Leiter des Verwaltungsdienstes FORTBILDUNG 2019

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 Präsentation transkript:

Leiter des Verwaltungsdienstes FORTBILDUNG 2019

Leiter des Verwaltungsdienstes FORTBILDUNG 2019 Programm Einsatzverrechnung Rechnungswesen Bewertung Feuerwehreinrichtung Unfälle im Feuerwehrwesen KFZ-Versicherung FDISK Infos aus Land und Bezirk: Jugendschutz, Elektronische Teilnehmerinformation, Modulvoraussetzungen ASMTRM, Datenpflege FDISK, Allfälliges

Einsatzverrechnung Tipps zur Anwendung

Einsatzverrechnung feuerpolizeiliche Beschau Mitwirkung des Feuerwehrmitgliedes Verordnung über Kosten feuerpolizeilichen Beschau je angefangener 1/2 Stunde € 18,97 (LGBl. Nr. 118/2015 i.d.g.F. 2018 §1 Abs. 5) Tarifordnung NÖLFV Pos. 1.05 Sachverständigentätigkeit durch Feuerwehrorgane (Bauverhandlungen, Bauplatzerklärungen und dgl.) pro Person und Stunde € 80,- Haftung als Sachverständige § 1299 ABGB (Wer sich zu einem Amte öffentlich bekennt, sich nicht gewöhnliche Kenntnisse zutraut, muss auftretende Mängel vertreten). Gemäß NÖ FG 2015 § 15 Abs. 5

Einsatzverrechnung Brandsicherheitswache Pauschale für TLF Ganztagesveranstaltung (Messe, Ausstellung, ..) € 190,-/ 12 Stunden (Pos. 11.04) Vorstellungen wie Theater, Zirkus, .. (Dauer bis 5 Std.) € 81,- / Vorstellung (Pos. 11.05) Mannschaft pro Stunde € 24,-

Einsatzverrechnung Waldbrand Gemäß Forstgesetz hat Gemeinde Kosten zu ersetzen Bericht durch einsatzleitende Feuerwehr (Formular) Einsatzskizze, Eingesetzte Feuerwehren, etc. Auflistung der Kosten (sollten keine Kosten anfallen -> Leermeldung) Reparaturen bzw. Ersatzbeschaffungen von KFZ und Geräten, auch fremde Kräfte (Foto, Versicherungsentschädigung, Kostenvoranschlag bzw. Rechnung, defekte Geräte aufbewahren) Verpflegungskosten Sonderlöschmittel, Löschmittel Treibstoff Feuerwehren und fremde Kräfte (z.B. Landwirte fahren) zu einer Tankstelle, keine Hoftankstelle (Belege mit Datum u. KFZ Kennzeichen beilegen) Antragstellung gemeinsam über Gemeinde an Land Frist 8 Wochen nach Einsatzende

Rechnungswesen Dienstanweisung 6.1.3

Rechnungswesen Grundlage Die Feuerwehr haben zumindest eine kameralistische Buchhaltung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zu führen (§ 49 Abs. 1 zweiter Satz NÖ FO) Die Feuerwehren haben einen Voranschlag sowie einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Form und Inhalt sind in einer Dienstanweisung zu regeln. (§ 49 Abs. 2 NÖ FO) Dienstanweisung (DA 6.1.3) nunmehr ergangen

Rechnungswesen Kameralistik Reine Geldflussrechnung Investition ist Ausgabe (keine Aktivierung) Keine Abschreibungen buchmäßiger Ausweis des Inventars Bilanzierung (und Bewertung) von Vermögen und Schulden entfallen (Inventarverzeichnis dennoch nötig) Ausgangspunkt ist Haushaltsplan (Voranschlag) Soll, Ist und Rest-Buchung Soll: Lt. Voranschlag vorgegeben Ist: tatsächlich ausgegeben Rest: Differenz (noch offen oder überschritten)

Rechnungswesen Voranschlag Feuerwehr § 54 Abs. 1 NÖ FO, Voranschlag ist Als Entwurf zunächst im Feuerwehrkommando zu beraten ein Vorschlag der Chargensitzung zur Genehmigung vorzulegen dieser genehmigte Vorschlag ist der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und wird zum Voranschlag durch die Mitgliederversammlung. ist der jährliche Voranschlag ist zu genehmigen >>> erst dann gilt er! (§49 Abs. 3 NÖFO) Ein Voranschlag stellt rechtlich eine Ermächtigung dar, Geld überhaupt auszugeben bzw. Verpflichtungen einzugehen Ausnahme: Gefahr in Verzug (muss wirklich Unvorhersehbares z.B. plötzliche Reparatur, viel Treibstoff wegen großem Einsatz sein)

