Das Bürgergeld der PsgD

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 Präsentation transkript:

Das Bürgergeld der PsgD Im folgenden veranschaulichen wir alles Interessante über das PsgD – Bürgergeld

Was ist das PsgD – Bürgergeld? Das Bürgergeld ist eine Leistung des Staates an seine Bürger unabhängig von einer Gegenleistung Das Bürgergeld wird nicht an- oder aufgerechnet, es wird personenbezogen ohne Antrag ausbezahlt Familienstand und Vermögensverhältnis werden nicht berücksichtigt Es dient als Grundsicherung und ersetzt Arbeitslosengeld und ALGII

Ihre Vorteile dabei: Keine Antragsstellung Unbegrenzte Zuverdienstmöglichkeiten, das Bürgergeld wird nicht gemindert Der Arbeitszwang entfällt, das Auskommen ist sichergestellt Keine Abzüge wegen Bedarfsgemeinschaften Das Bürgergeld schafft Arbeitsplätze

Die Höhe des Bürgergeldes Das Bürgergeld beträgt 60% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens Das ist nach heutigen Zahlen € 900,-- / Monat Beim Single-Haushalt entspricht das BG in etwa ALGII. Leben Sie mit einem Partner zusammen, so haben Sie € 1.800,--, deutlich mehr! Sie gehören zu den Glücklichen, die Arbeit haben?

Bürgergeld und Zuverdienst Sie haben einen „Mini-Job“ mit € 400,-- und sind Single? Dann kommen Sie mit BGE auf € 1.300,-- Sie sind zu Zweit, einer hat einen Mini-Job? Dann haben Sie im Monat € 2.200,-- Sie haben eine Familie mit 2 Kindern, ein Partner arbeitet und verdient netto € 1.500,-- ? Je nach Alter der Kinder haben Sie mit BG im Schnitt dann € 4.300,-- pro Monat!

Wie soll das funktionieren? Unsere Regierenden behaupten immer, die Kassen wären leer, wir Bürger müßten den Gürtel enger schnallen. Die Wahrheit ist anders! Das Bürgergeld der PsgD spart Verwaltungskosten und finanziert sich dadurch weitgehend von selbst!

Verwaltungsvereinfachung Das PsgD – Bürgergeldkonzept spart nicht nur bei den Kosten der Sozialverwaltung, sondern ermöglicht eine umfassende und gerechtere Neukonzeptionierung bei Lohn- und Einkommensteuer Sozialabgaben Renten Und vielen anderen Bereichen des Lebens

Rund um die Arbeit: Freistellung der Löhne von Sozialabgaben, es entfällt sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerbeitrag Anhebung des persönlichen Steuerfreibetrags auf € 46.800,-- p.a., der darüber liegende Teil der Einkünfte wird mit 50% besteuert Der Steuerfreibetrag ist dynamisch an das Bürgergeld gekoppelt (ca. 5xBG)

Was wird damit erreicht? Durch den Wegfall der Lohnnebenkosten, also die Auszahlung der Löhne Brutto für Netto, werden deutsche Arbeitskosten extrem wettbewerbsfähig Schwarzarbeit kann es nicht mehr geben, denn sie wird in das neue System automatisch und unüberwindbar integriert Die Kosteneinsparung beim Finanzamt und den Sozialversicherern sind riesig!

Mehr Arbeitsplätze? Das Bürgergeld der PsgD führt zu einer Verstärkung der Binnennachfrage um mindestens € 200 Mrd., zusätzlich wird beim Export die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt Vorhandene Arbeit wird besser verteilt, denn viele werden auf Teilzeit ausweichen, das Auskommen ist ja gesichert! Einer Liberalisierung des Arbeitsmarkts steht nichts im Wege

Was kostet das PsgD – Konzept? Für Erwachsene monatlich € 900,--, für Kinder gestaffelt im Schnitt € 500,--, belaufen sich die Kosten pro Jahr auf rund € 810 Mrd. Beiträge zu Pflege- und Krankenversicherung betragen ca. € 172 Mrd. Die Summe der Lohn- und Einkommensteuer beläuft sich auf ca. € 167 Mrd. Macht insgesamt ca. € 1.150 Mrd.

Wie hoch sind die Einsparungen? Kosten der BA und ALGII ALG I + Arbeitsförderung Verwaltung Krankenvers. + PV Verwaltung bei Finanzämtern Kindergeld und Familienausgleich Einsparungen ca. 50 Mrd ca. 52 Mrd ca. 5 Mrd ca. 15 Mrd ca. 35 Mrd 157 Mrd

Gesamtrechnung ca. 1.150 Mrd Gesamtkosten Davon ab: Einsparungen Zwischensumme Davon ab: Einkommensteuer Finanzierungsbedarf: ca. 1.150 Mrd ca. 157 Mrd ca. 993 Mrd ca. 150 Mrd 843 Mrd

Was ändert sich? Nachdem die Unternehmen in die Preisgestaltung alle Kosten, also auch Steuer und Lohnnebenkosten, einbeziehen, werden die Produkte billiger. Das allgemeine Lohnniveau wird im Schnitt um 10% sinken, was sich zusätzlich positiv auf die Preise auswirkt.

So ist es bisher: Von € 100,--, die Sie ausgeben, entfallen ca. 27,79 auf Nettolöhne; 25,73 auf Sozialabga-ben und Lohnsteuern. Die restlichen € 46,48 sind sonstige Material- und Produktionskosten

So wird es mit der PsgD sein: Durch den Wegfall der Sozial-abgaben werden die Preise um 17,9% sinken, durch die geänderte Lohnsteuer um 0,8% und durch die zu erwartende Senkung der Netto-Löhne um 2,8% Somit kostet das, was früher € 100,-- ge- kostet hat, um 21,24% weniger, also nur noch € 78,58

Entwicklung des BIP Durch die Preisminderung verringert sich das BIP von heute € 2.115,5 Mrd auf dann € 1.666,2 Mrd Das BG schafft einen Nachfrageschub von mind. € 200 Mrd; das neue BIP: € 1.866,2 Mrd. Zur Finanzierung des Bedingungslosen Grundeinkommens werden € 843 Mrd. benötigt, das sind 45,17%, die auf die Preise aufgeschlagen werden.

Was bekomme ich dann für € 100,--? Für Waren im heutigen Wert von € 100,-- müssen dann zwar (€ 78,58 + 45,17% =) € 114,-- bezahlt werden, jedoch hat jeder sein Bürgergeld von monatlich € 900,-- zusätzlich zum Verdienst in der Tasche. Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation haben Sie auf alle Fälle mehr „Geld in der Tasche“:

Beispielrechnungen nach heutigen Preisen (Kaufkraft) Single-Haushalt ohne Zuverdienst (HartzIV): Heute ca. € 770,-- mit BG: € 790,-- 2-Personenhaushalt ohne Zuverdienst (HartzIV): Heute ca. € 1.055,-- mit BGE: € 1.580,-- dazu unbeschränkte Zuverdienstmöglichkeiten, keine Vermögensanrechnung! Single-Haushalt mit Mini-Job und HartzIV: Heute ca. € 870,-- mit BGE: € 1.140,- -

Beispielrechnungen nach heutigen Preisen (Kaufkraft) 2-Personen-Haushalt, 1 Mini-Job und HartzIV: Heute ca. € 1.140,-- mit BGE: € 1.930,- - 2-Personen-Haushalt, 2 Mini-Jobs und HartzIV Heute ca. € 1.215,-- mit BGE: € 2.280,- - Single-Haushalt mit € 1500,-- netto: Heute: € 1.500,-- mit BGE: € 1.975,- - 2-Personen-Haushalt, 1 Job mit 1500,-- netto Heute: € 1.500,-- mit BGE: € 2.765,- -

Beispielrechnungen nach heutigen Preisen (Kaufkraft) 2-Personen-Haushalt, 2 Jobs je 1.500,-- netto: Heute ca. € 3.000,-- mit BGE: € 3.950,- - Kinder werden je nach Alter mit durchschnittlich € 500,-- Bürgergeld pro Monat einbezogen Wichtig für Unterhaltspflicht: Das Bürgergeld ersetzt die Unterhaltszahlungen!