UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Zeitraum 11.04 - 11.05 Rechtsanwalt und Fachanwalt.

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UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Zeitraum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Jahn Schwerin

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht –Kündigung, Kündigungsschutz –Teilzeitarbeit, Befristung –Betriebsübergang –Gleichbehandlung –Urlaub und Urlaubsabgeltung –Insolvenz –Betriebliche Altersversorgung –Diverse Entscheidungen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungsrecht –Wahl, Bestand –Ausstattung, Weiterbildung –Beteiligungsrechte –Betriebsvereinbarung, Sozialplan –Schwerbehindertenvertretung

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Tarifvertragsrecht –Tariffähigkeit, Eingruppierung –Diverse Entscheidungen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebung 2 AZR 177/03 v Widerrufsrecht nach § 312 BGB bei Aufhebungsvertrag Personalbüro ist nicht atypische Umgebung für Abschluß eines Aufhebungsvertrages, Regelung zum Widerruf bei Haustürgeschäft ist nicht anwendbar. Es bleibt offen, ob Arbeitnehmer Verbraucher im Sinne des BGB ist. PM 79/03 2 AZR 667/02 v Kündigung eines leistungsschwachen Arbeitnehmers Grundlegende Entscheidung zur Kündigung wegen unterdurchschnittlicher Leistung, personen- und verhaltensbedingte Gründe möglich, personen- bedingt aufgrund schwerer Störung des Vertragsgleichgewichts, verhaltens- bedingt bei Verstoß gegen Vertragspflicht zur Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit, abgestufte Beweislast PM 82/03

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebung 2 AZR 36/03 v Fristlose Kündigung wegen Diebstahls im Warenhaus Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers stets als wichtiger Grund für eine a.o. Kündigung an sich geeignet. Arbeitnehmer in Warenhausbetrieb weiß, daß er bei Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen den Arbeitsplatz riskiert, Abmahnung regelmäßig unnötig. PM 83/03 2 AZR 237/03 v Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Zahl der regelmäßig beschäftigten Mitarbeiter für die Kleinbetriebsklausel richtet sich nach einer Rückschau und eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung. Im Falle einer unternehmerischen Entscheidung zur Reduzierung der Beschäftigten führt dies aber nicht zu einer Verringerung der regelmäßigen Mitarbeiterzahl als Grundlage für die Kleinbetriebsklausel. PM 2/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebung 2 AZR 147/03 v Kündigung eines Betriebsrates – Formerfordernis nach §§ 182 Abs. 3, 111 Satz 2 BGB A.o. Kündigung wegen Privattelefonaten auf Kosten des Arbeitgebers (hier 1.355,76 ), Verdächtigung anderer Kollegin zugelassen, Zustimmung des Betriebsrates ist gem. § 103 BetrVG erforderlich, muß aber nicht dem Kündigungsschreiben beigefügt werden, § 103 BetrVG ist ggü. §§ 182 Abs. 3, 111 Satz 2 BGB abschließende Spezialregelung. PM 12/04 2 AZR 153/03 v Einzelvertraglicher Kündigungsausschluß Ausschluß einer ordentlichen Kündigung muß bei bestimmter Vertragsge- staltung nicht sittenwidrig sein. Umdeutung in a.o. Kündigung setzt einen entsprechenden Kündigungsgrund voraus. PM 18/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebung 2 AZR 341/03 v Sexuelle Belästigung und a.o. Kündigung Sexuelle Belästigung eines Kollegen oder Dritten ist regelmäßig als Grund für a.o. Kündigung geeignet, Intesität und Umfang aber zu berücksichtigen. Belästigung aber nur dann, wenn von dem Kollegen oder Dritten abgelehnt. Sexuelle Handlung als solche reicht dafür nicht aus. PM 19/04 2 AZR 385/03 v Betriebsbedingte Änderungskündigung, Umwandlung Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen Unternehmerische Entscheidung zur betrieblichen Umorganisation, die zu anderer zeitlicher Lage und Reduzierung der Arbeitszeit führt, ist möglich. Nur Mißbrauchskontrolle durch das Gericht: offenbare Unvernunft, Willkür PM 25/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebung 2 AZR 63/03 v Beleidigung des Arbeitgebers im gewerkschaftseigenen Intranet Vertrauensmann bezeichnet dort Kollegen als braunen Mob gestärkt