zur Einschulung im Schuljahr 2018/2019

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 Präsentation transkript:

zur Einschulung im Schuljahr 2018/2019 Informationsabend zur Einschulung im Schuljahr 2018/2019 Mittwoch, 22.11.2017

Überblick Kooperation: Kindergarten – Schule Ist mein Kind schulfähig? Erläuterung des Anmeldebogens Der Aufnahmetermin Die Ganztagsgrundschule

Kooperation: Kindergarten - Schule Die Kooperationslehrkräfte besuchen regelmäßig die Vorschulgruppe und lernen die Kinder sowohl in der Gruppe als auch einzeln kennen. fördern gezielt Vorläuferfertigkeiten und – fähigkeiten. tauschen sich mit den Erzieherinnen über die Schulanfänger aus. Falls es Kinder gibt, bei denen eine Einschulung problematisch erscheint, werden gemeinsame Elterngespräche geführt, um über die notwendigen Maßnahmen zu beraten.

Ist mein Kind schulfähig?

Zur Schulfähigkeit gehört, dass Kinder… Belastbarkeit besitzen Enttäuschungen ertragen können neue Situationen angstfrei meistern Zuversicht besitzen Koordination von Körper- und Handmotorik besitzen fehlerfreie Aussprache beherrschen grammatikalisch richtige Satzstrukturen beherrschen Erlebtes in logischer und zeitlicher Reihenfolge berichten Mit anderen Kindern kooperieren und sich an Spielregeln halten können

Der Anmeldebogen Für mein/unser Kind beabsichtige/n ich/wir die reguläre Einschulung Die Einschulung nach Zurückstellung im Vorjahr Die Einschulung im Rahmen der erweiterten Schuleingangsphase Eine Zurückstellung Nach Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs durch das staatliche Schulamt streben wir ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an …streben wir ein inklusives Bildungsangebot an am Ganztagsangebot teilzunehmen

Die reguläre Einschulung Das Kind ist uneingeschränkt schulreif. Schulaufnahme: März 2018 Einschulung: Freitag 14. September 2018 Stadthalle Lichtenau Elternabend in der Woche vor der Einschulung

Einschulung nach Zurückstellung Das Kind wurde im letzten Schuljahr zurückgestellt. Das Jahr wurde entweder im Kindergarten oder in der Grundschulförderklasse verbracht. Das Kind ist jetzt schulfähig  Aufnahmetermin im März Es bestehen Zweifel an der Schulfähigkeit, es besteht Förderbedarf  Antrag auf Überprüfung bis 31.1.2018

Einschulung im Rahmen der erweiterten Schuleingangsphase Korridorkinder oder „Kann-Kinder“ §73 (1) Schulgesetz: Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30.September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für die Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet wurden. § 74 (1) … Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule.

Die Zurückstellung Das Kind ist noch nicht schulfähig. Schulgesetz § 74 (2) Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. In der Regel stellen die Eltern den Antrag. Die Kinder können ein weiteres Jahr den Kindergarten oder die Grundschulförderklasse besuchen. Eine Zurückstellung ist auch noch im 1. Halbjahr möglich.

Die Grundschulförderklasse Die Grundschulförderklasse nimmt schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder auf. Ziel: Die Kinder in einem Jahr zur Grundschulfähigkeit zu führen. Kinder mit Sprachdefiziten oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden nicht aufgenommen. Informationen: Homepage der Bachschloss-Schule Bühl Leiterin der GSFKL: Petra Schutzenbach, Tel: 07223/20495

Die Diagnoseklasse Die einjährige Diagnoseklasse bildet eine Brücke zwischen Kindergarten und Schule für Kinder, die schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig sind und bei denen noch nicht absehbar ist, ob die Anforderungen der Grundschule erfüllt werden können. Informationen: Homepage der Rheintalschule Bühl Ansprechpartner: Rheintalschule, Siemensstr.1 77815 Bühl Tel: 07223/28781-0

Sonderpädagogisches Bildungsangebot Förderschwerpunkte: Sprache emotionale und soziale Entwicklung Lernen geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Informationen auf der Homepage das staatlichen Schulamts Rastatt Antrag auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bis 31.01.2018

Inklusives Bildungsangebot Bei einem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Beschulung im SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) Inklusive Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule oft in Gruppenlösung nach einer Bildungswegekonferenz

Der Aufnahmetermin Die Anmeldung ersetzt nicht die Aufnahme. Der Aufnahmetermin findet im März an der Schule statt. Die Schule teilt Ihnen einen Termin mit, an diesem kommen Sie mit Ihrem Kind in die Schule. In einem Einzelgespräch unterhält sich die Kooperationslehrkraft und die Schulleitung mit dem Kind. Bei Bedarf werden noch einige Aufgaben zur Überprüfung der Schulfähigkeit gestellt. Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit eine Beratungslehrkraft einzuschalten. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme.

Die Ganztagsgrundschule Sie haben die Wahl zwischen Halbtags- und Ganztagsgrundschule. Die Entscheidung gilt für ein ganzes Schuljahr. In der Mittagspause wird ein kindgerechtes, gesundes Mittagessen angeboten (kostenpflichtig). In den Lernzeiten werden die Hausaufgaben erledigt. Angebote aus vielen Bereichen (musisch, sportlich…) runden den Tag ab.

Möglicher Tagesplan Klasse 1 (25 Wochenstunden) Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag   8.15 - 9.45 Deutsch Mathematik Musik 9.45– 10.05 Frühstückspause 10.05 – 11.35 Kunst/Werken Religion BSS Sachunterricht FRZ 11.35 – 11.55 Bewegungspause 11.55 – 12.40 12.40 – 13.40 Mittagsband - beaufsichtigt (Mittagessen mit anschließend Freizeit mit Bewegungsmöglichkeit draußen, Rückzugsmöglichkeit, Spielmöglichkeit) 13.45 – 14.45 Lernzeit 14.45 – 16.15 Angebote

Das Mittagsband 12.40 – 13.40 Uhr Für Ganztagskinder Anmeldung zum Mittagessen für ein Schuljahr 4 Tage pro Woche (11 mal 37,50€ / Schuljahr 17/18) Eigenes Vesper mitbringen In der Mittagspause nach Hause gehen Nach dem Mittagessen haben die Kinder Freizeit - nach Möglichkeit im Freien - Pausenraum im UG

Das Mittagsband 12.40 – 13.40 Uhr Für Halbtagskinder Es besteht auch für Halbtagskinder die Möglichkeit am Mittagessen teilzunehmen. Im Abonnement: - täglich (37,50€) - an 1, 2 oder 3 Tagen (28,50€/19,00€/9,50€) Nach Bedarf: - Einzelessensmarke (3,00€) bis spätestens 9.00 Uhr des gleichen Tages im Sekretariat

Die Lernzeit 13.50 Uhr – 14.50 Uhr an einem festen Arbeitsplatz im Lernzeitenzimmer Anfertigung von Hausaufgaben oder Wochenplänen dienen dem Üben und Vertiefen des Unterrichtsstoffes werden von Lehrkräften betreut können keine Einzelbetreuung/ Nachhilfe sein intensives Üben von lautem Lesen kann nichtgeleistet werden

Die Angebote 14.50 Uhr – 16.15 Uhr Freizeitangebote aus verschiedenen Bereichen Sport und Bewegung Handball Singen und Musizieren Kunst und Werken Kochen Fördern und Fordern Englisch In anderen Ländern Rechtschreibkurs Mathestützkurs

Busfahrplan

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit