(Kinderbildungsgesetzes)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Advertisements

Kinder mit besonderem Förderbedarf unter 3Jahren
Britta Altenkamp MdL Auswirkungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetzes)
Am Bogen Ottobrunn
Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen
für die neuen Familienzentren Klaus Dreyer
Jugendhilfe Schule.
Grundmodul Hinweis für Unterrichtende
Neue Statistiken im Bereich der Kindertagesbetreuung Vortrag im Rahmen der Jahrestagung des Verbands Deutscher Städtestatistiker – Regionale Arbeitsgemeinschaft.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Tag der Allgemeinmedizin Versorgungssituation Allgemeinmedizin in Berlin und aktueller Stand des IPAM-Programms.
Förderung von Kindern in Tagespflege und Tageseinrichtungen
Familienzentren in NRW
Integration braucht Qualität
Herzlich Willkommen zum Informationsabend „ Tagespflege“
Hamburg Club Ortsgespräch 16. April 2009 Hotel Ambassador Senator Dietrich Wersich stellt die Arbeit der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und.
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Gesetzesentwurf vom
Ein Kooperationsprojekt zwischen dem den beiden im Landkreis Böblingen aktiven Tagespflegeelternvereinen und den Kommunen im Landkreis.
Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen
20:00.
Neuere Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung- Mehr Hilfen für weniger Geld? Fachbereichstag Soziale Arbeit , Mönchengladbach.
Förderung der ehrenamtlichen Betreuung in Hessen
Vorgriffsstundenrückgabe
Bettina Pröglhöf, 2011 Schulische Tagesbetreuung - neu Bettina Pröglhöf NÖ Familienreferat Landhausplatz St. Pölten Tel /
SC Mag. Manfred Pallinger31. Mai AUSGANGSLAGE Länder Bundespflegegeld Sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Personen Landespflegegeld.
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Grün Gewachsen: Bilanz
Kinder- und Jugenddorf Klinge Qualitätsentwicklung Januar 2005 Auswertung der Fragebögen für die Fachkräfte in den Jugendämtern.
Es ist normal, anders zu sein
Begrüßung und Einführung Dr. Andreas Eckardt, Referatsleiter Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
12. November Sozialdepartement der Stadt Zürich: Kindertagesstätten Report Frühbereich 2001/2002 Die Zahl der Betreuungsplätze in vorschulischen.
Abwasserzweckverband Rieth Herzlich Willkommen. Beantwortung der Fragen der Interessengemeinschaft Abwasser der Stadt Kindelbrück zu den am
Einführende Informationen zum Thema „Inklusion“
Vertretungsmodelle in Göttingen
Nach der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung können aus diesem Sonderver- mögen nur Investitionsvorhaben gefördert werden. Der Investitionsbegriff.
Rechtliche Grundlagen für die Kleinkindbetreuung im TAG TAG - KJHG.
Tagespflege Informationen über die neue Rechtslage und die Möglichkeiten zur Festanstellung von Tagespflegepersonen.
Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Jugendhilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU - Förderperiode Eva-Maria.
Reform der Finanzierung der Tageseinrichtungen und
Einsparungen im Kindertagesstättenbereich - Chronologie Folgen.
Herzlich Willkommen in der Oldenburger Jugendwerkstatt
Die Finanzausstattung der Kommunen – liberale Forderungen von Dr
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
1. Die Umsetzung der §§ 23, 24 und 90 SGB VIII (seit in Kraft) geschieht nur sehr zögerlich. In diesen Paragrafen werden die Kosten für Betreuung.
Thüringer Familienoffensive
Landesjugendhilfeausschuss TOP 2 Entwicklungen in der Kindertagespflege.
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Baustein für eine bessere Sprachentwicklung
Ausgangslage Familienzentren sind in der Regel Angebote für Familien mit jüngeren Kindern. bundesweite Entwicklung und Förderung von Familienzentren Profile:
Bayerische Staatskanzlei Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Bayern Staatsminister Siegfried Schneider.
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung - Möglichkeiten und Grenzen
2007 Stiftung Evangelische Jugendhilfe „St. Johannis“ Bernburg  
KiTa und GS unter einem Dach
Vorzeitige Einschulung
Kooperation von Jugendhilfe und Wirtschaft Chance einer gelingenden Partnerschaft.
Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier
1 Förderung und Betreuung von Kindern Jugendhilfeausschuss vom
1 Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Sozialstaffel Stand:
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe
Vorgesehene Tagesordnung: Begrüßung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Familienzentren in Hessen Dienstag, 12. Januar 2016.
Little POST‘s „Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel“ - Goethe -
I Kindertagespflege KiBiz- Änderungen
Das KiBiz ist da – was ändert sich vor Ort? Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent Bürgermeisterseminar in Nettetal 14./
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
Betreuungsangebote für Kinder 2013/2014 Geplante Gruppenformen und Betreuungszeiten in den geförderten Tageseinrichtungen.
Betreuungsangebote für Kinder 2010/2011 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Düsseldorf – das dritte Jahr.
Mehr Große für die Kleinen
 Präsentation transkript:

