Kundeninformation Bauproduktenrichtlinie und CE-Kennzeichen

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Kundeninformation Bauproduktenrichtlinie und CE-Kennzeichen Informationen zur CE-Kennzeichnung von Fenstern, Dachflächenfenstern und Türen nach EN 14351-1 Stand: Januar 2007 unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle Alternativen zum eigenen ITT – shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung Basis für die CE-Kennzeichnung BauProduktenRichtlinie vom 21.12.1988 (BPR) eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) engl. auch bekannt als „Construction Product Directive” (CPD) zusätzliche LeitPapiere (LP) zur BPR engl. auch bekann als „Guidance Documents” (GD) Ziel der BPR ist einheitliche Regelung für Herstellung und Vermarktung Verwendung von Bauprodukten Alle Sprachfassungen der CPD: http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=en&numdoc=31989L0106&model=guichett *INETRNET-Zugang erforderlich Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung Aber ACHTUNG Anforderungen, die ein Bauprodukt beim Einbau in ein Gebäude erfüllen muss, werden weiterhin national geregelt! National: unterschiedliche • Anforderungen an Bauprodukte für den Einbau im Gebäude. • Normen/Richtlinien • Baugesetze EUROPÄISCH: einheitliche • Prüfung und Klassifizierung der Bauprodukte • Kennzeichnung der Produkte • Voraussetzungen, Bauprodukte in den Markt bringen zu können Handeln – in Verkehr bringen Einbau Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung Umsetzung der BPR erfolgt durch Harmonisierung von technischen Regeln („hEN“) europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen nach Erteilung von Mandaten durch die europäische Kommission BauProduktenGesetz vom 28.04.1998 (BPG) regelt nationale Umsetzung in Deutschland MusterBauOrdnung (MBO), LandesBauOrdnungen (LBO) und Bauregelliste des DIBT nahezu jeder Mitgliedsstaat der EU hat eine entsprechende Umsetzung, wenngleich zum Teil in abweichenden Ausprägungen Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung Konsequenz aus der Umsetzung der BPR Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen eine Art „Pass“ für den europäischen Markt, jedoch kein Qualitätszeichen, sondern ein Konformitätszeichen, es zeigt die Konformität von Eigenschaften des Produktes mit den harmonisierten Produkt- und Klassifizierungsnormen an, die sich aus den wesentlichen Eigenschaften der BPR ergeben nach Ablauf der sogenannten Koexistenzphase dürfen betroffene Bauprodukte nicht mehr ohne das CE-Zeichen in den europäischen Markt gebracht werden Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung !! NEU !! Allgemeine Informationen – Einführung Verstöße gegen die Festlegungen der BPR liegen vor, wenn: unberechtigt mit CE gekennzeichnet wird, im CE-Zeichen unzutreffende Angaben gemacht werden, zwingende Angaben nicht gemacht werden, mit einem Zeichen gekennzeichnet wird, dass mit dem CE-Zeichen verwechselt werden kann Konsequenzen können sein: Geldstrafen von bis zu 50.000.- EURO weiterer Verkauf (Inverkehrbringen) kann untersagt werden zivilrechtliche Folgen (Mangelhaftung), Produkthaftung (Ansprüche) Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung wesentliche Eigenschaften der BPR 1 mechanische Eigenschaften 2 Brandschutz 3 Hygiene, Gesundheit und Umwelt 4 Nutzungssicherheit 5 Schallschutz 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz werden in der englischen Fassung der BPR (Construtction Product Directive – CPD) auch als Essential Requirements (ER) bezeichnet Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung der Weg zum CE-Zeichen in der Übersicht CPD  6 ER  GD  Mandate AoC  “hEN” ETA’s ER = Essential Requirements (Wesentliche Anforderungen der BPR) GD = Guidance Documents (Leitpapiere zur BPR) hEN = harmonized European Standard (Europäische Harmonisierte Norm) ETA = European Technical Approval (Europäische Zulassung) AoC = Attestation of Conformity (Konformitätsverfahren) CE = „Communautés Européennes“ (Europäische Gemeinschaft) Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung Vorteile der CE-Kennzeichnung einheitliche Kennzeichnung für die Produkte bezüglich ihrer Eigenschaften auf Basis harmonisierter Prüf- und Klassifizierungsnormen bessere Vergleichbarkeit: anhand der CE-Kennzeichnung können Bauherren oder Planer die Eignung des Produkts in Bezug auf die jeweiligen Anforderungen überprüfen eine Prüfung und freier Warenverkehr in Europa ein CE-gekennzeichnetes Produkt darf überall in Europa in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden entgegenstehende nationale Regeln und Normen müssen zurückgezogen werden (z.B. ÜH-Zeichen in Deutschland) Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung Nachteile der CE-Kennzeichnung deutlich erhöhter „formaler“ Aufwand durch notwendige Nachweise (ITT) an einer notifizierten Stelle Durchführung der Kennzeichnung selbst Notwendigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle nationale Bauregeln bleiben erhalten weiterhin müssen nationale Bauregeln für die Anforderungen an die Eigenschaften berücksichtigt werden, was weiterhin aufwendige Informationsbeschaffung bedeutet. keine Verbesserung gegenüber der Zeit vor dem CE-Zeichen. Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung !! NEU !! Allgemeine Informationen – Einführung Der Begriff „Hersteller“ Ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die für den Entwurf und die Herstellung eines Produktes, dass in seinem Namen im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden soll, verantwortlich ist. Auch wenn der Hersteller Teile oder das gesamte Verfahren an einen Subunternehmer abgibt. Die Herstellerverpflichtungen gehen auf denjenigen über, der ein Produkt wesentlich verändert oder umbaut, wodurch sich neue Eigenschaften ergeben oder aber ein neues Produkt entsteht. Weitere Informationen im*: Blue Book *INETRNET-Zugang erforderlich Stand: Januar 2007 Autor: JT

Allgemeine Informationen – Einführung !! NEU !! Allgemeine Informationen – Einführung Import von Produkten aus Drittländern wird ein durch die BPR geregeltes Produkt (z.B. Fenster) aus Drittländern in den europäischen Wirtschaftsraum hinein geliefert, muss es mit CE gekennzeichnet werden solche Produkte dürfen gekennzeichnet werden durch den Hersteller aus dem jeweiligen Drittland durch einen vom Hersteller benannten Bevollmächtigten, der seinen Haupt-Sitz in der EU hat (also dort ansässig ist) solche Produkte dürfen nicht gekennzeichnet werden durch den „einfachen“ Importeur, durch den Montage- und Installations-Betrieb, durch weitere Händler in der Vertriebskette Stand: Januar 2007 Autor: JT

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

Konformitätsverfahren, Zeitplan Zuordnung der Produkte zu den Konformitätsverfahren Anforderungen bzgl. Feuer-und/oder Rauchschutz und in Fluchtwegen Keine Anforderungen bzgl. Feuer-und/oder Rauchschutz Fassaden 1 3 Fenster 1 3 (4*) *bei Einzelanfertigungen Haustüren 1 3 Dach-flächen-fenster 1 3 oder 4 Stand: Januar 2007 Autor: JT

Konformitätsverfahren, Zeitplan (X) X 4 3 2+ 2 1+ 1 Stichproben- prüfung Laufende Fremdüber-wachung Ersttyp- prüfung (ITT) Erstinspektion des Werkes und der Produktionskontrolle Stichproben- prüfungen Produktions-kontrolle (FPC) Aufgaben der notifizierten Stelle Aufgaben des Herstellers Kon-formi- täts-ver-fahren Fenster, Haustüren und Dachflächenfenster ohne Anforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz Einzelanfertigung: Fenster, Haustüren und Dachflächenfenster ohne Anforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz Stand: Januar 2007 Autor: JT

