Der KfW-Studienkredit

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 Präsentation transkript:

Der KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit: Agenda Der KfW-Studienkredit: Verwendungszweck Wie sieht das neue Produkt aus? Welche Zielgruppe wird angesprochen? Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden? Wie lauten die Konditionen? Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse? Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung? Auch ich möchte Sie recht herzlich zu unserem Vortrag Kfw Studienkredit begrüßen. Mein Name ist Wolfgang Huttner und ich bin Kundenberater in der Sparkasse in der Nürnberger Str. 35. Sollten sich während meines Vortrages eventuelle Fragen für Sie ergeben, bitte ich Sie diese bis zum Schluss aufzuheben. Ich bin gerne bereit im Anschluss meines Vortrages sie individuell bei mir vorne am Pult zu beantworten. Was habe ich für heute geplant? -Ich werde Sie informieren welchen Zweck der Kfw Studienkredit erfüllen soll. -Welche Merkmale den Studienkredit auszeichnen -wer ihn beantragen kann -natürlich wie der Zinssatz ist -was Sie von uns als Sparkasse erwarten können -wo man sich im Internet informieren kann

Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums Verwendungszweck Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums Der Studienkredit soll ihre Lebenshaltungskosten während Ihres Erststudiums finanzieren, somit ist nur eine monatliche Auszahlung möglich

Positionierung des Vertriebspartners Sparkasse Mitwirkung bei der Verbesserung der Finanzierungssituation im Studium unserer Kunden Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden in Deutschland mehr Studierende mehr Absolventen kürzere Studiendauer Breiterer Zugang zum Studium Interessanter Kundenkreis der Sparkassen Ziel ist es ihre Einkommenssituation während des Studiums zu verbessern. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden in Deutschland verbessern Es gibt in Deutschland pro Jahr nur 36 % Studienanfänger im Vergleich zum OECD Durchschnitt hier sind es 53 % Die Zahl der Absolventen belaufen sich auf 19,5 % in Deutschland, im OECD Durchschnitt sind es 32,2 % Zu guter Letzt ist auch die Studiendauer bei uns über ein Jahr länger als im OECD Durchschnitt Darüber hinaus soll ein breiter Zugang der Abiturienten zum Studium ermöglicht werden , unabhängig von deren sozialen Herkunft . Bei uns sind Sie nicht erst dann ein interessanter Kunde, wenn Sie nach dem Studium in gut dotierte Angestelltenverhältnisse eintreten, sondern schon heute also jetzt

Heutige Finanzierung des Studiums Die Finanzierungsquellen Wie Sie hier sehen ist neben der Unterstützung durch die Eltern , der eigene Verdienst die zweitwichtigste Finanzierungsquelle. Unser Ziel ist es, Studium und Arbeit zu entkoppeln, so dass Sie sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können Quelle: 17. Sozialerhebung des DSW

Der KfW-Studienkredit: Agenda Der KfW-Studienkredit: Verwendungszweck Wie sieht das neue Produkt aus? Welche Zielgruppe wird angesprochen? Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden? Wie lauten die Konditionen? Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse? Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?

Worauf bei der Produktgestaltung besonders geachtet wurde Zugang für alle Studierenden Freizügigkeit in der Studienwahl flexible Anpassung an den Finanzierungsbedarf attraktive Konditionen vertretbare Belastung in der Rückzahlungsphase effiziente, schlanke und kostengünstige Abwicklung Beantragen kann ihn jeder Studierende im Erststudium Unabhängig von der Studienwahl Anpassung ihres Kreditbedarfes 2x im Jahr möglich Günstige Zinssätze: Derzeit 5,10 % variable Anpassung Jeweils am 1.4 und 1.10. Aber Zinsobergrenze von 8,38 % garantiert für 15 Jahre Anpassung der Rückzahlungsrate an Ihre persönlichen Erfordernisse Beantragung/Abwicklung Online

Wer kann den Studienkredit beantragen? Deutsche / EU-Bürger sowie deren Familienangehörige im Alter von 18-30 Jahren (Erstsemester) bei Finanzierungsbeginn Vollzeitstudierende an staatlichen / staatlich anerkannten Hochschulen förderfähig: alle Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland bis zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (sog. Erststudium) Ausnahme: konsekutive Master-Studiengänge Vorausgehender Bachelor-Abschluss wird im KfW-Studienkredit nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet. Liste der förderfähigen Hochschulen im Internetauftritt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unter http://81.169.169.236/kompass/xml/index_hochschule.htm Beantragen kann den Studienkredit Deutsche und deren Familienangehörige unabhängig von der Nationalität (Ehegatten,Partner und Kinder jünger 21 J) Und EU Bürger, wenn sich sich bereits seit 3 Jahren mind. In Deutschland aufhalten und deren Familienangehörige Förderfähig sind Erststudiengänge von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen ( Liste auf der Kfw Seite), aber auch Master-Studiengänge, da der Bachelor-Abschluss nicht als Erststudium gewertet wird.

nicht förderfähige Studiengänge Teilzeitstudiengänge (bei Antragstellung) berufsbegleitende Studiengänge Laufbahnprüfungen (z. B. Referendarausbildung) Aufbau-, Promotions-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengänge Studien an Berufsakademien, da nicht bundeseinheitlich als Fachhochschulabschluss anerkannt Studiengänge, bei denen die Studierenden in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Träger der Hochschule stehen (Ausnahmen: Tätigkeiten als studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte) Nicht förderfähige Studiengänge ....Ausnahmen: geringfügige Anstellungen (400 € Jobs)

Ablehnungsgründe Ablehnung durch die KfW bei formaler Antragsberechtigung nur, wenn folgende harte Negativmerkmale vorliegen: Privatinsolvenz Eidesstattliche Versicherung Haftandrohung wegen Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung Ansonsten erhält Studienkredit jeder Student den Studienkredit, wenn er die Antragsvoraussetzungen erfüllt, zum selben Zinssatz unabhängig vom Studienfach/Ort, Noten, Einkommen und auch ohne Sicherheiten

Konditionen: Kredit- und Auszahlungsbetrag Kreditbetrag: maximal 650 €, mindestens 100 € im Monat Anpassung jeweils zum 1.4. / 1.10. möglich Fixierung Kreditbetrag für eine ROP einmalige VP-Vergütung in Höhe von 232 € bei Zusage kapitalsaldoerhöhend Auszahlungsbetrag: i. d. R. Auszahlungsbetrag = Darlehensbetrag – Zinsen Zinsaufschub unter bestimmten Voraussetzungen möglich Auszahlung: monatlich im Voraus, jeweils zum 1. des Monats Max. 650 € mind. 100 € im Monat, d.h. bei max. 14 Semester kann sich der Gesamtbetrag auf insgesamt 54.600 € belaufen . Anpassungen z.B. Auszahlungsbeträge sind immer am 1.4. bzw. 1.10. möglich d.h. mind. Für eine ROP fest. Unsere Vertriebspartner Vergütung für unsere Tätigkeit beläuft sich auf einmalig 232 € und erhöht die Darlehenssumme. Die Auszahlungen erfolgen zum Monatsbeginn im voraus; Zinsen werden mit der Auszahlung verrechnet. Ein Zinsaufschub, d.h. die volle Auszahlung der monatlichen Rate ist unter bestimmte Voraussetzungen möglich - später mehr

Begriffsdefinitionen Roll-Over-Termin (ROT): 1. April und 1. Okober jeden Jahres Zu diesen Zeitpunkten: wird der aktualisierte Zinssatz für die nächsten 6 Monate für alle Kreditnehmer wirksam kann der Auszahlungsplan geändert werden kann der Kreditnehmer den Auszahlungsstopp veranlassen kann der Kreditnehmer gegen Vorlage des Leistungsnachweises von laufender Zinszahlung zum Zinsaufschub übergehen (einmalig, irreversibel) können Urlaubssemester beginnen kann der Tilgungsplan geändert werden können in der Tilgungsphase Sondertilgungen erfolgen Roll-Over-Periode (ROP): Zeiträume vom 1.4. bis 30.9. sowie vom 1.10. bis 31.3. jeden Jahres Zu den sogenannten Roll-Over-Terminen am 1.4. und 1.10. können jeweils z.B. folgende Veränderungen vorgenommen werden (Beantragung 2 Wochen vorher auf der Kreditnehmer Plattform): Auszahlungspläne bzw. Tilgungspläne können geändert werden. Zinsaufschub kann beantragt werden. Sondertilgungen können vereinbart werden. Und der jeweilige aktuelle Zinssatz (5,10 %)wird für die nächsten 6 Monate fixiert , er verändert sich aber derzeit max.auf 8,38%. Die Roll-Over-Perioden sind die Zeiträume zwischen den ROT nämlich 1.4. bis 30.9. , sowie 1.10. bis 31.3. jeden Jahres. LN auf Seite 16

