Das globale ECPAT Netzwerk

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Der Europäische Qualifikationsrahmen Was ist das? Wo stehen wir?
Advertisements

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
für behinderte Frauen, Männer und Kinder
Aufbruch zu neuen Ufern? Wie sieht die Zukunft der Frauenhausarbeit aus? 7. Fachforum Frauenhausarbeit vom Dezember 2008 in Erker / Berlin.
Herzlich willkommen. Seit 1857 Rentenanstalt/Swiss Life nGründungsjahr: 1857 nSeit 1997 Aktiengesellschaft nGrösste und älteste Lebens- versicherungsgesellschaft.
Hinsehen.at Schutz vor (sexualisierten) Übergriffen, Gewalt und Missbrauch in unserer Pfarre.
Gefahren die für Kinder auf Facebook lauern
Kinderaugen sollen leuchten. Nicht weinen.. Gewalt ist gegenwärtig. Gewalt ist überall. Sie kann jeden treffen und betreffen. Erwachsene. Jugendliche.
hinsehen.at Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention,
Warum haben Kinder Rechte?
Kinderrechte Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskon-vention von den Vereinten Nationen verabschiedet. Die Konvention legt fest welche Rechte Kinder.
FEEDBACK Kinder- und Jugendbericht 2010 Eine Initiative des Netzwerks Kinderrechte Österreich.
Häusliche Gewalt.
Elemente struktureller Prävention in der Jugendarbeit Entwicklung präventiver Strukturen in der Jugendarbeit der EKvW.
Organisation der multinationalen Unternehmung
Die Magische Wand: „Menschenrechte“.
Schutzauftrag Kindeswohl KICK
Menschenrechte in Österreich
Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention,
Competence Center China Desk
Arbeiten in EUROPA ? „Mobile Arbeitskräfte“
Kinderrechte.
1.
Arbeitskreis im Landkreis Schwandorf
Zertifizierung 1. Beispiel
European Federation for Transport & Environment Diskussionen in der EU Markus Liechti 30. April 2004 VCS-Fachtagung Road Pricing – Lösung für die Agglomerationsprobleme?
VIPA Gesellschaft für Visualisierung und Prozessautomatisierung mbH Eine Vision wird Realität Juli 2010.
Die UNO.
Diskussion What can we do? Schritt 3 Aktivität 3 WeDO For the Wellbeing and Dignity of Older People Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen.
EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)
Prävention sexualisierter Gewalt Wir schauen hin….
Prävention sexualisierter Gewalt
KSR Basis Schulung erarbeitet mit Ecpat
Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit Grundinformationen.
Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport Jugendverbandstag Niedersächsischer Volleyball Verband 20. Juni 2015 Referentin : Christiane Wiede Coaching I.
| Folie 1 e-Government Bund-Länder Arbeitsgruppe “Umweltinformation“ 23 April 2007 Priority Data Flow Reporting.
Psychische Folgen von Gewalt und Vernachlässigung – Interventionen bei Kindeswohlgefährdung Lernsituation 8.9 Kindeswohlgefährdung FSP 15.
Schulberatung am KKG Klassenelternabend
1 2 3 Wo sind die Kinderrechte aufgeschrieben?
KINDER, DIE OPFER VON MENSCHENHANDEL SIND
Präventionsprojekt Mein Körper gehört mir! Informationen für Eltern in
Menschenrechte Weltweit.
Aufbau eines Regionalen Netzwerkes zum Thema Flucht und Trauma im Kreis Plön Auftaktveranstaltung am Krystyna Michalski Tel.: 0431/
Nicaragua: Jugend schafft Zukunft
Entwicklung einer offenen Austauschplattform "GenderMedWiki"
SystemPlus.
Geschlecht und Gewalt. Ein Überblick
Digital Divide Digitalisierung der Gesellschaft
Private Neue Mittelschule Zwettl
Die Bindungsmodelle John Bowlby ( ).
Problemen der modernen Jugend.
Vernachlässigung, Mißhandlung, sexuelle Ausbeutung
Elemente struktureller Prävention in der Jugendarbeit
Kindersoldaten Von Lino Günther
Vernachlässigung, Mißhandlung, sexuelle Ausbeutung
Rechtsfragen der Lebens- und Sozialberatung
Und bist Du nicht willig ...
Was ist die Behinderten- Rechts- Konvention
DIE MENSCHENRECHTE 1.
Netzwerk Frühe Hilfen des Landkreises Harz.
Hinweise auf sexuelle Gewalt
LGBTI-Politik Deutschland im EU-Vergleich Alejandro Rada Wissenschaftlicher Mitarbeiter Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Frankfurt a.M.
Menschenrechtsquiz RGB ORANGE: R240 G108 B48 BLUE: R34 G122 B191.
Grundlagen Sexualisierte Gewalt
Pädagogische Ansätze der Elementarpädagogik
Grundwissen über sexualisierte Gewalt und Prävention
Spannungsfeld Umgangsrecht und häusliche Gewalt – Kindeswohl aus Sicht der Frauenhauspraxis Julia Daldrop, Referentin der Koordinierungsstelle; Netzwerk.
Einführung Sustainable Development Goals
Eine weltweite Aktion zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen
Eine weltweite Aktion zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
 Präsentation transkript:

Das globale ECPAT Netzwerk 86 Länder – 95 Mitglieder Global Network for Ending the Sexual Exploitation of Children

Was tut ECPAT? nationale Vertretung von ECPAT International Einsatz gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern 2003 gegründet Aufklärung und Bewusstseinsbildung Kooperation mit Regierung, Behörden, Privatwirtschaft, NGOs und internationalen Organisationen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen Unterstützung bei Entwicklung & Umsetzung von Kinderschutzrichtlinien lokaler Partner Kinderschutzkodex in Österreich www.ecpat.at

Übersicht Teil 1 - Kinderrechte Teil 2 - Handlungsempfehlungen

Teil 1 - Kinderrechte Kinderrechte allgemein Situation in Österreich & International

Stellung beziehen Warst du bereits in einer Situation wo du Gewalt an einem Kind beobachtet hast, oder hat sich dir jemand anvertraut dem Gewalt widerfahren ist?

Unser Leitbild „Jedes Kind hat in jedem Land dieser Welt Anspruch auf umfassenden Schutz vor allen Formen der kommerziellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs.“ (UN- Kinderrechtskonvention Art. 34)

Welche Kinderrechte kennt ihr noch? Wie definiert die UN-KRK „Kind“? Wie viele Staaten sind der UN-KRK beigetreten? Wann von der UNO verabschiedet? Kennt jemand einen Staat, der nicht beigetreten ist? 18 196; alle UN-Mitgliedsstaaten (192) außer USA 54 Artikel 20.Nov. 1989 Kinder als eigenständige Persönlichkeiten 4 Grundprinzipien: Recht auf Gleichbehandlung Wohl des Kindes hat Vorrang Das Recht auf Leben und Entwicklung Achtung vor der Meinung des Kindes

Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind gemäß der UN-Kinderrechtskonvention alle Menschen unter 18 Jahren Kindheit als schutzbedürftige Lebensphase Seit 1989 sind 196 Staaten beigetreten; Österreich z.B. 1992

Kinderrechtskonvention: 10 Grundrechte, 54 Artikel UNICEF Deutschland (2017)

Rechtliche Grundlagen Kinderschutz - Österreich UN-Kinderrechtskonvention, 1989 Gewaltverbot in der Erziehung, 1989 Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (Kindeswohl, Meldepflichten bei Kindeswohlgefährdung) 9 Jugendschutzgesetze der Bundesländer Div. Bestimmungen des StGB, Abschnitt 10 (www.ris.gv.at) BVG Kinderrechte, 20.1.2011 – z.B. Gewaltverbot Art. 5 Extraterritorialgesetz seit 1997 gültig in Österreich Aufhebung des Grundsatzes, dass Tat nur dort strafrechtlich verfolgt werden darf, wo die Tat begangen wurde bei sexueller Ausbeutung von Kindern wird auch im Heimatland strafrechtlich verfolgt Artikel 5 (1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. (2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Formen von Gewalt Physische Gewalt Psychische Gewalt z.B. Heruntermachen, Erniedrigen, Bloßstellen Entzug der Aufmerksamkeit/Zuwendung, Einsperren, Verbote Vernachlässigung z.B. Kleidung, Aussehen, Körperpflege, Ernährung... Sexualisierte Gewaltformen z.B. Grenzverletzungen (verbal, körperlich), grapschen, Geschlechtsverkehr, online-grooming, stalken Kinderarbeit Problematik Waisenhäuser