Konformitätsverfahren, Zeitplan Kennzeichnung von „kann“ bis „muss“ DAV DoA DoW (Date of Availability – Datum Verfügbarkeit) (Date of Applicability – Datum Anwendbarkeit) (Date of Withdrawal – Datum Löschung nationaler Regelungen) Ü-Zeichen Angleichen der Vorschriften Verabschiedung der „hEN“ innerhalb von 3 Monten; Veröffentlichung im Amtsblatt der EU innerhalb von 6 Monaten; also in der Regel 9 Monate CE-Zeichen Koexistenz-Periode in der Regel 12 Monate prEN EN hEN (Harmonisierte Norm) erst ab hier „kann“ mit CE gekennzeichnet werden aber ab hier „muss“ mit CE gekennzeichnet werden Stand: Januar 2007 Autor: JT

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren die relevante Produktnorm ist fertiggestellt : 2006 / 07 Fenster und Türen Status EN 14351-1 Fenster und Außentüren ohne Anforderungen Fertig an Feuer- und/oder Rauchschutz 2006 / 07 prEN 14351-2 Innentüren ohne Feuerwiderstand Entwurf Interne Umfrage prEN 14351-3 Produkte mit Anforderungen an den Feuer- Entwurf und/oder Rauchschutz Fassade: Status EN 13830 Vorhangfassaden Fertig CE ist Pflicht Stand: Januar 2007 Autor: JT

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren !! NEU !! CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Zeitplan für die Kennzeichnung DAV DoA DoW (Date of Availability – Datum Verfügbarkeit) (Date of Applicability – Datum Anwendbarkeit) (Date of Withdrawal – Datum Löschung nationaler Regelungen) Ü-Zeichen CE-Zeichen Koexistenz-Periode (*Festlegung auf 24 Monate) Angleichen der Vorschriften prEN EN hEN (Harmonisierte Norm) „kann“ „muss“ Fenster- und Außentüren März (Entwurf) Februar Februar 2006 2007 2009 gemäß Veröffentlichung C304 im Europäischen Amtsblatt vom 13. Dezember 2006 Stand: Januar 2007 Autor: JT

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften für Fenster ist die Produktnorm EN 14351-1 relevant Hinweis zu Wintergärten: Wintergärten selbst müssen nicht mit CE gekennzeichnet werden. Sie fallen auch nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Fenster für den Einbau in einen Wintergarten müssen dagegen gekennzeichnet werden. Stand: Januar 2007 Autor: JT

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften ausschließlich die mandatierten Eigenschaften aus der Produktnorm sind für die CE-Kennzeichnung relevant mandatierte Eigenschaften baurechtlich vorgeschrieben nicht mandatierte Eigenschaften freiwillig zu kennzeichnen RAL-Gütesicherung gesetzlich freiwillig Anmerkungen Deutschland Stand: Januar 2007 Autor: JT

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften Mandatierte Eigenschaften nach EN 14351-1 (Anhang ZA Tabelle 1) Fenster, Haustüren, Dachflächenfenster ohne Anforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz Eigenschaft F T DF der Info-Klick Eigenschaft F T DF der Info-Klick Widerstandsfähigkeit gegen Windbeanspruchung J J J Höhe und Breite N J N Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten N N J Bedienkräfte (nur bei automatischen Vorrichtungen) N J N Brandverhalten und Schutz gegen Brand von außen N N J Schallschutz J J J Schlagregendichtheit J J J Wärmedurchgangskoeffizient J J J Gefährliche Substanzen zur Zeit keine Kennzeichnungspflicht J J N Strahlungseigenschaften N N J Stoßfestigkeit nur Glastüren mit Verletzungsgefahr N J J Luftdurchlässigkeit J J J Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen J J J Fähigkeit zur Freigabe nur abgeschlossene Türen in Fluchtwegen N J N F = Fenster T = Haustür DF = Dachflächenfenster J = mandatierte Eigenschaft N = nicht mandatierte Eigenschaft Stand: Januar 2007 Autor: JT

