Infotreffen für Austauschstudierende (Feb. 2017) Die nächsten Schritte

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 Präsentation transkript:

Infotreffen für Austauschstudierende (Feb. 2017) Die nächsten Schritte 10.11.2010 India Tanzania Univ. of the South Pacific Benin Southeast Asia Singapore Thailand Vietnam Bali Hongkong Philippines Taiwan … aber mit Plan! Die nächsten Schritte Infotreffen für Austauschstudierende der Ethnologie, Februar 2018

Die nächsten Schritte: Anmeldungen bei den Partner-Unis: Was ist zu beachten, welche Unterlagen werden benötigt, wo bekomme ich Empfehlungsschreiben her? Visa u. Einreisebestimmungen Reisemedizinische Beratung, Impfungen, Versicherung Finanzierung: Weitere Möglichkeiten, Promos Beurlaubung Anerkennung von Leistungen (Learning Agreement etc.) Weitere mögliche Vorbereitungen im SoSe 2018: Sprachkurse, Interkulturelles Training, Suche nach Praktikumsstellen Take-home-message: Ihr seid die „BotschafterInnen des Instituts“ (vermasselt es nicht!)

1. Anmeldungen bei den Partner-Unis Alle Informationen zu finden in den FAQ-Infoblättern: http://www.uni- goettingen.de/de/133881.html Zum Teil erfolgt mit dieser Anmeldung auch die Bewerbung auf Wohnheimplätze, die Auswahl von Modulen und Kursen (z.B. bei der NUS). Verschiedene Unterlagen: Application forms (auf den Uni-Webseiten, z.T. auch auf unserer Homepage eingestellt) Nomination Sheet & Nomination Letter (NUS: bei Hans Reithofer) Empfehlungsschreiben (z.B. Dar es Salaam: von Hr. Loimeier; Chiang Mai: Fr. Lauser) Transcript of Records (vgl. nächste Folie; ein eigenes ToR wird von Dar und Chiang Mai verlangt) Aktueller FlexNow-Auszug mit Noten und in Englisch (Selbstbedienungsbereich; überprüfbar), teilweise trotzdem auch zu siegeln und zu signieren (beim Prüfungsamt) Internationaler Englisch-Sprachtest oder Sprachnachweis von der ZESS.

Transcript of Records (selbst erstellt) Vorlagen auf Homepage („Bewerbungsunterlagen Intern“): http://www.uni-goettingen.de/de/bewerbungsunterlagen-intern/200184.html Vom Studiengangsbeauftragten signieren und siegeln lassen!

2. Visa u. Einreisebestimmungen Alle Informationen zu finden in den FAQ-Infoblättern: http://www.uni-goettingen.de/de/133881.html Allgemeine und aktuelle Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges- amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

3. Reisemedizinische Beratung, Impfungen, Versicherung Informationen auch hier zu finden in den FAQ-Infoblättern: http://www.uni-goettingen.de/de/133881.html Impfkosten: Auch viele Krankenkassen übernehmen die Impfkosten der Studierenden. Manche Kassen verlangen eine Bescheinigung von der Universität, dass der Auslandsaufent- halt, für den die Impfung benötigt wird, eine studienrelevante Leistung ist (erhältlich beim Studiengangsbeauftragten). Über aktuelle reisemedizinische Hinweise und Impfvorschriften informieren die Seiten des Auswärtigen Amtes. Weltweit gültige Auslandsversicherung (Krankheit und Unfall) abschließen, die im Notfall einen Rücktransport mit einschließt (Reiserückholversicherung)!

4. Finanzierung: Promos & weitere Möglichkeiten Promos: Infos + Link zum Bewerbungsportal hier: http://www.uni-goettingen.de/de/164293.html Weitere Möglichkeiten: Auslands-BAföG (andere Fördersätze als Inlands-BAföG) Stiftungen Recherchieren in der Mediathek des „Studium International“ oder in der DAAD-Stipendiendatenbank (https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/). Oder hier: https://www.studieren-weltweit.de/ Eine gemeinsame Initiative des DAAD und des BMBF.

5. Beurlaubung Anträge auf Beurlaubung werden von den Studierenden individuell gestellt (Formular online bzw. in der Studienzentrale). Es gibt bestimmte Fristen, die auch den Rückmeldefristen entsprechen. Für das WS ist das jeweils folgender Zeitraum: 1.6. – 31.7. Im Fall eines Antrags auf Beurlaubung bitte nicht rückmelden!! Dem Antrag ist eine „Bescheinigung über die Teilnahme an einem Austauschprogramm (z.B. Erasmus/Sokrates o.ä.)“ beizulegen; in der Ethnologie wird dies i.d.R. eine Bestätigung der Gastuniversität über Annahme des/der Studierenden und Dauer des Studienaufenthalts (bzw. der Vorlesungszeit) sein. Alternativ kann auch das Institut (der Beauftragte für Austauschprogramme) eine solche Bestätigung ausstellen. Wird ein Auslandsaufenthalt geplant, um ein für das Studium förderliches Praktikum oder eine andere praktische Tätigkeit zu absolvieren, muss auf dem Antragsformular die Befürwortung des Studiendekans / der Studiendekanin erfolgen.

6. Anerkennung von Leistungen (Learning Agreement etc.) (ECTS) Learning Agreement: Vorlage auf Homepage: Learning Agreement Vereinbarung mit Anerkennungsbeauftragten treffen Learning Agreement von Institutsseite nicht zwingend erforderlich Wichtig für eine möglichst reibungslose Abwicklung: Informationen zusammenstellen über die absolvierten Kurse und Leistungen: Umfang der Kontaktzeit und des Selbststudiums, Umfang der Credits, Umrechnung der Auslands-Credits in ECTS Inhaltliche Stichpunkte Umfang und Form der Prüfungsleistungen, Angaben zum lokalen Benotungssystem

7. Weitere mögliche Vorbereitungen im SoSe 2018 Sprachkurse Interkulturelles Training: z.B. SK.IKG- IKK.50(Eth) Suche nach Praktikumsstellen Überlegungen für Forschungsübung (Recherchen, Methodenberatung, Betreuungsperson)

Und zuletzt: Ihr seid, ob ihr es wollt oder nicht, BotschafterInnen Deutschlands und auch BotschafterInnen der Universität und des Instituts: Macht uns keine Schande!