Kreisvorsitzendenkonferenz der FU am in Fulda

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 Präsentation transkript:

Kreisvorsitzendenkonferenz der FU am 21.10.2006 in Fulda Das neue Elterngeld Kreisvorsitzendenkonferenz der FU am 21.10.2006 in Fulda Ilse Falk MdB 21.10.2006

Veränderte Lebensentwürfe verlangen neue Lösungen: Junge Frauen heiraten mehrheitlich nicht mehr sehr jung, sondern erst im Durchschnitt mit Ende Zwanzig, haben eine ebenso gute Ausbildung wie Männer und wollen anschließend in den Beruf starten, Sind, wenn das erste Kind geboren wird (Ende Zwanzig bis Anfang Dreißig), zu über 90% erwerbstätig, stellen sich nicht die Frage, ob sie erwerbstätig sein wollen, sondern ob sie trotz Erwerbstätigkeit Kinder bekommen wollen. Ilse Falk MdB 21.10.2006

qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten, Um Eltern die Entscheidung für Kinder zu erleichtern, brauchen wir einen abgestimmten Dreiklang aus: qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten, einer familienbewussten Arbeitswelt, gezielter finanzieller Förderung. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Hier setzt das Elterngeld an: Es gibt eine Antwort auf den Wunsch der meisten Eltern, die erste Zeit im Leben ihres Kindes in der Familie bleiben zu können. Es federt den Einkommenseinbruch ab, wenn sich Eltern entschließen, eben dafür ihre Erwerbsarbeit zu unterbrechen oder einzuschränken. Ilse Falk MdB 21.10.2006

deren Kinder nach dem 1.1.2007 geboren werden und Wer erhält Elterngeld? Mütter oder Väter, deren Kinder nach dem 1.1.2007 geboren werden und die sich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes selbst um das Neugeborene kümmern möchten und dafür ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder unterbrechen. Ilse Falk MdB 21.10.2006

67% des entfallenden Nettoeinkommens, höchstens 1.800 Euro monatlich. Höhe des Elterngeldes 67% des entfallenden Nettoeinkommens, höchstens 1.800 Euro monatlich. Grundlage der Einkommensberechnung sind die letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei Selbständigen wird auf den Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum zurückgegriffen. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Höhe des Elterngeldes für Geringverdiener Für Erwerbstätige, die weniger als 1000 Euro netto verdienen, wird die Ersatzrate von 67% auf bis zu 100% angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 1%. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Einkommen vor Geburt erhöhtes Elterngeld 900 Euro 648 € statt 603 € Beispiele Ersatzrate Einkommen vor Geburt erhöhtes Elterngeld 900 Euro 648 € statt 603 € 800 Euro 616 € statt 536 € 700 Euro 574 € statt 469 € 600 Euro 522 € statt 402 € 500 Euro 460 € statt 335 € 400 Euro 388 € statt 300 € Ilse Falk MdB 21.10.2006

Vergleich mit Erziehungsgeld: Eltern, die bislang Anspruch auf die Zahlung von zwei Jahren Erziehungsgeld hatten, erhielten insgesamt einen Betrag von 24 x 300 € = 7.200 €. Diese Summe erreicht man beim Elterngeld bei einem vorherigen Verdienst in Höhe von 600 € netto: Elterngeld = 522 x 14 = 7.308 € Ilse Falk MdB 21.10.2006

Höhe des Elterngeldes bei Teilzeittätigkeit Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden ist möglich. Die Betreuungsperson erhält 67% des entfallenden Teileinkommens. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Beispiel Elterngeld bei Teilzeit vor der Geburt: 2000 Euro netto nach der Geburt mit Teilzeittätigkeit 1500 €. Elterngeld = 67% des entfallenden Einkommens = 67% von 500 € = 335 Euro Ilse Falk MdB 21.10.2006

So finden auch traditionelle Einverdienerfamilien Berücksichtigung. Mindestelterngeld Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten ein Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro. So finden auch traditionelle Einverdienerfamilien Berücksichtigung. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Das Elterngeld wird um 10%, mindestens 75 Euro, erhöht. Geschwisterbonus Wird innerhalb von drei Jahren nach Geburt des 1. Kindes ein weiteres Kind geboren, wird ein „Geschwisterbonus“ gezahlt. Das Elterngeld wird um 10%, mindestens 75 Euro, erhöht. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Betreuungsperson war zwischenzeitlich nicht erwerbstätig. Beispiele Geschwisterbonus: Geschwisterkind wird 26 Monate nach der Geburt des 1. Kindes geboren: Betreuungsperson war zwischenzeitlich nicht erwerbstätig. Elterngeld = 300 € zuzüglich Geschwisterbonus = 75 € = 375 € Betreuungsperson arbeitet seit dem 1. Lebensjahr des 1. Kindes Teilzeit. Verdienst 1.200 €. Elterngeld = 804 € zuzüglich 10% = 80.40 € = 884,40 € Ilse Falk MdB 21.10.2006

Elterngeld bei Mehrlingsgeburten Bei einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 300 Euro erhöht. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Bezugsdauer Elterngeld kann für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Partnermonate Ein Elternteil kann für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen, zwei Monate stehen dem anderen Elternteil des Kindes zu. Die Partner können die Monate frei untereinander aufteilen. Sie können nacheinander oder gleichzeitig Elterngeld beziehen. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Bezugsdauer bei Alleinerziehenden Alleinerziehende, denen das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthalts-bestimmungsrecht zugesprochen wurde, haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Budgetlösung Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Elterngeld für Adoptiveltern Auch Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld. Ab Aufnahme der Kinder bei der berechtigten Person kann für die Dauer von bis zu 14 Monaten und längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes Elterngeld bezogen werden. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Elterngeld für Pflegeeltern Bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern haben Verwandte bis dritten Grades und ihre Ehegatten Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen und von anderen Berechtigten Elterngeld nicht in Anspruch genommen wird. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Das Elterngeld ist: abgabenfrei: Auf das Elterngeld werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben, anrechnungsfrei: Das Elterngeld wird nicht auf andere Transferleistungen, wie z.B. ALG II angerechnet. steuerfrei, aber für die Ermittlung des Steuersatzes wird es zum Einkommen des Partners hinzugerechnet. Ilse Falk MdB 21.10.2006

Das Elterngeld ist gut, weil es jungen Eltern die Sorge vor ökonomischen Schwierigkeiten nach der Geburt nimmt, verhindert, dass gering verdienende Eltern in Transferleistungen abrutschen, die Erziehungsleistung der Eltern anerkennt, bei Inanspruchnahme der Partnermonate die familiären Freuden und Pflichten auf beide Eltern verteilt! Ilse Falk MdB 21.10.2006