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Schulungsunterlagen der AG RDA

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Präsentation zum Thema: "Schulungsunterlagen der AG RDA"—  Präsentation transkript:

1 Schulungsunterlagen der AG RDA
Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken Schulungsunterlagen der AG RDA

2 Modul GND Geografika (Orte)

3 Grundsätzliches In RDA Kap. 16 wird geregelt:
Wahl und Erfassung von bevorzugten und abweichenden Namen für Orte Wahl und Erfassung von sonstigen identifizierenden Merkmalen von Orten Satztyp g Orte werden definiert als „Regierungen“ und Gemeinschaften, die keine „Regierungen“ sind Gebietskörperschaften als Urheber werden gemäß RDA als Körperschaften behandelt Gebietskörperschaften werden weiterhin als Satzart Tg (PICA) bzw. Satztyp g (Aleph) erfasst!

4 Grundsätzliches Englische Version RDA: „Place“ mit „Ort“ übersetzt
 führt zu sperrigen Formulierungen z. B.: „Erfassen Sie als Teil des Namens eines Ortes (der kein Land oder Staat usw. ist) “ – Hier meint „Ort“ eigentlich Gebietskörperschaft „Orte innerhalb von Städten“ - Hier meint RDA unter anderem auch Orts- bzw. Stadtteile Bei zukünftiger Überarbeitung der deutschen Übersetzung soll präziser formuliert werden

5 Grundsätzliches Auf der Sitzung der AG-RDA am wurde folgende Übersetzung der Begriffe abgestimmt: Authorized Access Point  Ansetzungsform des Sucheinstiegs  Normierter Sucheinstieg Wird noch bestimmt Government  Gebietskörperschaft Place  Geografikum aber Geburtsort und Sterbeort bleibt Reference Source  Nachschlagewerk Location of Headquarters  Sitz (statt Ort des Hauptsitzes)

6 Informationsquellen vgl. RDA 16.2.2.2
Bevorzugte Sprache ist Deutsch (RDA ). Liste der Nachschlagewerke gilt weiter gemäß ERL zu RDA Dort wird geregelt, welche Nachschlagewerke im Einzelnen zu verwenden sind und in welcher Reihenfolge sie konsultiert werden sollen.

7 Wahl des bevorzugten Namens
vgl. RDA Als bevorzugter Name gemäß a) wird die im Deutschen gebräuchliche Namensform gemäß den Nachschlagewerken gewählt. andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. ‑schriftliche Namen werden als abweichende Namen erfasst.  ergibt sich aus RDA

8 Beispiele Wahl des bevorzugten Namens (vgl. RDA 16.2.2.3)
Bev. Name Florenz Bev. Name Kairo Abw. Name Firenze Abw. Name AlQāhira Abw. Name Florentia Abw. Name Al-Qāhira Abw. Name Comune di Firenze Abw. Name Città di Firenze

9 Beispiele Wahl des bevorzugten Namens (vgl. RDA 16.2.2.3)
Sankt Gilgen Bad Segeberg Markt Schwaben Seebad Ahlbeck Saint-Tropez Aix-les-Bains St. Moritz Evian-les-Bains Frankfurt am Main Sankt Johann in Tirol

10 Erfassen des bevorzugten Namens
vgl. RDA RDA verlangen das Erfassen des nächstgrößeren Geografikums („larger place“) in Textform. Dazu wurde ein Proposal der deutsch-sprachigen Verbünde eingereicht, in dem vorgeschlagen wird, dies stattdessen auch als Code angeben zu können (Ländercode) Wird in einer Arbeitsgruppe des JSC diskutiert Bis zu einer endgültigen Entscheidung werden Geografika so wie bisher erfasst  wie in den bisherigen GND-Regeln s. EH-G-01

