Mittlerer Schulabschluss

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 Präsentation transkript:

Mittlerer Schulabschluss MSA 2018/19 Informationsabend für die Eltern der 10. Jahrgangsstufe

Zentrale Abschlussprüfungen S. sollen nachweisen, dass sie das Ziel des Bildungsganges erreicht haben für alle S. vergleichbare, faire und angemessene Anforderungen stellen Die Prüfungen bestehen aus (1) einer Projektarbeit (in der Regel bereits in Stufe 9 abgelegt) zentralen schriftlichen Prüfungen in Ma, Deu (135 min) und En (105 min) + sprachpraktischer Teil En (30 min) Die schriftlichen Abschlussarbeiten werden von 2 Lehrkräften korrigiert und bewertet, um eine eindeutige und objektive Bewertung zu gewährleisten. mündliche Prüfungen (freiwillig) (auf Antrag des S. bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote) Am Ende des Jahres gibt es Vornoten (= Jahresnote). Diese haben ein großes Gewicht, können durch Prüfungsnoten nur selten verändert werden. ! ! Also von Anfang an gute Noten sammeln ! ! !

Kann man sich von der Prüfung zum MSA befreien lassen? Für alle S., die nach Jg. 10 die HBS verlassen gilt: Schüler nehmen an der Prüfung zum Erwerb des MSA teil. (GemVO §7 Abs. 6) Option für S., die an der HBS die Oberstufe besuchen wollen: Wenn aufgrund des Leistungsstandes im 1.HJ zu erwarten ist, dass eine Versetzung in die gymnasiale OS erfolgen kann, ist eine Befreiung möglich. ZK prüft: möglichst kein Fach sollte mit M4** bewertet sein, Eltern entscheiden – stellen dann einen Antrag auf Befreiung MSA-Abschlusszeugnis wir nur bei Prüfungsteilnahme ausgestellt! Mögliche Probleme bei Nichtteilnahme an der Prüfung: beim vorzeitigen Verlassen der Oberstufe aus Klasse 11 vor Beendigung der Klasse 12 (Fachhochschulreife) Man kann im Nachhinein den mit der Versetzung in Stufe 11 nachgewiesenen Bildungsstand nur als dem Mittleren Schulabschluss gleichwertig feststellen lassen, die Schule stellt kein MSA-Abschlusszeugnis aus.

Prüfungstermine ESA Zentrale Abschlussprüfungen – http://za.lernnetz2.de Fr 25.01.2019 Abgabe der Projektmappe beim Klassenlehrer Mo-Do 28.-31.01.2019 4 Projektarbeitstage Gruppenarbeit/Schule Mo/Di 04./05.02.2019 Projektprüfung   Alle 3 Termine nur für Wdh. 10 Gruppenprüfung 30-40 min. Fr 03.05.2019 Herkunftssprachenprüfung  statt Englisch (DAZ-S) Di 07.05.2019 MSA En 105 Minuten Do 09.05.2019 MSA Ma 135 Minuten Di 14.05.2019 MSA Deu  Mi–Fr 15.-17.05.2019 Sprachpraktische Prüfg. En  Mi/Do 12./13.06.2019 Mündliche Prüfung freiwillig auf Antrag An den Tagen zwischen den Prüfungen findet Unterricht statt! Nachprüfungstermine: Deu Di 21.05. En Do23.05. Ma Fr 24.05.

Ende der Noteneingabe für Stufe 10  Tag Datum Aktion Do 23.05. Ende der Noteneingabe für Stufe 10 Mo 27.05 Bekanntgabe Vornoten u. Prüfungsnoten Antragsformulare für mdl. Prüfung (2 Tage Zeit) 03.06. Rückgabe der Antragsformulare mit Elternunterschrift Sitzung der Prüfungskommission (Ri+KL) Di 04.06. Bekanntgabe der Prüflinge (Aushang Ri) (Himmelfahrtswoche) Di-Fr 04.06.- 07.06. Vorbereitungsgespräche LK/Prüfgruppe (nach Pfingsten) Wahl eines Einstiegsthemas 06.06. Aushang des Prüfplans mit Prüfzeiten Fr Letzter gemeinsamer Schultag für alle S., die von der Schule abgehen 11.06. Studientag für Prüflinge 10 (kein Unterricht für Jg 10 bis einschl. Fr) Mi 12.06. 13.06. Mündliche Prüfungen 17.06. Zeugniskonferenzen in Stufe 10 Zuerkennung der Abschlüsse – Versetzungsmgl. in gymn. OS prüfen ab Di 18.06. Vorbereitungsunterricht für S. die in die gymn. OS versetzt werden, 21.06. Entlassungsfeier für alle Jahrgänge

