Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

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Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg NACH DEN NEUEN ZUSCHUSSRICHTLINIEN Genehmigt im Jugendhilfeausschuss am 12.10.2017 Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Der Landkreis Ebersberg Wachsender Landkreis: bis zum Jahr 2025 wächst der Landkreis von 140.000 auf 160.000 Einwohner Ca. 1/3 der Einwohner sind zwischen 0-27 Jahre Dies bedeutet auch eine steigende Zahl von Kindern und Jugendlichen im Landkreis  Förderung von Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Aufgabe Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Gesetzliche Grundlagen Bundesrecht: Sozialgesetzbuch VIII: Kinder- und Jugendhilfe §§ 11, 12, 79 Landesrecht: Ausführungsgesetze Sozialgesetzbuch Bayern Art. 30, 32 : Aufgaben Gemeinden  KJR + KJA als Dienstleister für Landkreis und Gemeinden Kommunalrecht: Zuschussrichtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Welche Zuschussarten gibt es wo: Kreisjugendring Anschaffungen und Ausstattung Veranstaltungen ohne Übernachtung Neue Projekte/Initiativen/Ideen (neu) Veranstaltungen mit Übernachtung Grundförderung für Jugendleiter/innen (juleica) Mitarbeiterbildung Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige (neu) Verwaltungskosten Kreisjugendamt Räume der Jugendarbeit Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Allgemeine Grundlagen Zuschüsse sind zweckgebunden für die Jugendarbeit (von 6 Jahren bis einschließlich 26 Jahren) Ein Antragsformular für alle Bereiche siehe: www.kjr-ebe.de Ausnahme: Räume der Jugendarbeit Keine Doppelförderung Kein Rechtsanspruch auf Förderung Aufbewahrungspflicht und Recht auf Prüfung auch vor Ort Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Allgemeine Grundlagen Abgabefristen: Veranstaltungen ohne/mit Übernachtung, Mitarbeiterbildung, Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme (siehe Beispiel) Verwaltungskosten, Anschaffungen und Ausstattung (Belege 01.10. Vorjahr bis zum 30.09. laufendes Jahr) 31.10. Neue Projekte/Initiativen/Ideen, wird vorab beantragt, Abgabefrist wird einzeln festgelegt Grundförderung für Jugendleiter/innen 31.08. Räume der Jugendarbeit 15.08. des Jahres vor Beginn der Maßnahme Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Übergangsregelung Übergangsregelung: Für die Antragstellung nach den neuen Zuschussrichtlinien wird es nur noch zwei Antragsformulare geben. Sowie ein gesondertes Formular im Kreisjugendamt für außer Räume der Jugendarbeit. Da diese Formulare erst Ende Januar 2018 auf der Homepage des Kreisjugendring zur Verfügung stehen, beginnen die Fristen für die Anträge erst ab 1.2.18 zu laufen. Es entsteht keinem Antragsteller ein Nachteil, auch Anträge die den Zeitraum vom 16.10.2017 bis zum 31.12.2017 betreffen, können noch nach dem 1.2.18 eingereicht werden. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Veranstaltung ohne Übernachtung Gefördert werden: Sportliche Veranstaltungen, die nicht dem Vereinszweck dienen Kinder- und Jugendevents Veranstaltungen zur politischen Bildung (nicht parteipolitisch!) Tag der offenen Tür zur Förderung der Jugendarbeit Ferienprogramm Ausflüge Angebote vor Ort Turniere, Trainingslager Angebote im Bereich der schulbezogenen Jugendarbeit Anträge auf der Homepage: www.kjr-ebe.de Abgabefrist: 8 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Veranstaltung ohne Übernachtung Berechnung der Förderung: 50 % der Gesamtkosten maximal Defizit aber Mindestzuschuss 25,- € maximal Zuschuss 250,- € Inklusive oder integrative Veranstaltung: Zusätzliche Förderung der Betreuer/innen: je 4 Menschen mit Förderbedarf oder 2 Menschen mit besonderes hohem Förderbedarf wird 1 Betreuer/in 15,- € pro Tag angerechnet. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Veranstaltung mit Übernachtung Gefördert werden: Freizeiten Turniere Trainingslager Anträge auf der Homepage: www.kjr-ebe.de Abgabefrist: 8 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Veranstaltung mit Übernachtung Berechnung der Förderung: Festbetragsförderung: nicht nach Defizit, Mindestzuschuss 100,- € Grundlage: mindestens 1 Übernachtung, max. 13 Übernachtungen Teilnehmer-Zuschuss: 7,- € pro Nacht/Teilnehmer Betreuerzuschusses: 15,- €/pro angefangene 8 Teilnehmer Inklusive oder integrative Veranstaltung: je 4 Menschen mit Förderbedarf oder 2 Menschen mit besonderes hohem Förderbedarf wird 1 Betreuer/in 15,- € pro Tag angerechnet. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Veranstaltung mit Übernachtung Berechnungs-Beispiel 17 Teilnehmer x 10 Übernachtungen x 7,- € = 1.190,- € 3 Betreuer x 10 Übernachtungen x 15,- € = 450,- € Gesamtzuschuss: 1.640,- € 2. Berechnungs-Beispiel 3 Teilnehmer x 2 Übernachtungen x 7,- € = 42,- € 1 Betreuer x 2 Übernachtungen x 15,- € = 30,- € Gesamtzuschuss: 72,- € Auszahlung: 100,- € (= Mindestzuschuss) Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Mitarbeiterbildung Gefördert werden: Aus- und Fortbildung Juleica thematische Angebote Klausuren Berechnung der Förderung: 25 % der Gesamtkosten maximal Defizit aber Mindestförderung 25, -€ Maximal Zuschuss 250,- € Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Mitarbeiterbildung Berechnungs-Beispiel: Einnahmen: Ausgaben: Teilnehmerbeiträge: 90,- € Referentenkosten: 110,- € 25 % der Ausgaben = 27,50 € Defizit beträgt aber nur : 20,- € Auszahlung 25,- € (=Mindestfördersumme) Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Verwaltungskosten Gefördert werden: Portokosten Büromaterial Öffentlichkeitsarbeit Anträge auf der Homepage: www.kjr-ebe.de Abgabefrist: 31.10. Belege vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des laufenden Jahres Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Verwaltungskosten Berechnung der Förderung: pauschaler Zuschuss ohne Ausgabebelege: 70,- € pro Jahr oder: Zuschuss mit Ausgabebelegen 25 % der Gesamtkosten Maximal Zuschuss: 700,- € pro Jahr (laufend eingehende Anträge werden addiert) Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Anschaffungen Gefördert werden: Technische Mittel, Fachliteratur, Arbeitsmaterial, Behindertenspezifisches Material, Sport-/Spielgeräte, vorgeschriebene Kleidung für Ausübung der Aktivität im Verein Längerfristige Nutzung der Anschaffungen! Anträge auf der Homepage: www.kjr-ebe.de Abgabefrist: 31.10. Belege vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des laufenden Jahres Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Anschaffungen Berechnung der Förderung: Zuschuss nur mit Vorlage der Ausgabebelege (Kopien) maximal 25 % der Gesamtausgaben maximal Defizit maximaler Zuschuss 1.000,- € pro Antragsjahr Mindestantragssumme: 100,- € pro Antrag, um die Mindestauszahlungssumme von 25,- € zu erreichen! Bitte Belege sammeln! Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Neue Projekte/Initiativen/Ideen Gefördert werden: Projekte/Initiativen/Ideen, mit denen neue Wege in der Jugendarbeit erschlossen werden. Hierfür sind keine Eingrenzungen vorgesehen. Antragsstellung: vorab mittels Projektbeschreibung/-konzeption Die Förderung wird im Vorfeld als Starthilfe gewährt. Berechnung der Förderung: 25 % der Gesamtkosten Mindestförderung 25, - € Maximal Zuschuss 250,- € Abrechnung: im Nachhinein, Verwendungsnachweis, Bericht Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Jugendleiter/innen-Card – Juleica Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica: Mindestens 34 Stunden Juleica-Ausbildung Bei der Erstausstellung Nachweis über Erste Hilfe Ausbildung (z. B. wie für Führerschein, Kurs muss innerhalb der letzten 3 Jahre stattgefunden haben) Antrag Homepage: www.juleica-antrag.de Kostenloser Online-Antrag, dazu notwendig: E-Mail-Adresse und ein digitales Portrait-Foto Infos zur Ausbildung/Antragstellung/Vergünstigungen: www.bjr.de/themen/ehrenamt/juleica/ Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Grundförderung für Jugendleiter/innen Gefördert werden: Aktive Jugendleiter/innen die eine gültige Juleica haben, keine Aufwandsentschädigung o.