Arbeitssicherheit Lagerlogistik

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Ihr erster Arbeitstag im AAW!
 Präsentation transkript:

Arbeitssicherheit Lagerlogistik © Unternehmensberatung, -schulung, -training Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher

Ihre Ansprechpartner im Betrieb Werkleiter: Betriebsleiter: Betriebsassistenten: Werksarzt, -ärztin: Sicherheitsfachkraft: Vorgesetzte/r: Ersthelfer im Bereich: Sicherheitsbeauftragter im Bereich:

Wo befindet sich der in Ihrem Bereich nächste? Feuerlöscher Notausgang Verbandskasten Wichtige Rufnummern: Notarzt Durchgangsarzt Feuerwehr Rettungsdienst

Gefährdungen vermeiden Sie sind verpflichtet für sich selbst und für Ihre Kollegen, die von ihrer Arbeit betroffen sind, nach Ihren Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers zu handeln. Sie haben insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die Ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

Grundsätze Lagern und Stapeln Lager und Stapel dürfen nur so errichtet werden, wie es die zulässige Belastung von tragenden Bauteilen gestattet. Gegenüber Verkehrswegen und bewegten Teilen, wie Fördermitteln oder Hebezeugen, ist ein Sicherheitsabstand von mind. 0,5 m einzuhalten. Lager und Stapel sind so einzurichten, zu erhalten, abzutragen oder abzubauen, dass keine Gefährdung entstehen kann. Lager und Stapel dürfen nicht bestiegen werden. Das Anlegen von Anlegeleitern an einen Stapel ist verboten!

Grundsätze für das Betreiben von Lägern Das Lagern von Gegenständen ist verboten: vor elektrischen Verteilern und Schaltanlagen vor Einrichtungen zur Ersten Hilfe vor Feuerlöschgeräten in Verkehrs- und Rettungswegen. Das Lagern von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten ist verboten: • an Arbeitsplätzen (Ausnahme: Tagesverbrauchsmenge), • in Treppenräumen • in Durchgängen und Durchfahrten. Sicherheitsanforderungen für Gefahrstoffe beachten! • Kein Zugang für Betriebsfremde! • Zusammenlagerung beachten!

Errichten von Stapeln Tragfähigkeit des Fußbodens beachten! Zulässige Nutzlasten, Auflasten und Stapelhöhen dürfen nicht überschritten werden. • gilt für Lagergeräte, Hilfsmittel und Lagergut Maximale zulässige Stapelhöhe beachten! Tragfähigkeit einer Palette max. 1000 kg Tragfähigkeit einer Gitterbox max. 1000 kg, höchstens fünffach stapeln. Empfehlung: Maximal das 4fache der Stapeltiefe verbauen. Stapel sind lotrecht zu errichten. (max. 2% Neigung) Die Standsicherheit muss auch bei Neigung der Grundfläche, bei Wind oder ähnlichen Einflüssen gewährleistet sein. • Lagerung auch im pyramidenförmigen Aufbau möglich. Gegen äußere Einwirkungen schützen, damit keine gefährlichen Veränderungen entstehen.

Palettenregale Doppel-Regale, die von zwei Seiten mit nicht zwangs-gesteuerten Fördermitteln beladen werden, müssen Durchschiebesicherungen haben. Regale, die mit nicht spurgebundenen Flurförderzeugen bedient werden, müssen in Eckbereichen mit einen mind. 0,3 m hohen Anfahrtschutz gesichert werden. Regale sind zu kennzeichnen, wenn • die Fachlast mehr als 200 kg und • die Feldlast mehr als 1.000 kg betragen darf. Es ist verboten: Lasten in Regale einzubringen, die die Fach- oder Feldlast überschreiten.

Fach- und Feldlast Feldlänge Fachlast ist diejenige Last, die von einer Regalseite aus in ein Fach eingebracht werden kann. Feldlast ist die Summe der Fachlasten in einem Feld, wobei eine gleichmäßige Lastverteilung zugrunde gelegt wird. Beispiel:

Sicherheitszeichen - Verbotszeichen P01 Rauchen verboten P02 Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten P03 Für Fußgänger verboten P04 Mit Wasser löschen verboten P06 Zutritt für Unbefugten verboten P07 Für Flurförderzeuge verboten P08 Berühren verboten P05 Kein Trinkwasser P 12 Nichts abstellen und Lagern Besteigen verboten Nahrungsaufnahme verboten P09 Nicht berühren, Gehäuse steht unter Spannung

Sicherheitszeichen - Warnzeichen Warnung vor feuer- gefährlichen Stoff W02 Warnung vor explosions- gefährlichen Stoffen W03 Warnung vor giftigen Stoffen W04 Warnung vor ätzenden Stoffen W05 Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen W06 Warnung vor schwebenden Lasten W07 Warnung vor Flurförderzeugen W08 Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung W09 Warnung vor einer Gefahrstelle W10 Warnung vor Laserstrahlen W11 Warnung vor brand- fördernden Stoffen W12 Warnung vor elektromagnetischer Strahlung

Sicherheitszeichen - Warnzeichen Warnung vor magnetischem Feld W14 Warnung vor Stolpergefahr W15 Warnung vor Absturzgefahr W16 Warnung vor Biogefährdung W17 Warnung vor Kälte W18 Warnung vor Gesundheits-schädlichen oder reizenden Stoffen W19 Warnung vor Gasflaschen W20 Warnung vor Gefahren durch Batterien W21 Warnung vor explosions-gefährlicher Atmosphäre W23 Warnung vor Quetschgefahr Gefahrenkennzeichnung

Gebotszeichen M01 Augenschutz benutzen M02 Schutzhelm benutzen M03 Gehörschutz benutzen M05 Schutzschuhe benutzen M06 Schutzhandschuhe benutzen M07 Schutzkleidung benutzen M11 Allgemeines Gebotszeichen (Nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen) M10 Für Fußgänger Rückhaltegurt benutzen

(für Rettungswege und Notausgänge/Türen) Rettungszeichen (für Rettungswege und Notausgänge/Türen) E01 Rettungsweg E03 Notausgang E02 Notausgang E04 Rettungsweg E05 Notausgang E16 Sammelstelle

Rettungszeichen (für Erste-Hilfe-Einrichtungen) Krankentrage E09 Augenspüleinrichtung E10 Notruftelefon E13 Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen E15 Arzt

(Nur in Verbindung mit einem anderen Brandschutzzeichen F01 Richtungsangabe (Nur in Verbindung mit einem anderen Brandschutzzeichen F02 Löschschlauch F03 Leiter F04 Feuerlöschgerät F05 Brandmelder F06 Einrichtung zur Brandbekämpfung

ENDE