durch einen leitenden Angestellten. Beitrag wird anonym im Betrieb veröffentlicht. Kein Kündigungsgrund, keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, Meinungsfreiheit auch innerbetrieblich geschützt, im übrigen nicht von ihm in die Betriebsöffentlichkeit gebracht. PM 47/04 2 AZR 659/03 v Schriftformerfordernis und treuwidriges Berufen darauf Für Kündigung und Aufhebungsvertrag gilt das Schriftformerfordernis. Auch wenn ein Arbeitnehmer ernsthaft und überlegt mündlich eine Kündigung ausgesprochen hat, handelt er nicht treuwidrig widersprüchlich, wenn er sich später auf die fehlende Schriftform beruft. PM 64/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebung 2 AZR 81/04 v Kündigungsschutz des Betriebsrates bei Massenänderungskündigung Auch bei Änderungskündigung gegenüber allen Mitarbeitern gilt § 15 KSchG uneingeschränkt zu Gunsten von Betriebsratsmitgliedern. Eine teleologische Reduktion wegen fehlender Schutzbedürftigkeit der Betriebsratsmitglieder erfolgt nicht. PM 72/04 8 AZR 391/03 v Sozialauswahl bei Teilbetriebsstillegung und Teilbetriebsübergang Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung bezieht sich auf den gesamten Betrieb, auch wenn ein Teil stillgelegt, der Rest veräußert werden soll. PM 79/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Teilzeitarbeit Befristung 2 AZR 690/02 v Anschlußverbot, Laufzeit von weniger als 6 Monaten Das Anschlußverbot nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG gilt uneingeschränkt, Ver- letzung führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Einschränkung für Arbeitsverhältnisse mit Laufzeit von weniger als 6 Monaten besteht nicht (mehr). PM 75/03 9 AZR 16/03 v Zumutbarkeiten beim Teilzeitarbeitsbegehren Zum einen ist es für die Beurteilung eines Teilzeitarbeitsbegehrens unerheblich, welche Gründe der Arbeitnehmer dafür hat. Ein betrieblicher Grund gegen Teilzeitarbeit ist nicht, wenn der Arbeitsausfall durch Einstellung einer Teilzeitkraft ausgeglichen werden muß. Allerdings ist dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, wenn keine Teilzeitkraft zur Verfügung steht, eine Vollzeitkraft einzustellen und Überstunden abzubauen. PM 80/03

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Teilzeitarbeit Befristung 6 AZR 24/03 v Entgeltdiskriminierung bei befristeten Arbeitsverhältnissen Ein Tarifvertrag, der bestimmte Vergünstigungen – hier Besitzstandszulagen – nur für unbefristet angestellte Mitarbeiter vorsieht, verstößt gegen § 4 Abs. 2 TzBfG, diese Ausnahme ist unwirksam. PM 84/03 9 AZR 323/03 v Verteilung der verringerten Arbeitszeit Betriebsvereinbarungen über den Beginn der täglichen Arbeitszeit kann grundsätzlich betrieblicher Grund sein, der der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit entgegensteht. Dann aber nicht, wenn keine Betriebsstörungen oder Benachteiligungen anderer Mitarbeiter durch die abweichende Arbeitszeit eintritt. PM 15/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Teilzeitarbeit Befristung 7 AZR 636/03 v Befristung zur Erprobung, Formerfordernis der Befristung Zwei befristete Arbeitsverhältnisse nacheinander mit unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen, als Befristungsgrund auch für das zweite Arbeitsverhältnis Erprobung zulässig. Grund muß nicht – wie die Befristung selbst – schriftlich niedergelegt werden. PM 44/04 7 AZR 101/04 v Anschlußverbot und Umwandlung Bei Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) ist das übernehmende Unternehmen ein neuer Arbeitgeber, das abgebende Unternehmen erlischt (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG). Der neue Arbeitgeber kann ohne Sachgrund ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen. PM 83/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Betriebsübergang 8 AZR 621/02 v Verwirkung und Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Verwirkung setzt Zeit- und Umstandsmoment voraus. Ein freigestellter Mitarbeiter, der erst nach fünf Monaten den Übergang seines Arbeitsverhältnisses geltend macht, erfüllt damit allerdings noch nicht diese Voraussetzungen. PM 85/03 8 AZR 639/02 v Anforderungen an das Bestehen eines Betriebsteils Betriebsteilübergang setzt Vorhandensein eines Betriebsteils voraus, organisatorisch verselbständigt, der unter Wahrung der Identität weitergeführt werden kann. Sächliche Mittel oder wesentliche Teile des Personals. Trainerin mit Trainingsgruppe erfüllt diese Voraussetzungen nicht. PM 7/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Betriebsübergang 8 AZR 198/03 v Betriebsübergang in der Insolvenz, Wiedereinstellungsanspruch Jedenfalls in der Insolvenz besteht aus nationalem Recht kein Anspruch auf Wiedereinstellung bzw. Rücknahme der Kündigung, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Betriebsveräußerung erfolgt. Das steht auch nicht in Widerspruch zur Richtlinie 2001/23/EG – hofft das BAG PM 32/04 8 AZR 350/03 v Betriebsübergang und Insourcing Übernimmt ein Unternehmen eine ehemals ausgelagerte Sparte (hier Gefahrstofflager), so kann auch das ein Betriebsübergang sein, wenn entsprechende Betriebsmittel übergehen. Lagerhalle, Hochregale, Handkommissionierung reichen aus, auch wenn kein Personal übergehen soll, um einen Betriebsübergang zu bedingen. PM 56/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Betriebsübergang 8 AZR 462/03 v Konzertierter Widerspruch und Rechtsmißbrauch Legen im Falle eines Out-sourcings eine Mehrzahl der betroffenen Mitarbeiter gegen den Übergang der Arbeitsverhältnisse Widerspruch ein, so kann ausnahmsweise darin ein Rechtsmißbrauch liegen. Grundsätzlich sind die Motive für den jeweiligen Widerspruch unerheblich. Der bloße Grund, den Wechsel des Arbeitgebers vermeiden zu wollen, gibt jedoch keinen Anhaltspunkt für einen Rechtsmißbrauch.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung 8 AZR 112/03 v Geschlechtsdiskriminierende Ausschreibung Für eine geschlechtsdiskriminierende Ausschreibung macht sich ein Ar- beitgeber auch dann gegenüber einem Bewerber entschädigungspflichtig, wenn die Ausschreibung von einem Dritten selbständig so formuliert wurde (auch, wenn es die Agentur f. Arbeit war) PM 8/04 3 AZR 550/03 v Geschlechtsspezifische Diskriminierung durch versicherungsmathema- tischen Abschlag Führt eine vom Arbeitgeber eingeschaltete Pensionskasse bei männlichen Arbeitnehmern einen versicherungsmathematischen Abschlag durch mit dem Ergebnis reduzierter Leistungen, so kann der Arbeitnehmer gegebenenfalls von seinem früheren Arbeitgeber Ausgleich verlangen. Das gilt jedoch nicht für eine vom Arbeitnehmer eigenständig dort vereinbarte Zusatzversorgung. PM 63/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Urlaub, Urlaubsabgeltung 9 AZR 343/03 v Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft auch für europäische Bauunternehmen Ab 1999 besteht die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung auch aus- ländischer Bauunternehmen aus der EU, sich an der Aufbringung der Mittel für die Kasse zu beteiligen. Das verletzt nicht Art. 59 EU-Vertrag. PM 52/04 9 AZR 431/03 v Urlaubsgeld und –entgelt in der Insolvenz bei Masseunzulänglichkeit Masseunzulänglichkeit als Insolvenz in der Insolvenz. Neumasseverbind- lichkeiten als vorrangig zu befriedigende Verbindlichkeiten z.B. dann, wenn der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit den Arbeitnehmer in Anspruch genommen hat. Bei Urlaub – zumindest eines freigestellten – Arbeitnehmers fließt der Masse kein wirtschaftlicher Wert zu, daher keine Neumasseverbindlichkeit. PM 40/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Insolvenz 9 AZR 645/03 v Altersteilzeit und Insolvenz Bei Altersteilzeit im Blockmodell erfolgt die Vergütung in der Freistellungs- phase als in der Fälligkeit hinausgeschobene Vergütung der über den halben Tag hinausgehenden Arbeit in der Arbeitsphase. Tritt der Insolvenz- fall in der Freistellungsphase ein, sind die Vergütungsansprüche daher Insolvenzforderungen, keine Masseforderungen. In der Arbeitsphase sind die Vergütungsforderungen nach Eintritt der Insolvenz Masseverbind- lichkeiten, auch anteilig für die spiegelbildlich betroffene Freistellungsphase. Soweit ein Betriebsübernehmer, der für Insolvenzforderungen nicht haftet, das Arbeitsverhältnis übernimmt, haftet er auch für diesen Teil der Vergütung für die Freistellungsphase. PM 