellen Ansatzes und einer GKV-übergreifenden Perspektive nicht für die GKV? Die Situation in Deutschland weist Besonderheiten auf: Bislang kein Makrobudget – ändert sich allerdings zumindest bei unveränderter Zusatzbeitrags-Härtefall-Regelung schon ab 2009/10 Beim Erstattungshöchstbetrag keine „ja-nein“-Frage (wohl aber ggfs. über die Arzneimittelrichtlinien; siehe Hinweise im Clopidogrel-Urteil des BSG) Gesetzliche Vorgaben zu beachten: §§ 31 IIa, 35b SGB V Schließt dies die Anwendung der skizzierten Verfahren und Prinzipien aus? Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Inkrementeller Ansatz? Gesetzesformulierung schlicht untauglich: „unter Berücksichtigung des therapeutischen Zusatznutzens…im Verhältnis zu den Kosten“ (§ 35b Abs. 1 Satz 3): Entweder Nutzen und Kosten beide inkrementell oder beide nicht inkrementell Internationaler Standard der Gesundheitsökonomie (§ 35b I 5 sowie § 139a IV 1): eindeutig der inkrementelle Ansatz „Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme durch die Versichertengemeinschaft“ (§ 35b I 4): Schwellenwerte für die Relation von Zusatzkosten zu Zusatznutzen bilden dies auf perfekte Weise ab Inkrementeller Ansatz scheint zumindest zulässig und mit Blick auf die skizzierten Wirkungen eines nicht-inkrementellen Ansatzes klar die überlegene, auch ethisch besser zu verantwortende Lösung Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Indikationsübergreifende Bewertung? Beim Patientennutzen soll „die Verbesserung des Gesundheitszustandes, eine Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verlängerung der Lebensdauer, eine Verringerung der Nebenwirkungen sowie eine Verbesserung der Lebensqualität“ erfasst werden (§ 35b I 4) Das QALY berücksichtigt gleich mehrere dieser Kriterien in einer angemessenen Weise Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

GKV-übergreifende Perspektive? „Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme durch die Versichertengemeinschaft“ erfordert einen wirtschaftlich rationalen Einsatz der Mittel von Menschen, die auch Beitragszahler in der Pflege- und Rentenversicherung und Steuerzahler sind  dies legt – wo relevant – eine GKV-übergreifende Perspektive als ehtisch geboten nahe Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

4. Schlussfolgerungen Ein zumindest vom Gesetz gedeckter, wenn nicht gar primär geforderter, Ansatz der Kosten-Nutzen-Bewertung, der zugleich ökonomisch rational und ethisch fundiert ist, sollte inkrementell ausgerichtet sein indikationsübergreifend den Zusatznutzen messen eine GKV-übergreifende Perspektive einnehmen Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine anregende Diskussion Kontakt: juergen.wasem@uni-due.de Tel.: 0201 183 4072/4537 Fax: 0201 183 4073 www.uni-due.de/medizin-management Alfried Krupp v. Bohlen u. Halbach- Stiftungslehrstuhl f. Medizinmanagement