Das Registrierungsverfahren Datenauswertungsstelle (DAS)

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Das Registrierungsverfahren Datenauswertungsstelle (DAS)
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 Präsentation transkript:

Das Registrierungsverfahren Datenauswertungsstelle (DAS) bei der Datenauswertungsstelle (DAS) Herbert Mauel Geschäftsführer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Erhebung der Qualitätsindikatoren - Datenauswertungsstelle 18.10.2017 Erhebung der Qualitätsindikatoren - Datenauswertungsstelle Ab 1. Oktober 2019 sind die stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Indikatoren zur Ergebnisqualität zu erheben und an die sog. Datenauswertungsstelle (DAS) weiterzuleiten. Diese Daten werden verschlüsselt an die sog. Datenauswertungsstelle (DAS) gesendet und dort ausgewertet. Die DAS führt Prüfungen auf Fehler, statistische Plausibilitäten und zur Vollzähligkeit der Datensätze durch. Anschließend erstellt sie die Feedbackberichte für jede Pflegeeinrichtung und stellt sie diesen zur Verfügung. Die DAS soll ab September betriebsbereit sein. Zuvor müssen sich die Pflegeeinrichtungen dort registrieren. Voraussichtlich im September 2019 wird die DAS ein Handbuch und ein Schulungsvideo für die technischen Aspekte der Datenerfassung und -übermittlung via Webportal zur Verfügung stellen.

Registrierung bei der DAS 18.10.2017 Registrierung bei der DAS Die Pflegeeinrichtungen müssen sich zwischen Juli und September 2019 bei der Datenauswertungsstelle durch die erstmalige Anmeldung registrieren und einen Administrator benennen. Alle den Landesverbänden der Pflegekassen bzw. der DatenClearingStelle bekannten Pflegeeinrichtungen werden vor Beginn des Registrierungszeitraums von der Datenauswertungsstelle angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. Der Versand der Registrierungsbriefe an die Pflegeeinrichtungen erfolgt seitens der Datenauswertungsstelle ab dem 05.07.2019. Die Registrierung ist ab dem 15.07.2019, 12 .00 Uhr unter www.das-pflege.de möglich.

Festlegung der Stichtage 18.10.2017 Festlegung der Stichtage Im Zuge der Registrierung legen die Pflegeeinrichtungen ihren individuellen Stichtag mit Hilfe eines sog. Date Pickers fest, der die freien Stichtage anzeigt. Mit der Bestätigung durch die Pflegeeinrichtung sind die Stichtage dann unveränderlich festgelegt, der Prozess der Stichtagsauswahl ist abgeschlossen. Ein einmal festgelegter Stichtag ist verbindlich und später nicht mehr änderbar. Die Stichtage gelten ab dem 01.07.2020. Innerhalb des Erprobungszeitraumes (01.10.2019 bis 30.06.2020) gelten die Stichtage noch nicht. Der zweite Stichtag und alle weiteren Fristen für die Datenübertragung und die Auswertung berechnen sich jeweils automatisch aus dem ersten Stichtag. Alle Fristen und Stichtage werden der Pflegeeinrichtung im Webportal angezeigt und als Erinnerungs-E-Mail übermittelt.

Stichtage und Zeiträume 18.10.2017 Stichtage und Zeiträume

Stichtage und Zeiträume 18.10.2017 Stichtage und Zeiträume Ergebniserfassungszeitraum Zeitraum, in dem die Erfassung der Qualitätssicherungsdaten durch eine Pflegeeinrichtung spätestens erfolgen muss. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Erfassung abzuschließen und die Daten sind an die Datenauswertungsstelle zu übermitteln. Auswertungszeitraum 1 Die Datenauswertungsstelle führt Datenprüfungen durch und meldet deren Ergebnisse an die Pflegeeinrichtung zurück. In diesem Zeitraum kann die Pflegeeinrichtung keine Daten für den zurückliegenden Erhebungszeitraum (Erhebungszeitraum 1) mehr erfassen oder ändern.

Stichtage und Zeiträume 18.10.2017 Stichtage und Zeiträume Korrekturzeitraum Die Pflegeeinrichtung kann fehlerhafte Datensätze ergänzen bzw. fehlende Datensätze nachliefern. Nach Ende des Korrekturzeitraums können keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.   Auswertungszeitraum 2 Die Datenauswertungsstelle berechnet die Qualitätsindikatoren für die Pflegeeinrichtung und meldet diesen die entsprechenden Ergebnisse. Kommentierung Die Pflegeeinrichtung hat die Möglichkeit, die Ergebnisse zu kommentieren.

Ablauf des Registrierungsverfahrens 18.10.2017 Ablauf des Registrierungsverfahrens Was ist zu tun? Zur Vorbereitung des Regelbetriebs ist es erforderlich, dass sich das Pflegeheim bis spätestens 30. September 2019 bei der DAS registriert (die Registrierung ist möglich ab Montag, 15. Juli 2019, 12:00 Uhr). die einrichtungsindividuellen Stichtage festlegt (die Stichtagswahl gilt ab dem 1. Juli 2020) und eine vertretungsberechtigte Person benennt.

Schritte des Registrierungsprozesses 18.10.2017 Schritte des Registrierungsprozesses Schritt 1: Registrierung eines Administrators für die Pflegeeinrichtung Schritt 2: Registrierung einer vertretungsberechtigten Person für die Pflegeinrichtung Schritt 3: Auswahl der einrichtungsindividuellen Stichtage zur Datenlieferung für Ihre Pflegeeinrichtung Schritt 4: (Unverzügliche) Rücksendung der Eigenerklärung der vertretungsberechtigten Person per Rückumschlag an die DAS Die Schritte 1-3 sind nacheinander auszuführen. Schritt 4 kann unabhängig davon durchgeführt werden. !

Schritt 1 Registrierung eines Administrators 18.10.2017 Schritt 1 Registrierung eines Administrators Pro Einrichtung muss sich ein Administrator registrieren. Dies gilt auch, falls ein Administrator für mehrere Einrichtungen zuständig sein sollte. In diesem Fall ist für jede Einrichtung eine andere E-Mail-Adresse als Benutzername zu verwenden.

18.10.2017 Schritt 2: Registrierung einer vertretungsberechtigten Person (durch Administrator und vertretungsberechtige Person) Pro Einrichtung muss mindestens eine vertretungsberechtigte Person angelegt werden. Dies gilt auch, falls eine vertretungsberechtigte Person für mehrere Einrichtungen zuständig sein sollte. In diesem Fall ist für jede Einrichtung eine andere E-Mail-Adresse als Benutzername zu verwenden. Als vertretungsberechtigte Person wird die Person bezeichnet, die insbesondere befugt ist, gegenüber der DAS rechtsverbindliche Angaben zu machen, bspw. Freigabe der Bewohnerdatensätze der Pflegeeinrichtung zum Zwecke der Auswertung durch die DAS und Kommentierung der Indikatorergebnisse der Pflegeeinrichtung.

18.10.2017 Schritt 3: Auswahl der einrichtungs-individuellen Stichtage zur Datenlieferung (durch vertretungsberechtige Person) Die Auswahl der Stichtage einer Einrichtung kann nur die vertretungsberechtigte Person durchführen. Eine einmal festgelegte und bestätigte Auswahl der Stichtage der Einrichtung kann weder durch die vertretungsberechtigte Person oder den Administrator noch durch die Datenauswertungsstelle verändert werden. Nach der Anmeldung im Webportal wird man solange auf die Seite „Stichtag auswählen“ geleitet, bis man die Stichtage ausgewählt und bestätigt hat.

18.10.2017 Schritt 3: Auswahl der einrichtungs-individuellen Stichtage zur Datenlieferung (durch vertretungsberechtige Person) Der Stichtag wird unabhängig vom aktuellen oder vom kommenden Kalenderjahr ausgewählt, da die Stichtage dauerhaft für alle nachfolgenden Kalenderjahre gelten. Wochenenden und bewegliche Feiertage führen zu einer automatischen Verschiebung des Stichtags auf den nächstfolgenden Werktag. Stichtage, die bereits von der maximal zulässigen Anzahl an Pflegeeinrichtungen ausgewählt wurden, werden ausgegraut dargestellt und sind nicht mehr auswählbar. In diesem Fall muss auf ein anderes Datum ausgewichen werden. Feste Feiertage (z.B. 1. Mai und Weihnachten) werden nicht zur Auswahl angeboten.

18.10.2017 Schritt 3: Auswahl der einrichtungs-individuellen Stichtage zur Datenlieferung Im folgenden Beispiel wurde der 2. Januar in der Spalte „Stichtag 1“ als Stichtag ausgewählt. In der Spalte „Stichtag 2“wird der daraus resultierende zweite Stichtag dargestellt. Rechts werden zudem die daraus resultierenden konkreten Stichtage ab dem 1. Juli 2020 dargestellt.

Schritt 4: Eigenerklärung der vertretungsberechtigten Person 18.10.2017 Schritt 4: Eigenerklärung der vertretungsberechtigten Person Neben der in Schritt 1 bis Schritt 3 beschriebenen Registrierung der Einrichtung ist der Erhalt des vollen Funktionsumfangs des Webportals für die Einrichtung an zwei Voraussetzungen gebunden: Der Auftraggeber hat das Gesamtsystem abgenommen Die Einrichtung hat die „Eigenerklärung der vertretungsberechtigten Person“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die DAS zurückgeschickt. Dies sollte daher umgehend erledigt werden. Sobald das Gesamtsystem durch den Auftraggeber abgenommen wurde wird die vertretungsberechtige Person per E-Mail darüber informiert, dass nun alle Funktionalitäten des Webportals zur Verfügung stehen.

Weitere wichtige Hinweise 18.10.2017 Weitere wichtige Hinweise Die verpflichtenden Stichtage für die Daten Ihrer Einrichtung gelten erst ab dem 1. Juli 2020. Bis zum 30. Juni 2020 ist eine einmalige Übermittlung der Datensätze vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese kann zu einem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Übermittlungen werden nicht veröffentlicht. Darüber hinaus können bis zum 30. Juni 2020 jederzeit weitere Datenlieferungen an die DAS übermittelt werden. Für diese Datenlieferungen wird ein Erhebungsreport zur Verfügung gestellt, aber keine vergleichende Auswertung der eingereichten Erhebungen. Auch diese Ergebnisse werden nicht veröffentlicht.

Erreichbarkeit der DAS 18.10.2017 Erreichbarkeit der DAS E-Mail: support@das-pflege.de Telefonnummer: 0551-789 52-282 montags bis freitags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr Bei Anfragen wird die Einrichtungs-ID (siehe oben links auf Seite 1 des Registrierungsschreibens) benötigt. Die DAS als Rechenzentrum kann nur Fragen zur Registrierung, Datenübermittlung und Datenauswertung bearbeiten, jedoch keine Fragen zur fachlichen Beurteilung einzelner pflegebedürftigen Menschen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! mauel@bpa.de