Die elektronische Rechnung ab BKS Steuerberatung GmbH & Co KG Herzogenburg – Melk – Wilhelmsburg – St. Pölten HERZLICH WILLKOMMEN zum THEMA
Allgemeine Grundlagen Bis Ende 2012 gab es zu hohe technische Anforderungen Ab wird die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt.
Begriffserklärung Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Übertragung kann als , - Anhang, web-download, SMS, MMS, Fax etc. erfolgen
Voraussetzungen Gesetzliche Rechnungsinhalte Zusätzliche Erfordernisse
Echtheit und Unversehrtheit Anwendung innerbetriebliches Steuerungsverfahren Übermittlung über das USP oder PEPPOL Elektronische Signatur Übermittlung durch EDI
Innerbetriebliches Steuerungsverfahren Kontrollverfahren Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung Prüfschritte
Dokumentation Zum Nachweis hat der Unternehmer das von ihm angewendete Verfahren seinen Verhältnissen entsprechend zu dokumentieren.
Aufbewahrungspflicht Der Gesetzgeber stellt es frei, ob Rechnungen papiermäßig oder elektronisch aufbewahrt werden.
Inkrafttreten Umsätze nach dem und nicht Rechnungsausstellung nach dem für Leistungen vor dem
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