76/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung 3 AZR 5/03 v Versorgungszusage und Unverfallbarkeitsfrist Wird eine Versorgungszusage nach Ablauf der Probezeit fest versprochen, ist diese Zusage einer Zusage Ausgangspunkt für die Berechnung der Unverfallbarkeitsfrist, nicht erst die Versorgungszusage als solche. PM 10/04 3 AZR 297/03 v Tätigkeit für das Unternehmen bei Berechnung der Unverfallbarkeitsfrist Für die Berechnung der Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft sind nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG auch Zeiten der Tätigkeit für das Unter- nehmen zu berücksichtigen, die nicht Arbeitnehmertätigkeit war. Es muß sich aber strikt um das gleiche Unternehmen handeln. PM 24/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung 3 AZR 15/03 v Betriebsrentenanspruch aus Gleichbehandlungsgrundsatz und Maßregelverbot Nach § 1 b Abs. 1 BetrAVG kann sich ein Versorgungsanspruch auch aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung oder dem Maßregelungsverbot ergeben. Hier aber keine Voraussetzungen erfüllt. PM 36/04 3 AZR 318/03 v Veränderungssperre auch für versicherungsmathematische Abschläge § 2 Abs. 5 BetrAVG schreibt die Versorgungsregelungen für einen vorzei- tig ausscheidenden Mitarbeiter für die Zukunft fest. Auch eine Jeweiligkeitsklausel ändert daran regelmäßig nichts, wenn sie – wie fast immer – die Änderung eines versicherungsnathematischen Abschlags nicht auf vorher ausgeschiedene Mitarbeiter erstreckt. PM 57/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Diverse Entscheidungen 5 AZR 530/02 v Vergütung von Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst ist nach der Rechtsprechung des EuGH Arbeitszeit. Arbeitsvertragsparteien sind dennoch nicht daran gehindert, für Bereit- schaftsdienst eine abweichende, niedrigere aber angemessene Vergütung zu ver- einbaren. PM 5/04 9 AZR 93/03 v Arbeitszeit im kirchlichen Krankenhaus Von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes kann im kirchlichen Bereich abgewi- chen werden, mit einem kirchenrechtlich legitimierten Arbeitsrechtsregelungs- verfahren. Ohne dieses sind Abweichungen auch im kirchlichen Raum rechtswidrig. Ob dieser Vorbehalt für den kirchlichen Raum europa-rechtlich zulässig ist, bleibt offen. PM 14/04 6 AZR 567/03 v Verteilung der Arbeitszeit Lage der Arbeitszeit unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, wenn es keine vertraglichen oder kollektivrechtlichen Festlegungen gibt. Festlegung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten. Familiäre Interessen sind zu berücksichtigen, jedoch auch betriebliche Gründe und Belange anderer Mitarbeiter. PM 66/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Diverse Entscheidungen 6 AZR 552/02 v Erstattung von Ausbildungskosten Interessante Konstruktion: Ausbildungskosten von 34 TDM werden dem Piloten über drei Jahre ratenweise erstattet. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Piloten fällt Erstattung weg. Angesichts der beruflichen Vorteile des Piloten aus der Ausbildung und des hohen Anteils des Arbeitgebers zulässige Regelung. PM 9/04 6 AZR 320/03 v Erstattung von Ausbildungskosten bei Arbeitgeberkündigung Bei arbeitgeberseitiger Kündigung kommt ein Erstattungsanspruch nur bei erheblich vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers (Kündigungspro- vokation) in Betracht. Risiko der fehlenden Eignung liegt beim Arbeitgeber. PM 46/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Diverse Entscheidungen 8 AZR 196/03 v Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag In Arbeitsverträgen kann wegen der Besonderheiten im Arbeitsrecht trotz § 309 Nr. 6 BGB eine Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts nach Einstellung zulässig sein, da andere Zwangsmittel wie Zwangsgeld und Zwangshaft zur Durchsetzung der Vertragspflichten nicht zur Verfügung stehen. Erforderlich ist allerdings deren Angemessenheit. Eine wirksam- keitserhaltende Reduktion findet nicht statt. Eine Monatsgehalt Vertragsstrafe bei 14 Tagen Kündigungsfrist ist unverhältnismäßig. PM 13/04 5 AZR 303/03 v Sittenwidriger Lohn Bezugsgröße für die Sittenwidrigkeit der Lohnhöhe ist der vergleichbare Lohn in gleichgearteten Unternehmen. Lohn eines Ungelernten in einem Zeitarbeitsunternehmen kann nicht mit dem Lohn eines Ungelernten im produzierenden Gewerbe verglichen werden. PM 16/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Diverse Entscheidungen 8 AZR 159/03 v Schadensersatz bei Streit unter Kollegen Stoß vor die Brust führt zu relativ schwerer Verletzung. Tätlichkeit grundsätzlich nicht betrieblich veranlasst, hier aber Grenze nicht überschritten, Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII. PM 26/04 8 AZR 292/03 v Verkehrsunfall zwischen Betrieb und Baustelle Weg vom Betrieb zur Baustelle ist Betriebsweg i.S.d. § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII, auch wenn noch nicht bezahlte Arbeitszeit. Kein Wegeunfall, also Haftungsprivileg für den Arbeitgeber. PM 45/04 8 AZR 349/03 v Rücktransport als Betriebsweg Betrieblich organisierter Rücktransport von Baustelle ggf. auch nach Hause des einzelnen Mitarbeiters ist gleichwohl Betriebsweg mit dem entsprechenden Haf- tungsprivileg. Kein Wegeunfall. Selbst Kenntnis des Arbeitgebers von verkehrsun- tüchtigem Zustand des Fahrzeugs führt nicht zu Vorsatz und zum Wegfall des Haftungsprivilegs. PM 58/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Individualarbeitsrecht Diverse Entscheidungen 5 AZR 405/03 v Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs Nach § 160 Abs. 1 HGB haftet ausgeschiedener Komplementär für die bis zu seinem Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten, soweit innert 5 Jahren nach Ausscheiden fällig. Lohnansprüche werden mit Enstehen des Arbeitsverhältnisses begründet. Haftung für Lohn also noch 5 Jahre nach Ausscheiden !!! PM 35/04 5 AZR 592/03 v Vergütung aus erschlichenem Arbeitsverhältnis Siebeneinhalb Jahre Tätigkeit als Frauenarzt an Universitätsklinikum ohne Approbation. Teilweise Rückzahlung des empfangenen Gehaltes, weil tatsächliche Arbeitsleistung wegen gesetzlichen Verbotes der Ausübung der Heilkunst durch Nichtarzt nicht zu vergüten und § 817 BGB eine Vergütung unter dem Gedanken der ungerechtfertigten Bereicherung ausschließt. PM 81/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Wahl, Bestand 7 AZR 11/03 v Fortbestand bei Ausscheiden eines Unternehmens aus Gemeinschafts- betrieb Setzt das andere Unternehmen seine betriebliche Tätigkeit fort und ist die Identität des Betriebes gewahrt, besteht das Mandat des Betriebsrates fort. Sinkt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder unter die Grenze nach § 9 BetrVG, ist ein neuer Betriebsrat zu wählen. Unterbleibt dies, ist der alte Betriebsrat zu beteiligen, auch wenn nur ein Mitglied verbleibt. PM 77/03 7 ABR 44/03 v Aushang der Wahlausschreibung Der Aushang der Wahlausschreibung muß allen Mitarbeitern gleicher- maßen zugänglich sein. Bei mehreren Filialen oder Teilbetrieben muß der Aushang in allen Teilen bzw. Filialen erfolgen. Ansonsten ist die Wahl anfechtbar. PM 29/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Wahl, Bestand 7 ABR 58 u. 62/03 v Gesamtbetriebsrat und Gesamtbetriebsausschuß Die Wahl der in den Gesamtbetriebsrat zu entsendenden Betriebsratsmit- glieder erfolgt durch Mehrheitswahl (§ 33 BetrVG), die Wahl der weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses durch Verhältniswahl (§ 51 Abs. 1 i.V.m. 27 Abs.1 BetrVG). Abweichungen führen zur Unwirksamkeit der Wahl. PM 55/04 7 ABR 6/04 v ABM-Kräfte und Betriebsratswahl Die Einbeziehung von ABM-Kräften in die Betriebsratswahl ist rechtmäßig, soweit diese in den Betrieb eingegliedert sind. Sowohl als Wähler, als auch bei der Bemessung der Größe des Betriebsrates sind sie zu berücksichtigen. PM 74/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Wahl, Bestand 7 ABR 12/04 v Gekündigte Mitarbeiter und Betriebsratswahl Ordentlich gekündigte Mitarbeiter ohne Weiterbeschäftigung nach Ende der Kündigungsfrist sind bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt. Es fehlt an der Eingliederung in den Betrieb. Sie sind aber wählbar nach § 8 Abs. 1 BetrVG. Wahl ist nicht anfechtbar. PM 84/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Ausstattung, Weiterbildung 7 AZR 