Energieplan und Machbarkeitsstudie Wärmeverbund

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 Präsentation transkript:

Energieplan und Machbarkeitsstudie Wärmeverbund Informationsanlass Dienstag, 13. Mai 2014, Lorzensaal Cham

Neue Zuger Zeitung, Sa. 26. April 2014

Herzlich willkommen! Programm Begrüssung und Einführung ins Thema Bruno Werder, Gemeindepräsident Energieplan der Gemeinde Cham Reto Dettli, econcept AG Machbarkeitsstudie Wärmeverbund Cham Hannes Brühlmeier, Durena AG Energieförderprogramm Einwohnergemeinde Cham Manuela Hotz, Gemeinde Cham Weiteres Vorgehen, Strategie des Gemeinderates Markus Baumann, Gemeinderat Fragerunde und Überleitung zum Apéro

Einführung ins Thema Grusswort Bruno Werder, Gemeindepräsident

Präsi Reto Dettli Energieplan 13. Mai 2014, Informationsanlass Energieplan und Machbarkeitsstudie Wärmeverbund Cham

Präsi Hannes Brühlmeier Machbarkeitsstudie 13. Mai 2014, Informationsanlass Energieplan und Machbarkeitsstudie Wärmeverbund Cham

Energieförderprogamm Cham Referat Manuela Hotz, Projektleiterin Umwelt Im November 2012 wurde die Gemeinde Cham zum dritten Mal mit dem Gütelabel Energiestadt Gold ausgezeichnet. Die aktive Förderung erneuerbarer Energien sowie der sparsame Einsatz nicht erneuerbarer Energie durch das gemeindliche Energieförderprogramm sind ein zentraler Bestandteil im Labelprozess. Wie sie vielleicht mitbekommen haben, hat die EG ihr Energieförderprogramm per 1. April 2014 angepasst. Ich möchte die Gelegenheit dieses Anlasses nutzen um das neue Förderprogramm vorzustellen Wer letzten Sonntag am Tag der Sonne dabei war, könnt vielleicht dieses Scheunendach in Oberwil mit einer durch die Gemeinde geförderte PV-Anlage

Förderprogramme von Bund und Kt. Zug Sanierung der Gebäudehülle Sanierung einzelner Bauteile wie Wand, Dach, Boden Fensterersatz, wenn gleichzeitig die umgebende Fassade- oder Dachfläche saniert wird Gesamtsanierung der Gebäudehülle Sanierung der gesamten Gebäudehülle gemäss Anforderungen Massnahmen zur Wärmegewinnung Sonnenkollektor-Anlagen Wärmepumpen www.dasgebaeudeprogramm.ch Spezielle Kantonsbeiträge: www.zug/energiefachstelle 20% der Planungs-, Beschaffungs- und Installationskosten, max. CHF 80’000.00 Broschüre Das gemeindliche Energieförderprogramm ergänzt und verstärkt in einigen Bereichen die nationalen und Kantonale Förderprogramm. Es sind Flyer «Förderprogramme von Bund und Kanton Zug» aufgelegt. Details bitte dort.

Gemeindliches Energieförderprogramm Ergänzung zum nationalen und kantonalen Förderprogramm Grundlagen: Reglement zur Förderung umwelt-verträglicher Energienutzung und Energieverordnung, Stand 1. April 2014 Vollzug: Energiestadtkommission Beitragshöhe: 25% der energetisch relevanten Investitionskosten, max. CHF 25’000.00 Die Gemeinde fördert seit dem Jahr 2005 die vermehrte Nutzung erneurbarer Energien und den sparsamen Einsatz nicht erneubarer Energie. Dazu stellte der Gemeinderat in den letzten Jahren 100’000 zur Verfügung. Dieses Jahr hat der Gemeinderat aufgrund der grossen Nachfrage in den Vorjahren sogar 150’000 budgetiert. Die Grundsätze des Förderprogramms sind im Reglement beschrieben. Wurde dieses Jahr angepasst Energieverordnung regelt Umsetzung und definiert Förderobjekt, Beitragssätze und –bedingungen: Wurde aufgrund der laufenden Entwicklungen auf nationaler und kantonaler Ebene regelmässig durch den Gemeinderat angepasst. ESK: 7 köpfige Fachkommission, 2 Mitglieder der Verwaltung und 5 Energiefachpersonen aus Cham

