UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Aufgabenverteilung und Motivation Menschenführung im Unternehmen Rechtsanwalt und Fachanwalt für.

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UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Aufgabenverteilung und Motivation Menschenführung im Unternehmen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Jahn Schwerin

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Rechtliche Grundlage Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis arbeitsvertragliche Haupt- und Nebenpflichten arbeitsrechtliches Direktionsrecht Umfang der Leistungspflicht des Arbeitnehmers Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten Reaktion bei Verletzung Abmahnung als Kündigungsandrohung und als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung Konsequenzen ziehen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Ein Ziel der Menschenführung im Unter- nehmen ist die Optimierung der Leistung des Mitarbeiters. Entscheidend für dieses Unterfangen ist der rechtliche Rahmen: der Mitarbeiter schuldet nicht eine objektiv durchschnittliche Leistung sondern eine durchschnittliche Anspannung seines eigenen Leistungsvermögens.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Nur wenn diese subjektiv durchschnittliche Leistung den objektiven Leistungsdurch- schnitt auf Dauer erheblich unterschreitet ( %), kann man nach herrschender Rechtsprechung von einem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung sprechen – mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Letztendlich kann es also im Rahmen der Menschenführung im Unternehmen nur darum gehen, diese grobe Grenze nicht aus den Augen zu verlieren und ansonsten den Mitarbeiter sein Leistungsvermögen voll ausschöpfen zu lassen.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Äußere Einflüsse Lob von Kollegen und Vorgesetzten Gute Vorbilder Belohnungen Leistungsorientierte Vergütung Ermahnung bei Minderleistung Abmahnung bei Minderleistung Entzug von Vergünstigungen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Innere Einflüsse Identifikation mit der Aufgabe Gefühl der Sinnhaftigkeit der Tätigkeit Zuversicht, den Aufgaben gewachsen zu sein Arbeit für den Lebensunterhalt Fehlen von Alternativen Furcht vor dem Versagen und der Arbeitslosigkeit

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Der erste Schritt – die Aufgabenzuweisung Geht man davon aus, daß die inneren Einflüsse ent- scheidend sind, geht es also darum, bei der Aufgabenverteilung dem Ideal möglichst nahe zu kommen: Ein Aufgabe, die aus Sicht des Mitarbeiters sinnvoll ist, die er bewältigen und mit der er sich identifizieren kann. Das setzt erst einmal Kenntnis des Mitarbeiters, seiner beruflichen Entwicklung, seiner Qualifikation und seiner bisherigen Motivlage voraus.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Immer noch Der erste Schritt Stellt man dann Defizite in der einen oder anderen Richtung bei der anvisierten Aufgabe fest, kann man – soweit überhaupt möglich – an eine andere, passendere Aufgabe denken. Defizite bei dem einen oder anderen Punkt können bzw. müssen u.U. aber auch kommunikativ kompensiert werden: Sinnzusammenhang herstellen, Mut machen, Identifikation vermitteln.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Um Irrtümer zu vermeiden, es geht nicht um ein Wunschkonzert für den Arbeitnehmer. Es geht darum, für die Vergütung das Optimum an Gegenleistung zu bekommen.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Nachdem der Weg soweit möglich frei ist für die inneren positiven Leistungs- faktoren Der zweite Schritt: die äußere Beeinflus- sung der Leistungsbereitschaft Eindruck von der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters und seiner Umsetzung Stellenwert äußerer Einflüsse Ambivalenz von Belohnungen und Leistungsorientierung Vertrauen = Berechenbarkeit Kommunikationsfähigkeit heißt auch Hören

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Rechtliche Grundlagen Reaktionsmöglichkeiten auf die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten klärendes Gespräch Ermahnung, Verwarnung Abmahnung Kündigung Zurückbehaltung

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Abmahnung keine gesetzliche Grundlage Anforderung der Rechtsprechung keine Formvorschriften aber Warnfunktion muß erfüllt sein

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Warnfunktion wird erfüllt durch Genaue Beschreibung des Fehlverhaltens Bezeichnung als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflicht Androhung einer bestimmten Konsequenz bei Wiederholung

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Nach herrschender Rechtsprechung ist regelmäßig dann, wenn ein Verhalten, welches vom Arbeitnehmer steuerbar ist, Grund für eine arbeitgeberseitige Kün- digung des Arbeitsverhältnisses sein soll, zuvor eine wirksame Abmahnung dieses Verhaltens erforderlich, damit der Arbeitnehmer sich über die Auffassung des Arbeitgebers von der Vertragswidrigkeit des Verhal- tens im Klaren ist, die möglichen Konsequenzen er- kennen und sich danach richten kann.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Rechtliche Grundlage Liegt keine wirksame Abmahnung vor, kann daher die Kündigung scheitern ! Beliebte Klippen: Sammelabmahnung Ungenaue Schilderung Einengung des Sachverhaltes Verkennung der Steuerbarkeit des Handels (z.B. bei Leistungsmängeln) Keine oder nur ungenaue Androhung der Konsequenzen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin aber auch Verkennung der rechtlichen Situation (d.h. fehlender Verstoß) nachgeholte Abmahnung (Kündigung und Abmahnung für das selbe Verhalten)

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Urbane Legenden und andere Geisterfahrer - die verspätete Abmahnung - die hingenommene Abmahnung - drei Abmahnungen müssen es sein - ohne Abmahnung geht gar nichts

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Abmahnung als Kommunikationsvorgang Abmahnung rechtzeitig Abmahnung nur ernsthaft Abmahnung als Chance

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Die Versetzung in ein anderes Aufgabenge- biet Ohnehin zu prüfen, das Fehlen einer Umsetzungsmöglichkeit ist Kündigungsvoraussetzung Sorgsamer Umgang mit der bislang in den Mitarbeiter inve- stierten Zeit und Arbeit Weiterhin Augenmerk auf optimale Nutzung der Ressourcen

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Immer zweigleisig, d.h. Personen- und verhaltensbedingt, um beide Möglichkeiten abzudecken: er will nicht oder er kann nicht. d.h. Minderleistung vorher abmahnen Ermittlung des Leistungsdurchschnitts akribisch und über längeren Zeitraum hinweg. Ausräumung aller denkbaren Leistungshindernisse Keine Alternative im Sinne Umsetzung, Anpassung der Aufgabe Die Kriterien für eine leistungsbedingte Kündigung sind hoch

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Und (nicht nur) zum Schluß die Kontrollfrage: Was haben ich – möglicherweise – falsch gemacht ? Ohne dabei auf die Konsequenz zu verzichten.

UWE JAHN RECHTSANWALT Arbeitsrecht Fachanwalt Schwerin Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Neumühler Str Schwerin 0385/616106