Recht auf Bildung.

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 Präsentation transkript:

Recht auf Bildung

Inhalt und Ablauf Einstieg mit Fallbeispiel Was ist Bildung? Was heisst „Recht auf Bildung“? Besprechung Fallbeispiel unter dem Aspekt „Recht auf Bildung“ Zusammenfassung PK

Flüchtlingskinder dürfen nicht in die Schule - 1 Einstieg Flüchtlingskinder dürfen nicht in die Schule - Fallbeispiel aus der Schweiz PK

Einstieg http://www.videoportal.sf.tv/video?id=d44519a5-fb1c-42c5- af0b-0e2586680a3a Auftrag: Halten Sie bitte Ihre Überlegungen und Gedanken zum Fallbeispiel in Stichworten fest.

2. Was ist Bildung? Erarbeiten Sie in 3er Gruppen folgende Fragen und halten Sie Ihre Diskussionspunkte schriftlich fest (15‘): Was heisst Bildung? Welche positiven und negativen Aspekte der Bildung kennen Sie?

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? „Armut fängt da an, wo auch nur einem Kind das grundlegende Recht auf Bildung verwehrt wird.“ Kofi Annan, Rede zur Verleihung des Nobelpreises 2001

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? 125 Millionen Kinder im Primarschulalter, vorwiegend Mädchen, gehen nicht zur Schule. Weitere 150 Millionen Kinder werden zwar in die Grundschule eingeschult, verlassen sie aber vor Ablauf von vier Jahren. Die allermeisten gehen von der Schule ab, bevor sie lesen und schreiben gelernt haben. Kinder in Afrika südlich der Sahara und in Südasien haben etwa 4 bis 7 Jahre Bildung, in den industrialisierten Ländern dagegen 15 bis 17 Jahre. 870 Millionen Menschen sind Analphabeten, davon 70% Frauen. Chancengleichheit im Bildungssystem (?)

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? Was beinhaltet das Recht auf Bildung? Artikel 26 der allg. Erklärung der Menschenrechte (1948): Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermassen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. 

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.  Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? Art. 26 „Recht auf Bildung“ der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 definiert: Zugang zur Bildung die Art der Bildung die Verantwortung für die Art der Bildung

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? Recht auf Bildung beinhaltet den Anspruch jedes Kindes auf unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht Unabhängig von Ethnie, Religion, Kultur, körperliche oder geistige Beeinträchtigung, Aufenthaltsstatus etc. Diskriminierungsfreier Zugang zu Bildung Das Recht auf Bildung als Voraussetzung für die Wahrnehmung der Menschenrecht

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? Die allg. Erklärung der MR ist jedoch rechtlich generell nicht bindend. Rechtlich verbindlich: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO Pakt I)  Von der Schweiz 1992 ratifiziert und damit rechtlich bindend Übereinkommen über die Rechte des Kindes  Von der Schweiz 1997 ratifiziert

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Artikel 28: (1)  Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemein bildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Massnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen; c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen; d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen; e) Massnahmen treffen, die den regelmässigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? Problemfelder der Durchsetzung: Armut Fehlende finanzielle Mittel zur Durchsetzung der Schulpflicht Kinderarbeit Minderheiten Qualitativ schlechtere Schulangebote für Kinder aus Minderheiten Fehlende Bildung für MigrantInnen und Asylsuchende Genderfragen Benachteiligung von Mädchen in Schulen und Schulsystemen

3. Was heisst „Recht auf Bildung“? Das Recht auf Bildung als Voraussetzung für die Wahrnehmung der eigenen Menschenrechte Rechte können nur wahrgenommen werden, wenn man sie kennt Das Recht auf Bildung als wirksames Mittel im Kampf gegen Armut, Rassismus und Diskriminierung

4. Besprechung Fallbeispiel unter dem Aspekt „Recht auf Bildung“ Hat sich Ihre Meinung verändert? Wie sehen Sie die rechtliche Situation? Wird in diesem Fall das Recht auf Bildung verletzt?

4. Besprechung Fallbeispiel unter dem Aspekt „Recht auf Bildung“ Interpellation von R. Lumengo (NR): Ist es zulässig, die Kinder von abgewiesenen Asylsuchenden unterschiedlich zu behandeln bis zum Punkt, dass die Uno- Kinderrechtskonvention verletzt wird, nur weil der weitere Aufenthalt ihrer Eltern unsicher ist? Antwort des BR: Die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz hielt bereits in einer "Empfehlung zur Schulung der fremdsprachigen Kinder" vom 24. Oktober 1991 den Grundsatz fest, dass "alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder in die öffentliche Schule zu integrieren" sind. Das durch die Bundesverfassung (Art. 19), die von der Schweiz ratifizierte Uno-Kinderrechtskonvention (Art. 28 Abs. 1 Bst. a) sowie durch den Uno-Pakt I (Art. 13 Abs. 2 Bst. a) garantierte Recht auf unentgeltlichen Grundschulunterricht wird für alle in der Schweiz lebenden Kinder somit umgesetzt.

4. Besprechung Fallbeispiel unter dem Aspekt „Recht auf Bildung“ ABER: Ausländerinnen und Ausländer mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid haben die Schweiz zu verlassen. Hier steht vor allem die Erhaltung der Rückkehrfähigkeit im Vordergrund. Die Einführung von weiteren Massnahmen im Hinblick auf eine verbesserte Integration dieser Personengruppe erachtet der Bundesrat nicht als angezeigt. Vom Entscheid bis zur tatsächlichen Ausweisung dauert es in der Schweiz z.T. Wochen und Monate. In dieser Zeit bestünde nach dem schweizerischen Asylrecht deshalb das Recht auf Bildung nur untergeordnet!

5. Fragen?