Schulungsunterlagen der AG RDA

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Übersicht zu Modul 4 Aufzählung der Änderungen im Bereich Körperschaften und Konferenzen (keine Änderungen im Bereich Geografika)
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Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken Schulungsunterlagen der AG RDA

Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften Modul GND Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 2

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften - 1 - Exekutivorgane, Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane werden im Gegensatz zu RAK-WB (§ 435) als untergeordnete Körperschaften angesetzt (RDA 11.2.2.14.2) Beispiel: Seattle Art Museum. Public Relations Office Erhebliche Auswirkungen bei der Urheberschaft von anonymen Werken. Wird erst mit dem Vollumstieg 2015 greifen. Dann müssen die abweichenden Namensformen mit dem Zusatz „spio“ gelöscht werden und die Spitzenorgane eigene Datensätze erhalten – nur bei Wiederaufgreifen Diese Regelung gilt erst ab dem Vollumstieg 2015 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 3

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften - 2 - Regierungskörperschaften werden in RDA nicht gesondert behandelt. Sie werden meistens wie untergeordnete Körperschaften behandelt (RDA 11.2.2.14). Dabei wird der substantivisch gebrauchte Name der übergeordneten Körperschaft bei der Unterabteilung weggelassen, es sei denn, der Name ergibt dann keinen Sinn mehr. Beispiel: Kanada. Department of Consumer and Corporate Affairs (nicht: Kanada. Canada Department of Consumer and Corporate Affairs) Im Zweifelsfall wird der Name selbstständig angesetzt. Musées de l'État (Luxemburg) In 11.2.2.14.7 – 14.18 werden besondere Typen behandelt; z.B. Ministerien in 11.2.2.14.7 Der Zweifelsfall: betrifft die „Nichtorgane“ in RAK-WB, z.B. Musees de l‘Etat (Luxemburg) Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 4

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften - 3 - Beispiele für eine unselbstständige Ansetzung: Vanuatu. Ministry of Internal Affairs and Social Services (RDA 11.2.2.14.7) Wien. Statistisches Amt (RDA 11.2.2.14.2) aber U.S. Census Bureau (RDA 11.2.2.14.2) ERL: Wird die unselbstständige Namensform als bevorzugter Name gewählt, wird die selbstständige Form als abweichende Namensform erfasst, sofern sich dadurch ein deutlich anderer Sucheinstieg ergibt. Unterschied zu GND-ÜR: Organe von Gebietskörperschaften werden nach GND unselbständig erfasst, nach RDA nicht unbedingt. Bei Organen, die unter RDA 11.2.2.14.2 fallen, wird bei (in jeglicher Form) enthaltenen Namen der Überordnung selbstständig angesetzt. U.S. Census Bureau (Erklärung: Hier ist der Name der übergeordneten Körperschaft schon in Abkürzungsform enthalten) Bsp. mit adjektivischer Form: Hessisches Statistisches Landesamt. Hier gilt der Name der Regierung schon als enthalten und muss nicht ergänzt werden; daher selbstständige Ansetzung Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 5

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften. - 4 - (RDA 11. 2. 2 Militärische Körperschaften werden in solche auf nationalem Level und unterhalb des nationalen Levels unterschieden (RDA 11.2.2.22). Die Waffengattungen der Streitkräfte eines Staates werden als Unterabteilung einer nationalen Regierung in der Ansetzungsform des Sucheinstiegs, der die Regierung repräsentiert, angesetzt. Der Name der Regierung in substantivischer Form wird bei der Ansetzung als Unterabteilung weggelassen, außer wenn das Weglassen zu einer unerwünschten Veränderung führen würde (RDA 11.2.2.22.1). Principal Service = Waffengattung, Teilstreitkräfte Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 6

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften - 5 - Untergeordnete Bereiche der Waffengattungen werden als Unterabteilung der Waffengattung angesetzt. Zwischenstufen werden dabei nicht weggelassen. Ordinalzahlen zur Bezeichnung untergeordneter militärischer Einheiten werden mit abschließendem Punkt angegeben. (ERL zu RDA 11.2.2.22.1) Beispiel: USA. Army. Infantry Division, 27. Beispiel in AWR K05 zu GND (auch in RAK-WB § 454, hier ohne Zwischenstufe angesetzt – wie in GND) 110 USA$b27th Infantry Division 410 USA$bArmy$bInfantry Division$n27 410 Infantry Division$n27$gUSA 410 U. S. Army, 27th Infantry Division$4nauv Anm. zur Ordinalzahl: Das Beispiel in RDA Deutsch passt nicht zur ERL!!! Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 7

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften - 6 - Streitkräfte unterhalb der nationalen Ebene werden als Abteilung ihrer Gebietskörperschaft angesetzt (RDA 11.2.2.22.2). Beispiele: Staat New York. National Guard Staat New York. Militia. Regiment, 71. s. a. Modul-Teil -> Geografika Im deutschen Toolkit ist das Beispiel falsch angegeben. Zur Angabe der Gebietskörperschaft vgl. Geografika-Teil Folie 18 u. 19 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 8

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften - 7 - Bei militärischen Körperschaften wird ein zusätzlicher Sucheinstieg mit normierter Angabe der Zählung als Kardinalzahl im vorgesehenen Unterfeld empfohlen. Daneben wird empfohlen, die Form mit arabischen Ziffern zu erfassen, wenn die Ansetzungsform des Sucheinstiegs eine römische Zahl enthält. Da die Ansetzungsform des Sucheinstiegs so gebildet wird, dass die Zählung hinten steht, wird ein zusätzlicher Sucheinstieg von der Form mit der einleitenden Zählung nach Vorlage empfohlen (ERL zu RDA 11.13.2). Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 9

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften - 8 - Botschaften und Konsulate werden als Unterabteilungen des Landes erfasst, das sie repräsentieren. Erfassungssprache des Namens ist die des repräsentierten Landes. Der Name des Landes bzw. des Ortes, in dem die Botschaft bzw. das Konsulat akkreditiert ist, wird als Zusatz hinzugefügt (RDA 11.2.2.23). Beispiel für eine Botschaft: Kanada. Embassy (Belgien) Beispiel für ein Konsulat: Frankreich. Consulat (Buenos Aires) Nach GND ÜR K 19 wird bei der Ansetzung der Abteilung nichts weggelassen (Bsp. U. S. Embassy London), davon steht in RDA nichts. Man lässt den Namen des repräsentierten Landes weg. Das GND-Beispiel muss geändert werden: USA. Embassy (Großbritannien) Ob das größere Geografikum bei Orten zwingend Bestandteil des Namens ist, soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Klärung wird bei Konsulaten weiterhin nur der Ort ohne das Land erfasst. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 10

Organe und Spitzenorgane von Körperschaften - 9 - Delegationen und Kommissionen usw., die ein Land in einer internationalen oder zwischenstaatlichen Organisation, bei einer Konferenz, bei einer Unternehmung usw. repräsentieren, werden als Unterabteilung der Ansetzungsform des Sucheinstiegs erfasst, der das repräsentierte Land darstellt. Die Unterabteilung wird in der Sprache des repräsentierten Landes erfasst (RDA 11.2.2.24). Beispiel: Indien. Delegation (International Labour Conference) „International Labour Conference“ ist auch in d. GND englisch angesetzt Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 11

Spitzenorgane von Körperschaften und religiösen Körperschaften Abweichend von RAK-WB werden nach RDA Staatsoberhäupter, Regierungschefs (RDA 11.2.2.18) und religiöse Würdenträger (RDA 11.2.2.26: Päpste, Bischöfe, Rabbis, Mullahs) als Unterabteilung der Ansetzungsform des Sucheinstiegs, der die Gebietskörperschaft repräsentiert, angesetzt. Wenn die Amtsperson, die identifiziert wird, ein bestimmter Amtsinhaber ist, werden die zusammenfassende Angabe der Jahre der Herrschaft oder der Amtszeit und der Name der Person in Kurzform und in der Sprache des bevorzugten Namens dieser Person hinzugefügt Männliche/weibliche Namensform: möglichst eine geschlechtsneutrale Bezeichnung wählen: Funktioniert im Deutschen nur bei „Staatsoberhaupt“, alle anderen sind geschlechtsspezifisch Die Datensätze werden mit den entsprechenden Personendatensätzen verknüpft und im Körperschaftsdatensatz wird ein redaktioneller Hinweis eingefügt, dass für die Sacherschließung immer der Personensatz genutzt werden soll. Diese Regelung gilt erst ab dem Vollumstieg 2015 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 12