Konditionen: Zinsen Zinszahlung: Zinssatz: Zinsfixierung: in Auszahlungs- und Karenzphase grundsätzlich monatlich, nachschüssig Zinssatz: Zinssatz = 6-Monats-EURIBOR + Marge < garantierter Höchstzinssatz garantierter Höchstzinssatz für 15 Jahre festgeschrieben Zinsfixierung: Festlegung / Anpassung der variablen Zinsen zum 1.4. / 1.10 Zinssatz für eine Roll-Over-Periode fest Die Zinszahlung erfolgt monatlich. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an den 6 monatigen Refinanzierungssatz der Banken untereinander, zuzüglich einer Marge. Dieser Zinssatz wird nie den bei Vertragsabschluss garantierten Höchstzinssatz der für 15 Jahre festgeschrieben ist übersteigen (5,10 %, 8,38%). Die Anpassungen erfolgen immer an den bereits schon bekannten ROT sind aber mindest für eine ROP fest.

Auszahlungsphase zu beachten: i. d. R. bis zum 10. Fördersemester (Minimum 1 Fördersemester) Ausnahme: auf begründeten Antrag (Bescheinigung der Hochschule) Verlängerung der Förderdauer um maximal 4 Fachsemester zu beachten: Verkürzung der Auszahlungsphase durch: zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierte Fachsemester im geförderten ersten Studienfach bei Studienfachwechsel bereits in anderen Studienfächern absolvierte und mit einem KfW-Studienkredit geförderte Semester In der Regel für 10 Fördersemester + max.Verlängerung um 4 Fachsemester möglich, wenn die Hochschule eine Bescheinigung ausstellt über den voraussichtlichen Studienabschluss. (Vordruck auf der Kfw Seite) Aber Anrechnung bereits absolvierter Fachsemester im geförderten Studienfach, bzw. bei Studienfachwechsel bereits in anderen Studienfächern absolvierte und mit Studienkredit geförderte Semester. Beispiel auf der folgenden Seite

Auszahlungsphase: Beispiel Antragsteller hat bereits 5 Semester im geförderten Studienfach absolviert. Die Finanzierung soll zu Beginn des 6. Fachsemesters starten. Anrechnung der 5 bereits absolvierten Fachsemester maximal 5 Fördersemester für KfW-Studienkredit. ggf. Verlängerung der Förderung um max. 4 Semester bei Vorlage der Bescheinigung der Hochschule (KfW-Standardformular im Internet) Dem Antragsteller werden die 5 bereits absolvierten Fachsemester auf die 10 möglichen geförderten Fachsemester angerechnet, somit verbleiben ihm noch max. 5 Fördersemester + max. 4 Semester, wenn Bescheinigung der Hochschule vorgelegt wird

Auszahlungsphase: Vorlage Leistungsnachweis Fortsetzung der Finanzierung ab dem 6. / 7. Fördersemester setzt Vorlage eines Leistungsnachweises zum Ende des 5. / 6. Fördersemesters voraus Nachweis des Studienfortschritts im finanzierten Studienfach: bestandene Zwischenprüfungen Bescheinigung der Hochschule, dass eine „gemäß Regelstudienzeit im 4. Semester zu erbringende Leistung“ erbracht wurde Standardformular der KfW (ggf. Einreichung entsprechender Dokumente wie bspw. Vordiplom) Zum Ende des 5.( FH)/ 6.(Uni) Fördersemesters müssen Leistungsnachweise vorgelegt werden, dass die Finanzierung ab dem 6./7. Fördersemesters fortgesetzt werden kann : Studiengänge mit Zwischenprüfung: Bestandene Zwischenprüfung Ende 5. bis 6. Fördersemesters(31.3. oder 30.9.9) + Formblatt Leistungsnachweis Studiengänge ohne Zwischenprüfung: Vordruck „ gemäß Regelstudienzeit im 4. Semester zu erbringende Leistung“ (Bescheinigung der Hochschule)

Auszahlungsphase: Auszahlungsunterbrechung Von der Hochschule genehmigte Urlaubssemester: automatische Veranlassung einer Auszahlungsunterbrechung für maximal 12 oder zweimal 6 Monate ( = 2 Semester) keine Anrechnung als Fördersemester / auf maximale Förderdauer Einzug der Zinsen, sofern kein Zinsaufschub eingeräumt wurde Werden von der Hochschule genehmigt werden und müssen nicht zeitlich zusammenhängen Ab dem 3. Urlaubssemester geht das Darlehen in die Karenzphase/Auszahlungsphase über Ein Folgeantrag für die noch nicht ausgeschöpfte Zahl an Fördersemester muss gestellt werden.

