Schülerbetriebspraktikum

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 Präsentation transkript:

Schülerbetriebspraktikum -Rechte und Pflichten- -Sicherheit und Gesundheit-

Unterlagen für die Praktikumsmappe -1-

Unterlagen für die Praktikumsmappe -2-

Unterlagen für die Praktikumsmappe -3- Praktikumsvertrag Praktikumsbericht – Tagesprotokolle Beobachtungsbogen für den Arbeitsplatz Auswertungen und Analysen Anlagen und Bilder Gefahrstoffmerkblatt (Chemie) …….

Berufsvorbereitung und Evaluation

*JASchG: Maximale Arbeitsdauer Kinder (unter 15 Jahre):  7 Stunden täglich  35 Stunden wöchentlich Jugendliche (ab 15 bis unter 18 Jahre):  8 Stunden täglich  40 Stunden wöchentlich Bei Problemen mit der Arbeitszeit / Pausenzeit zuerst unverzüglich die Klassenleitung informieren und das weitere Vorgehen absprechen! *) siehe auch Politikbuch oder Internet

Ruhepausen und Freizeit Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden  30 Minuten Pause Arbeitszeit über 6 Stunden  60 Minuten Pause Ruhezeit (zwischen Arbeitsende und Wiederbeginn):  mindestens 12 Stunden 5-Tage-Woche  Ausgleich für Arbeit an Samstagen o. Sonntagen

Beginn- und Schlusszeiten In der Regel zwischen 6.00 und 20.00 Uhr Bäckerei und Landwirtschaft  zwischen 5.00 und 21.00 Uhr (über 17 Jahre ab 400) Gaststätten  bis 22.00 Uhr Schichtbetrieb  bis 23.00 Uhr

Verbotene Arbeiten Alle Tätigkeiten, zu denen man keine Anweisung bzw. Erlaubnis hat !!! Akkordarbeit Arbeit mit physischer, psychischer oder sittlicher Gefährdung Arbeit mit gesundheitsgefährlichen Arbeitsstoffen

Erlaubte Tätigkeiten -1- Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten Erlaubte Tätigkeiten -1- Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten!  im Zweifelsfall: Nachfragen! Bei Aufsicht eines Fachkundigen und/oder einer betriebsärztlichen oder sicherheitstechnischen Betreuung sowie der Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstungen gilt eine eingeschränkte Erlaubnis für:..

Erlaubte Tätigkeiten -2- …für Arbeiten, die mit Unfallgefahren, außergewöhnlicher Hitze oder Kälte oder starker Nässe, …schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterung, Strahlen, …Gift, chemischen und biologischen Gefahrstoffen verbunden sind.

Unfallschutz Erkundung aller Ein- und Ausgänge, Notausgänge und Sammelplätze Aufzüge im Brandfall nicht benutzen Notrufnummern (z.B. interne Vorwahl  1/112 oder 0/112 oder …..) Erste-Hilfe-Station und Betriebssanitäter Innerbetriebliche Gefahrenpunkte Hygienevorschriften beachten Rauch- und Alkoholverbot

Sicherheitsregeln -1- Einige wichtige Regeln sollen Dir helfen, Dich im Betrieb sicherheitsbewusst und sicherheitsgerecht zu verhalten: Trage zweckmäßige Kleidung: wenn Du an Maschinen arbeitest, muss Deine Kleidung eng anliegen. Uhren, Ringe, Schals und sonstige Schmuckstücke dürfen nicht getragen werden, wenn sie zur Gefahr werden können (z. B. wenn die Gefahr besteht, mit ihnen hängen zu bleiben oder dass sich ein drehendes Teil dahinter verhakt). Lange Haare können eine Gefahr sein. Sichere sie durch Kappe, Band oder Knoten, vor allem bei Maschinenarbeit oder Arbeit mit glühenden Teilen oder Feuer. Unfallverhütungsvorschriften: informiere Dich über die jeweiligen betrieblichen Vorgaben, es gibt wichtige branchen- und betriebstypische Besonderheiten.