Förderobjekte Modernisierungen nach Minergie-Standard Neubauten nach Minergie-P und Minergie A-Standard oder nach SIA-Effizienzpfad Energie Photovoltaikanlagen Anlagen oder Studien zu Anlagen mit einem besonders hohen Wirkungsgrad oder mit einem besonders hohen Anteil an erneuerbarer Energie Beratungen Strategie das gemeindliche Förderprogramm verstärkt und ergänzt nationale und kantonale Programm Nicht zu stark ins Detail. Beitragshöhe und Bedingungen können Sie in der Energieverordnung nachlesen. Beitragsätze wurden angepasst PV : Beiträgssätze wurden leicht reduziert und verschieden Beiträge abhängig davon welches Modell bei der Swissgrid gewählt wurde. Neue Beratungsangebot

Beiträge für Studien und/oder Anlagen Beiträge werden individuell festgelegt. Die Beurteilung erfolgt durch die Energiestadtkommission: Anlagen zur Energieversorgung (z.B. Nahwärmenetze, Holzheizungen, Anlagen zur Abwärmenutzung, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen) Anschluss an Wärmeverbund, wenn die Wärme im Wärmeverbund mindestens zu 50% durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt wird. Beiträge für Modernisierung und Neubauten nach Minergiestandard und PV-Anlagen sind fix definiert und können in der Verordnung nachgelesen werden. Beiträge für Studien und oder Anlagen indidivduell bei Eingabe Projektunterlagen beurteilt. Neu auch im Hinblick auf den zukünftigen Wärmeverbund

Beiträge für Beratung Energiecoaching bei einer umfassenden Gebäudesanierung (Begleitung der Bauherrschaft während der Planungs- und Ausführungsphase) Beratung für Sanierung der Aussen- und Innenbeleuchtung im allgemeinen Bereich Beleuchtung : Aussenbeleuchtung, Innebeleuchtung: Tiefgarage, Treppenhaus etc.

Energieberatung www.energienetz-zug.ch / Tel: 041 728 23 82 Telefonische Auskunft Kurzberatung Auskunft Förderprogramm Kostenlos Vorgehens-beratung Stufe 1 Kurzberatung über einzelne Bauteile, Kurzbericht Aufzeigen der energetischen Schwachstellen Heizungsersatz, Solaranlagen «Cham erneuert» Stufe 2 Ganzheitliche Beratung mit Beratungsbericht Empfehlung von Massnahmen Kostenabgaben Sanierung Inkl. GEAK Preis: CHF 200 Stockwerk-eigentümer Vorgehen bei Erneuerung oder Wärme-erzeugung bei mehreren Parteien Gesamtberatung Gebäudehülle Klärung rechtlicher Fragen Zum Abschluss möchte ich auf das bestehen Beratungsangebot hinweisen. Der Verein Energienetz bietet verschieden durch Kanton und Gemeinde finanzierte Beratungsangebote an. Details dazu, finden sie auf der HP. Gibt noch Die wichtigsten für Gebäudeeigenümer 1. Beratung bestellen  www.energienetz-zug.ch  Telefon: 041 728 23 82 2. Berater vereinbart Beratungstermin vor Ort 3. Bericht wird erstellt und Ihnen zugesandt 4. Für Fragen steht der Energieberater zur Verfügung 5. Massnahmen auswählen 6. Modernisierung mit Planer und/oder Fachpartner umsetzen

Weiteres Vorgehen und Strategie Markus Baumann, Gemeinderat Cham

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