514/03 v Dienstwagen und freigestellter Betriebsrat Freistellung eines Betriebsrates erfolgt ohne Minderung des Arbeitsent- gelts, wenn und soweit dies für die ordnungsmäßige Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstfahrzeuges ist als Sachbezug Teil des Vergütungsanspruchs. Bestand sie vorher, wird sie durch die Freistellung nicht beseitigt. PM 43/04 7 AZR 131/04 v Freizeitausgleich und Schulung Nimmt ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an einer Schu- lung teil hat er Anspruch auf Freizeitausgleich, allerdings nur in dem Um- fang, in dem an dem betreffenden Tag eine Vollzeitkraft arbeitete. Arbeiten an dem betreffenden Tag Vollzeitkräfte nur bis 12 Uhr, kann ein Freizeitausgleich für Zeiten nach 12 Uhr nicht gewährt werden, vgl. § 37 Abs. 6 i.V.m. Abs. 3 BetrVG. PM 82/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Beteiligungsrechte 1 ABR 44/02 v Verteilung des Tronc, Beseitigungsansprüche des Betriebsrates wegen Verletzung tarifvertraglicher Regelungen Tarifvertraglich geregelte Aufteilung der Mitarbeiter zur Verteilung des Tronc bedarf keiner Mitbestimmung des Betriebsrates, keine betriebliche Lohngestaltung i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Kein eigener Anspruch des Betriebsrates bei Verletzung von Tarifvertragsregelungen auf Beseiti- gung bzw. Wiederherstellung. PM 81/03 1 ABR 7/03 v Mitbestimmung des Betriebsrates bei biometrischer Zugangskontrolle in Kundenbetrieb Eine biometrische Zugangskontrolle unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates, sie betrifft das betriebliche Verhalten (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) und ist eine technische Überwachungseinrichtung (Nr.6). Das gilt auch, wenn diese Kontrolle in einem Kundenbetrieb ist und der Mitarbeiter auf Anweisung des Arbeitgebers dort hinein muß. PM 3/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Beteiligungsrechte 1 ABR 5/03 v Feiertagsarbeit an Wertpapierbörsen Betriebsrat kann der Feiertagsarbeit die Zustimmung versagen und braucht kein Rechtsgutachten des BAG zur Verfassungswidrigkeit von § 10 Abs. 4 ArbZG. Nur wenn eine Einigungsstelle diese Zustimmung ersetzte, käme es möglicherweise darauf an. PM 4/04 1 ABR 61/01 v Auskunftsanspruch des örtlichen Betriebsrates Der örtliche Betriebsrat kann von seinem Arbeitgeber nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte Auskunft über die gesamte Unternehmensgruppe und die Konzernverhältnisse verlangen, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Errichtung eines europäischen Betriebsrates vorliegen. PM 20/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Beteiligungsrechte 7 ABR 41/03 v Verringerung der Belegschaft – Wegfall des Wirtschaftsausschusses Ein Wirtschaftsausschuß wird in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Mitarbeitern gebildet, vom Betriebsrat und für die Dauer dessen Amtszeit (§ 107 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Für den Fall des dauerhaften Absinkens der Belegschaftsgröße unter 100 Mitarbeiter gibt es keine gesetzliche Regelung. BAG: Wirtschaftsausschuß fällt auch schon vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrates weg, wenn die Reduzierung nachhaltig ist. PM 23/04 1 ABR 32/99 v Europäischer Betriebsrat – Auskunftspflicht des örtlichen Unternehmens Das örtliche Unternehmen hat dem Gesamtbetriebsrat diejenigen Informa- tionen über die Unternehmensgruppe zu geben, die dieser für die Bildung eines europäischen Betriebsrates benötigt. Gegebenenfalls muß das deutsche Unternehmen diese Informationen vor den örtlichen Gerichten von den anderen Konzernunternehmen einklagen. PM 48/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Beteiligungsrechte 1 ABR 21/03 v Videoüberwachung im Briefverteilungszentrum der Deutschen Post Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter und Sicherheit des Briefverkehrs sowie das grundgesetzlich geschützte Postgeheimnis stehen sich gleichwertig gegenüber. Verdachtsunabhängige, dauerhafte Überwachung ist unverhält- nismäßig. PM 50/04 5 AZR 559/03 v Ankündigungsfrist und Mitbestimmungsrecht Eine Betriebsvereinbarung, welche statt einer Mitbestimmung des