EG - Wasserrahmenrichtlinie in NRW: Fördermöglichkeiten

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 Präsentation transkript:

EG - Wasserrahmenrichtlinie in NRW: Fördermöglichkeiten Veranstaltung „Mitwirkung der Kommunen bei der Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen“ am 12.12.2008 in Münster

Einleitung Entwurf Bewirtschaftungsplan: Wegen starker Flächennutzung und hoher Bevölkerungsdichte Gewässerdefizite vor allem bei Gewässerstrukturen und Durchgängigkeit Ziel: Gewässer verstärkt zu Lebensraum für Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen entwickeln Ökologisch funktionsfähige Gewässer dienen auch zur Erholung für Menschen und zu Identifikation mit Umgebung Betroffenen Zuständigkeitsbereiche der Kommunen: Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung

Maßnahmen / Kosten: Abwasserbeseitigung: Optimierung von Kläranlagen, Niederschlagswasserbeseitigung, Kanalsanierung Abschätzung: auch zukünftig etwa gleichbleibende Investitionen wie in Vergangenheit Gewässerentwicklung: Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Gewässerdurchgängigkeit Abschätzung: Gesamtinvestitionen bis 2027 in Höhe von insgesamt etwa 2,1 Mrd. Euro, d.h. etwa 7 Euro/(Einwohner x Jahr) Randbedingungen: Gewässerentwicklung entsprechend „Trittsteinansatz“ unter Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen „natürlichen“ und „erheblich veränderten bzw. künstlichen“ Wasserkörpern

Trittsteinansatz: Idee: Gewässerorganismen besiedeln ausgehend von Abschnitten mit guten Strukturen („Strahlursprünge“) auch Abschnitte mit schlechten Strukturen („Strahlwege“); Strahlwege können durch „Trittsteine“ verlängert werden Strahlursprünge: Strukturgüteklasse 3, Mindestlänge Strahlwege: mindestens Sohldurchgängigkeit und abschnittsweise Beschattung Kostenschätzung: Verbesserung der Gewässerstrukturen erfordert ca. 1,5 Mrd. Euro (bis 2027), Gewässerdurchgängigkeit erfordert ca. 600 Mio. Euro (bis 2027) Land unterstützt Gewässerunterhaltungspflichtige insbesondere über Förderung Unter Annahme einer durchschnittlichen Förderquote von 70 % entsteht für das Land ein Förderbedarf von ca. 80 Mio. Euro /Jahr

Förderungen: Zahlreiche existierende Fördermöglichkeiten Es wird für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kein neues Förderprogramm in NRW geben, aber: bestehende Förderprogramme werden soweit erforderlich angepasst Wichtigste Förderprogramme sind und bleiben die NRW-Förderprogramme Abwasserbeseitigung: NRW-Förderprogramm „Investitionsprogramm Abwasser“ Ökologische Gewässerentwicklung: NRW-Förderprogramme „Wasserbau“ und „Aktionsprogramm“

Förderprogramme „Wasserbau“ und „Aktionsprogramm“ Antragsberechtigt: Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasserverbände Bewilligungsbehörde: Bezirksregierungen Förderung als Zuwendung in Höhe von 40 – 80 % der förderfähigen Maßnahmekosten „Wasserbau“: Förderung von Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung und Verbesserung Durchgängigkeit „Aktionsprogramm“: Förderung von KNEF und darin festgelegten Maßnahmen Fördervolumen: 2009 ca. 35 – 40 Mio. Euro, ab 2010 bis zu 80 Mio. Euro gem. mittelfristiger Finanzplanung

Förderprogramme „Wasserbau“ und „Aktionsprogramm“ Voraussetzung für Bewilligung durch Bezirksregierung: Antrag und alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor Bei Maßnahmenförderung gem. „Aktionsprogramm“: KNEF liegt vor Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Maßnahme entspricht Bewirtschaftungsplan (bei Berichtsgewässern)

Weitere Förderprogramme und Unterstützungen Weitere Programme hier nicht detailliert beschrieben, da Bedeutung begrenzt Details: Förderbroschüre Es gibt: Förderung durch EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Emscherraum oder durch EFF (Europäischer Fischereifonds) für Durchgängigkeitsmaßnahmen Es gibt daneben gezielte Nutzung von Synergien: mit Hochwasserschutz, mit Naturschutz, ...

Synergien mit Naturschutz Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf Basis des Förderprogramms „Ländlicher Raum“ (als Umsetzung der ELER-VO in NRW) unter dem Förderschwerpunkt „Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz“ Förderung in NATURA 2000 Gebieten von bis zu 80 % Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe an Gewässer legen LG: Kompensationsmaßnahmen vorrangig, die WRRL dienen, aber: funktionaler Zusammenhang zwischen Eingriff und Kompensationsmaßnahmen muss berücksichtigt werden, Ökokonten möglich Bau GB: flexible Kompensation am Gewässer möglich

Synergien mit Naturschutz Kompensationsmaßnahmen am Gewässer können auch als Eigenanteil bei Förderungen berücksichtigt werden Interkommunale Ökokonten Z. B. interkommunales Ökokonto des Aggerverbandes Vertragliche Vereinbarung zwischen Aggerverband und mehreren Gebietskörperschaften in dessen Verbandsgebiet Eingriffe der Gebietskörperschaften werden durch interkommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an Agger und Sülz kompensiert (Basis Aggerauenkonzept und verschiedene KNEF) Verwalter Ökokonto: Aggerverband Daneben: Modifizierung Bewertungsverfahren

Zusammenfassung Wichtigste Fördermöglichkeiten bleiben Landesförderprogramme Umfassende Übersicht bietet Förderbroschüre „Unterstützung und Förderung bei Umsetzung der WRRL in NRW“ Gem. mittelfristiger Finanzplanung: Fördervolumen ab 2010 erhöht Gute Chancen für Förderung in 2010 haben Anträge, die bis März 2009 bei Bezirksregierungen vorliegen Synergien mit anderen Bereichen wie Naturschutz nutzen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit