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Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz

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Präsentation zum Thema: "Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz"—  Präsentation transkript:

0 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Mitarbeiter helfen Energie sparen Wasserhahn nach gebrauch schließen Maschine und Beleuchtung in den Pausen ausschalten Türen ins Freie schließen Richtig lüften Undichte Leitungen dem Vorgesetzten melden ( besonderer Schwerpunkt im Druckluftnetzbereich ) Reinigungsmittel nicht verschwenden Putzlumpen sparsam einsetzen

1 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Abfallfibel zur richtigen Abfalltrennung Über unsere Abfallfibel ist das Trennen und Sammeln von folgenden Materialien geregelt - Restmüll - Papier und Pappe - Bio-Müll - Folien - Styropor und Styroporchips - Hartkunststoffe - Glas - Holz behandelt - Holz unbehandelt - Metall - Kabelabfälle - Ölige Betriebsmittel - Bohremulsion - Batterien - Altöl - Sonstiges Detailinformationen zur Abfallwirtschaft erhalten Sie in der Fertigungsabteilung oder in der Abteilung ACP – U, Tel. 178

2 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Gehörschutz Die Beschäftigten müssen den Gehörschutz während der gesamten Aufenthaltszeit im Lärmbereich tragen den Gehörschutz nach Angaben der Betriebsanweisung verwenden Möglicher Gehörschutz Kapselgehörschützer Gehörschutzstöpsel sie sind ausreichend tief im Gehörgang einzusetzen vor dem Einführen sind die Hände zu reinigen Betriebsanweisung

3 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Augen- und Gesichtsschutz Verletzungsarten Verletzungen durch Fremdkörper Stoßenergie, Staub, feste Partikel, Metallteichen, Sand Chemische Verletzungen Sprays, Säuren und Laugen, chemische Lösungen Verletzungen durch Strahlen Infrarot, Ultraviolett, Laser Verletzungen durch Hitze Heiße Flüssigkeiten, geschmolzenes Metall, Flammen Augen- und Gesichtsschutz ist entsprechend der Betriebsanweisung oder den Anweisungen des Vorgesetzen zu tragen

4 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Handschutz An Maschinen mit rotierenden Teilen ( z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen usw. ) dürfen keine Schutzhandschuhe benutzt werden. Für den richtigen Einsatz von Schutzhandschuhen sind die Anweisungen der Betriebsanweisung oder des Vorgesetzten zu beachten Notwendige Informationen sind: Art der Schutzhandschuhe Einsatzmöglichkeiten Tragedauer Kennzeichnung Prüfung vor Gebrauch weitere Verwendungen Gebrauchseinschränkungen Betriebsanweisung

5 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Hautreinigung und Hautschutz Hautreinigung Jeder Reinigungsvorgang belastet die Haut. Benutzen Sie deshalb zur Händereinigung möglichst milde Hautreinigungsprodukte ohne Reibe- und Lösemittel. Verzichten Sie auch auf den Einsatz von Bürsten. Trocknen Sie ihre Hände grünlich ab. Verwenden Sie dabei saubere Stoff- oder Papierhandtücher. Hautpflege Hautpflegemittel unterstützen die Rückfettung und Regeneration der belasteten Haut. Sie sind wichtiger Bestandteil eines optimalen Hautschutzes. Pflegen Sie ihre Hände regelmäßig nach der Arbeit. Hautpflege ist auch in der Freizeit wichtig

6 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Benutzung von Fußschutz Schutzschuhe (Sicherheitsschuhe) müssen getragen werden ! Ihr Schutzschuh (Sicherheitsschuh) bietet mehr als nur Schutz vor Fußverletzungen. So findet Ihr Fuß den richtigen Schuh ! Das bietet Ihr Schuh ! Ihr Schuh der schützt- stützt Individuelle Passform Gewichtsangepasste Dämpfung Gewichtsreduzierte Materialien Gute Feuchtigkeitsregulation Hohe Strapazierfähigkeit Angenehmes Tragegefühl Optimaler Schutz für Rücken und Gelenke Guter Schutz vor Umknicken und Stolpern Durch die Messschalen wird Ihre persönliche Fußlänge und –weite ermittelt Das garantiert eine perfekte Passform

7 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Benutzung von Körperschutz Körperschutz wird soweit erforderlich, vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Der Hinweis auf die Tragepflicht und die Benutzung findet im Segment statt z.B. Handschweißen - Schutzkleidung gegen Funkenflug und Metallspritzer z.B. Lackiererei - Säureschutzkleidung - Staubschutzkleidung

8 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Gefahrstoffe Blatt1 Was sind Gefahrstoffe ? Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte Eigenschaften auf- weisen. Sie sind : explosionsgefährlich brandfördernd hoch-, leicht- oder entzündlich sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich ätzend, reizend, sensibilisierend krebserzeugend, fortpflanzungs- gefährdend, erbgutverändernd umweltgefährlich Wer ? Wann ? Wie ? Was ? Warum ? Beispiele : Batteriesäure, Lacke, Lösemittel, Klebstoffe, Kühlschmierstoffe, Reinigungs- und Korrosionsschutzmittel.

9 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Gefahrstoffe Blatt2 Warum informieren wir Wo kann ich mich informieren und wen frage ich ? Intranet : Homepage – Arbeitssicherheit - Aktuelles - Richtlinie zur Freigabe von Gefahrstoffen ACP_023 Gefahrstoffobmänner - je nach Sparte Gefahrstoffbeauftragter - H. Knoblach, Abt. ACP – U, Tel. : 177 Vorgesetzter Werksarzt - Dr. Stanik, Fr. Dr. Hein Tel. : Betrieb 291 Wir haben eine Fürsorgepflicht Ihre Gesundheit ist uns wichtig ! Wie handle ich ? Ich mache mich im Anschluss an die Unterweisung mit den Informationen vertraut Ich frage bei Unklarheit nach Ich setze mich aktiv beim Informations- austausch ein Ich sorge mich um mich selbst ( Angebots- und Vorsorgeuntersuchung ) Gefahrstoffe dürfen nur nach betrieblicher Freigabe verwendet werden ! ( Es dürfen keine Stoffe von Zuhause mitgebracht werden)

10 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Ordnung und Sauberkeit Arbeitsplatz sauber halten Restmaterialien beseitigen Abfälle in vorgesehene Behälter werfen Nur benötigtes Werkzeug am Arbeitsplatz vorhalten kein unbefugtes benutzen von Arbeitsmitteln Verkehrs- und Rettungswege ständig freihalten bzw. nicht verstellen

11 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Arbeitskleidung Zweckmäßige Arbeitskleidung muss gewährleistet sein ! enganliegende Kleidung wegen Einzugsgefahr ( z.B. Drehen ) schwerentflammbare Kleidung wegen Brennbarkeit ( z.B. Schweißen/Schleifen ) Arbeitskleidung wird gegen einen geringen Kostenbeitrag von ACP gestellt. Die Umsetzung erfolgt über die Abteilung ACP-S

12 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung ) Rettungszeichen zeigen an, wo sich z.B. Notausgänge, Krankentragen, Rettungswege oder Erste Hilfe-Stationen befinden Verbotszeichen sprechen z.B. Rauchverbote, Zutrittsverbote, Fahrverbote usw. aus Arzt Augenspül- einrichtung Hinweis auf Erste Hilfe Fluchtweg Sammel- stelle Notdusche Kranken- trage Feuer offenes Licht und Rauchen verboten Für Flurförder- Fahrzeuge verboten Für Fußgänger verboten Rauchen verboten Zutritt für Unbefugte verboten Nichts abstellen oder lagern Verbot für Personen mit Herzschrittm.

13 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung ) Warnzeichen weisen auf Gefahrenstellen, wie Kranbereiche, Gabelstaplerverkehr, usw. hin. sie WARNEN vor ätzenden Stoffen automatischem Anlauf gefährlicher elektrischer Spannung einer Gefahrstelle Laserstrahl brandfördernde Stoffen elektromagnetischem Feld heißer Oberfläche Quetschgefahr schwebender Last Hand- verletzungen

14 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung ) Brandschutzzeichen weisen auf vorhandene Brandschutzeinrichtungen vor Ort hin. Gebotszeichen weisen den Mitarbeiter an. Gehörschutz, Schutzbrille oder andere Schutzeinrichtungen zu benutzen. Brandmeldetelefon Einrichtung zur Brandbekämpfung Feuerlöschgerät Brandmelder für Fußgänger Augenschutz tragen Gehörschutz tragen Schutzhandschuhe tragen Schutzhelm tragen Schutzschuhe tragen

15 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung ) Fußbodenmarkierungen geben den Verlauf von Verkehrswegen an, weisen auf Einengungen oder Grubenabdeckungen hin. Kennzeichnung von Gefahrstellen z.B. Stolpergefahr, Gefahr vor Anstoßen. Gefährliche Bereiche sind wie abgebildet gekennzeichnet gesperrte Flächen Fahrweg - Kennzeichnung

16 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Betriebsanweisungen Betriebsanweisung Betriebsanweisungen sowie Betriebsanleitungen beinhalten Folgende Punkte Anwendungsbereich ; Gefahren für Mensch und Umwelt ; Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ; Verhalten bei Störungen ; Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe ; Instandhaltung und Entsorgung ; Folgen der Nichtbeachtung ; sind erforderlich, wenn trotz bestimmungsgemäßer Benutzung eine Gefährdung vorliegt. müssen von den Beschäftigten beachtet werden. Ein Nichtbeachten von Betriebsanweisungen hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge. Betriebsanweisung Gem.§ 20 GefStoffV

17 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Benutzen von Arbeitsmitteln, Anlagen und Maschinen sie dürfen nur von Beschäftigte benutzen werden, wenn sie vom Arbeitgeber beauftragt und unterwiesen wurden. sie dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. sie dürfen nur benutzt werden, wenn keine Personen oder Gegenstände in der Umgebung gefährdet werden. sie dürfen nur benutzt werden, wenn geeignete Arbeitskleidung und soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen wird. sie dürfen nur benutzt werden, wenn sie auch während der Arbeit keine sicherheitstechnischen Mängel aufweisen.

18 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Feststellen, Melden und Beseitigen von Mängeln wird ein Schaden oder Mangel von einem Beschäftigten an einer Einrichtung festgestellt, so ist dieser unverzüglich zu beseitigen. gehört die Einrichtung nicht zum Aufgabebereich des Beschäftigten oder verfügt er nicht über die Sachkunde, so ist dies unverzüglich an den Vorgesetzten zu melden.

19 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Hebetechnik 1 Heben Sie Gegenstände richtig ? - stellen Sie sich möglichst nah an den anzuhebenden Gegenstand ? stehen die Beine mindestens schulterbreit ? zeigen die Fußspitzen nach außen ? stellen Sie ein Bein nach vorn neben den Gegenstand ? schieben Sie beim Tiefgehen erst Ihr Gesäß nach hinten ? bleiben Ihr Rücken gerade und die Halswirbelsäule gestreckt ? bleiben Ihre Versen auf dem Boden ?

20 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Hebetechnik 2 Heben Sie Gegenstände richtig ? spannen Sie beim Anheben die Beckenboden- und Bauchmuskeln an ? richten Sie zuerst den Rücken auf und strecken anschließend die Kniegelenke ? ziehen Sie den Gegenstand möglichst nah an Ihren Körper heran ? schieben Sie beim Absetzen erst Ihr Gesäß nach hinten ? bleibt Ihr Rücken gerade ? stellen Sie den Gegenstand möglichst nah an Ihrem Körper ab ?

21 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Flurförderfahrzeuge Blatt1 Flurförderfahrzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, daß sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, zum Befördern, ziehen oder schieben von Lasten eingerichtet und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind Elektrowagen Flurförderfahrzeuge mit Hubeinrichtung sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, daß sie zum Heben, Stapeln oder in-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und Lasten aufnehmen und absetzen können. Gabelstapler Elektrischer Handhubwagen Deichselstapler Elektroameise Handhubwagen Steinbock

22 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Flurförderfahrzeuge Blatt 2 Flurförderfahrzeuge dürfen nur benutzt werden, wenn 1. eine Einweisung durchgeführt wurde 2. gegebenenfalls eine Fahrerlaubnis vorliegt ( Stapler ) 3. eine Beauftragung ausgesprochen wurde Der Einsatz von Flurförderfahrzeugen ist geregelt in Dienstanweisung Nr. 1 ( fahren von Flurförderfahrzeugen / Stapler ) Dienstanweisung Nr. 28 ( fahren mit dem Elektrohandhubwagen ( Ameise )

23 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Sicheres benutzen von Leitern Plakette an der Leiter Nur Leitern mit gültiger Prüfplakette benutzen. Schadhafte Leiter nicht benutzen und Mängel melden. Leiter nur auf tragfähigem und ebenen Untergrund aufstellen. Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen vornehmen. Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt werden, müssen auffällig gekennzeichnet und gegen Umstoßen gesichert werden „ein Warnposten muß aufgestellt werden, wenn eine Sicherung durch Absperrung oder Abschrankung nicht ausreichend ist“ Der Beschäftigte muß mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen. Leitern sind nach Gebrauchsanweisung, die sich auf der Leiter befindet, zu nutzen.

24 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Erste Hilfe Erste Hilfe Tel.: Sanitätsstation Funkruf Tel.: ( Funkruf siehe Folgeblatt ) Rettungsleitstelle Tel.: ( Kurzwahl ) Rotes Kreuz Tel.: ( Amtsleitung ) Arbeitssicherheit Tel.:

25 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Funkruf für Betriebssanitäter / Ersthelfer 1. Wählen Sie die Telefonnummer 2. Legen Sie bitte nach dem Ende des Dauertons den Hörer wieder auf. 3. Warten Sie beim Telefon auf den Rückruf des Betriebsanitäters oder Ersthelfers. 4. Geben Sie nun laut und deutlich an: Ihren Namen; den Unfallort; Anzahl der verletzten Personen; Verletzungsart und ob ein Notarztwagen erforderlich ist. 5. Sollte der Betriebssanitäter ( Ersthelfer) nicht umgehend zurückrufen, wiederholen Sie den Funkruf. ( siehe oben Punkt 1 bis 3 )

26 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Anfordern der Feuerwehr Blatt 1 A. Anfordern der Betriebsfeuerwehr von ACP über den Feuermelder Scheibe einschlagen und Knopf drücken ( Knopf rastet ein ) über den Funkruf 1. Wählen Sie die Telefon - Nr 2. Legen Sie bitte erst nach dem Ende des Dauertons den Hörer wieder auf 3. Warten Sie beim Telefon auf den Rückruf vom Feuerwehrmann 4. Geben Sie nun laut und deutlich Ihren Namen; den Unfallort und Art des Schadens an. 5. Sollte der Feuerwehrmann nicht umgehend zurückrufen, wiederholen Sie bitte den Funkruf. ( siehe oben Punkt )

27 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Anfordern der Feuerwehr Blatt 2 B. Anfordern der Feuerwehr Stadt Penzberg Amtsleitung Tel.: 112 Angaben am Telefon: 1. Name des Anrufers 2. Unfallort und Art des Schadens 3. Verletzte Personen ja – nein, Anzahl Verhalten Menschenrettung geht vor Sachwertrettung ! - Ruhe bewahren, - die Feuerwehr an der Pforte erwarten und einweisen, - in der Zwischenzeit vorhandene Feuerlöscher einsetzen bzw. Schadensbekämpfung – soweit möglich – einleiten - Fenster und Türen schließen - Arbeitsplatz verlassen und zum Sammelplatz gehen - den Anordnungen der Sicherheitsorgane ist unbedingt Folge zu leisten

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31 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz

32 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz

33 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz

34 Entwurfsvorlage Powerpoint
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz

35 Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz

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