Rechnungswesen Feuerwehr und Gemeinde Gemeinde hat die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 78 NÖ FG 2015) Gilt nur für Feuer- und Gefahrenpolizei im Rahmen der FAV Gilt aber dafür allumfassend (Ausrüstung, Ausbildung, Übung) nicht für Veranstaltungen Mittelbedarf ist der Gemeinde „rechtzeitig“ mitzuteilen

Rechnungswesen Zeichnungsberechtigung FKDT und weiteres Mitglied des KDO für alle Schriftstücke (nicht nur Rechnungen), welche Vermögensverwaltung betreffen (Vier- Augenprinzip) (§23 Abs. 3 lit. g NÖ FO) Festsetzung einer Wertgrenze für FKDT durch Mitglieder- versammlung (§ 22 Abs. 1 lit a NÖ FO) Festsetzung eines sachlich und betraglich begrenzten Wertes für Sachbearbeiter von FKDT mit Zustimmung Mitgliederversammlung (z.B. Tanken für Fahrmeister)

Rechnungswesen Rechnungsprüfer Mindestalter 21 Jahre Keine besondere Modulvoraussetzung (Abschluss TRM ist ausreichend) soll aber mit wirtschaftlichen Ablauf vertraut und auf dem Gebiet des Rechnungswesens erfahren sein Bestellung erfolgt durch Mitgliederversammlung bei Feuerwehr Sind für 2 Jahre überschneidend zu bestellen Keine unmittelbare Wiederbestellung möglich

Rechnungswesen Rechnungsprüfer Was stellt Rechnungsprüfer fest Sachliche Richtigkeit diese liegt vor, wenn Genehmigung zur Ausgabenberechtigung vorliegt Wurden Zeichnungsverpflichtungen eingehalten Anordnung durch FKDT gegeben Wurde sonstige Zustimmung eingeholt Beratung im Feuerwehrkommando Formelle (Beleg) und rechnerische Richtigkeit Wann prüft Rechnungsprüfer Jedenfalls einmal jährlich Zwischenprüfungen sind möglich Festabrechnung, Fahrzeugbeschaffung, gesamte Kassa für best. Zeitraum

Rechnungswesen Rechnungsprüfer Prüfbericht unterfertigt jedenfalls von Feuerwehrkommandant Leiter des Verwaltungsdienstes Rechnungsprüfern sonstige mit Kassaführung betrauten Personen Bericht der Prüfung ist der Mitgliederversammlung vorzulegen Bei Genehmigung des Rechnungsabschlusses durch Mitgliederversammlung gelten Budgetüberschreitungen als nachträglich genehmigt

Bewertung von Feuerwehreinrichtungen nach VRV 2015 Unterlagen erstellt mit Zitierungen aus dem VRV-Leitfaden des Landes Tirol

Bewertung Feuerwehreinrichtung Ausgangslage Gebietskörperschaften (Gemeinden) haben, wenn sie der Kontrolle des Landesrechnungshofes unterliegen, spätestens im Finanzjahr 2019, alle anderen mit dem Finanzjahr 2020, nach der Voranschlag- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (kurz VRV 2015) entsprechend, die Bewertung des Gemeindevermögens durchzuführen. Feuerwehren sind davon nicht betroffen, für sie gilt NÖ FG 2015 bzw. NÖ FO; Feuerwehren haben zumindest eine kameralistische Einnahmen- Überschussrechnung zu führen (§ 49 Abs. 1 zweiter Satz NÖ FO)

Bewertung Feuerwehreinrichtung Eigentumsverhältnisse Was gehört Gemeinde? Was der Feuerwehr? Im Zweifel gehört alles der Feuerwehr auch wenn Gemeinde angeschafft hat (Gemeinde kauft und schenkt), weil Gemeinde verpflichtet ist, Feuerwehr auszurüsten (§ 78 NÖ FG 2015) Feuerwehr eigene Rechtspersönlichkeit besitzt Soll davon abgewichen werden, bedarf es Zusatzvereinbarungen