Be- triebsrates bei der Einführung eines bestimmten Schichtarbeitsmodells lediglich die Ankündigung einige Tage vorher gegenüber dem Betriebsrat vorsieht, genügt nicht den Anforderungen des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, eine entsprechende Zuweisung ist unwirksam. PM 68/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Beteiligungsrechte 1 ABR 39/03 v Versetzung im Gemeinschaftsbetrieb Eine Versetzung im Gemeinschaftsbetrieb, der von Unternehmen gebildet wird, die nicht die Zwanzig-Mitarbeiter-Grenze überschreiten, bedarf gleichwohl der Mitbestimmung gem. § 99 BetrVG. Analogie des BAG, obwohl nunmehr auf Mitarbeiter pro Unternehmen, nicht pro Betrieb abgestellt wird. PM 70/04 1 ABR 31/03 v Arbeit am Karnevalsdienstag Neben einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit hat der Betriebsrat kein Initiativrecht für eine Freistellung z.B. am Karnevalsdiens- tag, wenn diese nicht in der Betriebsvereinbarung geregelt ist. Gegebenen- falls ist er darauf verwiesen, eine Initiative zur Änderung dieser Betriebsver- einbarung zu ergreifen. PM 77/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Betriebsvereinbarung Sozialplan 9 AZR 393/03 v Betriebliches Vorschlagswesen Eine Betriebsvereinbarung über das betriebliche Vorschlagswesen kann eine paritätisch besetzte Kommission vorsehen, deren Feststellungen und Bewertungen nur begrenzt gerichtlich überprüfbar sind. Anforderungen an die Begründung dürfen nicht überspannt werden, diese muß aber nachvollziehbar sein. PM 01/ 04 1 ABR 30/02 v Durchführung einer Betriebsvereinbarung Der Arbeitgeber muß die Durchführung einer Betriebsvereinbarung z.B. zum Gleitzeitrahmen überwachen und kann sich nicht darauf berufen, daß Überschreitungen gegen seinen Willen und ohne seine Anweisung erfol- gen und auch nicht vergütet werden. Aus Betriebsvereinbarungen, die mit tariflichen Regelungen kollidieren kann keine Seite Ansprüche ableiten, sie sind unwirksam. PM 27/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Betriebsvereinbarung Sozialplan 1 ABR 4/03 v Ausgestaltung der Mitbestimmung in Betriebsvereinbarung Eine Betriebsvereinbarung zur Ausgestaltung eines Mitbestimmungs- rechts, hier bei Regelungen über den Gesundheitsschutz, kann nicht vor- sehen, daß dem Arbeitgeber weitgehende Konzeptionskompetenz eingeräumt wird, der Betriebsrat nur noch ein Beratungsrecht hat. Die Betriebsvereinbarung muß den Gegenstand der Mitbestimmung selbst regeln. PM 38/04 4 AZR 59/03 v Prämienlohnarbeit und Betriebsvereinbarung Wird in einem Tarifvertrag (hier MTV gewerbliche Mitarbeiter Metallindu- strie) Prämienlohnarbeit als Arbeit definiert, bei der ein Arbeitserfolg durch Betriebsvereinbarung festegelegt wird, kann ohne eine solche Betriebsvereinbarung kein Prämienlohn geschuldet werden. PM 31/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Betriebsverfassungssrecht Betriebsvereinbarung Sozialplan 1 ABR 23/03 v Mindestdotierung eines Sozialplans Ein von einer Einigungsstelle aufgestellter Sozialplan ist nicht ermessens- fehlerhaft, wenn er eine substantielle Milderung der wirtschaftlichen Nach- teile der Betriebsänderung für die Arbeitnehmer vorsieht. Diese Grenze ist nur zu unterschreiten, wenn ein größeres Volumen für das Unternehmen wirtschaftlich nicht vertretbar ist. PM 59/04 1 ABR 30/03 v Vertragsstrafeversprechen gegenüber Betriebsrat Arbeitgeber und Betriebsrat können keine wirksame Vereinbarung treffen, wonach der Arbeitgeber bei Verletzung eines Mitbestimmungsrechts eine Vertragsstrafe zu zahlen hat. Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht vermö- gensfähig. Ausnahmen im Sinne von Vertragsstrafen gegenüber dem Betriebsrat kennt das Betriebsverfassungsrecht nicht. PM 69/04

