Verkürzung der Ausbildungszeit vs Verkürzung der Ausbildungszeit vs. Vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung
Gemeinsamkeiten Das jeweilige Ausbildungsverhältnis endet vor der regulären Ausbildungsdauer, sofern die Abschlussprüfung im 1. Versuch auch bestanden wird. Vom BIBB wurde eine gemeinsame Empfehlung erlassen.
Unterschiede Vorzeitige Teilnahme an Verkürzung der Abschlussprüfung Rechtsgrundlage § 8 Abs. 1 S. 1 BBiG § 45 Abs. 1 BBiG „Ausbildungsvertrag“ „Zulassung zur Prüfung“ Verfahren Vertragsrecht Antragsverfahren ð (Privatautonomie) Verwaltungsakt Formulare Änderungsvertrag Antrag des Auszubildenden Voraussetzungen • Einigung der • Antragstellung Vertragsparteien • Positive Stellungnahme • Verkürzungsgrund Ausbildungsbetrieb Berufsschule • Änderungsvertrag bei Überdurchschnittliche Leistungen SIHK einreichen
Unterschiede (Positives) Ergebnis Verkürzung der Ausbildungszeit Vorzeitige Teilnahme an Verkürzung der Abschlussprüfung (Positives) Ergebnis Verkürzung der Ausbildungszeit Zulassung zur Abschlussprüfung, um die vereinbarten Monate die der regulären vorausgeht Die im Ausbildungsvertrag (vormals) vereinbarte Ausbildungszeit ändert sich (Ausbildungszeitende) Die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungszeit bleibt unberührt (Vertragliche Verkürzung) (Faktische Verkürzung um 6 Monate) Fristen Verkürzung vor Beginn der Bis zum Anmeldschluss der Ausbildung jeweiligen Prüfung Verkürzung nach Beginn Sommer: 10. Januar der Ausbildung Winter: 10. August ð Vereinbarung und Einreichung spätestens vor Beginn der Auch nicht zu früh! letzten 12 Monate der Zeitnah am Anmeldeschluss jeweiligen Ausbildungszeit
Kombination Ebenfalls ist eine Kombination aus beiden denkbar. Dabei ist zu beachten, dass die Mindestausbildungszeit eingehalten wird. Beispiel