11 Erfassen des bevorzugten Namens
vgl. RDA das nächstgrößere Geografikum wird nicht als Teil des bevorzugten Namens, sondern als Element in codierter Form erfasst – vgl. AWR 2 zu RDA  bisheriger Ländercode bleibt Zur Bildung des Sucheinstiegs kann es möglich sein, dass das übergeordnete Geografikum bei Homonymität als unterscheidendes Merkmal ergänzt werden muss (vgl. RDA ). ERL zu RDA : „Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.  Die Regelungen in RDA , RDA , RDA , RDA sowie teilweise und sind somit bis auf Weiteres nicht anzuwenden. Zu dem geografischen Namen gehört der Name der übergeordneten Einheit nicht dazu. Zur Bildung des Sucheinstiegs kann es allerdings notwendig sein, das übergeordnete Geografikum als unterscheidendes Merkmal zu ergänzen (vgl. ERL zu ). AWR 1 zu : Wenden Sie die Alternative nicht an. AWR 2 zu Erfassen Sie den Namen des größeren Geografikums nicht als Teil des bevorzugten Namens, sondern als getrenntes Element in codierter Form.

12 Erfassen des bevorzugten Namens
vgl. RDA Die Erfassung des Bundesstaates bei Geografika (Orten) in den Vereinigten Staaten bleibt unverändert. Die Bundesstaaten der USA werden in der normierten Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt. Einleitende Artikel werden nicht weggelassen – vgl. AWR 1 zu RDA s. EH-G-04 Die Bundesstaaten der USA werden in der normierten Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt. Diese Namensform gilt als die im Deutschen gebräuchliche Form. Abkürzungen siehe Liste in EH-G-04.

13 Beispiele Erfassen des bevorzugten Namens (vgl. RDA 16.2.2.4)
Bad Segeberg LC: XA-DE-SH Saint-Tropez LC: XA-FR St. Moritz LC: XA-CH-GR Frankfurt am Main LC: XA-DE-HE New York, NY LC: XD-US Las Vegas, Nev. LC: XD-US s. Ländercode-Leitfaden und Ländercodevergabe: Informationsseite zur GND

14 Transliteration vgl. RDA 16.2.2.5
Findet sich der Name des Geografikums sowohl in nicht-lateinischer als auch in lateinischer Schrift, gilt weiter die Form in Umschrift als bevorzugte Namensform. vgl. AWR zu RDA Hier gilt als Quelle ebenfalls die Liste der Nachschlagewerke. Kairo AlQāhira Al-Qāhira AWR zu RDA : Wenden Sie die Alternative an. Hier gilt weiter die Liste der NSW

15 Namensänderung vgl. RDA 16.2.2.7
Ob eine Namensänderung stattgefunden hat, wird anhand der Nachschlagewerke bzw. der Homepage festgestellt – vgl. ERL 1 zu RDA Liste der Nachschlagewerke: Informationsseite zur GND Da die Regeln für Geografika grundsätzlich überarbeitet werden, gelten bis auf Weiteres die Splitregeln der GND weiter s. EH-G-06 Ändert sich der identifizierende Zusatz, führt das nicht zu einem Split (analog ). ERL 1 zu RDA : Die Feststellung der Änderungen des gebräuchlichen Namens erfolgt anhand der Nachschlagewerke: siehe Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND Informationsseite zur GND bzw. der Homepage. ERL 2 zu RDA : Wenn sich der identifizierende Zusatz ändert, führt das nicht zu einem Split (analog zu ).

16 Namensänderung vgl. RDA Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt führen immer zur Bildung einer neuen Entität, auch wenn der geografische Name sich nicht ändert (Kolonien, Protektorate, Provinzen). s. EH-G-06 ERL 3 zu RDA : Verfassungs- und allgemeine Statusänderungen bei Gebietskörperschaften führen ohne Änderung des geografischen Namens nicht zur Bildung einer neuen Entität. Statusänderungen von unselbstständig auf selbstständig und umgekehrt führen immer zur Bildung einer neuen Entität, auch wenn der geografische Name sich nicht ändert (z. B. bei Kolonien, Protektoraten oder Provinzen). Sie werden durch das Hinzufügen geeigneter identifizierender Zusätze unterschieden. (zur Erfassung vgl. EH-G-06 Da die Regeln zur Erfassung von geografischen Namen grundsätzlich überarbeitet werden sollen, bleiben wir zunächst bezogen auf Splits bei Geografika bei den bekannten GND-Regeln. Wenn gesplittet werden muss, gelten die Vereinbarungen zur Aufspaltung „g“ aufgrund von GND-ÜR R10 weiter.

17 Beispiele Namensänderungen (vgl. RDA 16.2.2.7) Tschechoslowakei
Tschechische Republik nach Slowakei nach Tschechische Republik Slowakei Tschechoslowakei vorg Tschechoslowkei vorg

18 Namen für Gebietskörperschaften
vgl. RDA Für deutschsprachige Verwaltungseinheiten gilt die eigene Homepage als Nachweis für die Ermittlung des bevorzugten Namens. – vgl. AWR zu RDA s. EH-G-03 Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten setzt sich der bevorzugte Name aus dem Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit und dem Geografikum zusammen. – vgl. AWR zu RDA s. EH-G-03 Bei letzteren wird immer zuerst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt. Der Gattungsbegriff der Verwaltungs- einheit wird der Liste der Gattungsbegriffe der GND entnommen: Informationsseite zur GND AWR zu : Erfassen Sie den Namen von Verwaltungseinheiten wie folgt: Für deutschsprachige Verwaltungseinheiten gilt die eigene Homepage als Nachweis für die Ermittlung des bevorzugten Namens. Ist keine eigene Homepage vorhanden, kann eine andere Internetquelle (möglichst offiziellen Charakters) als Nachweis herangezogen werden. Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten wird immer zuerst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt. Der Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit wird der Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND Informationsseite zur GND entnommen und um das geografische Grundwort ergänzt. Die Reihenfolge entspricht der Reihenfolge der deutschen Sprache, d.h. zuerst der Gattungsbegriff und dann der geografische Name. ERL zu : Die Regeln für die Erfassung geografischer Namen sind in der Diskussion und sollen durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“ wird die bisherige Praxis der Erfassung von Verwaltungseinheiten gemäß AWR zu fortgeführt. Zur Erfassung vgl. EH-G-03 Die RDA-Regeln zur Erfassung von Verwaltungseinheiten sind an gedruckten Listenverzeichnissen orientiert, die in der Weise für die GND-Arbeit nicht zur Verfügung stehen. Da die Regeln für die Erfassung von geografischen Namen grundsätzlich überarbeitet werden sollen, bleibt man bis dahin bei der jetzigen Praxis.

19 Beispiele Namen für Gebietskörperschaften (vgl. RDA ) Landkreis Starnberg Provinz Mailand Rayon Perm Oblast Königsberg

20 Geografika mit demselben Namen
vgl. RDA (keine Verlinkung mehr, da ab hier dt. und engl. Zählung im Toolkit voneinander abweichen) und ERL zu RDA s. EH-G-02 Gleichnamige geografische Namen werden, soweit beide in der GND vorhanden sind, durch identifizierende Zusätze unterschieden (evtl. nur beim unbekannteren/“kleineren“ Geografikum). Die als identifizierender Zusatz verwendete Bezeichnung muss als Entität in der GND vorhanden sein. Bevorzugt zu verwenden sind Flüsse/Berge/Orte, die für das Geografikum charakteristisch sind. Das deutsche Proposal zu den Larger places wurde zurückgestellt; die Thematik wird von einer neuen “JSC working group on places” bearbeitet werden. Bis zur Neuordnung des Themas in RDA sollte an der jetzigen Praxis nichts geändert werden. ERL zu RDA : „Der bevorzugte Name wird gemäß der Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND ermittelt. Elemente, die gemäß dem Nachschlagewerk Namensbestandteil sind, werden in der nachgewiesenen Form übernommen. Gleichnamige geografische Namen werden durch identifizierende Zusätze unterschieden. Ist eine der homonymen geografischen Einheiten sehr viel bekannter als die anderen, so entfällt bei ihr der identifizierende Zusatz. Bei lediglich außerhalb der GND ermittelter Gleichnamigkeit, z. B. zwei oder mehr gleichnamigen Geografika im Nachschlagewerk, ist die Vergabe des identifizierenden Zusatzes fakultativ. Die als identifizierender Zusatz verwendete Bezeichnung muss i. d. R. als Entität in der GND vorhanden sein. Sind geografische Namen homonym, so wird, soweit für Gebietskörperschaften nicht anders geregelt, der Name eines für die geografische Lage kennzeichnenden Flusses, Berges, Ortes etc. gemäß der nach GND bevorzugten Form dem Namen als identifizierender Zusatz hinzugefügt. Ist dies nicht möglich oder unüblich oder reicht dies zur Unterscheidung nicht aus, dient der Name der nächstübergeordneten geografischen Einheit als Unterscheidung. Verwaltungseinheiten werden dabei vor Landschaftsnamen bevorzugt.