Beispiel: Gewalterfahrungen ¾ der Befragten haben bis zum Alter von 16 Jahren psychische und/oder körperliche Gewalterfahrungen gemacht Kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen! Bei Sexueller Gewalt großer Unterschied: 27,7 % der Frauen 12 % der Männer International sehr ähnlich! Ein Kind benötigt im Schnitt 7 Kontaktanläufe, bevor ihr*ihm geholfen wird… BMWFJ (2009)

Beispiel Österreich - Gewaltverbot Studie i.A. des Familienministeriums: Trotz Gewaltverbot seit 1989  30 % kennen das Gewaltverbot nicht Die Hälfte bis zu zwei Drittel aller Eltern in Österreich wenden nach wie vor „milde Formen“ körperlicher Züchtigung an Aber: härtere Formen physischer Gewalt werden aber wenig bis gar nicht mehr toleriert Geändert hat sich seither im privatesten dieser Bereiche – den Familien – erstaunlich wenig: Immer noch wissen Studien zufolge 30Prozent der Eltern gar nicht, dass sie ihre Kinder rein rechtlich gar nicht schlagen dürfen. Immer noch gibt mehr als die Hälfte ganz offen zu (siehe Grafik), ihre Kinder mit körperlichen Strafen wie Ohrfeigen zu erziehen. 600.000 Kinder und Jugendliche, schätzt die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, erleben in Österreich Gewalt durch ihre Erziehungsberechtigten. Und immer noch wird das vom Staat, von den Behörden, von der Gesellschaft insgesamt, geduldet. Es scheint: Man ruht sich auf der sehr klaren Gesetzeslage aus. BMWFJ (2009)

Ländervergleich Gewaltverbot verändert über die Jahre das Bewusstsein – Gewalt in der Erziehung verschwindet nicht einfach, geht aber eindeutig zurück! In Ländern ohne gesetzlich verankertes Gewaltverbot bleibt das Niveau hoch, s. Frankreich und Spanien. BMWFJ (2009), S. 15

Prohibition corporal punishment Österreich seit 1989 Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children (2017), S. 7

Totalverbot Körperliche Züchtigung (52 Staaten) 2017 - Lithuania 2016 - Mongolia, Paraguay, Slovenia 2015 - Benin, Ireland, Peru 2014 - Andorra, Estonia, Nicaragua, San Marino, Argentina, Bolivia, Brazil, Malta 2013 - Cabo Verde, Honduras, TFYR Macedonia 2011 - South Sudan 2010 - Albania, Congo (Republic of), Kenya, Tunisia, Poland 2008 - Liechtenstein, Luxembourg, Republic of Moldova, Costa Rica 2007 - Togo, Spain, Venezuela, Uruguay, Portugal, New Zealand, Netherlands 2006 - Greece 2005 - Hungary 2004 - Romania, Ukraine 2003 - Iceland 2002 - Turkmenistan 2000 - Germany, Israel, Bulgaria 1999 - Croatia 1998 - Latvia 1997 - Denmark 1994 - Cyprus 1989 - Austria 1987 - Norway 1983 - Finland 1979 - Sweden

Teil 2 - Handlungsempfehlungen Gewalt definieren & bewerten Was tun im Verdachtsfall? Umgang mit Betroffenen

Formen von Gewalt Physische Gewalt Psychische Gewalt Vernachlässigung Sexualisierte Gewaltformen

Beispiel: Signale für (sexualisierte) Gewalt Auffälliger Stimmungswechsel Auffallend distanzloses Verhalten gegenüber Fremden Abwesenheit/Rückzug Essstörungen Selbstzerstörerisches Verhalten Drogenkonsum Sexualisiertes Verhalten Störungen im Hygieneverhalten, Waschzwang

