Ib Dezember 2008 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Mitwirkung der Kommunen Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen.

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 Präsentation transkript:

ib Dezember 2008 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Mitwirkung der Kommunen Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen

ib Dezember 2008 Grundlage der Maßnahmenprogramme: Zustand der Gewässer Ursachenanalyse Nutzungen und Nutzungsansprüche gesetzlich verpflichtend geregelte Maßnahmen (grundlegende Maßnahmen) ergänzende Maßnahmen, um einen guten Zustand der Gewässer (oberirdische Gewässer + Grundwasser) zu erreichen Verursacherprinzip, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Gleichbehandlung, Transparenz, Kosteneffizienz, Finanzierbarkeit, Kostendeckende Preise

ib Dezember 2008 Zustand der oberirdischen Gewässer entsprechend Bewirtschaftungsplanentwurf Ökologischer Zustand: sehr gut + gut:18,6 % mäßig:21,6 % unbefriedigend:24,8 % schlecht:25,8 % nicht bestimmbar: 9,1 %

ib Dezember 2008 Zustand der oberirdischen Gewässer entsprechend Bewirtschaftungsplanentwurf Chemischer Zustand: insgesamt gute Annäherung an guten Zustand erreicht Problembereiche: - lokal begrenzt Schwermetalle (Bergbau und Industrie) - Zink, Kupfer + PAK (Niederschlagswassereinleitungen) - persistente Schadstoffe (frühere Anwendungen) - Pestizide (Landwirtschaft + sonstige Anwendungen) - organische Spezialchemikalien + Medikamentenwirkstoffe (gewerblich/industrielles + kommunales Abwasser)

ib Dezember 2008 Zustand des Grundwassers entsprechend Bewirtschaftungsplanentwurf Mengenmäßiger Zustand gut – mit Ausnahme der Braunkohletagebaugebiete im Bereich von Erft und Rur + der Kalksteinabbaugebiete im Bereich der Wuppertaler Massenkalke

ib Dezember 2008 Zustand des Grundwassers entsprechend Bewirtschaftungsplanentwurf Chemischer Zustand: Gut:177 von 275 (64 %) der Grundwasserkörper Schlecht: 93 von 275 (36 %) der Grundwasserkörper schlechter chemischer Zustand entlang des Rheins + bedeutender Flüsse mit Ausnahme von Sieg, Wupper + Ruhroberlauf Hauptursachen: Landwirtschaft, Bergbau, Gewerbe/Industrie/Altlasten

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm Oberirdische Gewässer Maßnahmen zur Verringerung der Stoffeinträge Umsetzungs- maßnahmen Konzept- maßnahmen Misch- + Niederschlagswasser Kommunales Abwasser Industrie + Gewerbe Bergbau 9 12 Wärmebelastung 6 8 Sonstige Punktquellen 1 18

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm Oberirdische Gewässer Die Maßnahmen (Umsetzung + Konzept) zur Verringerung der Stoffeinträge liegen weit überwiegend im Bereich der Niederschlags- und Abwasserbeseitigung der Gemeinden. Dabei handelt es sich um die Wahrnehmung gesetzlich geregelter Pflichtaufgaben. Damit leisten die abwasserbeseitigungspflichtigen Gebietskörperschaften einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie.

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm oberirdische Gewässer: In Bezug auf Gewerbe, Industrie, Bergbau und Energieerzeugung überwiegen die Konzeptmaßnahmen zur Verringerung der Stoffeinträge auf deutlich niedrigerem Niveau Unter Bezug auf den Zustand der Gewässer, die Belastung der Gewässer mit organischen Spezialchemikalien, Spurenstoffen etc. sowie die hohe Industriedichte in NRW wäre es hilfreich, die Indirekteinleiterbearbeitung durch die unteren Umweltschutzbehörden durch klare + eindeutige Vorgaben von Seiten des Landes zu unterstützen und im Vollzug in der Zuständigkeit des Landes beispielgebend zu handeln. Inwieweit freiwillige Vereinbarungen (z.B. im Rahmen des Dialoges Umwelt und Wirtschaft) zur Verringerung der Stoffeinträge ausreichen, bleibt abzuwarten.

