Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht

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Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht Univ.- Ass. Mag. Martin Stricker

Fall 2 In einem Elektromarkt in Wien nimmt A einige CDs (Wert knapp € 250) an sich und versteckt sie in seinem Regenmantel. Er wurde dabei von einem Ladendetektiv beobachtet, der ihn nach Passieren der Kassa, aber noch im Bereich des Elektromarktes zur Rede stellt. A stößt ihn von sich und läuft weg. Prüfen Sie die Strafbarkeit von A! Wenig später wird A festgenommen. Da der Verdacht besteht, dass A bereits mehrmals einschlägig tätig war, möchte die Polizei die Wohnung des A durchsuchen. In der Wohnung des A findet man bei der angeordneten Hausdurchsuchung neben weiteren Beutestücken auch Suchtmittel. Was hat mit dem Suchtmittel jetzt und in weiterer Folge bis zum Abschluss des Verfahrens gegen A zu geschehen?

Fall 2 - Lösung Strafbarkeit des A § 15 iVm § 127 StGB wegen Beobachtung; Vollendung mit Weglaufen Gewaltanwendung § 131 und § 142 StGB abgrenzen; Lösung strittig: § 131 StGB nur bei Alleingewahrsam; ansonsten § 142 StGB § 131 StGB bei Mitgewahrsam Sicherstellung Zufallsfund nach § 122 Abs 2 StPO: Sicherstellung  Beschlagnahme § 115 Abs 1 Z 1 und Z 3 StPO Einziehung nach § 26 StGB  Vernichtung nach § 408 Abs 2 aE StPO

Fall 2 In einem Strafantrag wird C vorgeworfen, am 20. 08. 2012 einen Diebstahl von Gegenständen im Wert von € 1.500 begangen zu haben, und am 10. 7. 2013, Gegenstände im Wert von € 2.000 veruntreut zu haben. Sie sind die zuständige Richterin/der zuständige Richter und bekommen heute diesen Strafantrag: Welche Überlegungen haben Sie anzustellen und wie haben Sie auf welcher Rechtsgrundlage vorzugehen?

Fall 2 - Lösung Verjährung § 57 Abs 3 StGB Verlängerung § 58 Abs 2 StGB, gleiche schädliche Neigung (§ 71 StGB) Amtswegige Prüfung und Einstellung oder Ausschreibung der HV nach § 451 Abs 2 StPO

Fall 2 E wird wegen eines versuchten Deliktes verurteilt. Er möchte das Urteil anfechten, weil er der Ansicht ist, strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten zu sein. Welche Anfechtungsmöglichkeiten bestehen, wenn a) er in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht beantragt hat, einen Zeugen über das Rücktrittsgeschehen zu vernehmen, dieser Antrag aber abgelehnt worden ist? b) der Einzelrichter einem Zeugen, der in der Hauptverhandlung das Rücktrittsverhalten geschildert hat, nicht geglaubt hat, wobei im Urteil keine Gründe angegeben sind? c) das Schöffengericht jenes Verhalten, das nach Ansicht des E als Rücktritt anzusehen ist, nicht als strafbefreienden Rücktritt bewertet hat? d) in der geschworenengerichtlichen Hauptverhandlung Anhaltspunkte für einen Rücktritt vom Versuch aufgetaucht sind, diese aber nicht weiter beachtet wurden?

Fall 2 - Lösung Rechtsmittel NB § 281 Abs 1 Z 4, Verstoß Art 6 Abs 3 lit d EMRK Nichtigkeitsberufung §§ 489 iVm 468 Abs 1 Z 3 iVm § 281 Abs 1 Z 5 StPO, ohne Begründung Schuldberufung §§ 489 iVm 464 Z 2 StPO wegen Beweiswürdigung NB § 281 Abs 1 Z 9b, Fehler der rechtlichen Beurteilung NB § 345 Abs 1 Z 6: § 313 StPO, Zusatzfrage geboten, Einfluss gegeben

Fall 2 Ein Verteidiger meldet ein Rechtsmittel gegen ein schöffengerichtliches Urteil fristgerecht an. Gegen Ende der Frist führt er das Rechtsmittel zwar aus, kann es aber wegen eines totalen Ausfalls seiner Computeranlage nicht ausdrucken, weshalb er letztlich die Frist versäumt. Was sollte der Verteidiger (warum?) tun? Wer entscheidet darüber?

Fall 2 - Lösung Wiedereinsetzung § 364 Abs 1 Z 1 StPO: Ausfall als unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis Frist 14 Tage-zusammen mit NB einreichen Entscheidung gem § 364 Abs 2 Z 3 StPO bei OGH, weil für NB zuständig