Biosphärenreservat Rhein-Taunus

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 Präsentation transkript:

Biosphärenreservat Rhein-Taunus Notwendig oder überflüssig – Chancen und Risiken – Stärken und Schwächen

Überblick Ziele, Funktionen und Zonierung Strategische Frage: Wem nützt ein BSR? Suchraum für das BSR (Quelle: Naturpark Rhein-Taunus.de) Chancen und Risiken Stärken und Schwächen Erfahrungen aus den BSR Rhön, Schorfheide-Chorin, Pfälzer Wald Fazit

Ziele Ziele (nach Deutscher UNESCO-Kommission): Definition „Biosphärenreservat“: „Ein Biosphärenreservat ist eine von der UNESCO (hier von einem kleinen Verein) initiierte Modellregion, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll.“ (Wikipedia) Ziele (nach Deutscher UNESCO-Kommission): Lernort für nachhaltige Entwicklung. Umweltschutz und Wirtschaft zusammen bringen Mensch und Natur im Einklang Weitere Ziele (nach den aktuellen Initiatoren): Mehr Naturschutz durch Stilllegung von Flächen Mehr Tourismus und Förderung der Region Koordinierte Entwicklung der Metropolregion um Rhein-Main

Funktionen Funktionen (nach Deutscher UNESCO-Kommission): … Bewahrung von Landschaften, Ökosystemfunktionen, Artenvielfalt und genetischer Vielfalt … Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die soziokulturell, ökonomisch und ökologisch nachhaltig ist … Demonstrationsprojekte, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Forschung und Umweltbeobachtung

Zonierung Kernzone Pflegezone Entwicklungszone Große, zusammenhängende Flächen mit min. 50 ha Größe 3% der Gesamtfläche (3.800 ha) Kernzone = Naturschutzgebiet (NSG) Naturschutzgebiete werden per Erlass/Rechtsverordnung Rechtskräftig Daraufhin Schutzgebietsverordnung KEINE Bewirtschaftung mehr möglich - Verbotskatalog Jegliche Maßnahmen müssen zuvor beantragt werden Ausgleich ist möglich Pflegezonen sollen min. 10% (hier lt. WK 17%) der Gesamtfläche ausmachen (21.760 ha) Sollen dauerhaft „gepflegt“ werden Pflegezone = Landschaftsschutzgebiet (LSG) Der Charakter des Gebiets darf nicht verändert werden z. Bsp. kann die Baumartenwahl eingeschränkt werden LSG sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen per Rechtsverordnung Bildet die Normallandschaft ab Umfasst ca. 80% der Gesamtfläche Vermutlich keine Einschränkungen nach aktuellen UNESCO Angaben

Suchraum für das BSR

Organigramm der Zuständigkeiten (Beispiel) Oberste/Obere Naturschutzbehörde als Aufsichtsbehörde „Stakeholder“ (z.B. 29er-Verbände) Regierungspräsidium BSR-Verwaltung BSR-Verein/-Beirat Landkreis Kommune und Zweckververband Private Flächeneigentümer Forstämter Weitere Fachverwaltungen

(vermeintliche) Chancen Chancen und Risiken (vermeintliche) Chancen Risiken Mehr Tourismus (ist das gewollt? Ist das messbar?) Dialogplattform Verbesserte Abstimmung bei Entwicklungsplanung zwischen Kommunen/Städten Eine weitere mögliche „Marke“ für die Region Zusätzliche Fördermittel können in die Region fließen (wenn sie nicht schon aus anderen Quellen kommen (Zweckverband!)) Der Nutzen für die Region könnte nicht im Verhältnis zum Aufwand stehen Entscheidungskompetenzen der Flächeneigentümer könnten erheblich eingeschränkt werden Bestehende Strukturen wie z. Bsp. der Naturpark Rhein-Taunus oder Zweckverbände könnten obsolet werden Biodiversität nimmt durch stillgelegte Waldflächen nachweislich ab, Waldbewohner-Arten nehmen aber nicht zu! Bruch mit der Nachhaltigkeit – Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen? Finanzielle Entschädigung für Waldbesitzer null oder ganz gering) Stilllegung von Waldflächen nachteilig für Klimawandel

Stärken und Schwächen Schwächen Stärken Verlust von Nutzflächen durch Stilllegung im Rahmen der Kernzone (incl. Wertminderung in der Haushaltsbilanz) Einschränkungen bei der Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen Einschränkungen in der Bauleitplanung Eine zusätzliche BSR-Verwaltung muss etabliert und ausgestattet werden Permanente und aufwendige Abstimmungen mit der BSR-Verwaltung/Oberste Naturschutzbehörde und Stakeholdern müssen getroffen werden = Mehraufwand Reibungsverluste mit Zweckverband Rheingau Akquise von Fördermitteln wird angeblich vereinfacht ( Zweckverband Rheingau?) Region erhält weiteren internationalen Status

Erfahrungen aus den BSR Rhön, Schorfheide, Pfälzer Wald Pflegepläne für Flächen in der Pflegezone sind sehr umfangreich und schränken den Eigentümer stark ein Ausgleich für die Einbringung von Flächen in die Kernzone ist möglich – dies i.d.R. über Einmalzahlungen, die den langfristig tatsächlich zu erwirtschaftenden Erträgen nicht entsprechen In Kernzonen findet definitiv keine Bewirtschaftung statt – Maßnahmen wie Verkehrssicherung ist vorher abzustimmen, Wege können abgeschnitten und aufgegeben werden Region kann einen Mehrwert erfahren – vor allem durch Tourismus in strukturschwachen Bereichen (der Rheingau gehört nicht dazu) In der Entwicklungszone sind vermutlich keine Einschränkungen spürbar (fraglich bei Bauleitplanung) In einigen Bereichen der Pflegezonen sind nur wenige Einschränkungen spürbar Zuschüsse für spezielle Projekte und Maßnahmen sind verfügbar Naturschutzfachliche Ziele wurden nur teilweise erreicht oder ganz verfehlt Jagdverbote werden von einigen Verbänden gefordert

Fazit Region Rheingau besitzt bereits einen internationalen Ruf – zusätzlicher Nutzen ist hier kaum erkennbar. Für den Rheingau gibt es bereits ein Alleinstellungsmerkmal – Wein und Wald Risiken bezüglich des Verlustes von Entscheidungskompetenzen beim Flächeneigentümer sind groß Allerdings kann ein BSR als Plattform viele an einen Tisch bringen (zu welchem Zweck?) Jedoch überwiegen die Risiken die Chancen eindeutig Auswirkungen der Zonierung auf die jeweiligen Flächeneigentümer wären gegeben – aktuell ist derzeit nicht bekannt, welche Ausmaße diese annehmen Die Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen werden in ihrer Bewirtschaftung eingeschränkt – Verluste tragen die Eigentümer Die Risiken und Schwächen dieses Projektes stehen nicht im Verhältnis zu den Chancen und Stärken Die Region verfügt bereits über Strukturen wie den Naturpark und die Zweckverbände – diese können ebenfalls Projekte initiieren und Fördermittel akquirieren

Schlussbemerkungen Der Rheingau hat seine eigene (landschafts-) kulturelle Geschichte und Identität und ist mit seiner alten Kulturlandschaft verantwortungsvoll und nachhaltig umgegangen Bedarf es also für den Rheingau zusätzlicher Verwaltungs- und Genehmigungshierarchien und Zuständigkeiten (z.B. Weinvermarktung, City-Bahn), an die Kompetenzen abgetreten werden? Wem nützt das alles und worin liegt der messbare Mehrwert für den Rheingau und seine Bürger (strategisches Ziel/strategische Fragestellung)? Diese Frage konnten (oder wollten) die Protagonisten eines BSR nicht beantworten, stattdessen nur Nennung weicher Faktoren (nicht beweisbare Behauptungen)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hans-Ulrich Dombrowsky Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit