Qualifikationsverfahren Regula Meister Berufsinspektorin Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Bielstrasse 102, 4502 Solothurn Tel. 032 627 28 92 Fax 032 627 29 92 Regula.meister@dbk.so.ch www.abmh.so.ch
12. Dezember 2016 LAP
Prüfungsinfos -> lap.so.ch Weisungen QV 2017
Alle Kandidatinnen und „Allgemeinen Weisungen“ lap.so.ch Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben bei Prüfungsbeginn die „Allgemeinen Weisungen“ gelesen !
Erfolgreiche unter lap.so.ch Bestandene Prüfungen 149 Muster Karin Restaurant zur Prüfung, Solothurn LAP 2017: ab Samstag, 24. Juni 2017 laufend neue Resultate
Aufschaltung Internet „Erfolgreiche“ Prüfung 2017 - Zeitplan Praktische Arbeiten Allgemeinbildung zw. 8. Mai – 12.Mai Freitag, 9. Juni erster Versand Briefe „nicht bestanden“ Donnerstag, 22. Juni Aufschaltung Internet „Erfolgreiche“ Samstag, 24. Juni Prüfungsfeier Mittwoch, 5. Juli
…. Juli 2017
Aufteilung der Prüfungskosten Lernende / Repetenten (mit Lehrvertrag) Experten Kanton Zeit, Material, Werkzeuge, Miete Lehrbetrieb Repetenten Kandidaten Reise, Verpflegung, Unterkunft Lernende Experten Kanton Zeit, Material, Werkzeuge, Miete Lehrbetrieb Repetenten Kandidaten Reise, Verpflegung, Unterkunft Lernende Repetenten Kandidaten Repetenten (ohne Lehrvertrag) Kandidaten Art. 32 BBV
Fragen und Bemerkungen
Kosten der Lehrabschlussprüfung B B G Art. 41 Gebühren Art. 41.1 Für die Prüfungen zum Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, des eidgenössischen Berufsattests und des eidgenössischen Berufsmaturitäts- zeugnisses dürfen von den Kandida- tinnen und Kandidaten und von den Anbietern der Bildung in beruflicher Praxis keine Prüfungsgebühren erho- ben werden. Art. 41.2 Für unbegründetes Fernbleiben oder Zurücktreten von der Prüfung und für die Wiederholung der Prüfung sind Gebühren zulässig. B B V Art. 39 Kostenbeteiligung Art. 39.1 Materialkosten und Raummieten fallen nicht unter die Prüfungsgebühren nach Artikel 41 BBG und dürfen den Anbietern von Bildung in beruflicher Praxis ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden. Art. 39.2 Bei Qualifikationsverfahren von Personen ausserhalb eines Bildungsverhältnisses der beruflichen Grundbildung kann die Be- hörde das erforderliche Material und all- fällige zusätzlich entstehende Kosten den Kandidatinnen und Kandidaten ganz oder teilweise in Rechnung stellen.