Teilnahme an der mündlichen Prüfung (freiwillig) Ziel: Verbesserung der Endnote – Aufstieg in die Oberstufe schaffen Verbesserung des Gesamtnotenbildes beim MSA Gruppenprüfung meist mit 3 Schüler/-innen Aufgaben selbständig lösen. (ca. 10/15 min pro S.) (2) Themenwahl aus den Stoffgebieten der Stufe 9 und 10 Schüler bei der Themenwahl beteiligen, Vorbereitungsgespräch mit LK (3) Vorbereitungszeit am Prüfungstag beträgt 20-30 Minuten. (4) Prüfungsunterausschuss setzt die Note für die mdl. Prüfung fest besteht aus 2 Fachlehrern und einem Protokollanten

Festlegung der Endnoten ( nach den mdl. Prüfungen – 17.06.) Vornoten sind Ganzjahresnoten - diese Noten sind ab 27.05. bekannt. Sie spiegeln die erbrachte Leistung eines ganzen Schuljahres wieder und haben ein großes Gewicht. (zählen bei der Berechnung doppelt) (1) Keine mündlich und schriftliche Prüfung Vornote = Endnote. (2) mündliche Prüfung, bei der Festlegung der Endnote sind Vornote und die Prüfungsnote im Verhältnis 2 : 1 zu berücksichtigen. 1. Bsp. VN 3 / PN 2 ( 3 + 3 + 2 ) : 3 = 8: 3 = 2,66 EN = 3 bleibt Die Endnote lässt sich nur verbessern, wenn man in der mdl. Prüfung 2 Noten besser ist. 2. Bsp. VN 3 / PN 1 ( 3 + 3 + 1 ) : 3 = 7: 3 = 2,33 EN = 2 Man kann sich durch die mündliche Prüfung auch verschlechtern: 3. Bsp. VN 3 / PN 5 ( 3 + 3 + 5 ) : 3 = 11: 3 = 3,66 EN = 4

(3) mündliche Prüfung, auch in Ma und Deu möglich SP + MP werden zu gleichen Teilen berücksichtigt bei ….,5 wird zu Gunsten des Schülers gerundet SP2 / MP 1 ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1 (Mittelwert runden) Bei der Festlegung der Endnote werden wie vorhin Vornote und Gesamtprüfungsergebnis im Verhältnis 2 : 1 berücksichtigt. VN 3 SP 2 / MP 1 ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1 ( 3 + 3 + 1) = 7 : 3 = 2,33 EN 2 möglich ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- VN 3 SP 2 / MP 2 ( 2 + 2 ) : 2 = 4 : 2 = 2 ( 3 + 3 + 2) = 8 : 3 = 2,66 EN 3 bleibt VN 3 SP 4 / keine MP nötig EN 3 bleibt VN 3 SP 5/ MP 4 ( 5 + 4 ) : 2 = 9 : 2 = 4,5 4 MP ratsam!!! ( 3 + 3 + 4) = 10 : 3 = 3,33 EN 3 gerettet sonst wäre EN 4

Erwerb des Mittleren Schulabschlusses … max. eine 5** … keine Zuerkennung des MSA bei einer 6** Berücksichtigt werden: - Wahlpflichtunterricht - Projektprüfung aus Klasse 9 (zählt als gleichwertige Fachnote) Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann nach einem Jahr wiederholt werden, sofern die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe nicht bereits zweimal durchlaufen wurde. (Alle Prüfungsteile müssen neu gemacht werden, auch die Projektarbeit!)

Versetzung in die Oberstufe Bei Teilnahme am MSA: alle Fächer mindestens 3** höchstens ein Fach darf 4** sein, kein Fach 5** oder 6** 2. Ganzjahreszeugnis (ohne MSA-TN) : alle Fächer mindestens 4*** höchstens ein Fach darf 5*** sein, kein Fach 6*** 3. Kann – Bestimmung Sofern an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz im Einzelfall die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der Oberstufe erfolgreich mitarbeiten kann.