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin 7 ABR 35/03 v Stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Die nach § 94 Abs.1. S.1. SGB IX gewählte Vertrauensperson kann in Betrieben mit mehr als 200 Schwerbehinderten den Stellvertreter mit den meisten Stimmen zu bestimmten Aufgaben hinzuziehen, § 95 Abs. 1 S. 4 SGB IX. Für die folgenden Stellvertreter gilt das nicht, sie können lediglich im Verhinderungsfall und für die Dauer der Verhinderung tätig werden. PM 21/04 7 ABR 42/03 v Vereinfachtes Verfahren zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung In einem Unternehmen mit bis zu 60 km auseinanderliegenden Betriebs- teilen (Verkaufsfilialen) kann die Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht im vereinfachten Verfahren erfolgen. Gem. § 18 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung darf der Betrieb für ein vereinfachtes Verfahren nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Betriebsteilen bestehen. PM 22/04 Betriebsverfassungssrecht Schwerbehindertenvertretung

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Tarifsvertragsrecht Tariffähigkeit Eingruppierung 1 AZR 143/03 v Ostdeutsche Arbeiterwohlfahrt und Tarifbindung Lassen sich Landesverbände der Arbeiterwohlfahrt über Jahre hinweg bei Tarifverhandlungen vom Bundesverband vertreten, so werden die betreffenden Tarifverträge mit ihnen wegen Duldungsvollmacht wirksam abgeschlossen, unabhängig davon, ob der Bundesverband tariffähig ist oder nicht. PM 49/04 4 ABR 54/02 v AT-Angestellte – tarifliches Mindestabstandsgebot Wenn ein AT-Angestellter einen bestimmten Prozentsatz mehr verdienen muß, als das Tarifgehalt einer Vollzeitkraft, so ist deren Verdienst nicht auf eine 40-Stundenwoche hochzurechnen, wenn die tarifliche Vollzeitarbeits- zeit weniger beträgt, auch wenn der AT-Angestellte 40 Stunden wöchent- lich arbeiten muß. PM 78/03

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin 9 AZR122/03 v Altersteilzeit für Schwerbehinderte Da auch die Altersrente für Schwerbehinderte gem. § 236 a SGB VI, die ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden kann, Altersrente im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Altersteilzeitgesetz ist, kann ein Tarifvertrag Altersteilzeit für Schwerbehinderte nur bis zum 60. Lebensjahr anbieten. Diese Einschrän-kung ist durch arbeitsmarktpolitische Gründe gerechtfertigt. PM 76/03 6 AZR 24/03 v Tarifliche Besitzstandszulage nur für unbefristet Beschäftigte Eine tarifliche Regelung, die eine Besitzstandszulage nur für zu einem bestimmten Zeitpunkt unbefristet Beschäftigte vorsieht, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot in § 4 Abs. 2 TzBfG. PM 84/03 5 AZR 346/03 Entgeltfortzahlung nach Tarifvertrag Ein Tarifvertrag kann wirksam nach § 4 Abs. 4 EFZG eine von der tatsächlichen individuellen regelmäßigen Arbeitszeit abweichende Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung vorsehen, insbesondere die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit. PM 17/04 Tarifsvertragsrecht Div. Entscheidungen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin 5 AZR 449/03 v Überstundenvergütung für entsandte Arbeitnehmer Ausländische Arbeitnehmer, die von heimatlichen Bauunternehmen angeworben werden, die in Deutschland als Nachunternehmer tätig wer-den, haben in Deutschland Anspruch auf allgemeinverbindlichen Mindest-lohn und Überstundenvergütung. Wann aber eine Überstunde vorliegt, richtet sich nach Arbeitsvertrag oder heimatlichen rechtlichen Regelungen. PM 34/04 4 AZR 408/03 v Provision und Verdienstsicherung Eine tarifliche Verdienstsicherung ab dem 54. Lebensjahr, die sich bei Provisionsreisenden nach der Durchschnittsprovision der letzten 36 Monate richtet, ist zulässig und keine unzulässige Effektiv- oder Effektivgarantie-klausel. Die Provisionshöhe ist lediglich Berechnungsgrundlage, die sich ändern kann. PM 41/04 Tarifsvertragsrecht Div. Entscheidungen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin 9 AZR 343/03 v Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in der Bauwirtschaft Beiträge für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse müssen auch auslän- dische Bauunternehmen zahlen, die Bauarbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Für EU-ausländische Bauunternehmen gilt dies mangels ent-sprechender gesetzlicher Grundlage allerdings erst ab Es liegt kein Verstoß gegen die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit vor. PM 52/04 Tarifsvertragsrecht Div. Entscheidungen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf Wiedersehen Neumühler Str Schwerin 0385/616106