ä. erhalten, Jugendarbeit überwiegend im Landkreis Ebersberg ausüben, unabhängig davon wo die Juleica ausgestellt worden ist. Antragsteller ist der/die Ehrenamtliche: Anträge auf der Homepage: www.kjr-ebe.de Abgabefrist: 31.08. des Jahres Berechnung der Förderung: Zuschuss: 100,- € pro Jahr/Antragsteller Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige Gefördert wird: Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige, z.B. Aufsichtspflicht, Mobbing, Integration, Inklusion, etc. Antragsteller ist der/die Ehrenamtliche: Anträge auf der Homepage: www.kjr-ebe.de Abgabefrist: 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige Berechnung der Förderung: maximal 50 % der Gesamtausgaben Maximal 50,- € pro Antrag Mindestantragssumme: 50,- € pro Antrag, um die Mindestauszahlungssumme von 25,- € zu erreichen! Bitte Belege sammeln! Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Räume der Jugendarbeit Gefördert werden: Innenausbau, Erstausstattung Renovierung (max. alle 5 Jahre möglich) Behindertengerechte Gestaltung Berechnung der Förderung: Maximal 30 % der Kosten maximal Zuschuss: 25.000,- € Ehrenamtliche Arbeitsleistung: 2,- €/Stunde Anträge Homepage: kreisjugendamt.lra-ebe.de/praeventive-jugendhilfe/ Antragsfrist: Antragstellung beim Kreisjugendamt spätestens am 15.08. des Vorjahres! Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Weitere Fördermöglichkeiten Sportförderung und Kulturförderung werden im Landratsamt bearbeitet und bezuschusst http://www.lra-ebe.de/Landratsamt.aspx?view =~/kxp/orgdata/default&OrgID={2AC42E1D-4E05-4D24-B56A-9FEB0776065A} Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit ist im Internet veröffentlicht: https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html Verdienstausfallzuschuss, für Mitarbeiterbildung, kann aus Mitteln des Kinder- und Jugend­programms der Bayerischen Staatsregierung finanziert und über die Verbände bzw. den Bezirksjugendring beantragt werden. Weitere Infos bei €en Verbänden und unter www.bjr.de, sowie www.jugend-oberbayern.de. Bayerischer Jugendring: Projektbezogene Drittmittel. Weitere Zuschüsse gibt es auch bei Verbänden, Kirchen, Gemeinden, Bezirk Oberbayern, Staatsregierung, Bund, EU und aus Stiftungen. Bildungs- und Teilhabe-Paket für Privatpersonen über das Landratsamt Ebersberg http://www.lra-ebe.de/landratsamt.aspx?view=/kxp/orgdata/default&orgid=81cda350-2b7c-4cce-b2ac-9213ba9a84e1 Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

Finanzierung Zuschussbereiche Kreisjugendamt Kreisjugendring 100 % Landkreis 100 % Landkreis 124.000,- € Veranstaltungen ohne Übernachtung Veranstaltungen mit Übernachtung Mitarbeiterbildung Verwaltungskosten Anschaffungen und Ausstattung Neue Projekte/Initiativen/Ideen Grundförderung für Jugendleiter/innen (juleica) Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige Räume der Jugend-arbeit Blandine Ehrl

Gemeindlicher Grundbetrag Die 21 Gemeinden leisten einen Grundbetrag, der dem Kreisjugendring jährlich als Verwaltungspauschale gezahlt wird, um die Dienstleistung der Zuschussberatung und Bearbeitung leisten zu können. Bezugsgröße: Gesamteinwohnerzahl Jährliche Pauschale: 0,10 € pro Kopf Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg

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Vielen Dank für Ihre/Deine Aufmerksamkeit! Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg