Willkommen zur BBS-Sicherheitsschulung Schulung im Auftrag der Mineralölgesellschaften ARAL, BP, ENI/Agip, JET, OMV, ORLEN, Shell, Total, T&R, Echo/Esso.

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 Präsentation transkript:

Willkommen zur BBS-Sicherheitsschulung Schulung im Auftrag der Mineralölgesellschaften ARAL, BP, ENI/Agip, JET, OMV, ORLEN, Shell, Total, T&R, Echo/Esso

Handreichung zur Schulung neuer und bereits erfahrener Mitarbeiter Version 2019 Grundschulung / Basispaket Anlass und Hintergrund: Die BBS Schulung ist für jeden Mitarbeiter auf Tankstellen in der Region DACH Pflicht. Ohne BBS Ausweis ist das Arbeiten auf Tankstellen nicht zulässig. Sie als Kontraktoren müssen sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter ausreichende Kenntnisse besitzt – ob neuer Mitarbeiter oder bereits erfahrener Kollege. Drei Säulen Gesetze Grundgesetz Artikel 2.2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Arbeitsschutzgesetz – Regelt die Pflichten des Arbeitgebers & Arbeitnehmers Arbeitgeber Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, PSA, Vorsorgeuntersuchungen, nicht im gefährdeten Zustand Arbeiten, Sicherheitsregeln, Mängelbeseitigung, Unterweisungen Berufsgenossenschaft BG: Abends genauso gesund nach Hause wie morgens gestartet – übrigens Leitsätze vieler Mineralölgesellschaften Unfallverhütungsvorschrift: Bauarbeiten DGUV 38, Benutzung Schutzausrüstung (112-198, Rettung -199, Grundsatz 312-906 Materialprüfung), Sicherer Umgang mit Hub- und Scherenbühnen, BG-Richtlinien Informationen Merkblätter ---- Arbeitsschutzgesetz Verordnungen BetrSichV., ArbStättV., DGUV Richtlinien TRBS, GUV Musterblätter

Handreichung zur Schulung neuer und bereits erfahrener Mitarbeiter Version 2019 Grundschulung / Basispaket Wichtig: Die betriebsinternen Schulungsinhalte für neue Mitarbeiter sind durch Sie so auszuwählen, dass Ihre Mitarbeiter alle notwendigen Kenntnisse besitzen und jederzeit sicher arbeiten können. Dies gilt bezüglich der allgemeinen Regelkonformität (Gesetze und Regelwerke) und bezüglich der speziellen Anforderungen der Mineralölgesellschaften. Drei Säulen Gesetze Grundgesetz Artikel 2.2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Arbeitsschutzgesetz – Regelt die Pflichten des Arbeitgebers & Arbeitnehmers Arbeitgeber Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, PSA, Vorsorgeuntersuchungen, nicht im gefährdeten Zustand Arbeiten, Sicherheitsregeln, Mängelbeseitigung, Unterweisungen Berufsgenossenschaft BG: Abends genauso gesund nach Hause wie morgens gestartet – übrigens Leitsätze vieler Mineralölgesellschaften Unfallverhütungsvorschrift: Bauarbeiten DGUV 38, Benutzung Schutzausrüstung (112-198, Rettung -199, Grundsatz 312-906 Materialprüfung), Sicherer Umgang mit Hub- und Scherenbühnen, BG-Richtlinien Informationen Merkblätter ---- Arbeitsschutzgesetz Verordnungen BetrSichV., ArbStättV., DGUV Richtlinien TRBS, GUV Musterblätter

Wer muss geschult werden? Jeder Mitarbeiter, der zum ersten Mal auf einer Tankstelle eingesetzt werden soll. Die Schulung aller Mitarbeiter wird in der Folge dann jährlich mit Hilfe des BBS Jahresprogramms aufgefrischt. Basis sind die BBS-Sicherheitsschulungen.

Warum müssen neue Mitarbeiter anders geschult werden? Die jährlichen BBS-Sicherheitsschulungen sind als Aufbau- und Auffrischungsschulungen konzipiert. Das Basiswissen für die Arbeit auf Tankstellen steht in Form der Schulungsmodule aus den vergangenen Jahren auf der BBS Website bereit. Um Ihnen dies zu erleichtern, soll diese Präsentation Ihnen eine Richtschnur geben, an der Sie sich orientieren können.

Wer darf schulen? Teilnehmer der BBS Sicherheitsschulung des betreffenden Jahres Voraussetzung ist eine hinreichende Fachkompetenz für die zu schulenden Themen Hier stehen Sie als Unternehmer in der Verantwortung

Hinweis Die Schulungsinhalte haben sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Themen wiederholen sich ggf. und werden aktuell aufbereitet Der BBS passt die Inhalte den aktuellen Entwicklungen an. Der Begriff „Gefahrenzone“ wurde zwischenzeitlich durch den Begriff „Gefahrenbereich“ ersetzt. Die Bedeutung ist die Gleiche! Die Module mit der alten Bezeichnung bleiben inhaltlich gültig!

“Funktionsweise” dieser Handreichung Auf den folgenden Folien finden Sie Hinweise darauf, welche Inhalte an die neuen Mitarbeiter vermittelt werden sollen. Die Hinweise sind jeweils mit einem Link versehen, der Sie direkt zum Download des betreffenden Schulungsmoduls führt (sollte einmal ein Link nicht funktionieren finden Sie die Inhalte auf der BBS Seite unter „Sicherheitsschulungen“). Es ist angeraten weitere Inhalte aus dem BBS Bestand oder aus anderen Quellen zu ergänzen. In dieser Präsentation sind außerdem einige Erklärungen zu Gefahrenbereichen und Ex-Zonen enthalten um vielfach gestellte Fragen zu beantworten.

Was muss jeder neuer Mitarbeiter lernen? Verhaltensregeln auf Tankstellen und Verantwortung Download Lernen aus Vorfällen Erste Hilfe Download Erste Hilfe Meldung von (Beinahe-) Unfällen und unsicheren Situationen Download Unsichere Situationen Persönliche Schutzausrüstung ( PSA) Download PSA Anforderungen

Was muss jeder neuer Mitarbeiter lernen? Absperrungen Download Absperrungen Gefahrenbereiche Download Gefahrenbereiche (Siehe auch unten in dieser Präsentation) PTW System Download PTW System u. Tätigkeitstabelle Verwendung der PTW Formulare Download Verwendung PTW Formulare (WCF, JHA, PTW)

Gewerkspezifische Vertiefungen und spezielle Infos: Gasmessung / Gefahrenbereiche Download Gasmessung Höhenarbeiten Download Höhenarbeiten Gefahrstoffe Download Gefahrstoffe Hautschutz Download Hautschutz Absperrungen Download Absperrungen Elektroarbeiten Download Elektroarbeiten … Die Schulung mit Hilfe der BBS Schulungsmodule kann und soll durch betriebsinterne und allgemeine Inhalte ergänzt werden.

Wichtige Schulungsinhalte Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Schulungsinhalte, die für jeden Mitarbeiter von Belang sind

Erste Hilfe Erste-Hilfe-Ausrüstung an einer gut zugänglichen Stelle platzieren Laut DGUV Vorschrift 1“Grundsätze der Prävention“ § 24 ff sind Unternehmen für die Organisation der 1. Hilfe zuständig U.a. Benennung einer ausreichenden Anzahl von Ersthelfer/-innen Mindestanzahl bei 2-20 Beschäftigten -> 1 Ersthelfer/-in Dies gilt pro Arbeitsteam / Gewerk auf der Baustelle / Tankstelle Der Unternehmer unterhält durch die Entsendung seiner Mitarbeiter auf der Baustelle / Tankstelle eine „Betriebsstätte“ Grundsatz: Jeder ist verpflichtet! Jeder muss helfen, so weit er dazu in der Lage ist!

Tanktechnik – Ex-Bereiche / Ex-Zonen Was sind Ex-Bereiche bzw. Ex-Zonen Jedes Anlagenteil das entzündbare Kraftstoffe enthält, besitzt EX-Bereiche Die Bereiche, in denen entzündbare Dämpfe / Gase sind und austreten können, nennt man EX-Zonen. Es gibt folgende Ex-Zonen Einstufungen: In Zone 0 besteht immer die Gefahr, dass ein Funke genügt, um eine Explosion zu erzeugen. In Zone 1 ist manchmal ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch enthalten. In Zone 2 ist nur selten zu erwarten, dass ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch vorhanden ist.

Tanktechnik – Ex-Bereiche / Ex-Zonen In den EX-Bereich bzw. eine EX-Zone darf in keinem Fall etwas hinein, was ein Dampf-Luftgemisch entzünden könnte. In einem Ex-Bereich darf nur jemand tätig werden, der diesbezüglich geschult ist.

Tanktechnik – Wirkbereich Wo bzw. was ist der Wirkbereich? Ein Wirkbereich ist vorhanden: Beim Ab-, Um- oder Einfüllen eines brennbaren Kraft- oder Betriebsstoffs. Ein Wirkbereich ist die „Sicherheitszone“ für den Fall, dass eine brennbare oder wassergefährdende Flüssigkeit beim Ein- oder Abfüllen nicht bestimmungsgemäß austritt. Die (Faustregeln für) Abmessungen der Wirkbereiche an Tankstellen sind: Beim Betanken von KFZ: Schlauchlänge + 1 Meter Beim Befüllen von Lagerbehältern: Schlauch + 2,5 Meter Wirkbereiche gelten auch für nicht brennbare wassergefährdende Flüssigkeiten wie AdBlue die nicht in die „normale“ Kanalisation dürfen.

Tankstelle - Betankungsanlage Abgabeeinrichtungen - Zapfsäulen Lagerbehälter mit Fernfüllschacht/-schrank, Domschacht und Füllstandsanzeige Bild Abscheider Belüftung

Tankstelle - Betankungsanlage Verkehrsflächen und Standflächen für die Kraftstoffaufnahme (PKW) und Kraftstoffabgabe (TKW) => flüssigkeitsdichte Fahrbahn

Gefahrenbereiche vs. Ex-Zonen? Klarstellung zum Verhältnis Gefahrenbereich / Ex-Zonen:

Gefahrenbereiche vs. Ex-Zonen? Es ist wichtig zu wissen, wie die Ex-Zonen beschaffen sind! Ex-Zonen - Definition nach BetrSichV und GefStoffV (verkürzt) : Zone 0: … ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig (zeitlich überwiegend) vorhanden ist. Zone 1:… ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Zone 2:… ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

Ex-Zonen (sehr kleinteilig)

Ex-Zonen Die Ex-Zonen beschreiben Zonen, in denen explosionsfähige Atmosphären anzutreffen sind oder anzutreffen sein können. Die Unterteilung erfolgt nach der Häufigkeit bzw. der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre. Es wird immer vom Normalbetrieb ausgegangen. Schlüsselwörter sind „normalerweise“ und „kann“. Eine Garantie für die An- oder Abwesenheit von explosionsfähigen Atmosphären ist nie gegeben.

Gefahrenbereiche Hier gilt für alle Aktivitäten das Vorsorgeprinzip – es steht immer die Frage nach dem theoretischen Potential im Vordergrund Auch bei geringer Wahrscheinlichkeit / Häufigkeit müssen gemäß PTW System vorsorgend alle Maßnahmen getroffen werden, um Explosionen vorzubeugen Bau-, Montage, Reparatur und Wartung sind kein „Normalbetrieb“ Alle Aktivitäten verändern die gegebenen Verhältnisse im Bezug auf den „Normalbetrieb“ Die Gefahrenbereiche sind eine einfache Entscheidungshilfe für das PTW System Für notwendige Bau- oder Montagemaßnahmen bei denen Heißarbeiten ausgeführt werden müssen werden die Entscheidungen nach der Lage der vereinfachten Gefahrenbereiche getroffen Gefahrenbereiche decken relativ große Flächen ab, in denen überall die Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, die gemäß PTW System notwendig sind!

Ex – Zonen in den Gefahrenbereichen In Gefahrenbereichen muss immer durch Gasmessungen sichergestellt werden, dass keine Ex-fähige Atmosphäre vorhanden ist! Ex-Zonen in den Gefahrenbereichen sind nicht aufgehoben! Die Ex-Zonen und Wirkbereiche sind in den Gefahrenbereichen enthalten! Für das Verhalten während der Arbeiten ist es unmaßgeblich, ob eine Heißarbeit in der Zone 0 / Zone 1 / Zone 2 oder im entfernteren Gefahrenbereich ausgeführt wird Merke: Die wesentlichste Maßnahme im Gefahrenbereich ist immer: Gas messen, Gasfreiheit feststellen / ggf. Gasfreiheit herstellen und dokumentieren! Nur bei Gasfreiheit Heißarbeiten durchführen!

Ex-Zonen in Gefahrenbereichen – prinzipielle Darstellung Tankinneres Tankinneres Zone 0 Zone 1 Zone 2 Gefahrenbereich

Ex-Zonen in Gefahrenbereichen – prinzipielle Darstellung Achtung, diese Darstellung der Ex-Zonen in den Gefahrenbereichen ist nur prinzipiell und sehr grob! Die Ex-Zonen sind tatsächlich wesentlich kleinteiliger und detaillierter! Das Tankinnere und das Innere der Rohrleitungen ist immer Zone 0 – im Normalbetrieb ist dies sicher – weil von der Außenwelt isoliert! Gefahrenbereich Zone 2 Zone 1 Zone 0

Gefahrenbereich zusätzliche Festlegungen: Gilt nur für die hier beschriebenen Bereiche Wenn kein Gas gefunden wird: Arbeit beginnen und Gasmessung in sinnvollen Abständen wiederholen – zur Absicherung. Die Arbeit bleibt PTW – frei! Wenn Gas gefunden wird: STOPP! PTW Pflichtig! Aber hier liegt ein Problem vor: Es dürfte kein Gas vorhanden sein. Daher muss zunächst das Problem gefunden und gelöst werden! 24 June 2019

Gefahrenbereiche Baugruben, Gräben und sonstige Eingriffe in den Boden Bei allen Aushubarbeiten können Kontaminationen gefunden werden Von Verschmutzungen mit Öl bis hin zu explosiven Materialien Gasmessungen sind immer notwendig, um Klarheit zu erhalten Im Bereich von Leitungen / Rohren und Tanks ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher Unter der Flüssigkeitsdichten Fahrbahn muss ebenfalls mit Kontaminationen gerechnet werden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie Fragen ? ? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit