Nutzen von Vorsorgemaßnahmen vor und während der Schwangerschaft

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 Präsentation transkript:

Nutzen von Vorsorgemaßnahmen vor und während der Schwangerschaft Dr. med. Klaus König Frauenarzt 2. Vorsitzender Berufsverband der Frauenärzte

8. Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe Weiterbildungsinhalte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C der Gesundheitsberatung einschließlich Stillberatung und den Grundlagen der Ernährungsmedizin, der Feststellung einer Schwangerschaft, der Mutterschaftsvorsorge, der Erkennung und Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen, Risikoschwangerschaften und der Wochenbettbetreuung der Geburtsbetreuung einschließlich Mitwirkung bei Risikogeburten und geburtshilflichen Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade sowie der Versorgung und Betreuung des Neugeborenen einschließlich der Erkennung und Behandlung von Anpassungsstörungen den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung der Beratung bei Schwangerschaftskonflikten sowie der Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen einschließlich psychischen Risiken

Nicht zwingend notwendig Forderung BVF Aufnahme in die Mu - Vo             Toxoplasmose, Windpocken             oGTT              Chlamydienscreening direkter Abstrich aus dem Cervikalkanal.            Abrechnungsziffer für die ausführliche Beratung Screening bis 25 Jahre                Cytomegalivirus (CMV)             B-Streptokokken (da er keine Konsequenz für die Schwangerschaft, sondern nur für die Geburt hat; Abstrich unter der Geburt)           Parvovirus - B19-Infektionen Verbesserungen Studien abwarten Nicht zwingend notwendig

INDIVIDUELLE GESUNDHEITS-LEISTUNGEN (IGeL) Der Leitsatz der kassenärztlichen Behandlung lautet: WIRTSCHAFTLICH - AUSREICHEND - NOTWENDIG - ZWECKMÄßIG Die meisten Kassenleistungen sind heute budgetiert, es werden immer mehr Leistungen von den Patienten nachgefragt, ohne dass mehr Geld ins System kommt. Deshalb muss sich der Arzt auf die im EBM festgelegten notwendigen Leistungen beschränken, die aber bei weitem heute nicht mehr alles abdecken. So kam es zur Einführung der IgeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen), die heute einen Teil der ärztlichen Tätigkeit ausmachen, von den Patienten auch hinterfragt werden. Diese Leistungen müssen qualifiziert angeboten und nach GOÄ privat abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine von der Patientin unterschriebene Einwilligungserklärung. Individuelle Gesundheits-Leistungen: >> kein Leistungsumfang der GKV >> von Patienten nachgefragt >> ärztlich empfehlenswert - ärztlich vertretbar Der Arzt/die Ärztin sollte nur die Leistungen erbringen, die er/sie medizinisch vertreten kann, die von ihm/ihr qualifiziert erbracht werden kann.

Beschlussprotokoll des 107. Deutschen Ärztetages vom 18. -21 Beschlussprotokoll des 107. Deutschen Ärztetages vom 18.-21. Mai 2004 in Bremen Auf Antrag von Frau Dr. Bühren, Frau Dr. Bert, Dr. König und Dr. von Knoblauch zu Hatzbach (Drucksache VI-25) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung: Geringere finanzielle Belastung in der Schwangerschaft Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und die Krankenkassen auf, alle gesetzlichen Zuzahlungen und die ärztlichen Leistungen während einer Schwangerschaft neu zu bewerten. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und einer extrem niedrigen Geburtenrate von 1,3 Kindern pro Frau in unserem Land, sollten alle Schwangere von sämtlichen schwangerschaftsassoziierten Zuzahlungen freigestellt werden. Diese Frauen nehmen mit der Geburt von Kindern, die zukünftig Steuern zahlen und Renten erarbeiten, ohnehin Karriereeinbußen, niedrigere Gehälter und Rente in Kauf. Seit dem 01.10.2004 müssen schwangere Frauen durch die kurzsichtige Kostendämpfungspolitik für die Prävention mit Präparaten wie Magnesium, Eisen und Jodid und für Heil- und Hilfsmittel, wie z. B. Kompressionsstrümpfe, relativ hohe Zuzahlungen leisten. Das Entbindungsgeld wurde bereits ersatzlos gestrichen und nicht in sozialpolitisch sinnvoller Weise steuerfinanziert erhalten. Weiterhin muss die gesamte Schwangerenbetreuung frei von der Praxisgebühr bleiben, nicht nur die vorgeschriebenen Ziffern der Mutterschaftsvorsorge. Beispielsweise ist bei notwendigen Untersuchungen, wie der Fluordiagnostik zur Frühgeburtenverhinderung z. Zt. eine Zahlung der Praxisgebühr erforderlich.

IV - Verträge

Neues zum Gestationsdiabetes

Planung GBA

NEU NEU

Komplikationen Diabetes mellitus in der Schwangerschaft häufigste Ursache für eine Totgeburt: Anteil 30% Diabetesbedingte Makrosomie und Fetopathie häufigste Ursache für Geburtskomplikationen: sekundäre Sectio oder Schulterdystokie Verletzung der mütterlichen Geburtswege, Schädigung des Kindes Therapiebedürftige Hypoglykämie des Neugeborenen Spätfolgen mit Adipositas- und Diabetesdisposition.