Stromeffizienter Haushalt

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 Präsentation transkript:

Stromeffizienter Haushalt 2018 Förderprogramm Stromeffizienter Haushalt Gemeindewerke Rückersdorf Hauptstraße 20 90607 Rückersdorf Antrag auf einen Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines energiesparenden Haushaltsgerätes zur Unterstützung des CO2 - Minderungsprogramms Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind dem Merkblatt Förderprogramm „Stromeffizienter Haushalt 2018“ zu entnehmen. 1. Antragsteller / Antragstellerin Name Straße Telefon GWR-Kundennummer: Vorname PLZ, Ort Mobil Angaben zum Neugerät Kaufdatum Hersteller Gerätetyp Angaben zum Altgerät Geräteart Baujahr Hersteller Wo / wann wurde entsorgt Folgendes energiesparende Gerät wurde gekauft: Energieeffizienzklasse: „A“ „ A++“ /“ A+++“ oder besser r Heizungspumpe inkl. Steuerung r Geschirrspülmaschine r Wäschetrockner r Kühlschrank r Kühl-Gefrierkombination r Waschvollautomat r Gefriertruhenschrank (Wärmepumpentrockner) Bestätigung r Das Altgerät habe ich ordnungsgemäß entsorgt. r Das Neugerät hat die geforderte Energieeffizienz (siehe oben). Weiterhin benötigen wir eine Rechnungskopie mit Angabe des Herstellers und Gerätetyps auf den Namen des Antragstellers sowie einen Nachweis über die Entsorgung des Altgerätes.

Der Gerätezuschuss wird von der Gemeindekasse ausbezahlt. 2. Allgemeine Hinweise Der Gerätezuschuss wird von der Gemeindekasse ausbezahlt. Das Programm gilt für Geräte, die während des Jahres 2017 erworben werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. 3. Verpflichtungserklärung Der Antragsteller / die Antragstellerin verpflichtet sich hiermit auf die Dauer von 2 Jahren seinen / ihren gesamten Strom über die Gemeindewerke Rückersdorf zu beziehen. Bei vorherigem Wechsel des Stromlieferanten ist der Zuschuss in voller Höhe zurück zu zahlen. 4. Bankverbindung Der Zuschuss soll überwiesen werden: Kreditinstitut: …………………………….…………. BIC: ………………………………… IBAN: ……………………………….………. Kontoinhaber: ………………………………….…... 5. Versicherung des Antragstellers Der Antragsteller / die Antragstellerin versichert, dass die vorstehend gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Es ist ihm bekannt, dass er verpflichtet ist, nach der Antragstellung eingetretene Änderungen oder Tatsachen, die für die Zuschussgewährung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Ggf. ist der Zuschuss zurück zu zahlen. ................................................................... .......................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Wir weisen gem. § 26 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hin, dass Ihre Daten gespeichert werden. Anlage: Ihre Rechnungskopie

Merkblatt zum Förderprogramm der Gemeindewerke Rückersdorf Stromeffizienter Haushalt 2018 Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein er-heblicher Beitrag zum Stromsparen und zum Klimaschutz geleistet werden. Die Gemeinde-werke Rückersdorf – GWR – fördern daher zur Unterstützung des CO2-Minderungspro-gramms, seit dem 01.01.2009, die Er-satzbeschaffung stromsparender Elektrogroß-geräte. Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen: Das vollständig ausgefüllte Formular „Antrag auf Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines energiesparenden Haushaltsgroßgerätes zur Unterstützung des CO2-Minderungspro-gramms“. GWR-Kundennummer und zweijährige Ver-pflichtung zum Strombezug von den GWR. Nachweis der Energieeffizienzklassen „A++“, „A+++“ oder besser. Rechnungskopie des Ersatzgerätes und Nachweis der Entsorgung des Altgerätes. Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von: Geschirrspülern Waschvollautomaten Kühl- und Gefriergeräten Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnik So erhalten sie Ihre Förderung Nach Einsendung des vollständig ausgefüllten Formulars „Antrag auf Zuschuss zur Ersatz-beschaffung eines energiesparenden Haus-haltsgroßgerätes zur Unterstützung des CO2-Minderungsprogramms“ bis spätestens 15.01.2019 wird der Zuschussbetrag von der Gemeindekasse auf das von Ihnen im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen. durch den Kauf von Neugeräten der Energieeffizienzklasse „A++“ / „A+++“ oder besser, die im Jahr 2018 als Ersatz für ein vorhandenes älteres Gerät angeschafft werden. Außerdem wird gefördert: der Austausch alter Heizungsumwälz-pumpen gegen Heizungspumpen inkl. Steuerung mit dem Energielabel der Effizienzklasse „A“. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich an den GWR-Vertrieb, Frau Bickel Tel. 0911 / 57054 – 22 oder Frau Schneider Tel. 0911 / 57054 – 21 Wünschen Sie Auskünfte zu technischen Fragen, so steht Ihnen Herr Czyperreck Tel. 0911 / 57054 – 43 gerne zur Verfügung. Wie sieht der Zuschuss aus? Der Zuschuss wird pro Haushalt und Jahr nur für ein Gerät auf Antrag wie folgt gewährt: A++ Geräte 30 € A+++ Geräte 50 € Heizungspumpen 40 € Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 07.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 bis 12.00 Uhr 15.00 bis 18.00 Uhr