Richtlinie Integrative Maßnahmen - Novellierung 2017 -
Richtlinie Integrative Maßnahmen „Richtlinie zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ verabschiedet im Kabinett am 13. August 2015 (veröffentlicht am 03. September 2015 im Sächsischen Amtsblatt), novelliert mit Kabinettsbeschluss vom 20. Juni 2017 (veröffentlicht am 07. Juli 2017) Hier: Fokus liegt auf Teil 1. | 22. August 2018 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Gliederung Novellierung im Teil 1 („theoretischer Teil“) Antragsinhalt - Projektbeschreibung („praktischer Teil“) |17. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Neu! Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Vereine Kommunen Sprach-erwerb Projektarbeit Teil 2 Kommunen KIK Koordinations-kraft Integration AGH Ehrenamt Teil 3 Sprach-erwerb Alphabetisierung Deutsch sofort Deutsch qualifiziert Deutsch Beruf Neu! Teil 4 Erstorientierungs-kurse in Erstaufnahme-einrichtungen Neu! Servicestellen SprInt 9,0 Mio 2016: 6,5 Mio. Euro 2017: 7,5 Mio. Euro 2018: 7,5 Mio. Euro 2016: 11,5 Mio. Euro 2017: 11,5 Mio. Euro 2018: 11,5 Mio. Euro 2016: 9 Mio. Euro 2017: 9 Mio. Euro 2018: 9 Mio. Euro : 2017: 3 Mio. Euro 2018: 3 Mio. Euro | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
RL Integrative Maßnahmen Teil 1 A. Novellierung im Teil 1 RL Integrative Maßnahmen Teil 1 Fördergegenstand Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt Abgrenzung zu WOS! Zuwendungsempfänger gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen sowie Einrichtungen der Kunst und Kultur, wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder kommunalen Gebietskörperschaften | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
RL Integrative Maßnahmen Teil 1 Was ist zuwendungsfähig? projektbezogene Personal- und Sachausgaben maximale Höhe der Zuwendung grundsätzlich max. 90% in begründeten Einzelfällen 95 % Zuwendungsart Projektförderung, Anteilsfinanzierung | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
RL Integrative Maßnahmen Teil 1 Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Frist Antragstellung Förderzeitraum bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr bis zum 31. Januar des laufenden Jahres für Maßnahmen mit Beginn ab 1. Mai oder später - grundsätzlich 1 Jahr bzw. 8 Monate - Ausnahme: max. 3 Jahre, vorbehaltlich verfügbarer Verpflichtungsermächtigungen | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
B. Antragsinhalt - Projektbeschreibung Bewertung erfolgt durch Punktevergabe. (SAB und SMGI in Kooperation) Genaue Kriterien können nicht herausgegeben werden. Antragsformular und die Richtlinie geben aber viele Hinweise. Zuwendung erfolgt verfügbarer Haushaltsmittel. → Das heißt: Je mehr Punkte, desto größer die Wahrscheinlichkeit der Förderung. | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Antragsinhalt „Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Formular vorrangig berücksichtig werden. …“ „8.1 Kurzbeschreibung des Projekts“ klares und genau formuliertes Ziel weitere Möglichkeiten: Maßnahmen Projektort Kooperationspartner | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Antragsinhalt „Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Formular vorrangig berücksichtig werden. …“ „8.2 Ausführliche Projektbeschreibung“: (1) „aktuelle Problemlage“: bestimmte Ereignisse (in bestimmten Städten/Landkreise) allgemeine Ereignisse: hohe Migrationsbewegung in 2015/2016 Zahlen (vielleicht sogar mit Quellen?) Projektbezogen beschreiben. („Mein Projekt wird diese Probleme lösen!“) Genau beschreiben. | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Antragsinhalt „Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Formular vorrangig berücksichtig werden. …“ (2) „Ursachen“: Projektbezogen beschreiben. Genau beschreiben. | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Antragsinhalt „Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Formular vorrangig berücksichtig werden. …“ (3) „Zielgruppe“ „Gute“ Zielgruppe ist „konkrete“ Zielgruppe! Beispiele: Geflüchtete / Menschen mit Migrationshintergrund -> eher (-) Geflüchtete zwischen 15 – 20 Jahren … …in der Schule …außerhalb der Schule … | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Antragsinhalt „Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Formular vorrangig berücksichtig werden. …“ (4) „Ergebnisse und Schritte“ klares und genau formuliertes Ziel einzelne Maßnahmebeschreibungen (vgl. zu WOS – keine ausführliche Mittlerzieltabelle) Projektcharakter erkennbar. → Abgrenzung zur allgemeinen Vereinsarbeit ist somit gegeben. | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Kriterien aus der Richtlinie: Ziffer IV, 2: „Interkulturelle Kompetenzen, Sprachkompetenzen des Personals sowie Referenzen aus vergleichbaren Maßnahmen…“ Ziffer IV, 6: „Regionale Kooperationspartner wie …“ | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
„Man kommt nicht in die Förderung, wenn…“ nicht genug Punkte erreicht wurden, weil z.B. Beschreibungen nicht „gut“ sind. die Projektbeschreibung nicht dem Zweck der Richtlinie entspricht. Beispiel: → Integration von Geflüchteten = Integrative Maßnahmen → Demokratiebewusstsein von Geflüchteten stärken. = Weltoffenes Sachsen | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung
Richtlinie Integrative Maßnahmen Ansprechpartner Jan-Ulrich Spies, Leiter der Stabsstelle Demokratieförderung des SMGI jan-ulrich.spies@sms.sachsen.de Rudolf Schulz, Referent in der Stabsstelle Demokratieförderung des SMGI rudolf.schulz@sms.sachsen.de | 22. August 2017 - SMGI, Stabstelle Demokratieförderung