Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic, Friday 23.01.2009
Justizvollzugsanstalt Hannover Agenda Allgemeine Informationen 1. Daten der JVA Hannover 2. Zuständigkeiten und Aufgaben 3. Durchschnittsbelegung 2004 - 2008 Kern des Vortrags Aufgabe(n) des Vollzuges (§ 5 NJVollzG) Verpflichtungen eines Gefängnisses Angebotsbeispiele im Gefängnis Hannover Probleme für ausländische Gefangene Allgemeine Probleme... Zahlenmaterial (Auswirkungen) Gewaltprävention findet statt, wenn…. 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Justizvollzugsanstalt Hannover Daten der JVA Hannover 1. Finanzen (budgetiert): Sachmittelbudget = 4.674.358 € (mit Sonderzuwendungen insgesamt 4.919.284 €) 2. Bedienstete Männer Frauen Mittlerer Dienst 370 112 Gehobener Dienst 21 25 Höherer Dienst 11 13 402 150 = 27 % Insgesamt: 552 Bedienstete BV: 527,48 VZE Zielvorgabe 2012 499 VZE 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Zuständigkeiten und Aufgaben Die JVA Hannover, die aus einer Hauptanstalt (Schulenburger Landstr.) und zwei auswärtigen Abteilungen besteht, ist für folgende Aufgaben zuständig: „Landesaufgaben“ Prognosezentrum Psychiatrische Krankenabteilung Sozialtherapeutische Abteilung (52 Behandlungsplätze) Transportabteilung 100 Plätze f. Teilnehmer schulischer u. beruflicher Maßnahmen Zentrale Abteilung für Abschiebungshaft (Langenhagen) Haftarten Untersuchungshaft ♀ ♂ Strafhaft ♂ Offener Vollzug ♀ ♂ Abschiebungshaft ♀ ♂ 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Durchschnittsbelegung 2004 - 2008 Die Anstalt verfügt über 976 Haftplätze. Durchschnittlich waren/sind in den Jahren 1053 Gefangene 991 Gefangene (nach Abfluss in die JVA Sehnde) 971 Gefangene 890 Gefangene (nach Abfluss in die JVA Rosdorf) 840 Gefangene inhaftiert. Jährlicher Durchlauf: 14.700 Monatsdurchschnitt: 1.189 Tagesdurchschnitt: 36 („24-Stunden-Betrieb“) 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Aufgabe(n) des Vollzuges (§ 5 NJVollzG) „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ Um diese Aufgabe überhaupt erfüllen zu können, sind Gefangene in Niedersachsen gem. § 6 NJVollzG verpflichtet, an der Erreichung des Vollzugszieles mitzuwirken. Ihre Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fördern. Gefängnisse wiederum sind verpflichtet, dem oder den Gefangenen „geeigneter Maßnahmen“ anzubieten, die die Chance eröffnen, sich nach Verbüßung der Strafe in die Gesellschaft einzugliedern. 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Verpflichtungen eines Gefängnisses Analyse der Inhaftierungsgründe durch eine Aufnahmeabteilung (durchlaufen alle Strafgefangenen), die die Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Defizite und Schwächen im Einzelfall herausarbeitet. Definition des Vollzugsziels im Einzelfall (§ 5 NJVollzG) Festlegung von Maßnahmen, an denen der Gefangene aus Sicht des Vollzuges teilnehmen muss Prüfung und Kontrolle der Teilnahme an empfohlenen Maßnahmen (Behandlungscontrolling) 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Angebotsbeispiele im Gefängnis Hannover Spezielle Behandlungsangebote (Soziales Training (Vermittlung von Kernkompetenzen), Antigewaltkurse, gewaltfreie Kommunikation) Psychologische Angebote (Einzel- und Gruppentherapien) Sozialtherapeutische Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftäter (52 BP : Behandlungsplätze – für je 10 Gefangene werden eine psychologische, eine sozialpädagogische Fachkraft und 3,3 Bedienstete des allg. Vollzugsdienstes zur Verfügung gestellt; Mindestbehandlungszeit 12 Monate) Prognosezentrum (zentrale Begutachtung von allen Gefangenen, die in wegen eines Sexual- und Gewaltdeliktes zu einer Freiheitsstrafe ab 2 Jahren verurteilt sind: zu Beginn der Inhaftierung erstellt das Prognosezentrum ein Erstgutachten und ein Folgegutachten (Entwicklung und Einstellungsänderungen während der Haft), wenn die Stammanstalt in die Lockerungseignungsprüfung einsteigt) Differenzierte Schul- und Berufsausbildungen (Haupt- und Realschulkurse, Umschulungen, Modulare Qualifizierungsangebote, die in Freiheit fortgesetzt werden können) 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Probleme für ausländische Gefangene Das NJVollzG gilt gleichermaßen für alle Gefangenen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Im Vollzugsalltag erleben nichtdeutsche Gefangene eine Benachteiligung, solange die ausländerrechtliche Situation ungeklärt ist (Aufenthaltsstatus, Ausweisung und Abschiebung). Berufliche Ausbildungen stehen nichtdeutschen Gefangenen nicht zur Verfügung, wenn eine Abschiebung droht (Gefangene müssen für eine Förderung dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen). An Behandlungsmaßnahmen zur Förderung der allgemeinen sozialen Kompetenz, zur Aufarbeitung der Straftat oder an speziellen Angeboten für Gewalt- und Sexualstraftäter können nichtdeutsche Gefangene nicht teilnehmen, solange Sprachdefizite und Verständigungsschwierigkeiten bestehen. 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Allgemeine Probleme gibt es, … wenn keine Mitarbeitsbereitschaft am Vollzugsziel besteht und die Teilnahme an Maßnahmen abgelehnt wird. … wenn „Subkulturen“ vorhanden sind (Zusammenhalt und Abgrenzung gegen andere) … wenn Gewalt und Unterdrückung unter Gefangenen vorherrschen … wenn Aufgaben und Funktionen von Gefangenen übernommen werden, für die Bedienstete zuständig sind (Machtinstrumente wie Arbeits- und Essenzuteilung, etc.) 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Zahlenmaterial (Auswirkungen) Tätl. Auseinandersetzung unter Gefangenen KNZ-Nr. Summe Jahr 81720 26 2006 17 2007 10 2008 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Gewaltprävention findet statt, wenn …. .. innerhalb der Anstalt eine Binnendifferenzierung besteht (Trennung von Untersuchungs- und Strafgefangenen; Spezialabteilungen mit Fachressourcen, Abteilungen für Schul- und Berufsausbildungen) eine verbindliche Aufbauorganisation mit zukunftsfähiger Struktur für Bedienstete und Gefangene vorhanden ist (einheitliche Tagesstruktur festlegen; Fachressourcen zur Verfügung stellen, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten einrichten) .. bedarfsorientierte Freizeit-, Sport- und Behandlungsmaßnahmen für Gefangene angeboten werden (nicht nach dem „Gießkannenprinzip“) .. die Wirksamkeit von Behandlungsangeboten geprüft und optimiert wird .. Gefangene für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden und vorhandene Kernkompetenzen zum Schutz der Allgemeinheit ausgebaut werden 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover