Rechtliche Rahmenbedingungen im Beschaffungsbereich 03.02.06
Inhaltsverzeichnis Unterschied Beschaffung / Einkauf Vertragsarten Gesetzliche Bestimmungen Vertragsstörungen Fallbeispiel 03.02.06
Unterschied Beschaffung / Einkauf Der Einkauf beinhaltet nur Durchführungsauf-gaben und damit verbundene Kontrolle (z.B. Anfragen,Bestell- abwicklung, usw.) Die Beschaffung umfasst auch Planungsaufgaben (Planung des Materialbedarfs, der Menge, des Zeitpunktes) und die Beschaffungslogistik 03.02.06
Vertragsarten Werkvertrag Werklieferungsvertrag Kaufvertrag Kunde liefert Ware an Lieferanten, der sie be- / verarbeitet und zurückschickt Werklieferungsvertrag Lieferant beschafft / stellt Material her, das er an den Kunden liefert Kaufvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Mietvertrag Schenkungsvertrag Darlehensvertrag Dienstvertrag Reisevertrag 03.02.06
Form eines Kaufvertrages Ist in der Regel formfrei Kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden Bedarf in Ausnahmen einer notariellen Beurkundung 03.02.06
Inhalt eines Kaufvertrages Der Inhalt des K. bestimmt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner wie z.B. Zahlungsbedingungen, Liefertermin... Gibt Auskunft über Art, Menge, Preis des Kaufs- bzw. Verkaufsgegenstands 03.02.06
Abschluss des Kaufvertrages Der K. ist immer ein zweiseitiges Rechtsgeschäft Kommt durch mind. 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Antrag, Annahme) Beinhaltet die Veräußerung von materiellen und immateriellen Gütern gegen Entgelt. 03.02.06
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Gesetzliche Bestimmungen Beförderungskosten: Erfüllungsort: Ort des Gefahrenübergangs: Klageort/Gerichtsstand: ab Werk Wohn- / Geschäftssitz des Schuldners Wohn- / Geschäftssitz des Verkäufers Wohn- / Geschäftssitz des Schuldners 03.02.06
Vertragsstörungen 03.02.06
Vertragsstörungen Lieferverzug: - falls Termin bestimmt bei Nichtlieferung - ansonsten bei Mahnung des Gläubigers 03.02.06 10
Vertragsstörungen Lieferverzug: - falls Termin bestimmt bei Nichtlieferung - ansonsten bei Mahnung des Gläubigers Zahlungsverzug: - bei Nichtzahlung innerhalb 30 Tagen 03.02.06 10
Vertragsstörungen Lieferverzug: - falls Termin bestimmt bei Nichtlieferung - ansonsten bei Mahnung des Gläubigers Zahlungsverzug: - bei Nichtzahlung innerhalb 30 Tagen Annahmeverzug: - wenn Gläubiger angebotene Leistung nicht annimmt 03.02.06 10
Vertragsstörungen Lieferverzug: - falls Termin bestimmt bei Nichtlieferung - ansonsten bei Mahnung des Gläubigers Zahlungsverzug: - bei Nichtzahlung innerhalb 30 Tagen Annahmeverzug: - wenn Gläubiger angebotene Leistung nicht annimmt Warenmängel: Käufer kann... - Nacherfüllung verlangen - vom Vertrag zurücktreten - Minderung verlangen - evtl. Schadensersatz verlangen 03.02.06 10
Vertragsstörungen Nichtigkeit: - durch Geschäftsunfähigkeit - wegen Gesetzesverstoß - Verbot des gesetzlichen Vertreters Anfechtbarkeit: - Erklärungsirrtum - Drohung 03.02.06 11
Fallbeispiel Herr Meier sitzt in der Einkaufsabteilung der Fa. Schmitt in Berlin. In der Produktion wird dringend eine neue Maschine für die Herstellung eines neuartigen Produktes benötigt, da man einen Großauftrag bis zum 31.01.06 erfüllen muss. Der Maschinenlieferant, die Fa. Schröder aus München, legt als Anliefertermin für die Maschine den 10.01.06 fest. Da dieser Termin inkl. Aufbau für die einwandfreie Ausführung des Auftrages genügt, gibt Herr Meier sein „O.K.“ an die Verkaufsabteilung, die dem Kunden den 31.01.06 als Liefertermin bestätigt. 03.02.06 12
Ist das Vorgehen des Kunden gerechtfertigt? Wegen einer Panne in der Fertigung der Fa. Schröder kann die Maschine jedoch erst am 15.01.06 bei der Fa. Schmitt angeliefert werden. Aus diesem Grund verzögert sich auch der Liefertermin für den Kundenauftrag um 5 Tage. Der Kunde besteht auf die Lieferung, ist jedoch nicht bereit, den vollen Preis zu bezahlen, sondern beabsichtigt, den Rechnungsbetrag zu kürzen. Ist das Vorgehen des Kunden gerechtfertigt? Welche rechtl. Mittel hat die Fa. Schmitt? 03.02.06 13