Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft aufgrund der aktuellen Entwicklungen Lukas Weber-Hajszan Abteilung II/3 – Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern.

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Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft aufgrund der aktuellen Entwicklungen Lukas Weber-Hajszan Abteilung II/3 – Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft St. Pölten, 19. November 2018

Umsetzung der gemeinsamen agrarpolitik 2014-20

Ziele der europäischen Agrarpolitik Vertrag über die Europäische Union (Lissabon-Vertrag), Art. 39 die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern; die Lebenshaltung der landw. Bevölkerung zu gewährleisten; die Märkte zu stabilisieren; die Versorgung sicherzustellen; angemessene Preise für VerbraucherInnen Querschnittsmaterien (EU und Österreich) Umwelt- und Tierschutz Verbraucher- und Gesundheitsschutz Funktionsfähiger ländlicher Raum Produzent Konsument

Entwicklung der EU-Zahlungen

Verwendung der EU-Mittel 2015-20

Finanzplan Ländliche Entwicklung 2014-20 Vergleich Finanzplan 2007-13 und Finanzplan 2014-20 (2. ProgrammÄnderung) Summe = ca. 1.100 Mio. €/Jahr Stand 02. Programmänderung Finanzplan Ländliche Entwicklung 2014-20

Entwicklung Ackerbrachen Die Flächen wurde gem. jeweiligem MFA berechnet (Codierung durch Antragssteller). Die Zahlen können sich aufgrund noch nicht eingearbeiteter Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen noch verringern!

Entwicklung Flächen in der ÖPUL Maßnahme Bio

antragsstellende Betriebe Übersicht antragsstellende Betriebe und Vor-Ort-Prüfquoten im ÖPUL 2015 und Vorjahre ÖPUL 2007   antragsstellende Betriebe davon VOK-Prüfung Kontrollquote in % 2012 113.768 10.675 9,38 2013 110.998 11.694 10,54 2014 102.482 10.032 9,79 2015 91.262 5.657 6,20 2016 93.643 6.669 7,12 2017 94.364 7.167 7,60 Kontrollquote gegenüber alter Periode gesenkt!

Ergebnisse der Vor-Ort- und Verwaltungskontrollen 2017 Im Antragsjahr 2017 nahmen insgesamt 94.354 Betriebe mit in Summe 423.573 (technischen) Verträgen am Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 teil; 13.321 Verträge (3,1 % ) wurden aufgrund von INVEKOS-Abweichungen gekürzt, davon 67 % mit einer Abweichung < 3 %, 7,2 % jedoch mit einer Abweichung > 20 %; die Anzahl der Referenzplausifehler hat sich deutlich verringert; 1.564 Betriebe waren von einer CC-Kürzung betroffen, dies entspricht ca. 7.000 Verträgen (1,7 %); 3.014 Verträge (0,71 %) wurden aufgrund von inhaltlichen Verstößen gekürzt / verwarnt; trotz gestiegener Anzahl an Verpflichtungen ist die Anzahl an Verstößen zurückgegangen und liegt deutlich unter den Werten des ÖPUL 2007 (ca. 1,7 %);

inhaltliche Kontrollen Zur Beurteilung inhaltlicher Fehler gibt es mehrere Stufen: von Ermahnung bis zum Maßnahmenausschluss von 3.014 Sanktionen nur 34 mal 100% Kürzungen und 642 Ermahnungen; also zielgerichtetes und verhältnismäßiges System Mehmals begangene Verstöße bei der gleichen Auflage führen zu einer Erhöhung der Kürzung. Verstöße eines Jahres werden zusammen gerechnet. Kürzungsquoten aus inhaltlichen Verstößen sehr gering und gegenüber letzter Periode deutlich gesenkt ( 2017 0,71 %; 2012 1,58%)

inhaltliche Kontrollen Häufigste inhaltliche Beanstandungen: Grünlandumbruch Mindestteilnahme (z.B. keine förderbaren Tier) Überschreitung von max. 2 RGVE/ha Almfutterfläche kein Schlag mit MZ bei Var. 4, 5 oder 6 und erosionsgefährdeter Kultur Verstoß gegen Bewirtschaftungsauflagen auf sensiblem Dauergrünland Unterschreitung von mind. 10 % begrünter Fläche im Herbst Abweichung bei der Maßnahmenfläche (Varianten) durch z.B. Vorkultur, Nachfolgekultur, Nichteinhaltung von Auflagen (BEGRZWF) Unterschreitung mind. 5 % Biodiversitätsflächen (UBB) Überschreitung des gesamtbetrieblichen P2O5-Bedarf

Das EU-Budget 2021-2027

Zeithorizont für Einigung / Positionen Vorlage Vorschlag durch EK am 2. Mai 2018 Finanzrahmen insgesamt 1.279 Mrd. € (Verpflichtungen, laufende Preise) Entspricht 1,114% der EU-Wirtschaftsleistung (EU-27 ohne UK) Einigung vor Europawahlen Ende Mai 2019 schwierig: Beschluss (einstimmig) im Rat notwendig Zustimmung Europäisches Parlament erforderlich; Position: Budgeterhöhung auf 1,3 % BNE, reale Stabilisierung der GAP

