Präsentation CIM Beitrag H.R. Isliker, OTIF

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Präsentation CIM Beitrag H.R. Isliker, OTIF Seminar UIC/CIT/OSShD 1./2. Dezember 2004, Paris „Optimierung der transportrechtlichen Schnittstelle CIM / SMGS“ Präsentation CIM Beitrag H.R. Isliker, OTIF

Das COTIF 1999 und seine Anhänge Geschäftsordnungen - der Generalversammlung - des Verwaltungsausschusses - des Revisionsausschusses - des Fachausschusses RID des Ausschusses für Erleichterungen im Eisenbahnverkehr des Fachausschusses für technische Fragen Finanz- und Buchführungsordnung Personalstatut COTIF Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr ___________________________ Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der OTIF Sitzabkommen Anhang A ER CIV Einheitliche Rechtsvorschriften für Vertrag über die internationale Eisenbahn-beförderung von Personen Anhang B ER CIM Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahn-beförderung von Gütern Anhang C RID Ordnung für die internationale Eisenbahn-beförderung gefährlicher Güter Anhang D ER CUV Einheitliche Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr Anhang E ER CUI Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr Anhang F ER APTU Einheitliche Rechtsvorschriften für die Verbindlich-erklärung tech-nischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahn-material, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist Anhang G ER ATMF Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im interna-tionalen Verkehr verwendet wird Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

CIM 1999: Charakterisierung Neuerungen - Erweiterter Anwendungsbereich - Beförderungs- und Tarifpflicht abgeschafft - Teilweise Harmonisierung mit CMR - Frachtvertrag als Konsensualvertrag - Selbständiger Rechtsanspruch gegen Unterfrachtführer Qualitäten liberal flexibel zukunftsorientiert Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Anforderungen des Marktes Sicht des Verladers (Nachfrage) Preis Qualität (Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Schadensfreiheit, Flexibilität, Transparenz) Ein Ansprechpartner Rechtssicherheit Sicht des Frachtführers (Angebot Eisenbahntransportunternehmen) Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten „Waffengleichheit“ der Verkehrträger Eisenbahngerechtes Transportgut Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Situation der Bahnen Positive Aspekte Eignung für Massentransport/Sammeltransporte Umweltfreundlichkeit Grosses Automatisierungspotenzial Gute Voraussetzungen für Sicherheit, Verlässlichkeit Negative Aspekte Hohe Fixkosten pro Beförderungseinheit Nationale Verankerung / Denkweise Mangelnde Interoperabilität Schlecht organisierte Überwachung Erpressungspotenzial Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Was leistet CIM 1999 konkret in diesem Spannungsfeld? Rechtliche Aspekte (zugunsten eines marktgerechten Bahntransports) Vertragsfreiheit Flexibilität Qualität Intermodalität Rechtssicherheit Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Vertragsfreiheit mit CIM zu vereinbaren, variierbar Erweiterung der Haftung des Beförderers Zahlung der Kosten Lieferfristen Frachtzuschläge (bei Überschreiten der Lastgrenze) Angabe des Lieferinteresses Wertangabe Nachnahmen Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Flexibilität mit CIM 1 Mögliche Arten internationaler Beförderungen Abgangsbahn darauf folgende Bahn darauf folgende Bahn X Infrastruktur Staat A Staat B Staat C A B Vertraglicher Beförderer Infrastruktur Staat A Staat B Staat C X A B X Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Flexibilität mit CIM 2 X X X A B Infrastruktur Staat A Staat B Staat C Vertraglicher Beförderer B Ausführender Beförderer X Infrastruktur Staat A Staat B Staat C A B A Vertraglicher Beförderer B Hilfsperson (z. B. Traktion) Infrastruktur Staat A Staat B Staat C X A B X Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Qualität mit CIM Erweiterung der Haftung möglich Lieferfristen können verändert werden Anwendung auf multimodale Beförderungen Haus/Haus (unimodales Übereinkommen (Schiene) „plus“) Durchgehende internationale Beförderung durch ein einziges Unternehmen möglich Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Intermodalität mit CIM Beförderung auf der Schiene ergänzbar auf der Strasse (im Binnenverkehr, sonst CMR) auf Binnengewässern im Binnenverkehr auf Binnengewässern grenzüberschreitend, sofern diese Beförderung auf eingetragenen Linien erfolgt zur See, sofern diese Beförderung auf eingetragenen Linien erfolgt Voraussetzung: Gegenstand eines einzigen Vertrages Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004

Rechtssicherheit mit CIM Bei Rechtswahl durch die Parteien CIM als durchgehendes gesetzliches Regime auch im Ost-West-Verkehr möglich CIM erlaubt einen direkten zusätzlichen Anspruch gegenüber einem Unterfrachtführer Infrastruktur ex lege Hilfsperson Präsentation CIM, Paris 1./2.12.2004