Ende der Auszahlungsphase / Beginn Karenzphase automatisch ab 3. Urlaubssemester bei Nicht-Vorlage des Leistungsnachweises bei Hochschulwechsel: neue Hochschule nicht förderfähig bei Abschluss des Studiums Auszahlung endet spätestens mit dem Monat, in dem der erste berufsqualifizierende Abschluss erreicht wird nach 10. oder 14. Fördersemester Wann endet nun die Auszahlungsphase und das Darlehen geht in die Karenzphase über?

Konditionen: Zinsaufschub (I) Übergang zum Verfahren Zinsaufschub möglich in der Auszahlungsphase: nach dem Leistungsnachweis, frühestens nach Ablauf der ersten finanzierten Roll-Over-Periode mit Beginn der Karenzphase zu einem Roll-Over-Termin irreversibel aufgeschobene Zinsen zu Beginn der Tilgungsphase in einer Summe fällig keine Stundungszinsen für aufgeschobene Zinsen Der Studierende hat die Möglichkeit die Zinszahlung bis zum Beginn der Rückzahlungsphase aufzuschieben: Wann: -In der Auszahlungshase nach dem Leistungsnachweis, also ab dem 7. Fördersemester -Zu Beginn der Karenzphase -Zu einem ROT Einmal beantragt nicht mehr rückgängig zu machen Die Zinsen werden entweder in der Tilgungshase in einer Summe zurückgezahlt oder dem Darlehensbetrag zugeschlagen oder im Rahmen der monatlichen Rückzahlungsrate zurückbezahlt

Konditionen: Zinsaufschub (II) KfW benennt dem Darlehensnehmer zu Beginn der Tilgungsphase bis zum Ende der Karenzphase aufgelaufene Zinsen mögliche Tilgungsvarianten Effektivzins bei Zinskapitalisierung Tilgungsvarianten: unmittelbar  Rückzahlung zu Beginn der Tilgungsphase in einer Summe im Rahmen der Tilgungsannuitäten  Kapitalisierung der Zinsen  Ergänzungsvertrag zwischen KfW und Kreditnehmer (wg. Zinseszinsverbot) Der Studierende hat die Möglichkeit die Zinszahlung bis zum Beginn der Rückzahlungsphase aufzuschieben: Wann: -In der Auszahlungshase nach dem Leistungsnachweis, also ab dem 7. Fördersemester -Zu Beginn der Karenzphase -Zu einem ROT Einmal beantragt nicht mehr rückgängig zu machen Die Zinsen werden entweder in der Tilgungshase in einer Summe zurückgezahlt oder dem Darlehensbetrag zugeschlagen oder im Rahmen der monatlichen Rückzahlungsrate zurückbezahlt

Tilgungsphase per Lastschrifteinzug durch KfW zum Monatsersten Standardannuität Tilgung binnen 10 Jahren nach Ablauf der Karenzzeit Mindestannuität Tilgung binnen 25 Jahren nach Ablauf der Karenzzeit per Lastschrifteinzug durch KfW zum Monatsersten Höhe der Annuität frei wählbar, Mindestannuität: 20 € (nur wenn max. Tilgungsdauer von 25 Jahren eingehalten werden kann) Veranlassung von Tilgungsplanänderungen / APL-Tilgungen bis zum 15.03. / 15.09. Anpassung der Annuitäten / APL-Tilgungen erfolgt zu Roll-Over-Termin APL-Zahlungen in beliebiger Höhe ab 100 € Es wir in der Tilgungsphase zwischen einer Standardannuität und einer Mindestdarlehensrate unterschieden:

