Bilanzierung und Bewertung des Fremdkapitals

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 Präsentation transkript:

Bilanzierung und Bewertung des Fremdkapitals Rudolf Heno, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Physica - Verlag 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung 1.Rechnungsabgrenzungsposten Periodenabgrenzung Wirtschaftliche Betrachtungsweise Voraussetzungen: Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag Ausgabe oder Einnahme Beispiele Miete, Versicherung Auflösung im neuen Jahr RAP keine WG, sondern Verrechnungsposten Aktivierungs- und Passivierungsgebot § 5 Abs. 5 EStG 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung 1.Rechnungsabgrenzungsposten Sachverhalt Im alten Jahr Im neuen Jahr Bilanzposten Im voraus bezahlt Ausgabe Aufwand Aktiver RAP erhalten Einnahme Ertrag Passiver RAP Noch zu Zahlen Sonstige VbK Ertag Sonstige Forderung 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung 2.Forderungsbewertung Begriff Forderung Einzelbewertung und Pauschalbewertung Wertaufhellende und wertbeeinflussende Tatsachen 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung 3.1. Begriff Passivierung für Aufwendungen 1.die im abgelaufenen GJ entstanden sind, 2.im folgenden oder einem späteren GJ zu Ausgaben führen, 3.unbestimmt sind dem Grunde und/ oder der Höhe nach 4.wahrscheinlich anfallen Buchung Aufwand an Rückstellungen bei Zahlung Rückstellung an Bank 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung Rückstellungen sind eine bilanzielle Vorsorge für künftige, bezüglich des Entstehens oder der Höhe sowie des Fälligkeitszeitpunktes ungewisse Auszahlungen, deren wirtschaftliche Ursache vor dem Bilanzstichtag liegt. RS sind Fremdkapital, da Ansprüche Dritter bestehen überhöhter Teil der RS sind EK (stille Reserve) erfolgswirksame Auflösung der Rückstellung erfolgt bei Wegfall des Grundes 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

3.2.gesetzliche Grundlagen § 249 HGB Rückstellungen für ungewisse VbK und drohende Verluste Abschnitt R 31c und H 31c EStR Handelsbilanz Steuerbilanz Passivierungsgebot Passivierungsgebot Passivierungswahlrecht Passivierungsverbot 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung 3.3.Rückstellungsarten Rückstellungen für Außenverpflichtungen ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 5 Abs. 4a EStG Rückstellungen für Innenverpflichtungen Aufwandsrückstellungen § 249 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 HGB, Abschn. H 31c Abs. 3 EStR 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

3.3.Rückstellungen für ungewisse VbK § 249 Abs. 1 Satz 1 und Abschn. R 31c Abs. 1 und 2 EStR Voraussetzungen rechtliche oder wirtschaftliche Verpflichtung, Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme , wirtschaftliche Verursachung im alten Jahr Ansammlungsrückstellung 51 % - Regel - mehr Gründe für als gegen Inanspruchnahme 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

3.3.Rückstellungen für ungewisse VbK Abzinsung der Rückstellung Zinsanteil, bei sofortiger Zahlung ist Zahlbetrag kleiner Buchung des Zinsanteils über ARA oder Rückstellung für ungewisse VbK Abschn. R 38 Abs. 2 EStR 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

3.4.Einzelgründe für Rückstellungen Rückstellung für Patentrechtsverletzungen § 5 Abs. 3 EStG Rückstellung für Prozesskosten anhängige Prozesse Gewährleistungen mit oder ohne rechtliche Verpflichtung Funktions- oder Qualitätsmängel Garantierückstellung Kulanzrückstellung 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

3.5.Rückstellungen für drohende Verluste Schwebende Geschäfte sind bereits abgeschlossene Verträge, die am Bilanzstichtag noch von keiner Vertragsseite erfüllt worden sind. Weder hat der Verkäufer die Lieferung oder Leistung erbracht noch hat der Käufer den Kaufpreis entrichtet. 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

3.5.Rückstellungen für drohende Verluste Verluste aus Beschaffungsgeschäften Verluste aus Absatzgeschäften Verluste aus Dauerrechtsverhältnissen Dienst - und Arbeitsverträge Miet - oder Pachtverträge Leasingverträge 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung 4.Leasing Leasing (to lease - vermieten) ist die miet - und pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch die Produzenten dieser Güter oder durch besonderer Leasinggesellschaften. Rechtlich ist der Leasingvertrag ein Vertrag eigener Art, der Elemente des Miet - oder Pachtvertrages, des Ratenkauf - und Geschäftsbesorgungs-vertrages, des Nutzungsrechtes, Mietkaufs usw. enthalten kann. (Däumler) 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung 4. Leasing - Zurechnung Art des Vertrages Zurechnung des Leasinggegenstandes dem Leasinggeber dem Leasingnehmer   Vertrag ohne Option Grundmietzeit zwischen 40 und < 40 % oder > 90 % 90 % der ND der ND Kaufoption (nach Kaufpreis >= Rest- Kaufpreis <= Rest- Grundmietzeit 40 % buchwert buchwert und max. 90 % ND) Verlängerungsoption Summe der Anschlußmieten ( s.o.) >= Werteverzehr <= Werteverzehr für den Zeitraum der für den Zeitraum der Anschlußmiete der Anschlußmiete     11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung 5.Factoring Verkauf von Forderungen An ein Finanzinstitut 11/10/2018 Diplomökonom Heinz Möller Rückstellung

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