(Kinderbildungsgesetzes) .. Auswirkungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetzes) X Y MdL

05. 2006 - Vorlage der Eckpunkte durch Laschet Ausgangslage 05. 2006 - Vorlage der Eckpunkte durch Laschet 09. - 12. 2006 Kienbaum + Deufel  Am Ende ohne Ergebnis 09.2006 Eigener Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände & der Verbände der Wohlfahrtspflege 26.02. 2007 Vorlage des Konsenspapiers zum KiBiz 20.03.2007 Kabinettsvorlage des ersten Referentenentwurfs zum KiBiz Am 22.05.2007 beschloss das Kabinett den überarbeiteten Gesetzesentwurf zum KiBiz Verhandlungspartner waren : Ministerium, Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, Kommunale Spitzenverbände, Katholisches und Evangelisches Büro. In dem ersten Vorschlag für Eckpunkte zu einem neuen Kindertagesstättengesetz, waren die Absenkung der kirchlichen Trägeranteile, Pro-Kind-Pauschalen und flexible Buchungszeiten für Eltern in der Kritik. Am 13. Juni 2007 wird der Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt. Das Anhörungsverfahren beginnt dann vermutlich nach der Sommerpause. X Y MdL

Ziele des KiBiz I Es soll mit einem pauschalierten Finanzierungssystem eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur eingeführt werden. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und vorhandene Standards so gestaltet werden, dass Angebote flexibler und am tatsächlichen Bedarf orientiert werden können. Die Qualität der Einrichtungen soll u.a. durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen des pädagogischen Personals sowie durch weit reichende Evaluierung gesichert werden. Die Betreuungsangebote für Unterdreijährige sollen nachhaltig ausgebaut werden. X Y MdL

Die Zusammenarbeit mit der Schule soll intensiviert werden. Ziele des KiBiz II Die Kindertagespflege soll landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert werden. Die Sprachförderung soll als Regelaufgabe der Einrichtungen aufgenommen werden. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit im frühen Kindesalter soll präzisiert und gestärkt werden. Die Zusammenarbeit mit der Schule soll intensiviert werden. X Y MdL

• Gruppe mit Kindern unter drei Jahren 10 Kinder (Form II) Gruppentypen Gefördert werden die Kindertageseinrichtungen durch das örtliche Jugendamt auf der Basis von kindbezogenen Gruppenpauschalen. Sie leiten sich rechnerisch ab aus den Personal- und Sachkosten von drei Gruppentypen: • Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt 20 Kinder (Form I) • Gruppe mit Kindern unter drei Jahren 10 Kinder (Form II) • Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt 25 Kinder bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden 20 Kinder - (Form III) Auf der Grundlage der o. g. Kinderzahlen ergeben sich nach den Öffnungszeiten differenzierte Kindpauschalen (Anlage) Die Bedarfsermittlung soll durch das örtliche Jugendamt erfolgen. Für viele Träger sind 45 Stunden in der Kategorie I gerade auskömmlich. Für den örtlichen Träger kann sich dies aber finanziell völlig anders darstellen. Es ist noch völlig offen, wie sich die angehobenen Elternbeiträge auf das Buchungsverhalten der Eltern auswirken werden. X Y MdL