Phasen der Darlehenslaufzeit Auszahlungsphase Karenzphase Tilgungsphase i. d. R. max. 10 Semester (= 5 Jahre) ggf. Verlängerung um bis zu 4 Semester (= 2 Jahre)  max. 7 Jahre i. d. R. 18 Monate mindestens eine vollständige ROP maximal 23 Monate  max. 23 Monate bei Standardannuität: 10 Jahre bei Mindestannuität:: 25 Jahre  max. 25 Jahre Zinsen fällig Zinsaufschub möglich keine apl-Tilgung Zinsen fällig Zinsaufschub möglich keine apl-Tilgung Rückzahlung Darlehen + aufgelaufene / laufende Zinsen Standard- / Mindestannuität apl-Tilgung möglich Nachdem wir die einzelnen Phasen der Darlehenslaufzeit durchgesprochen haben sehen Sie hier nochmals eine schöne Übersicht: Die Phasen teilen sich in eine Auszahlungsphase die max. 7 Jahre dauern kann, in eine Aufschubphase von maximal 23 Monaten und in eine Tilgungsphase von je nach gewählter Annuität von 10 bis 25 Jahren. Die gesamt Darlehenslaufzeit beläuft sich auf 33 ½ Jahre APL Tilgungen sind nur in der Tilgungsphase möglich, in der Auszahlungsphase und in der Karenzphase sind, wenn kein Zinsaufschub vereinbart wurde, die Zinsen fällig. gesamte Darlehenslaufzeit max. 33 Jahre + 6 Monate

Der KfW-Studienkredit: Agenda Der KfW-Studienkredit: Verwendungszweck Wie sieht das neue Produkt aus? Welche Zielgruppe wird angesprochen? Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden? Wie lauten die Konditionen? Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse? Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung? Nachdem wir uns den Studienkredit ausführlich angesehen habe, gebe ich Ihnen einen Abriss darüber welche Aufgabe wir als Sparkasse übernehmen.

Mögliche Beratungsaufgaben der Sparkasse Beratung im Hinblick auf Produktgestaltung und die Wahlmöglichkeiten des Kreditnehmers Unterstützung bei der Ermittlung des monatlichen Finanzierungsbedarfs / monatlichen Kreditbetrages (Hinweis auf Internetangebot der KfW) Berechnung der Gesamtverschuldung / Belastung in der Rückzahlungsphase (Hinweis auf Tilgungsrechner der KfW) Wir beraten Sie rund um den Studienkredit, was die Produktgestaltung, bzw.die verschieden Wahlmöglichkeiten betrifft. Darüber hinaus berechnen wir Ihnen gern Ihren monatlichen Finanzbedarf bzw. Kreditbedarfs und ermitteln die monatliche Rückzahlungsrate.

Beratung: Antragstellung / Finanzierungsbeginn Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 15.09. Beantragungs-stichtag Nachfrist 16.09.-30.09. Beantragung bis zum Beantragungsstichtag 15.09.: erste Auszahlung zum 01.10. für Monat Oktober Antragseingang (Papierantrag) in der Nachfrist (16.09-30.09.): erste Auszahlung zusammen mit 2. Rate am 01.11. für Monate Oktober und November Papiereingang bei KfW (Eingangsstempel)! Hier sehen Sie exemplarisch, wann eine Finanzierung beginnen kann: Maßgebend ist der Papiereingang bei der KFW Beantragung bis zum 15.2. erste Auszahlung zum 1.3. Antragseingang in der Nachfrist vom 16.2. bis zum 28.2. Auszahlung für Monate März und April zum 1.4.2006 Beantragung ab dem 1.3. Auszahlung der ersten Rate am 1.4.2006 Beantragung nach Ablauf der Nachfrist (ab 01.10.): Auszahlung der ersten Rate am 01.11. für Monat November; keine rückwirkende Finanzierung für Monat Oktober

Der KfW-Studienkredit: Agenda Der KfW-Studienkredit: Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse? Im Rahmen der Beratung? Bei Antragstellung? Während der Auszahlungsphase? Welche Aufgaben übernehmen wir bei der Antragstellung?