Spitzenorgane von Körperschaften - 1 -(RDA 11.2.2.18) Folgende Amtsträger werden wie Spitzenorgane ihrer Regierung angesetzt (RDA 11.2.2.18.1): Staatsoberhäupter, Regierungschefs Beispiel: Deutschland. Bundeskanzler Wenn ein spezieller Amtsinhaber in offizieller Funktion publiziert, werden die Regierungszeit und der Name in Kurzform als Zusatz hinzugefügt: Deutschland. Bundeskanzler (1990-1998 : Kohl) Die Datensätze werden mit den entsprechenden Personendatensätzen verknüpft und im Körperschaftsdatensatz wird ein redaktioneller Hinweis eingefügt, dass für die Sacherschließung immer der Personensatz genutzt werden soll. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 13

Spitzenorgane von Körperschaften - 2 - (RDA 11.2.2.18) Herrschende Exekutivorgane, z. B. Militärjunta (RDA 11.2.2.18.2) Leiter von internationalen zwischenstaatlichen Organisationen (RDA 11.2.2.18.3) Beispiele: Vereinte Nationen. Generalsekretär Europäische Kommission. Präsident Regierungen gehören zu 11.2.2.14.7, z. B. Deutschland. Bundesregierung. In den Beispielen in der deutschen Übersetzung müssen nach RDA die übergeordneten Körp. deutsch angesetzt werden (in der Aktualisierung im August?) Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 14

Spitzenorgane von Körperschaften - 3 - (RDA 11.2.2.18) Wenn ein spezieller Amtsinhaber in offizieller Funktion publiziert, werden die zusammenfassende Angabe der Jahre der Amtszeit sowie der Name der Person in Kurzform und in der Sprache des bevorzugten Namens dieser Person als Zusatz hinzugefügt (RDA 11.2.2.18.3). Beispiel: Vereinte Nationen. Generalsekretär (1997–2006 : Annan) Das Beispiel ist im deutschen Toolkit falsch angegeben. Die Datensätze werden mit den entsprechenden Personendatensätzen verknüpft und im Körperschaftsdatensatz wird ein redaktioneller Hinweis eingefügt, dass für die Sacherschließung immer der Personensatz genutzt werden soll. Diese Regelung gilt erst ab dem Vollumstieg 2015 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 15

Spitzenorgane von Körperschaften - 4 - (RDA 11.2.2.18) Regierungschefs von abhängigen oder besetzten Territorien (RDA 11.2.2.18.4) Beispiel: Deutschland (Gebiet unter Alliierter Besatzung, Amerikanische Zone). Military Governor Wenn ein spezieller Amtsinhaber in offizieller Funktion publiziert, werden die zusammenfassende Angabe der Jahre der Amtszeit sowie der Name der Person in Kurzform und in der Sprache des bevorzugten Namens dieser Person als Zusatz hinzugefügt. Die Datensätze werden mit den entsprechenden Personendatensätzen verknüpft und im Körperschaftsdatensatz wird ein redaktioneller Hinweis eingefügt, dass für die Sacherschließung immer der Personensatz genutzt werden soll. Das Beispiel des deutschen Toolkits entspricht nicht der GND-Ansetzung. Im deutschen Toolkit steht z. Zt.: Deutschland (Von Alliierten besetztes Territorium, 1945 -1955 : U. S. Zone) Diese Regelung gilt erst ab dem Vollumstieg 2015 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 16

