5 Jahre ZAG Symposium des BVZI

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 Präsentation transkript:

5 Jahre ZAG Symposium des BVZI Zum Wettbewerb im Kartenmarkt 3. Juni 2014 Dr. Thomas Mehler Bundeskartellamt Beisitzender der 4. Beschlussabteilung www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

Übersicht electronic cash Kreditkarten Grundsätzliche kartellrechtliche Bewertung Verfahrensschritte / Zusagenangebote der Beteiligten Zusagen-Entscheidung vom 8. April 2014 Kreditkarten www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

electronic cash (1) Kartellrechtliche Bewertung Verstoß des einheitlichen Händlerentgelts gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB Wettbewerbsdruck auf das Händlerentgelt im Wesentlichen durch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) Aus Sicht der Akzeptanzstelle sind die Co-Badging-Systeme keine Alternative Bezweckte Beschränkung des Preiswettbewerbs durch das einheitliche Händlerentgelt www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

electronic cash (2) keine objektive Notwendigkeit für ein einheitliches Händlerentgelt nicht notwendig zum Schutz vor nachträglicher Preisfestsetzung: zulässig sind nur (vorab) vereinbarte Entgelte nicht notwendig zum Schutz von Erträgen der Emittentenseite: Entgeltvereinbarungen zwischen Emittenten und Händlern (bzw. den jeweiligen „Konzentratoren“) sind möglich www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

electronic cash (3) Verhandlung des Händlerentgelts Bislang Preisvereinbarungen im Wesentlichen als Rabatte auf das einheitliche Händlerentgelt Trotz „Öffnungsklausel“ nach wie vor relativ großes Segment ohne bilaterale Entgeltverhandlungen Nach Wegfall des einheitlichen Händlerentgelts müssen auch für diesen Bereich Entgeltvereinbarungen getroffen werden www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

electronic cash (4) Marktstruktur Große Emittenten und große Händler verhandeln selbst Auf Emittentenseite übernehmen Verbände bzw. Zentralinstitute eine Konzentratorfunktion Auf Akzeptanzseite können Netzbetreiber, aber auch Kooperationen von Händlern Entgeltvereinbarungen treffen www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

electronic cash (5) Verfahrensschritte / Zusagenangebote: Einleitung des Verfahrens im Januar 2011 Erster Vorschlag der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände April / Mai 2011 („Öffnungsklausel“ unter Beibehaltung der allgemeinen Akzeptanzpflicht; langfristig Übergang zu emittentenspezifischen Entgelten) Ergebnis des Markttests im Dezember 2011 Neufassung des electronic cash-Vertragswerkes im Januar 2013 in Kraft gesetzt www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

electronic cash (6) Mitteilung der kartellrechtlichen Bedenken im Mai 2013 Zweiter Vorschlag der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände August 2013 (Abschaffung des einheitlichen Händlerentgelts, Einführung von „ad-hoc-Entgeltvereinbarungen“) Ergebnis des Markttests / Mitteilung der fortbestehenden kartellrechtlichen Bedenken im Dezember 2013 Angebot von Verpflichtungszusagen zur Abwendung einer kartellbehördlichen Verfügung im März 2014 Zusagenentscheidung (§ 32 b GWB) 8. April 2014 www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

electronic cash (7) Zusagen der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände Aufhebung des einheitlichen Händlerentgelts Beendigung der Abrechnung des einheitlichen Händlerentgelts Künftig nur noch Abrechnung von electronic cash-Transaktionen auf Basis vereinbarter Entgelte Umsetzung der Zusagen ist Sache der Verbände, insbesondere Abrechnungsstruktur für verhandelte Entgelte Ablehnung von Transaktionen ohne Entgeltvereinbarung Netzbetreiber werden (neben Händler-Kooperationen) wesentliche Rolle als Händler-Konzentratoren spielen www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

Kreditkarten Wettbewerbliche Bedenken bestehen gegen multilaterale Interbanken-Entgelte in Vier-Parteien-Systemen Regulierungsdiskussion auf europäischer Ebene Beobachtung des Fortgangs der Diskussion vor weiteren kartellrechtlichen Schritten www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

Weiterführende Informationen Text der electronic cash-Entscheidung: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Kartellverbot/2014/B4-9-11.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Fallbericht zur electronic cash-Entscheidung http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Fallberichte/Kartellverbot/2014/B4-9-11.pdf?__blob=publicationFile&v=2 www.bundeskartellamt.de 19.11.2018

5 Jahre ZAG Symposium des BVZI Zum Wettbewerb im Kartenmarkt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Thomas Mehler Bundeskartellamt Beisitzender der 4. Beschlussabteilung www.bundeskartellamt.de 19.11.2018