Kinder im Alter von zwei Jahren bis Einschulung Gruppenform I Kinder im Alter von zwei Jahren bis Einschulung Gruppe Kinder-zahl Wöch. Betreuungszeit Kinder-pauschale Personal a 20 25 Stunden 4.288,70 2 Fachkräfte b 35 Stunden 5.746,70 c 45 Stunden 7.369,75 In den nächsten Jahren haben wir dann faktisch 4 Jahrgänge gegen über heute 3,5 Jahrgängen in den Einrichtungen. Die 2-3 Jährigen werden in das System geschoben, ohne dass "oben" entsprechend Kinder den Einrichtungen entwachsen. X Y MdL

Kinder im Alter von unter 3 Jahren Gruppenform II Kinder im Alter von unter 3 Jahren Gruppe Kinder-zahl Wöch. Betreuungszeit Kinder-pauschale Personal a 10 25 Stunden 8.841,70 2 Fachkräfte b 35 Stunden 11.863,40 c 45 Stunden 15.215,20 X Y MdL

Kinder im Alter von drei Jahren und Älter Gruppenform III Kinder im Alter von drei Jahren und Älter Gruppe Kinder-zahl Wöch. Betreuungszeit Kinder-pauschale Personal a 25 25 Stunden 3.165,24 € 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft b 35 Stunden 4.225,36 € c 20 45 Stunden 6.771,85 € X Y MdL

Kontingentierung Es wird davon ausgegangen, dass sich die Öffnungszeiten wie folgt verteilen: Öffnungszeit Gruppenform I und III Gruppenform II 25 Stunden 25 % 40 % 35 Stunden 50 % 45 Stunden 20 % X Y MdL

Kontingentierung Für den schrittweisen Ausbau von Plätzen für Unterdreijährige Kinder in Tageseinrichtungen und für den Ausbau von Plätzen in der Kindertagespflege werden bis zum Erreichen der Ausbauziele durch das Haushaltsgesetz jährlich Höchstgrenzen festgelegt. Die Gestaltung der Gruppenformen und die Förderung nach den in der Anlage zu § 19 Abs.1 festgelegten Betreuungszeiten orientieren sich an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sollten die vom Land zu den in der Anlage zu § 19 Abs. 1 enthaltenen Planungsdaten bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, werden die Oberste Landesjugendbehörde, das Finanzministerium und die Kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung treffen. Träger der Wohlfahrtspflege sind an dieser zutreffenden Vereinbarung nicht beteiligt X Y MdL

in Kindertages-einrichtungen Ausbau U3 Plätze Planungsdaten Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder Jahr in Kindertages-einrichtungen in Kinder-tagespflege 2008 34.000 18.000 2009 42.000 23.500 2010 66.500 Die Zahlen wurden von der Firma Kienbaum ermittelt. Nur durch einen massiven Ausbau der Tagespflege kann eine Versorgungsquote von 30% erreicht werden. X Y MdL

Ab 2009 sollen dann rd. 1 Mrd. zur Verfügung stehen Finanzierung § 21 Abs. 6 stellt das gesamte Gesetz unter einen jährl. Haushaltsvorbehalt Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. August 2008 sollen rd. 950 Mio. € zur Verfügung stehen Ab 2009 sollen dann rd. 1 Mrd. zur Verfügung stehen 950 Mio. € entspricht noch nicht einmal der Summe, die in 2005 für das GTK zur Verfügung stand. Rund 89 Mio. € werden von der Absenkung der kirchlichen Trägeranteile und der 75% Übernahme der Kosten durch das Land aufgezehrt. 11 Mio. bleiben zur Finanzierung der restlichen Aufgaben. X Y MdL

Abweichungen von der Gruppengröße Unter- und Überschreiten der dem Finanzierungsmodell zugrunde liegenden Gruppengröße um je ein Kind wirkt sich nicht auf die Höhe der Förderung aus. Weitere Abweichungen werden mit einem Abzug bzw. zusätzlichen Kindpauschalen für jedes Kind berechnet. Träger sind gut beraten immer mit Überschreitungen zu arbeiten. Da Veränderungen unterjährig nicht mehr aufgefangen werden können. X Y MdL

Behinderte Kinder Einrichtungen mit Kindern mit Behinderungen erhalten für jedes Kind eine 3,5 fache Kindpauschale, die sich auf der Grundlage der Gruppenform III b, das sind 14.788,76 € X Y MdL

Fort- und Weiterbildung § 11 schreibt eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung des Personals und eine Qualitätssicherung vor. Die Maßnahmen sollen in Verantwortung der Träger durchgeführt werden Eine finanzielle Beteiligung durch das Land ist nicht vorgesehen X Y MdL

Mietverhältnisse Soweit Träger Mieter von Einrichtungen sind, soll sie die Kaltmiete weiterhin erstattet bekommen. Die Miete wird um den Betrag der Erhaltungspauschale reduziert. Die Kommunen sollen die bestehenden Mietverträge überprüfen. Für neue Mietverträge werden neue Regelungen entwickelt. Dieser für die Träger sehr wichtige Punkt ist gegenüber dem Referentenentwurf wieder zu einer Soll-Bestimmung geworden. Die Erstattung der Kaltmiete bedeutet, dass die Steigerung der Energiekosten der letzten 2 Jahre nicht mit berücksichtigt wird X Y MdL

Auflösung der Rücklagen Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vorhandenen Rücklagen nach § 2 Abs. 4 der Betriebskostenverordnung werden mit der Zahlung der Zuschüsse nach den §§ 20 und 21 dieses Gesetzes, die für das Kindergartenjahr 2013/2014 zu leisten sind, verrechnet. Sie dürfen in der Übergangszeit für die Aufgaben nach diesem Gesetz verwandt werden. Damit ist die Enteignung, die im Referententwurf enthalten war, abgemildert worden. X Y MdL

Spezielle Förderung Bei bestehenden eingruppigen Einrichtungen können die anerkennungsfähigen Kosten um einen Betrag von bis zu 15.000 EUR erhöht werden, falls dies zur Sicherung der Einrichtung erforderlich ist. Das Jugendamt befindet hierüber im Benehmen mit dem Einrichtungsträger. Einrichtungen in sozialen Brennpunkten können unter Berücksichtigung des Trägeranteils 15.000 € jährlich erhalten. Sofern der Träger die Einrichtungen durch die anerkennungsfähigen Kosten ansonsten nicht finanzieren kann. Das Jugendamt befindet hierüber im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung. Die besondere Förderung für eingruppige Einrichtungen soll auf 3 Jahre begrenzt werden. Gegenüber der Förderung nach dem GTK stellen die 15.000 € für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten eine erhebliche Verschlechterung dar. X Y MdL

Absenkung der kirchl. Trägeranteile wird rund 89 Mio. € kosten. Die Trägeranteile betragen: für die kommunalen Träger 21 %; für die kirchlichen Einrichtungen 12 %; für sonstige freie Träger der Jugendhilfe 9 % und für Elterninitiativen 4 % auf der Grundlage der berechneten Kosten. Absenkung der kirchl. Trägeranteile wird rund 89 Mio. € kosten. X Y MdL

Jedoch nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig. Tagespflege § 22 Die Tagespflege wird vom Land mit je 725 EUR pro Kind und pro Jahr für jeden vom Jugendamt genehmigten Platz gefördert. Eine Verpflichtung zur kommunalen Förderung in Form von Pauschalen ergibt sich hieraus nicht. Es können im Einzelfall bis zu 8 fremde Kinder durch eine Tagespflegeperson betreut werden. Jedoch nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig. Tagespflege kann auch in geeigneten Räumen geleistet werden, die nicht zum Haushalt der Tagespflegeperson gehören. Sie kann auch in Räumen der KiTas durchgeführt werden. Möglich soll es aber zukünftig werden dass Einrichtungen mit Tagesmüttern in Randzeiten arbeiten. Siehe Familienzentren. X Y MdL

Sprachförderung Sprachförderung kann sowohl in den Einrichtungen als auch extern durchgeführt werden. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf gewährt das Land über das zuständige Jugendamt 340 € pro Kindergartenjahr pro Kind. Das sind 6,45 € pro Woche X Y MdL

Bündelung von Hilfsangeboten und Beratung von Eltern Familienzentren § 16 Familienzentren sind KiTas, die Aufgaben über das KiBiz hinaus übernehmen: Bündelung von Hilfsangeboten und Beratung von Eltern Vermittlung von Tagespflege Betreuung von Unterdreijährigen und Kiga-Kindern außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (siehe §4 Abs. 3) Sprachförderung für Eltern und Kinder, die über § 13 Abs. 5 hinausgeht. Familienzentren können auch im Verbund zwischen mehreren KiTas und z.B. Familienbildungsstätten installiert werden. Voraussetzung ist auf jeden Fall das Gütesiegel. X Y MdL

Revisionsklausel Die Landesregierung überprüft unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen die Auswirkungen dieses Gesetzes im Jahr 2011, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur, der Gesamtfinanzentwicklung, möglicher Folgen für die Trägerstruktur, die Auskömmlichkeit der Pauschalen und den Verwaltungsaufwand und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011 hierüber. Die Revisionsdiskussion kann also faktisch erst 2012 stattfinden. Wir als Opposition fordern eine Revisionsklausel für 2009. Für viele Träger ist eine kürzere Erkenntnisphase hinsichtlich der Praktikabilität der neuen Regelungen sicher auch hilfreich. Unterstützt wird diese Forderung auch vom Deutschen Städtetag. X Y MdL

Gewinner und Verlierer I 3-gruppige Einrichtung 1 kleine altersgemischte Gruppe, 2 Kindertagesstättengruppen Öffnungszeiten 2 x 35 Std./1 x 45Std. alte Regelung: 445.201 € neue Regelung: 369.005 € fehlende Refinanzierung - 56.717 € X Y MdL

Gewinner und Verlierer II 2-gruppige Einrichtung 1 kleine altersgemischte Gruppe, 1 Kindergartengruppe Öffnungszeiten 2 x 35 Std. alte Regelung: 293.344 € neue Regelung: 224.268 € fehlende Refinanzierung - 69.076 € X Y MdL

Gewinner und Verlierer III 4-gruppige Einrichtung nur Kindergartengruppen Öffnungszeiten 3 x 35 Std./1 x 45Std. alte Regelung: 391.787 € neue Regelung: 461.888 € zusätzliche Refinanzierung + 70.101 € X Y MdL

Gewinner und Verlierer IV 2-gruppige Einrichtung 2 Kindergartengruppen Öffnungszeiten 2 x 35 Std. alte Regelung: 181.398 € neue Regelung: 211.268 € zusätzliche Refinanzierung: + 29.870 € Es verbessern sich solche Einrichtungen und Träger, deren Öffnungszeiten eher durchschnittlich sind und vor allem Kindergartengruppen vorhalten. X Y MdL

Bewertung des Gesetzesentwurfs Der Gesetzesentwurf ist nachgebessert worden, gegenüber dem Referentenentwurf Der zugrundeliegende Bildungsbegriff ist funktional und fällt gegenüber dem gültigen GTK zurück Das Gesetz ist ein Finanzierungsgesetz und wird seinem Namen, "Kinderbildungsgesetz", nicht gerecht Auf die Träger kommen neue Aufgaben zu, ohne das ausreichende finanzielle Mittel folgen Der Elternwille wird in unzulässiger Weise ausgehebelt. Zu prüfen ist auch, ob einige Regelung nicht dem KJHG und dem Rechtsanpruchsregelungen widersprechen. X Y MdL

Bewertung des Gesetzesentwurfs Das Gesetz hat einen Elternbeitrag von 19% zur Grundlage und schreibt diese bis 2011 für NRW fort. Es sollen 2008 34.000 Unterdreijährige ins System geschoben werden Die formulierten Ziele des neuen Gesetzes werden nicht erreicht, da es mit Inkrafttreten unterfinanziert ist Erstmals werden privat-gewerbliche Träger im Gesetz berücksichtigt X Y MdL

Bewertung des Referentenentwurfs Kurz: KiBiz ist Mumpitz! X Y MdL

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit X Y MdL