Quelle: alle Symbole – www.pixabay.com
Wie viele WhatsApp schreibst du täglich? Mehr als 100 50 bis 100 0 bis 50 Quellen: www.pixabay.com
Wie oft bist Du in Facebook? täglich ab und zu nie Quellen: www.pixabay.com
Wie viele Fotos bzw. Videos postest Du in der Woche? Mehr als 10 5 bis 10 0 bis 5
Test von Medienführerschein Bayern: http://blm. kids-interactive. de/
Recht am eigenen Bild Urheberrecht Recht am eigenen Bild (§§ 22 & 23 Kunsturheberrechtsgesetz) Bilder und Videos dürfen nur verbreitet und veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person eingewilligt hat. Jeder Mensch kann grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihr / ihm veröffentlicht werden. Wer dagegen verstößt, macht sich nach § 33 KunstUrhG strafbar. Nach § 23 KunstUrhG wird eine Einwilligung jedoch nicht benötigt, wenn „Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“, wenn es sich um Prominente handelt oder um Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“, z. B. von einem öffentlichen Schulfest. Eine Voraussetzung für die Strafbarkeit nach KunstUrhG ist, dass keine der Ausnahmen greift.
Sexting ?
https://www. youtube. com/watch https://www.youtube.com/watch?v=BqJiR42cOMk&list=PLF2h7z0L0Zxs sLSmEr2_NucLiiSIDqu77&index=1
Ist Sexting strafbar? Kinder-/Jugend-pornografie Erotische Bilder Recht am eigenen Bild Urheberrecht Weiterverbreitung Besitz Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches
Jugend-sozialarbeiter Wo findest Du Hilfe? Freunde Eltern Lehrer Jugend-sozialarbeiter Polizei
Wo findest Du Hilfe? Kinder- und Jugendtelefon – nummergegenkummer: https://www.nummergegenkummer.de/ klicksafe.de: http://www.klicksafe.de/ handysektor.de: http://www.handysektor.de/ Juuport – Wir helfen im Web!: https://www.juuuport.de/
Autor: Markus Wolf, MiB Regensburg/Stadt und Neumarkt i. d. OPf