Allgemeine Arbeitssicherheit Verwaltung
Unterweisungsinhalte Unfallversicherungsschutz / Arbeits- und Wegeunfälle Pflichten des Arbeitgebers / Pflichten der Beschäftigten Vorgehen bei Arbeitsunfällen Interner Notruf Erste Hilfe / Erste-Hilfe-Material / Verbandbuch / Unfallanzeige Stolper- und Sturzunfälle Arbeitsmedizin Mutterschutz Bildschirmarbeitsplätze Wichtiges vor Ort Informationswege 19.09.2018
Unfallversicherungsschutz Unfallversicherungsträger bzw. gesetzliche Unfallversicherung für das UKSH ist: Unfallkasse Nord Seekoppelweg 5a 24113 Kiel Tel. 0431 / 64 07 - 0
Arbeits- und Wegeunfälle Fahrgemeinschaft Unter fremder Obhut Arbeitsstätte am zentralen Eingang
Pflichten des Arbeitgebers Geeignete Organisation des Arbeitsschutzes sicherstellen • Erforderliche Mittel bereitstellen • Sichere Arbeitsgestaltung: Gefährdungen beurteilen, vermeiden oder zumindest gering halten • Erforderliche Maßnahmen treffen • Ein- und Unterweisung der Beschäftigten
Pflichten der Beschäftigten • Verpflichtung zum sicherheits- und vorschriftengerechten Verhalten sich und andere nicht gefährden! • Befolgen von Weisungen zur Unfallverhütung • Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden! (Arbeiten mit defekten Geräten, …) Arbeitsmittel (Geräte, Maschinen, Werkzeuge, …) und Arbeitsstoffe bestimmungsgemäß verwenden.
Pflichten der Beschäftigten Warn-, Gebots- und Verbotszeichen beachten. Essen, Trinken und Rauchen nur dort, wo es erlaubt ist. Standorte von Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelplätzen müssen bekannt sein.
Pflichten der Beschäftigten Die Lage der Notausgänge und der Verlauf der Rettungswege müssen bekannt sein. Rettungswege und Notausgänge müssen freigehalten werden und deutlich erkennbar sein.
Pflichten der Beschäftigten Absolutes Rauchverbot in den Gebäuden! Auch kein Konsum von E-Zigaretten in den Gebäuden! Keinen Alkohol während der Arbeitszeit ! Stolper- und Rutschgefahren müssen sofort beseitigt werden, z. B. Gegenstände in Verkehrswegen oder verschüttetes Öl........ Beseitigung festgestellter Mängel, soweit es zu Ihren Aufgaben gehört und Sie über die notwendige Befähigung verfügen. Festgestellte Mängel sind dem Vorgesetzen zu melden!
Pflichten der Beschäftigten Die Betriebsanweisungen müssen beachtet werden. Zutrittsverbote müssen beachtet werden.
Vorgehen bei Arbeitsunfällen Ruhe bewahren! Gefahrensituation einschätzen. Sich und den Verletzten aus dem Gefahrenbereich entfernen. Bei Verletzungen sofort Ersthelfer hinzuziehen, ansonsten selber Erste Hilfe leisten. Abhängig von der Schwere der Verletzung ggf. Notarzt herbeirufen bzw. sich in weitere ärztliche Behandlung begeben. Vorgesetzten informieren. Eintragungen ins Verbandbuch vornehmen (lassen). Ggf. Unfallanzeige erstatten (lassen).
Interner Notruf Notruf-Angaben: • Wer meldet ? • Wo geschah es ? • Was geschah ? • Wie viele Verletzte ? Campus Kiel 1120 ITSG 08-1120 Walkerdamm Kiel 0-112 (Feuerwehr) 0-110 (Polizei) Campus Lübeck 9900 MFC 4-6 Lübeck 01-112 (Feuerwehr) 01-110 (Polizei)
Erste-Hilfe-Material Die Aufbewahrungsstellen des Erste-Hilfe-Materials müssen gekennzeichnet sein. Verbrauchsmaterialien der Ersten Hilfe sind rechtzeitig zu ergänzen bzw. unter Beachtung von Ablaufdaten zu erneuern.