Spitzenorgane von religiösen Körperschaften (RDA 11.2.2.26) Wenn ein religiöser Würdenträge als Amtsperson publiziert, wird er als Unterabteilung der religiösen Körperschaft angesetzt: Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. Päpste Spezielle Amtsinhaber erhalten ihre Regierungszeiten und Namen als Zusatz. Beispiel: Katholische Kirche. Papst (1978-2005 : Johannes Paul II.) Die Datensätze werden mit den entsprechenden Personendatensätzen verknüpft und im Körperschaftsdatensatz wird ein redaktioneller Hinweis eingefügt, dass für die Sacherschließung immer der Personensatz genutzt werden soll. Diese Regelung gilt erst ab dem Vollumstieg 2015 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 17

Juristische Körperschaften: - 1 - Gesetzgebende Körperschaften (RDA 11.2.2.19) Gesetzgebende Körperschaften (Parlamente) werden als Unterabteilung der Regierung angesetzt, zu der sie gehören. Beispiel: Hessen. Hessischer Landtag Wenn ein Parlament mehrere Kammern hat, werden diese gesondert dreistufig angesetzt. Beispiele: Schweiz. Bundesversammlung. Nationalrat Schweiz. Bundesversammlung. Ständerat Zu den gesetzgebenden Körperschaften gehören in Deutschland der Bundestag und die Landesparlamente, nicht die Räte und Magistrate der Städte und Gemeinden. Sonderregel für United States Congress Unterausschüsse und aufeinander folgende gesetzgebende Gewalten Die dreistufige Ansetzung weicht von RAK-WB ab, wo Zwischenstufen übergangen werden. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 18

Juristische Körperschaften:. - 2 -Gesetzgebende Körperschaften (RDA 11 Aufeinander folgende Legislaturperioden werden nummeriert (RDA 11.2.2.19.3). ERL: Ordinalzahlen zur Zählung von aufeinander folgenden gesetzgebenden Gewalten werden mit abschließendem Punkt angegeben. Beispiel: USA. Congress (107. : 2001-2002) Da nur ein Beispiel für den United States Congress angegeben ist und in den LCAuth die Legislaturperioden anderer Parlamente nicht unterschieden sind, ist es fraglich, wie weit diese Regel allgemeingültig ist. Für den United States Congress sind auch Sessions angegeben Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 19

Juristische Körperschaften: Verfassungsgebende Versammlungen (RDA 11.2.2.20) Verfassungsgebende Versammlungen werden als Unterabteilung ihrer Regierung angesetzt mit den Jahreszahlen, in denen sie abgehalten wurden, als Zusatz. Beispiele: Deutsches Reich. Nationalversammlung (1919-1920) Frankreich. Assemblée Nationale Constituante (1848-1849) Das Beispiel des deutschen Toolkits entspricht nicht der GND-Ansetzung. Im deutschen Toolkit steht z. Zt.: Deutschland Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 20

Juristische Körperschaften: Gerichte (RDA 11.2.2.21) Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) werden als Unterabteilung der Ansetzungsform des Sucheinstiegs, der das repräsentierte Land darstellt, angesetzt. In Deutschland sind Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet, in Österreich dem Gesamtstaat, in der Schweiz den Kantonen. Beispiel: Kanada. Supreme Court Der Sitz des Gerichts wird nur hinzugefügt, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Frankreich. Cour d'Appel (Grenoble) Frankreich. Cour d'Appel (Lyon) Bundesgerichte in Deutschland sind dem Staat untergeordnet. Dies ist eine Änderung für die Erfassung in der Sacherschließung. Nach RSWK wurden Gerichte ortsgebunden erfasst. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 21

Juristische Körperschaften: Militärgerichte (RDA 11.2.2.21.2) Militärgerichte (z. B. Kriegsgerichte, Untersuchungsgerichte) werden in RDA nur für die USA geregelt: Dem Namen des Gerichtes wird der Name der Regierung vorangestellt, zu der es gehört. Der Nachname des Angeklagten und das Verhandlungsjahr werden als Zusatz hinzugefügt. Beispiel: USA. Army. Court of Inquiry (Reno : 1879) In Deutschland gibt es keine Militärgerichtsbarkeit. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 22

Erfassung für die Formalerschließung ab dem RDA-Umstieg 2015 Exekutivorgane, Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane Amtsinhaber, Regierungschefs und religiöse Würdenträger, die als Amtspersonen publizieren Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | Stand: 28.04.2014 23