XXI. KMV-Fachseminar Golfplatzpflege 13. März 2012

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 Präsentation transkript:

XXI. KMV-Fachseminar Golfplatzpflege 13. März 2012 ‚Baumpflege und Verkehrssicherheit‘ Michael Hartmann

Teil I Baumkontrollrichtlinien 2010 Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen Teil II ZTV-Baumpflege 2006 Zusätzliche Technische Vertragsbedingung und Richtlinien für Baumpflege Michael Hartmann

Teil I: Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen Baumkontrollrichtlinien Michael Hartmann

Michael Hartmann

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Teil II: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege Michael Hartmann

Michael Hartmann

3 Ausführung Allgemeines Angegebene Maße und Maßnahmen beziehen sich, sofern aus dem Text nichts anderes abzuleiten ist (z. B. Abschnitt 3.1.3 Erziehungs-, Aufbauschnitt), auf Bäume mit mehr als 30 Standjahren. Bei der Ausführung von Leistungen hat der Auftragnehmer von seiner Arbeitsposition am[im Baum aus den Baum durch Inaugenscheinnahme auf Schäden zu prüfen, welche die Verkehrssicherheit gefährden können. Über festgestellte Schäden ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Michael Hartmann

3.1 Kronenschnitt 3.1.1 Allgemeines Schnittmaßnahmen in der Krone dienen insbesondere bei Jungbäumen der Entwicklung und dem Aufbau, später der Erhaltung von vitalen, gesunden und verkehrssicheren Bäumen, welche die vorgesehenen Funktionen möglichst lange erfüllen können. Landschaftsprägende Bäume oder Baumgruppen mit natürlichem Erscheinungsbild Erforderliche Eingriffe sollen so früh wie möglich ausgeführt werden, um Schnittstellen klein zu halten und Folgeschäden sowie weitere Schnittmaßnahmen möglichst zu vermeiden. Mit zunehmender Größe der Schnittfläche besteht darüber hinaus die Gefahr, dass ein Versorgungsschatten entsteht, der i. d. R. frühestens nach einer Vegetationsperiode feststellbar ist. An alten Bäumen sollen Schnittmaßnahmen nur in begründeten Fällen ausgeführt werden (z. B. zur Verkehrssicherung). Tot holz kann — außer bei der Kronenpflege — belassen werden, sofern die Verkehrssicherheit das Entfernen nicht erforderlich macht. Michael Hartmann

Feinst-, Fein- und Schwachäste dürfen nicht mit der Motorsäge abgeschnitten werden. Starkäste sollen nicht abgeschnitten werden. Bei schlecht abschottenden Baumarten (z. B. Aesculus, Betula, Populus, Salix) gilt dies auch für Grobäste. Ist dies unvermeidbar, so ist zu prüfen, ob die Äste lediglich eingekürzt werden können. Bei Einkürzungen soll auf Zugast / Versorgungsast geschnitten werden. Der Durchmesser des Zugastes / Versorgungsastes sollte möglichst ein Drittel des einzukürzenden Astes an der Schnittstelle betragen (siehe Abb. 1 unten rechts). Michael Hartmann

Ausführungszeit Durch Schnittmaßnahmen treten die geringsten Folgeschäden auf, wenn sie während der Vegetationszeit ausgeführt werden, da Wunden dann besser abgeschottet werden und schneller überwallen. Bei Temperaturen unter -5° C dürfen Schnittmaßnahmen nicht ausgeführt werden. „Blutende“ Baumarten (z. B. Acer, Betula, Juglans) sollen in der Zeit des starken Sattdrucks nicht geschnitten werden, sondern möglichst in belaubtem Zustand. Michael Hartmann

Wundbehandlung Beim Schnitt in der Vegetationszeit (etwa April bis September) kann auf Wundbehandlungsstoffe verzichtet werden. Sollen Wundbehandlungsstoffe verwendet werden, sind sie auf Schnittflächen ab ca. 3 bis zu einem Durchmesser von 10 cm unverzüglich nach dem Schneiden vollflächig, gleichmäßig und deckend aufzutragen, bei Schnittflächen> 10 cm Durchmesser nur auf den Wundrand und das angrenzende Splintholz (ca. 2 cm). Die Schnittflächen müssen glatt sein. Michael Hartmann

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Diese Präsentation steht Ihnen in Kürze auf der Seite www.Baumpflege-Bollmann.de zum Download zur Verfügung Michael Hartmann