So funktioniert die Kreditvergabe Immatrikulationsbescheinigung, Personalausweis Studierender Sparkasse KfW-Bildungsportal KfW Auf dieser und den folgenden Seite skizzierte ich, wie die Kreditvergabe funktioniert. Der Studierende informiert sich über das Kfw Bildungsportal + druckt sich das kombinierte Antragsformular/Darl. Angebot aus. der Studierende geht damit zur Sparkasse incl. der Immatrikulationsbescheinigung u. Studienbescheinigung Wir prüfen den Antrag geben ihn Online frei und versenden ihn papierhaft an die Kfw. Achtung: Unterschrift im Beisein des Spk. Mitarbeiters, Kreditentscheidung liegt bei KFW KfW übernimmt das Rückzahlungsrisiko und die zentrale Bearbeitung der Kredite

Antragsverfahren Über den Internetantrag zum Studienkredit erfasst der Studierende online seine Daten: Angaben zu seiner Person Angaben zum Studium (gem. Studienbescheinigung) Kreditwunsch Auf diese Internetanwendung hat jeder Internetnutzer Zugriff unter www.kfw-foerderbank.de im Bereich Bildung - Online-Kreditportal Wie funktioniert nun das Antragsverfahren detailliert? Über die Internetseite www.kfw-foerderbank.de erfasst der Studierende seine persönlichen Daten, Angaben zum Studium und Kreditwunsch + druckt sich nach Beendigung seiner Eingaben sein Vertragsangebot aus und legt den Antrag uns zur Prüfung und Freigabe vor. Die verschlüsselten Daten werden 6 Wochen lang in der Kfw Datenbank gespeichert. Auch wir können nur durch ein Passort zugreifen

Antragsverfahren Der Studierende generiert nach Beendigung seiner Eingaben sein Vertragsangebot als PDF-Datei und druckt es aus. Parallel werden die Daten in der KfW-Datenbank im Internet gespeichert. Sie sind durch Verschlüsselung vor unbefugtem Zugriff geschützt nach Speicherung nur noch über Passwort geschützte Vertriebspartnerplattform aufrufbar Der Antragsteller legt den Antrag / das Vertragsangebot seiner Sparkasse zur Prüfung / Freigabe vor. Wie funktioniert nun das Antragsverfahren detailliert? Über die Internetseite www.kfw-foerderbank.de erfasst der Studierende seine persönlichen Daten, Angaben zum Studium und Kreditwunsch + druckt sich nach Beendigung seiner Eingaben sein Vertragsangebot aus und legt den Antrag uns zur Prüfung und Freigabe vor. Die verschlüsselten Daten werden 6 Wochen lang in der Kfw Datenbank gespeichert. Auch wir können nur durch ein Passort zugreifen

Aufgaben der Sparkasse bei Antragstellung Prüfung ausgewählter personenbezogener Daten (Legitimationsprüfung) Prüfung der persönlichen Antragsberechtigung evtl. Prüfung der Antragsberechtigung im Hinblick auf Hochschule, wenn Hochschule nicht in der HRK-Liste verzeichnet Wir prüfen folgendes: Gültige Studienbescheinigung (Studienfach, Fachsemesteranzahl, angestrebter Abschluss) PA bzw. RP mit Meldebestätigung Kontoverbindung bei einer Sparkasse Ggf . LN ab dem 5./6. Fachsemester Ggf. Formblatt „nicht-deutscher Antragsteller“ Prüfung der Altersbeschränkung (18J < 31 J)

Aufgaben der Sparkasse bei Antragstellung Aufruf der vom Studierenden gespeicherten Daten im Internet (Vertriebspartnerplattform) Antragsdaten / Vertragsangebot korrekt:  Freigabe der Daten im Internet (2-Augenprinzip) Antragsdaten / Vertragsangebot zu ändern:  Änderung der Daten im Internet  Ausdruck der aktualisierten Antragsdaten / des Vertragsangebots  Freigabe der aktualisierten Daten im Internet (2-Augenprinzip) Versand des von Antragsteller und Vertriebspartner unterzeichneten Vertragsangebots per Post an die KfW Danach geben wir entweder die Antragsdaten/Vertragsangebot im Internet frei Oder Freigabe erst nach Änderung der Antragsdaten/Vertragsangebot Nach Ausdruck des unterzeichneten Vertragsangebots Versand an Kfw

Aufgaben der Sparkasse an jedem Semesteranfang Prüfung der aktuellen Studienbescheinigung Bestätigung der Fortführung des Studiums auf der Vertriebspartnerplattform im Internet Prüfung und Freigabe der vom Studierenden ggf. eingetragenen, aktualisierten Daten im 2-Augen-Prinzip, bspw. Urlaubssemester aktuelle Hochschule aktuelles Studienfach aktuelle Adresse (Eine Änderung ist vom Darlehensnehmer direkt über das Online-Kreditportal vorzunehmen) Prüfung der aktuellen Studienbescheinigung und Bestätigung der Fortführung des Studiums auf der Vertriebspartnerplattform Prüfung und Freigabe ihrer im Internet eingetragene Daten: z.B. Urlaubssemester, Hochschule, Studienfach, Adresse

Sonderfall: Hochschulwechsel / Urlaubssemester Ist die neue Hochschule nicht förderfähig, erfolgen automatisch Auszahlungsstopp und Eintritt in die Karenzphase. Urlaubssemester: Im Rahmen der Prüfung der Studienbescheinigung: Liegt ein von der Hochschule genehmigtes Urlaubssemester vor? Freigabe der Daten über Vertriebspartner-Plattform automatische Auszahlungsunterbrechung (max. 2 Semester) automatischer Übergang in Karenzphase im 3. Urlaubssemester Ist die neue Hochschule nicht förderfähig erfolgen automatisch Auszahlungsstopp und Eintritt in die Karenzphase. Das Thema Urlaubssemester haben wir bereits besprochen.

Zusammenfassung Aufgaben der Sparkasse ergänzende Beratung der Antragsteller bei Antragstellung / während der Auszahlungsphase Innerhalb von maximal 4 Arbeitstagen (Montag-Freitag): Prüfung der Antragsberechtigung der Legitimation der Studienbescheinigung Freigabe der (aktualisierten) Daten über die Vertriebspartner-Plattform Postalischer Versand der Antragsunterlagen Wir beraten Sie speziell bei der Antragstellung und während der Auszahlungsphase und geben innerhalb von 4 Arbeitstagen nach erfolgter Prüfung den Antrag frei und versenden diesen an die Kfw

Was nicht zu den Aufgaben der Sparkasse gehört Die komplette Bearbeitung des KfW-Studienkredits erfolgt durch die KfW. Die Entscheidung über die Kreditvergabe liegt bei der KfW. Entscheidungen über die Konsequenzen einer Veränderung von kreditrelevanten Daten (bspw. Anträge auf Verlängerung der Förderdauer, Stundung, Verzicht) werden in der KfW getroffen. Die Prüfung der Leistungsnachweise erfolgt durch die KfW. Die Beratung in der Karenz- und Tilgungsphase übernimmt die KfW. keine Archivierung der Unterlagen durch Sparkasse Die komplette Bearbeitung und Genehmigung erfolgt durch KFW bzw. Entscheidungen bei Veränderung kreditrelevanter Daten. Die Beratung in der Karenzphase und Tilgungsphase übernimmt die Kfw Keine Archivierung von Unterlagen

Der KfW-Studienkredit: Agenda Der KfW-Studienkredit: Verwendungszweck Wie sieht das neue Produkt aus? Welche Zielgruppe wird angesprochen? Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden? Wie lauten die Konditionen? Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse? Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung? Welche Informationsquellen stehe Ihnen im Internet zur Verfügung?

Finanzbedarfs-Check „Brauche ich wirklich einen Kredit?“ Informationsquellen Finanzbedarfs-Check „Brauche ich wirklich einen Kredit?“ Zugang zum Online-Kreditantrag, zur Kreditnehmer-Plattform und zum Tilgungsrechner Liste der förderfähige Hochschulen (Link zum Internetauftritt der HRK) Finanzbedarf-Check Kreditnehmerplattform mit Zugang zum Online-Kreditantrag Liste der förderfähigen Hochschulen Formblätter

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Ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse Erlangen Wolfgang Huttner Geschäftsstelle Nürnberger Straße, Tel. 09131 / 8929-18 Marion Pribek Geschäftsstelle Herzogenaurach, Hauptstraße, Tel. 09132 / 78410 Eberhard Geck Geschäftsstelle Drausnickstraße, ´ Tel. 09131 / 5067190 Benjamin Horbaschek Geschäftsstelle Martin-Luther-Platz, Tel. 09131 / 8921-0 Sandra Gebauer Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824-216 Stefanie Griechenbaum Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 324 Kristin Götz Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 218 Stefan Oberseider Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 7699 Klaus-Dieter Sahrmann Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 – 330 sowie alle weiteren Geschäftsstellen oder www.sparkasse-erlangen.de Ich bin am Ende meines Vortrages angelangt und möchte mich auch im Namen des Herrn Zink für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Fragen beantworte ich gerne hier am Pult.