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

CE-Zeichen, Konformitätserklärung CE-Zeichen für Fenster, Haustüren (auch Dachflächen-fenster) wird nicht verliehen – muss nicht beantragt werden. Hersteller lässt die erforderlichen Prüfungen an einer noti-fizierten Stelle* (= zugelassenes Prüfinstitut) durchführen. erreichte Werte werden in das CE-Zeichen eingetragen Konformitätserklärung bestätigt, dass diese Werte an einer notifizierten Stelle überprüft worden sind. in einigen Fällen können auch Rechen- oder Tabel- lenwerte eingesetzt werden (zum Beispiel U-Wert oder Schallschutz). * voraussichtlich notifiziert: in Deutschland ift (Rosenheim), ihd (Dresden), PfB (Stephanskirchen bei Rosenheim), und MPA NRW (Dortmund) in Österreich die Holzforschung Austria „HFA“ (Wien) Stand: Januar 2007 Autor: JT

CE-Zeichen, Konformitätserklärung Jahr, in dem die Kenn- zeichnung angebracht wurde Produktbeschreibung Zugrundeliegende harmonisierte Norm Name und registrierte Adresse des Herstellers Klassen der kennzeichnungspflichtigen mandatierten Eigenschaften Die Kennzeichnung kann, muss aber nicht auf dem Produkt selbst erfolgen. Es ist auch zulässig, die Kennzeichnung in den Begleitpapieren, z. B. Lieferschein oder Gebrauchs- und Wartungsanweisung, vorzunehmen. Stand: Januar 2007 Autor: JT

CE-Zeichen, Konformitätserklärung Fensterbau Mustermann AG, Musterstrasse 1, D-12345 Musterdorf, Deutschland erklärt, dass das Erzeugnis Der-Kipp-Fenster (genaue Bezeichnung des Fensters) Musterfenster Werkstoff Kennzeichnung vorgesehen für den Einsatz in Büro- und Geschäftsgebäuden mit dem auf dem CE-Zeichen erklärten Produkteigenschaften gem. EN 14351-1 Annex ZA übereinstimmt Ersttypprüfungen wurden durch die folgenden notifizierten Stellen durchgeführt: Benannte Prüfstelle 1, Postfach ßßß1, 12345 Musterort 1, Musterland 1 Benannte Prüfstelle 2, Postfach 0002, 67890 Musterort 2, Musterland 2 Datum: 2007 W.A. Mustermann, Geschäftsführer der Fensterbau Mustermann AG Konformitätserklärung Mit diesem Dokument erklärt der Hersteller die Übereinstimmung seines Produktes mit der Produkt-norm und den gekennzeichneten Werten. Das Dokument muss in der Amts-sprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt in den Handel gebracht wird. Die Konformitätserklärung verbleibt beim Fensterhersteller und muss nur auf Anfrage vorgelegt werden. Stand: Januar 2007 Autor: JT

CE-Zeichen, Konformitätserklärung Schritte zum CE-Zeichen und der Konformitätserklärung Schritt Maßnahme Wer 1 Festlegung – welche Werte in den Eigenschaften des CE-Zeichens Hersteller 2 Festlegung Produktfamilien und Systeme 3 Auswahl repräsentativer Probekörper 4 Anfertigung von Produktdokumentation, Herstellungs- und Montageanleitungen 5 Einführung der werkseigenen Produktions-kontrolle (WPK – inklusive Dokumentation) 6 Ersttypprüfung (ITT) durchführen lassen Notifizierte Stelle Stand: Januar 2007 Autor: JT

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) Probekörper werden auf die gewünschten Eigenschaften geprüft (Fugendurchlässigkeit, Wind, Schlagregen etc.). Je größer das Produktspektrum eines Fensterherstellers, desto umfangreicher wird der Prüfumfang im ITT. Die Probekörper sollten gemeinsam mit der notifizierten Stelle ausgewählt werden. Sinnvolle Produktfamilien bilden, um mit kleinerem Prüf-aufwand ein breites Produktionsspektrum abzudecken. Je nach Produktspektrum können Kosten zwischen 7.000 und 25.000 EURO entstehen (Zirka-Angaben). Stand: Januar 2007 Autor: JT

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) !! NEU !! die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) Die Fertigung der Bauelemente muss danach immer entsprechend des zum ITT vorgestellten Gesamtsystems erfolgen. Der Austausch des Beschlages (und anderer Komponen-ten wie zum Beispiel Schrauben, Dichtungen, Regen-schutzschienen etc.) kann in Eigenverantwortung des Fensterherstellers vorgenommen werden. Bei wesentlichen Änderungen am Gesamtsystem kann ein erneuter ITT (oder Teilprüfungen dazu) erforderlich werden. Für den Austausch des Beschlages greift auch die Fußnote zur Tabelle A.1 (Anhang A) Stand: Januar 2007 Autor: JT

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) Prüfung der repräsentativen Probekörper (Beispiel) Übertragung möglich auf geprüftes Fenster 1) mit und ohne glasteilende Sprossen 5) Festverglasung oben und/oder unten 2) symmetrische oder asymmetrische Aufteilung 6) Festverglasung seitlich oder beidseitig 3) Pfosten statisch ausreichend bemessen 7) mit Pfosten, nicht als Fenster mit aufgehendem Mittelstück 4) Riegel statisch ausreichend bemessen 8) als Fenstertür Stand: Januar 2007 Autor: JT

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) Verwendung von historischen Daten... ...also von alten Prüfberichten, die durch eine notifizierte Stelle erstellt wurden, ist möglich. Die nachfolgenden Punkte müssen dabei erfüllt sein: Durchführung nach aktuellen europäischen Normen bzw. Neubewertung möglich? Probennahme/Herstellungsort benannt? Produkt und System hinreichend beschrieben? Liegen der Prüfung Fertigungsrichtlinien zugrunde? (Nur Prüfung durch Systemgeber) Stand: Januar 2007 Autor: JT

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Leitpapier B – Bestimmung der werkseigenen Produktions-kontrolle in technischen Spezifikationen für Bauprodukte sie wird auch Factory Production Control (FPC) genannt WPK (FPC) ist für Konformitätsbescheinigung eine generelle Grundvoraussetzung Merkmale der WPK sind: Betriebs- und Verfahrungsanweisungen, die geeignet sein müssen, alle im CE-Zeichen deklarierten Eigenschaften sicherstellen zu können (Anforderungen und Vorschriften sind verbindlich zu regeln) Qualitätsbeauftragter mit fachlicher Eignung und Weisungsrecht Prüfeinrichtungen Stand: Januar 2007 Autor: JT

werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Wesentliche Punkte der werkseigenen Produktionskontrolle Überprüfung von: Ausgangsmaterialien und Komponenten Herstellprozessen, die für die Qualität relevant sind Fertigprodukt fachgerechte Verpackung und Lagerung Anforderungen: Messmittel sind in regelmäßigen Abständen zu kalibrieren Rückverfolgbarkeit/Identifikation der Produkte muss gegeben sein Überprüfungen sind in angemessenem Umfang zu dokumentieren Stand: Januar 2007 Autor: JT

werkseigene Produktionskontrolle (WPK) eine Konkretisierung anhand eines Beispiels Fensterhersteller deklariert für Eigenschaft „Schlagregendichtigkeit“ den Wert „9A“ nach EN 12208 die werkseigene Produktionskontrolle muss dann so aufgebaut sein, dass nachgewiesen werden kann... ...das jedes ausgelieferte Produkt tatsächlich diesen deklarierten Wert erbringt mögliche Konsequenz: es müssen ständig Kontrollen auf einem Schlagregenprüfstand vorgenommen werden... ...oder andere aussagekräftige Werte müssen überwacht werden, (zum Beispiel Spaltmaße und Eigenschaften der Dichtung etc.) Stand: Januar 2007 Autor: JT

werkseigene Produktionskontrolle (WPK) !! NEU !! werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Hilfestellung und Musterhandbücher werden von einigen Organisationen angeboten BUNDESVERBAND HOLZ UND KUNSTSTOFF HKH Service + Produkt GmbH Littenstrasse 10, D-10179 Berlin Telefon 0049 (0)30 / 27 90 70 - 0 E-Mail: info@hkh.de / www.hkh.de Landesinnung der Tischler / Wien (TISCHLERSERVICE GmbH) Herr Rudolf Exel Wiedner Hauptstrasse 63, A-1045 Wien Telefon 0043 (0)1 / 51 450 - 60 17 E-mail: exel@tischlerservice.net / www.tischlerservice.net Institut für Fenstertechnik ift Rosenheim Theodor-Gietl-Straße 7-9, D-83026 Rosenheim Telefon 0049 (0)8031 / 261 - 0 E-mail: info@ift-rosenheim.de / www.ift-rosenheim.de von den Systemgebern (Holz-Alu, Alu und Kunststoff) weitere Anbieter werden folgen Stand: Januar 2007 Autor: JT

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

shared und cascaded ITT !! NEU !! shared und cascaded ITT das Leitpapier M eröffnet weitere Möglichkeiten bei der Erarbeitung der Nachweise durch den ITT auf zwei unterschiedlichen Wegen können ITT´s und die dazu-gehörige Dokumentation vom Fensterhersteller übernommen werden (Anmerkung: shared ITT ist nicht in EN 14351-1 beschrieben) so werden dem Fensterhersteller Möglichkeiten zur Vereinfachung des Nachweis-Verfahrens geboten Systemgeber (Holz-Alu, Aluminium, Kunststoff) können den Fensterherstellern die Nachweise aus einer sogenannten Systemprüfung zur Verfügung stellen die folgende Übersicht zeigt die Vorgehensweisen auf Möglichkeit „shared ITT“ muss mit der ausgewählten notifizierten Prüfstelle geklärt werden, da er nicht in der Norm selbst beschrieben ist Stand: Januar 2007 Autor: JT

Hersteller ITT shared ITT cascading ITT H H H H H H H CE-Zeichen auf Basis Hersteller ITT shared ITT cascading ITT ITT – Initial Type Test (Ersttypprüfung) wählt repräsentative Probekörper aus und beauftragt ITT prüft Besitzer des ITT H wählt repräsentative Probe-körper aus, beauftragt ITT, definiert System und FPC prüft Besitzer von ITT Prüfbericht ist bemächtigt, den ITT von zu nutzen prüft, dass Produkte identisch sind und erstellt neuen ITT Prüfbericht ist Besitzer des neuen ITT Prüfberichtes P wählt repräsentative Probe-körper aus, beauftragt ITT, definiert System und FPC prüft Besitzer von ITT Prüfbericht ist bemächtigt, den ITT von zu nutzen Vertrag zwischen und keine Verschlechterung von Produkteigenschaften Verarbeitungsrichtlinien von relevant für prüft, ob verarbeiten kann darf ITT von nutzen S NP NP NP H P S H H P S NP H S S H S H H H S Factory Production Control Einführung und Sicherstellung ist Aufgabe von H CE-Kennzeichnung ist verantwortlich für die Kennzeichnung und die Eigenschaften H NP = notifizierte Prüfstelle S = Systemgeber H = Hersteller P = Partner (z.B: zweiter Hersteller) Stand: Januar 2007 Autor: JT

shared und cascaded ITT !! NEU !! shared und cascaded ITT für Holzfenster (Holzhaustüren) werden von verschiedenen Organisationen Systemunterlagen bereit gestellt: FACHVERBAND DES TISCHLERHANDWERKS / NORDRHEIN-WESTFALEN Kreuzstrasse 108 – 110, D-44138 Dortmund Telefon 0049 (0)231 / 91 20 10 - 0 E-Mail: nrw@tischler.de/ www.tischler-nrw.de / (Stichwort ECWINS) Landesinnung der Tischler / Wien (TISCHLERSERVICE GmbH) Herr Rudolf Exel Wiedner Hauptstrasse 63, A-1045 Wien Telefon 0043 (0)1 / 51 450 - 60 17 E-mail: exel@tischlerservice.net / www.tischlerservice.net Institut für Fenstertechnik ift Rosenheim Theodor-Gietl-Straße 7-9, D-83026 Rosenheim Telefon 0049 (0)8031 / 261 - 0 E-mail: info@ift-rosenheim.de / www.ift-rosenheim.de / (Stichwort CoP) Haustüren-Ring GmbH Laboratoriumstrasse 1 D 85055 Ingolstadt Telefon 0049 (0)841 / 95 49 95 E-mail: baier@haustueren-ring.de / www.haustueren-ring.de BCCA / Belgien (in Vorbereitung) Weitere Anbieter werden noch folgen! Stand: Januar 2007 Autor: JT

Inhaltsverzeichnis allgemeine Informationen – Einführung Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Produktnorm – mandatierte Eigenschaften CE-Zeichen, Konformitätserklärung die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT) großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle shared und cascading ITT Resümee und Ausblick Stand: Januar 2007 Autor: JT

Resümee und Ausblick der Fensterhersteller ist gefordert (1) muss sich mit dieser Produktnorm EN 14351-1 und den (ca. 60 !!) darin zitierten Normen beschäftigen wird zukünftig seine Produkte mit CE kennzeichnen müssen (Pflicht ab 02/2009) muss festlegen, mit welchen Werten in den Eigenschaften er seine Produkte vermarkten kann/will Kundenforderungen (auch gemäß seiner eigenen Beratung) Ausschreibungen länderspezifische Anforderungen er muss die Nachweise für die angegebenen Eigenschaften führen können (eigener Hersteller-, shared oder cascading ITT) er muss dazu die werkseigene Produktionskontrolle eingeführt haben Stand: Januar 2007 Autor: JT

Resümee und Ausblick der Fensterhersteller ist gefordert (2) extrem wichtig wird vermutlich sein, dass er ab dem Zeitpunkt, ab dem er mit CE kennzeichnen darf (ab 02/2007), sein Produkte auch mit dem CE-Zeichen vertreibt (Wettbewerb) zudem sollte er dann dringend in der Lage sein, eine Konformitäts-erklärung vorzulegen da die großen Fensterhersteller Druck im Markt machen werden da die Prüfung, ob ein CE-Zeichen und eine CE-Konformitäts-erklärung vorliegt oder nicht, sehr einfach durchzuführen ist Hersteller von Kunststoff- und Aluminium-Fenstern sollten sich umgehend mit ihrem Systemgeber in Verbindung setzen wenn ein cascading ITT genutzt werden soll um offene Fragen zu klären Hersteller von Holz-Fenstern sollten sich umgehend mit den zuvor genannten Organisationen / Verbänden in Verbindung setzen Stand: Januar 2007 Autor: JT

Resümee und Ausblick Aufgaben der Beschlaghersteller der Beschlaghersteller muss in den meisten Fällen seine Produkte nicht mit CE kennzeichnen dies gilt insbesondere für Dreh-, Kipp- und Drehkipp-Beschläge aber auch für Hebe-Schiebe-, Kipp-Schiebe- und Faltschiebe-Beschläge Hintergrund dafür ist: dass die entsprechenden Beschlagnormen nicht mandatiert sind... ...und in absehbarer Zeit auch keine Mandate geplant sind; Ausnahme sind zum Beispiel Beschläge... ...mit Anforderungen an den Brandschutz, so zum Beispiel Bänder nach EN 1935 und Schlösser nach EN 12209 oder ...Notausgangs und Panikverschlüsse nach EN 179 und EN 1125 Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : mandatierte Eigenschaften Schwerpunkt: Deutschland die Strahlungseigenschaften (g-Wert und TV-Wert) nicht mehr im Anhang ZA gemäß der ENEV muss in Deutschland aber der g-Wert angegeben werden Deklaration muss aber dann außerhalb des CE-Kennzeichens erfolgen, da im Zeichen selbst nur Eigenschaften gekennzeichnet werden dürfen, die im Anhang ZA aufgelistet sind gefährliche Substanzen – keine CE-Kennzeichnung erforderlich es muss nicht gekennzeichnet werden, da es noch keine europäischen Prüf- und Klassifizierungsnormen gibt dieser Punkt soll national geregelt werden diese Festlegung kann sich aber schnell wieder ändern die Stoßfestigkeit ist nicht mehr im Anhang ZA allerdings ist eine Änderung des Mandates geplant daher kann sich auch diese Festlegung schnell wieder ändern Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : mandatierte Eigenschaften Schwerpunkt: Deutschland Schallschutz – Problem in Deutschland das Schalldämmmaß muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht entsprechend der DIN 4109 angegeben werden nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen das Schalldämmmaß nach Anhang B anzu-geben, oder nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) zur ermitteln und nach EN ISO 717-1 zu bewerten die resultierenden Werte sind i.d.R. unterschiedlich; so muss der Hersteller unter Umständen den nach 14351-1 ermittelten Wert im CE-Kennzeichen und daneben den im deutschen Baurecht nach DIN 4109 geforderten Wert zusätzlich angeben U-Wert – Problem in Deutschland ein zum zuvor aufgezeigten Schallschutz vergleichbares Problem ergibt sich beim U-Wert, dessen Angabe nach EnEV in Deutschland gefordert ist das Baurecht verlangt nach UWBM (dem sogenannten Bemessungswert nach DIN 4108-4) dieser in Deutschland geforderte Bemessungswert kann aus der Angabe des Uw-Wertes im CE-Zeichen abgeleitet werden, so dass eine gesonderte Deklarierung nicht unbedingt notwendig ist Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : gefährliche Substanzen gefährliche Substanzen – keine CE-Kennzeichnung erforderlich es muss nicht gekennzeichnet werden, da es noch keine europäischen Prüf- und Klassifizierungsnormen gibt dieser Punkt soll national geregelt werden Regelungen für Deutschland sind zur Zeit noch nicht erstellt diese Festlegung kann sich aber schnell wieder ändern unabhängig davon muss der Hersteller immer sicherstellen, dass von seinem Produkt keine Gefährdung (für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt) ausgeht Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen kommen solche Komponenten zu Einsatz, ist eine Prüfung durchzuführen alternativ ist auch hier ein Rechenwert zulässig in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Breite und Höhe von (Fenster)türen in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Strahlungseigenschaften die Strahlungseigenschaften (g-Wert und TV-Wert) nicht mehr im Anhang ZA gemäß der EnEV muss in Deutschland (baurechtlich geregelt) aber zumindest der g-Wert angegeben werden dieser Wert wird vom Glas-Lieferanten zur Verfügung gestellt Deklaration muss aber dann außerhalb des CE-Kennzeichens erfolgen, da im Zeichen selbst nur Eigenschaften gekennzeichnet werden dürfen, die im Anhang ZA aufgelistet sind Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Wärmedurchgangskoeffizient in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert – Problem in Deutschland der Wärmedurchgangskoeffizient muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht (EnEV) entsprechend der DIN 4108 angegeben werden das Baurecht verlangt nach UWBM (dem sogenannten Bemessungswert nach DIN 4108-4) nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen der Wärmedurchgangskoeffizient gemäß Punkt 4.12 (siehe in der vorherigen Folie) zu ermitteln der in Deutschland geforderte Bemessungswert kann aus der Angabe des Uw-Wertes im CE-Zeichen abgeleitet werden, so dass eine gesonderte Deklarierung nicht unbedingt notwendig ist Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Schallschutz Schallschutz – Problem in Deutschland das Schalldämmmaß muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht entsprechend der DIN 4109 angegeben werden, sofern Schallschutz gefordert wird nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen das Schalldämmmaß nach Anhang B anzu-geben, oder nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) zur ermitteln und nach EN ISO 717-1 zu bewerten die resultierenden Werte sind i.d.R. unterschiedlich; so muss der Hersteller unter Umständen den nach 14351-1 ermittelten Wert im CE-Kennzeichen und daneben den im deutschen Baurecht nach DIN 4109 geforderten Wert zusätzlich angeben Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Windbeanspruchung in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden die Widerstandsfähigkeit wird jedoch für Deutschland in der DIN 1055-4 geregelt (kein Gesetz – nur Norm) die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt entsprechende Klassen vor Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für Österreich Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Schlagregendichtheit in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt entsprechende Klassen vor Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für Österreich Stand: Januar 2007 Autor: JT

Zusatzinformation : Luftdurchlässigkeit die Luftdurchlässigkeit muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht (EnEV) angegeben werden bis zu 2 Vollgeschossen – Klasse 2 nach EN 12207 mehr als 2 Vollgeschosse – Klasse 3 nach EN 12207 die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt zudem entsprechende Klassen vor Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für Österreich Stand: Januar 2007 Autor: JT