Zu bedenken: Auffälligkeiten auf der Verhaltensebene können unterschiedliche Ursache haben! Daher: Rat holen, Expert*innen beiziehen! Nie selbst „Diagnosen“ stellen wollen Dennoch: erhöhte Wachsamkeit, wenn sich Anzeichen häufen

Was tun bei Verdacht? Glauben Sie dem Kind! Ruhe und Besonnenheit bewahren Wachsamkeit und Dokumentation: Beobachtung - Verdacht – Notizen! Vertrauensverhältnis zum Kind aufbauen Informieren Sie das Kind über mögliche weitere Schritte – Vorsicht Beziehungsfallen! Evt. Abklärungen im Team – hat sonst jemand etwas beobachtet, ist jemandem etwas aufgefallen? Aktives Zuhören – Vermeiden von „Warum“-Fragen Selbst Hilfe suchen – kein schnelles Konfrontieren - Vertrauensperson

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Verdacht habe? Sieben Fragen, die im Vorfeld helfen sollen, die eigene Beobachtung bzw. den Verdacht einzuordnen: Bist du selber Zeug*in einer Grenzverletzung/eines bzw. Übergriffs von Misshandlung oder sexualisierter Gewalt geworden? Verdächtigst du jemanden? Hat dir jemand von einem Fall von (sexualisierter) Gewalt bzw. einer Misshandlung gegenüber einem Kind berichtet? Welche Art von Misshandlung bzw. Gewalt befürchtest du bzw. über welche wurde dir berichtet? Psychisch, emotional, sexuell, körperliche Gewalt? Wann, wo und in welcher Art hat sich der Vorfall/haben sich die Vorfälle genau ereignet? Angaben zum betroffenen Kind/den Kindern / Wurden Schutzmaßnahmen für das Kind getroffen? Angaben zur potentiellen Täter*in / Wurde die Person darauf angesprochen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weitere Informationen Alle Stellen in ganz Österreich die Schutz bei Gewalt an Frauen bzw. Kindern anbieten sind aufgelistet unter www.gewaltinfo.at bzw. auch: www.kija.at Allgemeine Information zu Kindern bzw. Kinderrechten: www.kinderrechte.gv.at (Info-Webseite des BM für Familie und Jugend) www.kinderhabenrechte.at (Österr. Netzwerk Kinderrechte) www.make-it-safe.at Informationen für Jugendliche zum sicheren Umgang mit dem Internet und Sozialen Medien www.saferinternet.at Richtiger und sicherer Umgang mit dem Internet für Eltern, Lehrer*innen, Kinder & Jugendliche

Weitere Informationen Überblickinfos zu einzelnen Ländern – Partner*innenorganisationen, Länderberichte, http://www.ecpat.org/ HP der Global Study on Sexual Exploitation of Children in Travel and Tourism – weltweite Studie mit regionalen und länderspezifischen Berichten von ECPAT Int., http://globalstudysectt.org/ Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children – Infos zum Status Quo der einzelnen Länder bzgl. Gewaltschutzgesetzen von Kindern, http://www.endcorporalpunishment.org/

Videos zu Freiwilligenarbeit im Ausland Voluntourism –Video ARD; Jugendliche, die mit falschen Erwartungen und schlecht vorbereitet in den Einsatz gehen, https://www.youtube.com/watch?v=uEMaIGql5ts Erklärvideo Freiwilligentourismus (NFI, ECPAT, Weltwegweiser u.a.), https://www.youtube.com/watch?v=g1XZxE4gQjo Braveaurora ORF-Thema Beitrag, 3.7.2017, https://www.youtube.com/watch?v=J7Ci1RQZkBY

Bildquellen UNICEF Deutschland (2017): Kinder haben Rechte. http://bit.ly/2D1zRgI, 20.11.2017 BMWFJ (2009): Familie - kein Platz für Gewalt !(?) - 20 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich. http://bit.ly/2EZBmcD , 15.11.2017 Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children (2017): Ending legalised violence against children GLOBAL PROGRESS TO DECEMBER 2017. http://bit.ly/2z93vgm, 03.01.2018