Bewertung Feuerwehreinrichtung Feuerwehrfahrzeuge Eine Zulassung sagt noch nichts über das Eigentum eine Sache aus (VwGH 20.9.2012, 2011/10/0138) Problem Zurechnung Gemeinden müssen Aktivpost gegenüber stellen, wenn sie für Ankauf Kredit aufnehmen, ansonsten ist die Kreditaufnahme unzulässig Abweichende Vereinbarung möglich z.B. Fahrzeug bleibt im Eigentum der Gemeinde Feuerwehr wird zwar Benutzung von Gemeinde gestattet aber Feuerwehr kann Fahrzeug nicht veräußern/verpfänden Sichtbares Zeichen nach außen erforderlich Erklärung, Gerät wird nur zur Nutzung übergeben, (u.U. mit Schild)

Bewertung Feuerwehreinrichtung Feuerwehrhaus Grund und Boden mit Fahrzeughalle Zivilrechtlicher Eigentümer ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist Gebäude fällt gemäß § 297 ABGB dem Grundeigentümer zu Feuerwehr baut auf fremden Grund, beteiligt sich zum Teil am Bau und beiden war dies bekannt Das zivilrechtlichen Eigentum am Gebäude wird der Gemeinde bzw. der Errichtungsgesellschaft zuzuordnen sein Die Feuerwehr hat aber eine Forderung gegenüber der Gemeinde, für erbrachte Arbeitsleistung und Materialien Die Gemeinde hat eine Verbindlichkeit selber Höhe gegenüber der Feuerwehr in der Bilanz auszuweisen

Bewertung Feuerwehreinrichtung Fazit Rechnungen gut aufbewahren Schriftliche Vereinbarungen sind zu bevorzugen Gegenseitige Unterstützung von Feuerwehren und Gemeinde bei der Erfassung und Bewertung von Feuerwehreinrichtungen

Unfälle im Feuerwehrdienst

Unfälle im Feuerwehrdienst Unfälle im Feuerwehrdienst Die Dienstanweisung 6.1.2 regelt die Maßnahmen bei Unfällen eines Feuerwehrmitgliedes im Feuerwehrdienst Unfälle mit Personenschaden Unfälle mit KFZ – Schäden / Reparaturkostenersatz Feuerwehrfahrzeug Privatfahrzeug

Unfälle im Feuerwehrdienst Unfälle mit Personenschaden Erleidet eine Feuerwehrmitglied einen Unfall mit Verletzungen, ist jede noch so kleine Verletzung unbedingt zu melden, ansonsten besteht bei Folgebeschwerden kein LEISTUNGSANSPRUCH Formular „Unfallmeldung“ der AUVA ausfüllen und innerhalb von 5 Tagen an: Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) - wla-de@auva.at NÖ Landesfeuerwehrverband - post@noelfv.at eine Durchschrift verbleibt bei der Feuerwehr Die AUVA wickelt in weiterer Folge allfällige Leistungen direkt mit dem Verunfallten ab

Unfälle im Feuerwehrdienst Unfälle mit Personenschaden www.noe122.at/verwaltung/personenunfall-formular2016.pdf Ist eine bleibende Invalidität zu erwarten, ist auf dem Meldeformular der Vermerk: „Ersuche um Bescheid mäßige Erledigung" anzubringen. Innerhalb 5 Tagen

Jeder KFZ-Unfall ist binnen 5 Tagen dem BFKDT u. LFKDO zu melden Unfälle im Feuerwehrdienst Unfälle mit KFZ Schäden / Reparaturkostenersatz Im NÖLFV ist Budgetposten zum Ersatz von Reparaturkosten, bei selbst verschuldeten Unfällen an Feuerwehr- und Privatfahrzeugen von Mitgliedern vorhanden Auszahlung erfolgt nach Entscheidung des LFKDT bzw. LFR -> Kein Rechtsanspruch Jeder KFZ-Unfall ist binnen 5 Tagen dem BFKDT u. LFKDO zu melden Meldung muss enthalten: Eigentümer KFZ Anschrift Eigentümer Pol. Kennzeichen des KFZ Name des Lenkers zum Zeitpunkt des Unfalles Meldung an Sicherheitsdienststelle (Polizei)

