Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier

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 Präsentation transkript:

Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier JuSt - JugendStärken Antragsteller Landeshauptstadt Schwerin Projektträger Kooperationspartner Amt für Jugend, Schule und Sport

Projektskizze Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier Zielstellung: (Re-) Integration in Schule, Ausbildung oder Arbeitsmarkt Laufzeit: 4 Jahre im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2018 Zielgruppe: von Abbruch bedroht/ Abbrecher/ schwer vermittelbar/ Arbeitslose 12-26 Jahre, überwiegend aus den FG (Lankow, MH, NZ) Kennzahlen: 480 zu erreichende Teilnehmer (Fallakte und Einverständniserkl.) 200 erfolgreich in Schule, Ausbildung oder Beruf integriert Projektskizze Amt für Jugend, Schule und Sport

Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier Vorhabenstruktur Beendigung der Partnerschaft, ggf. Rückführung in Eingangsportal Schule Ausbildung Beruf aktive Arbeit mit dem Teilnehmer Projektbegleitet Niederschwellige Beratung Case Management Zuweisung/ Kennenlernen Einverständniserklärung/ elektronische Fallakte Eingangsportal – Analyse von Hemmnissen und Ressourcen Amt für Jugend, Schule und Sport

Mitwirkende Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier kommunale Koordinierungsstelle mit 0,5 VZÄ (0,3 und 0,2 VZÄ) 4 operative Mitarbeiter innerhalb des Projektes mit insg. 3,125 VZÄ Kooperations- und Netzwerkpartner sind: Schulen und Träger von Schulsozialarbeit in den Fördergebieten Trägerverbünde, insb. Streetwork Arbeitskreis Schule Wirtschaft Beratungsstellen Freie Träger SGB II / III / VIII und viele weitere Mitwirkende Kooperationen mit den Trägern des Streetwork? Amt für Jugend, Schule und Sport

Modell Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier Jugendliche (19 Jahre) ALG II, Hauptschulabschluss, versäumt Termine Jobcenter nimmt Kontakt mit Projekt auf Kontakt zwischen Projekt und Jugendliche Eingangsmanagement mit Verortung in der ‚Niederschwelligen Beratung‘ (NB) oder dem ‚Case Management‘ (CM) NB begleitet zu Terminen im Jobcenter (finanz. Lebensgrundlagen) Überleitung in CM (biographisches Interview, Integrationsplanung etc.) rechtskreisübergreifende Fallbesprechung (z.B. Angebotsfindung) Integration in Ausbildung Modell Amt für Jugend, Schule und Sport

Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier ESF Förderung: max. 80%, mit max. 150 TEUR p.a/ ges. 600 TEUR geplant: Förderquote von 79,97%, geplant ca. 587 TEUR Kofinanzierung: mind. 20% durch den Antragsteller geplant: 0,5 VZÄ, Geldfluss ca. 11 TEUR Gesamtfinanzierung: 750 TEUR - geplant ca. 734 TEUR Finanzierungsplan Amt für Jugend, Schule und Sport

Ziele der Koordinierungsstelle Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier Kooperationsvertrag mit Jobcenter und Agentur für Arbeit Unbefristet, einzelfallbezogene Zusammenarbeit Fachkonferenz Handlungsleitfaden für Kinder, Jugendliche und Eltern Ziele der Koordinierungsstelle Amt für Jugend, Schule und Sport

Weil es sich lohnt! Vielen Dank. Bundesmodellprogramm JUSTiQ – JUGEND STÄRKEN im Quartier Weil es sich lohnt! Vielen Dank. Amt für Jugend, Schule und Sport