Sicherheitsregeln -2- 5. Nimm jeden Tipp in Sachen Sicherheit gerne an, vor allem von Profis. Sicherheitsfachkräfte haben Dir gegenüber ein Weisungsrecht. Ihre Anweisungen sind zu befolgen. 6. Achte auf Verbotsschilder, die „unbefugten Zutritt" untersagen. Das hat nichts mit Geheimniskrämerei, aber viel mit Sicherheit zu tun. 7. Setze nie Maschinen ohne Erlaubnis, Anleitung und Aufsicht in Gang. Das gilt auch für Maschinen, die Du kennst. 8. Beachte Schilder mit Sicherheitszeichen. Wenn Du ein Schild nicht kennst, frage nach seiner Bedeutung.

Sicherheitszeichen -Beachtung ist unbedingte Pflicht!!!- Warnzeichen – gelb/schwarz Rettungszeichen für Erste-Hilfe Gebotszeichen – blau/weiß Brandschutzzeichen – rot/weiß Verbotszeichen – weiß/rot/schwarz Fluchtweghinweise – grün/weiß

V e r b o t s z e i c h e n

Gebotszeichen

W a r n z e i c h e n

Brandschutzzeichen

Rettungszeichen -Fluchtweg-

Rettungszeichen -Erste-Hilfe-

Gefahrenkennzeichnung Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze bzw. rot-weiße Streifen Kennzeichnung von Gefahrstellen, z.B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Stolperns von Personen oder des Fallen von Lasten besteht, Treppen-stufen, Fußbodenluken usw.

Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist es strengstens untersagt,… Datenmissbrauch Es besteht absolute Schweigepflicht über alle personellen und betrieblichen Daten, insbesondere bei allen sensiblen Daten, z.B. Kundendaten, Krankheuten, Kosten ( 3 K ) !!! Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist es strengstens untersagt,… …Datenträgerkopien anzufertigen! …Fotos zu machen! …das Internet für private Zwecke zu nutzen! …private Emails zu versenden oder abzurufen! …private Telefongespräche zu führen!

Schülerpflichten Telefonische Krankmeldung bis 8.00 Uhr Tägliche An- und Abmeldung im Betrieb Telefonische Krankmeldung bis 8.00 Uhr 1. an die Schule – Sekretariat 2. an den Arbeitgeber Angemessene Kleidung  immer sauber und gepflegt  Kleidungsvorschriften (z.B. Banken)  Arbeitskleidung / Schutzkleidung

Notfall / Abwesenheit vom bekanntgegebenen Arbeitsplatz Bei schweren Problemen Bei unvorhergesehenen Ereignissen Bei Schwierigkeiten mit Mitarbeitern Bei Unfällen Bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz (z.B. Kundenfahrt, Außendienst, usw.)  umgehend Betreuungslehrer/-in und die Schule benachrichtigen!!!

…und zu guter Letzt: Selbstverständlichkeiten: Ordentliche Begrüßung Deutliche und aggressionsfreie Sprache Höflichkeit und gutes Benehmen Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Verantwortung übernehmen, gerade auch bei Fehlern Kollegialität und Hilfsbereitschaft

Jeder ist ein Repräsentant der Realschule Golzheim!!! Jeder kann den guten Ruf unserer Schule bestätigen oder sogar weiter verbessern und damit für die nächsten Schülergenerationen Vorteile sichern. Aber: Jeder kann auch den guten Ruf unserer Schule zerstören!!! Folge: Erhebliche Nachteile bei der Wahl eines guten Arbeits-/Praktikumsplatzes für euch und für die nächsten Schülerjahrgänge.

…aber was wir ja auf keinen Fall vergessen wollen… Zeugnisausgabe der Halbjahreszeugnisse: Abholung am Ausgabetag (letzter Freitag im 1.Halbjahr) von 12.00 bis 13.00 Uhr im Sekretariat Ausgabe am ersten Schultag nach dem Praktikum durch die Klassenleitung

alles für die Praktikumsmappe dokumentieren! Wir wünschen euch viel Erfolg und einen angenehmen Verlauf des Praktikums! … und nicht vergessen: alles für die Praktikumsmappe dokumentieren!