Bei Feuerwehrfahrzeuge Unfälle im Feuerwehrdienst Unfälle mit KFZ Schäden / Reparaturkostenersatz Bei Feuerwehrfahrzeuge Bei Blaulicht Superpolizze in der Höhe des Selbstbehaltes Bei allen anderen Feuerwehrfahrzeugen mit 50 % der Reparaturkosten, wenn Voraussetzungen gem. DA 6.1.2 Abs. 3.1.1 erfüllt. Übungs- und Einsatztätigkeit im KHD Für allen anderen Feuerwehrfahrzeuge, grundsätzlich kein Ersatz der Reparaturkosten (eventuell Kulanz in Höhe des Selbstbehalt BL SP) Privatfahrzeuge Fahrten zum Feuerwehhaus und zurück bei Einsätzen (direkter Weg) Fahrten zu und von Ausbildungen, Bewerben, FJ, etc. (kürzester Weg) wenn Voraussetzungen gem. DA 6.1.2 Abs. 3.1.2 erfüllt

Unfälle im Feuerwehrdienst Unfälle mit KFZ Schäden / Reparaturkostenersatz Zu beachten gilt: Es erfolgt eine schriftliche Verständigung vom LFKDO ob KFZ repariert werden darf oder ob (KV > € 5.000,-) eine Begutachtung durch Sachverständigen erfolgt Eine Verwertung (Verkauf oder dgl.) darf ohne Zustimmung LFKDO nicht erfolgen Vor Schadensbegleichung eindeutige Klärung der Verschuldensfrage. Bei Teilschuld nur Differenzbetrag Schadensersätze nur für materielle Schäden am KFZ bis max. € 12.000,-

Unfälle im Feuerwehrdienst KFZ Schadensmeldung www.noe122.at/verwaltung/n%C3%B6-vers-kfz-schadenmeldungsformular.doc Bei Blaulicht Superpolizze die „NÖ-Vers. KFZ Schadensmeldung“ ausfüllen und an den NÖLFV senden. Ansonsten Meldung an eigene Versicherung

KFZ Versicherung in F-DISK

KFZ Versicherung F-Disk Feuerwehr/Fahrzeuge

KFZ Versicherung F-Disk Feuerwehr/Fahrzeuge

KFZ Versicherung F-Disk Feuerwehr/Fahrzeuge Maschinenbruch WLF-K Insassenunfall

Neues aus Land und Bezirk Jugendschutz, Teilnehmerinformation, Modulvoraussetzungen ASMTRM, Datenpflege FDISK,

Neues aus Land und Bezirk Jugendschutz Seit 1.1.2019 in Kraft Ausgehzeiten (Erziehungsberechtigte!): Kinder unter 14 Jahre bis 23:00 Uhr Jugendliche bis 16 Jahre bis 01:00 Uhr Ausschank von Spirituose: ab Vollendung des 18. Lebensjahres Verkauf von Tabak:

Neues aus Land und Bezirk Elektronische Teilnehmerinformation

Neues aus Land und Bezirk Elektronische Teilnehmerinformation Vorrausetzungen: Feuerwehr – Zustellung an: FW@feuerwehr.gv.at Teilnehmer – gültige E-Mail Adresse in FDISK hinterlegt

Neues aus Land und Bezirk Modulvoraussetzungen ASMTRM aktives Feuerwehrmitglied (vollendetes 15. Lebensjahr) Absolvierung der erforderlichen Basisausbildung Ausbildung in der eigenen Feuerwehr (10 Stunden) Ausbildung auf feuerwehrübergreifender Ebene (18 Stunden) Anmeldung für Kurs „Feuerwehr Basisausbildung – feuerwehrübergreifend“ in FDISK erforderlich Ausbildung bei externen Organisationen (Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen) (6 Stunden) „Erste Hilfe“ Ausbildung in FDISK eintragen

Neues aus Land und Bezirk Anmeldung FWBW

Neues aus Land und Bezirk Datenpflege FDISK Dienstpostenplan (KDO, Chargen, SB, Zug, Gruppe,…) Einsatzleiterliste (KDT, KDTSTV, …) Bankverbindungen Einsatzberichte Übungsberichte Tätigkeitberichte Fahrzeuge (alle Fahrzeuge und Anhänger)

Neues aus Land und Bezirk Datenpflege FDISK Einsatzrelevantes Gerät (Hydraulische Rettungsgeräte, Notstromaggregate, Unterwasserpumpen,…) Mitglieder Adressen Vornamen der Eltern (Auszeichnungen 25, 40, 50 Jahre) Erreichbarkeiten (Elektronische Teilnehmerinformation) Bild (Ausweis) Beförderungen Gesetzliche Fahrgenehmigungen Untersuchungen (Atemschutztauglichkeit, Atemschutz Leistungstest, …)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!