Diese Angaben dienen dem Versicherungsschutz! Verbandbuch Jede Verletzung ist mit folgenden Angaben in das Verbandbuch einzutragen: Name des Verletzten Ort, Datum, Zeit Hergang, Art und Umfang der Verletzung Erste-Hilfe-Leistung Zeugen Diese Angaben dienen dem Versicherungsschutz!
Unfallanzeige Erstattung der Unfallanzeige für Arbeits- oder Wegeunfall bei: Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen Zu erstatten über das Dezernat Personal, Entgeltabrechnung !
Stolper- und Sturzunfälle Bewegen Sie sich bewusst und aufmerksam – speziell auf Treppen; benutzen Sie den Handlauf. Versuchen Sie auch bei Zeitdruck Hektik zu vermeiden. Beseitigen oder melden Sie bauliche Mängel sofort (Böden, Kanten, Stufen, Handläufe, Beleuchtung,…). Beseitigen Sie rutschige Verschmutzungen kurzfristig. Vorsicht auf gewischten, nicht abgetrockneten Böden. Tragen Sie die richtigen Schuhe. Nutzen Sie geeignete Aufstiegshilfen wie Leitern oder Tritte, keine Eigenkonstruktionen.
Arbeitsmedizin Für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten wird den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit, ansonsten in regelmäßigen Abständen oder bei Auftreten von bildschirmbedingten Sehbeschwerden eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die eine Beratung und das Angebot einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens beinhaltet, durch den Betriebsärztlichen Dienst angeboten.
Mutterschutz Bei Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ist die Bescheinigung der Schwangerschaft des Frauenarztes durch den Vorgesetzten oder die Mitarbeiterin an die Personalabteilung weiterzuleiten. Diese informiert daraufhin den Betriebsärztlichen Dienst, welcher weitere Maßnahmen einleitet. (Gefährdungsbeurteilung, Beratungsgespräch, …) Die Mitarbeiterin hat auf Wunsch die Möglichkeit, sich nach bekannt werden der Schwangerschaft an den Betriebsärztlichen Dienst zu wenden.
Bildschirmarbeitsplätze
Bildschirmarbeitsplätze Bildschirmarbeit ist Einstellungssache! © Haufe Mediengruppe
Wichtiges vor Ort Bekannt / gut sichtbar sind … Vertraut mit techn. Einrichtungen … Notruf, Alarmanlagen Notausgang, Nottreppe Allgemeine Rettungswege Erste-Hilfe-Material, Verbandbuch Ersthelfer Interne Notrufliste Hautschutz- und Hygieneplan Betriebsanweisungen Aushang „Verhalten im Brandfall“ Entsorgungsplan Not-Aus-Schalter Feuerlöscher Ggf. Laborabzug Ggf. Sicherheitswerkbank Ggf. Körper- und Augendusche Ggf. medizinisch-techn. Geräte Automatische Türeinrichtungen (Brand-/Rauchschutztüren)
Informationswege speziell für BAP Information der Haufe-Mediengruppe: Bildschirmarbeit ist Einstellungssache Erhältlich über die Stabsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz (im PDF- bzw. Powerpoint-Format) Lernmodul „Sicherheit an Büroarbeitsplätzen“ Interaktives Lernmodul der BG ETEM Internet: http://www.bgetem.de/share/wbt_buero/evolution.html/
Informationswege Leistungskatalog der Stabsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz Intranet: http://intranet.uksh.de Einsicht in das Regelwerk (Verordnungen für Arbeitsstätten, Biostoffe, Gefahrstoffe, …) Internet: http://www.umwelt-online.de Informationen, Broschüren, Verbandbuch ... … über die Stabsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!