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm oberirdische Gewässer Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus diffusen Quellen Im wesentlichen Beratung und freiwillige Vereinbarung – ohne Nachteile für die Bewirtschafter

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm oberirdische Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Gewässern für aquatische Lebewesen: -Anforderung an Nutzungsberechtigte (Wasserkraft- nutzung, Fischteiche im Hauptschluss, Schifffahrt, etc): klare + eindeutige Vorgaben von Seiten des Landes für den Vollzug wären hilfreich -Anforderungen an Gewässerunterhaltungspflichtige

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm oberirdische Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbauzustandes der Gewässer Gesetzliche Verpflichtung der Gewässerunterhaltungspflichtigen (Gemeinden, Wasserverbände, Land und Bund) zum Ausbau der Gewässer entsprechend der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie besteht. Probleme: Nutzungskonflikte, Verfügbarkeit der Flächen, Planungshoheit der Gemeinden, eigentumsrechtliche Probleme, Finanzierung, Vollzug

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm Grundwasser Maßnahmen zur Verringerung der Nitrat- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft Im wesentlichen Beratung und freiwillige Vereinbarung – ohne Nachteile für die Bewirtschafter

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm Grundwasser Maßnahmen zur Verringerung der Stoffeinträge aus dem Bergbau ?

ib Dezember 2008 Entwurf Maßnahmenprogramm Grundwasser Maßnahmen zur Verringerung der Stoffeinträge aus Altlasten Vollzug bestehender gesetzlicher Bestimmungen durch die unteren Umweltschutzbehörden Problem: Begrenzte Leistungsfähigkeit der gesetzlich Verpflichteten + der an deren statt handlungspflichtigen zuständigen Ordnungsbehörden Administrative und finanzielle Unterstützung erforderlich

ib Dezember 2008 Position zum Entwurf des Maßnahmen- programms und Bewirtschaftungsplans aus Sicht des Städtetages: Die Städte haben als Träger von Pflichtaufgaben und als Ordnungsbehörden bereits einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines guten Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers geleistet. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Abwasserbeseitigungspflicht aber auch in Bezug auf die Gewässerunterhaltungspflicht und den wasser- und bodenschutzrechtlichen Vollzug. Der Schwerpunkt lag dabei bisher eher im Bereich der Gewässer- qualität weniger im Bereich des ökologischen Zustandes. Saubere Gewässer sind nicht alles. Aber ohne saubere Gewässer ist alles nichts.

ib Dezember 2008 Position zum Entwurf des Maßnahmen- programms und Bewirtschaftungsplans aus Sicht des Städtetages: Um sicherzustellen, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden, sollen die Maßnahmenprogramme für behördenverbindlich erklärt werden. Damit einher gehen sollte allerdings auch eine eindeutige Unterstützung durch das Land sowohl bei Vollzugsaufgaben als auch bei gesetzlichen Pflichtaufgaben, deren Finanzierung nicht über Gebühren gesichert ist (Vollzugshilfen, klare Regelungen bei Haushaltssicherung und Kommunalaufsicht). Ob dazu eine Zusammenstellung von Förderprogrammen alleine ausreichend ist, wird bezweifelt.

ib Dezember 2008 Position zum Entwurf des Maßnahmen- programms und Bewirtschaftungsplans aus Sicht des Städtetages: Aus Gründen der Glaubwürdigkeit und entsprechend dem Grundsatz der Gleichbehandlung ist es unverzichtbar, dass sowohl beim Vollzug als auch bei Handlungspflichten gleiche Maßstäbe für alle Handlungspflichtigen gelten.

ib Dezember 2008 Position zum Entwurf des Maßnahmen- programms und Bewirtschaftungsplans aus Sicht des Städtetages: Inwieweit freiwillige Vereinbarungen, Dialoge, Beratung, Programme, Runde Tische, die Vernetzung von Akteuren, Anreize, Rahmenvereinbarungen, Beratung, das Setzen auf Win-Win-Situationen etc. zur fristgerechten Zielerreichung führen werden, bleibt abzuwarten. Reduzieren sich letztlich die Maßnahmenprogramme weit überwiegend auf die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Vollzug, erscheint das als Ergebnis recht wenig – aber nicht unrealistisch.