Aufteilung nach polit. Prioritäten

ÖSTERREICHISCHER VORSITZ IM RAT DER EUROPAISCHEN UNION UND ZUKUNFT GAP NACH 2020

Schwerpunkte Landwirtschaft Gemeinsame Agrarpolitik/Mehrjähriger Finanzrahmen Unlautere Handelspraktiken (UTP) Spirituosen VO Rat Landwirtschaft und Fischerei Informeller Rat: Exkursion und Ratstagung Konferenzen: Bioökonomie, Eiweiß

GAP-Reform – Österreichische Interessen Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln sowie Umwelt- und Tierschutzstandards Möglichst hohe Wertschöpfung aus der Land- und Forstwirtschaft nachhaltige und umweltgerechte Ausrichtung (Klima, Wasser, Boden und Biodiversität) der Produktion und Erhalt der Kulturlandschaft Kontinuität in der Finanzierung und bei den wesentlichen Instrumenten Weiterentwicklung des LE Programms und einer starken zweiten Säule praxisgerechte Umsetzungsbedingungen (Vereinfachung) Sicherung der Betriebe und Arbeitsplätze im landwirtschaftlichen Sektor sowie im ländlichen Raum Bereitstellung von vielfältigem agrarischen Wissen für unsere Gesellschaft

GAP nach 2020 Mitteilung vom November 2017 Breite Debatte dazu im Rat Landwirtschaft Schlussfolgerungen von 23 der 28 EU-MS unterstützt Initiativbericht des Europäischen Parlaments (EP) zur EK-Mitteilung erstellt – intensive Diskussion Vorstellung Verordnungsvorschläge am 1. Juni 2018 derzeit Diskussion auf Ebene Ratsarbeitsgruppen und im EP Sachstandsberichte im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) Politische Aussprache am 15.10. im Rat Landwirtschaft & Fischerei Für Abschluss Konsens zwischen EK – EP – RAT (Trilog) notwendig!

GAP nach 2020 Architektur GAP-Strategiepläne: künftig erste und zweite Säule gemeinsam programmiert Neues Umsetzungsmodell Fokus auf Ergebnisorientierung die einzelnen Instrumenten: Direktzahlungen: Obergrenze/Degression, Angleichung DZ/ha zw. EU-MS Marktordnung: Streichung Exporterstattungen und Zuckerquoten; beschleunigte Anerkennung geschützter Bezeichnungen (Wein etc.) Ländliche Entwicklung: vergleichbares Maßnahmenspektrum, höhere nationale Beiträge verpflichtend, Vereinfachung ist Ziel

Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette 9 Spezifische GAP Ziele 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Krisenfestigkeit zur Verbesserung der Ernährungssicherheit Stärkung der Marktorientierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auch durch einen stärkeren Fokus auf Forschung, Technologie und Digitalisierung Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette Beitrag zu Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung, einschließlich Bioökonomie und nachhaltige Forstwirtschaft Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen hinsichtlich Ernährung und Gesundheit, einschl. sichere, nahrhafte u. nachhaltige Lebensmittel, Lebensmittelabfälle, Tierschutz

neue Architektur 1. Säule

neue Architektur Klima und Umwelt

Kalkulationslogik im ÖPUL Abgeltung von freiwilligen Leistungen: deutliche und darstellbare Abgrenzung zu gesetzlichen Umweltschutz-Anforderungen ist notwendig Prämienhöhen sind nach objektiven Kriterien kalkuliert – nur Mehraufwendungen/Minderleistungen sind abgeltbar (variable Kosten!) Kalkulation + Einkommensverlust durch Auflagen der Maßnahme (z.B. Minderertrag) Zusätzliche Kosten für Auflagen der Maßnahme (z.B. mechanische Unkrautbekämpfung) - Zusätzlich generiertes Einkommen (z.B. Bio-Produkte, Heumilch) Entfallene Kosten (z.B. Düngemittelkosten) Transaktionskosten (z.B. Aufzeichnungsverpflichtungen, Weiterbildung etc.) = ÖPUL-Prämie  ÖPUL-Prämie gleicht niedrigeren Ertrag bzw. höhere Aufwendungen gegenüber dem DB je ha der Referenzfläche aus

Mögliche wichtige Diskussionspunkte Definition und Gültigkeitsbereich „echter Betriebsinhaber“ Jährliche Berichtspflichten und Rollenverteilung EK - MS gekoppelte Zahlungen (Erhöhung / Reduktion / Auslaufen) Möglichkeit der Abschaffung von Zahlungsansprüchen wird begrüßt Definition Junglandwirt (1. und 2. Säule) weitgehend Beibehalt Status-Quo (max. 40 Jahre, Erstniederlassung) verpflichtende Mindestqualifikation - wird von vielen MS abgelehnt Definition landwirtschaftliche Fläche MS legt auf Basis Grundelementen genauere Definition fest DGL-Definition: 5-Jahres-Regel, Fruchtfolge Obligatorische oder freiwillige Anwendung Reduktion von Zahlungen (Capping) / Umverteilungseinkommensstützung / Ökoschema

Mögliche Diskussionspunkte Konditionalitäten EK erhöhte Umweltambition und Vereinfachung Einschränkung/Auswirkungen auf freiwillige AUKM mehrjährige Fruchtfolgen kein offener Boden im Winter Verpflichtende Stilllegung als ÖVF Nachfolge Ausnahme für Kleinlandwirte Dauergrünlanderhalt betrieblich oder auf MS Ebene Verpflichtendes Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe Gleichgewicht zwischen verstärkten Umwelt- und Klimaauflagen und finanzieller Abgeltung