21 Geografika mit demselben Namen
vgl. RDA und ERL zu RDA s. EH-G-02 Falls nicht möglich oder unüblich: die nächstübergeordnete geografische Einheit. Erbach (Odenwaldkreis) Aleph: 151 $g Erbach $h Odenwaldkreis Ist die Angabe mehrerer identifizierender Zusätze notwendig, so werden sie, durch Doppelpunkt abgetrennt, ergänzt; ist ein geografischer Name dabei, steht er stets an erster Stelle. Feldberg (Schwarzwald : Berg) Aleph: 151 $g Feldberg $h Schwarzwald : Berg

22 Geografika mit demselben Namen
Spezialfälle – Homonyme vgl. RDA und ERL zu RDA s. EH-G-02 Ist eine Stadt/Gemeinde namensgleich mit einem Staat oder Gliedstaat, erhält i. d. R. diese den identifizierenden Zusatz „Stadt“. Luxemburg Luxemburg (Stadt) Ist eine Stadt/Gemeinde homonym zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum, so wird letzterem eine zutreffende Gattungsbezeichnung als identifizierender Zusatz hinzugefügt. Der Ortsname bleibt i. d. R. ohne identifizierenden Zusatz. Fulda Fulda (Fluss)

23 Geografika mit demselben Namen
Spezialfälle – Homonyme vgl. RDA und ERL zu RDA s. EH-G-02 Ist eine Gebietskörperschaft homonym zu einer naturräumlichen Einheit und sind die beiden Entitäten nicht deckungsgleich, so wird i.d.R. der Landschaftsbezeichnung der identifizierende Zusatz hinzugefügt. Der Ortsname bleibt dann ohne identifizierenden Zusatz. Makedonien (Landschaft) Weiter in ERL RDA : Ist eine Gebietskörperschaft oberhalb der kommunalen Ebene homonym zu einer naturräumlichen Einheit gleicher oder annähernd gleicher geografischer Lage, so wird auf eine bevorzugte Bezeichnung normiert. Sind homonyme Gebietskörperschaften und Landschaften in ihrer geografischen Ausdehnung nicht deckungsgleich, so wird i. d. R. der Landschaftsbezeichnung der identifizierende Zusatz hinzugefügt (z.B. "Landschaft" oder ein anderer geeigneter Zusatz). Beispiel: Andamanen und Nikobaren Nur ein Datensatz für das indische Unionsterritorium und die Inselgruppe.

24 Geografika mit demselben Namen
Spezialfälle – Homonyme vgl. RDA und ERL zu RDA Ist das Geografikum homonym zu einem Sachbegriff, erhält i. d. R. das Geografikum den identifizierenden Zusatz. Der Sachbegriff bleibt dann ohne identifizierenden Zusatz. Lippe (Fluss) Bei Homonymität zu einer Körperschaft erhält die Körperschaft den identifizierenden Zusatz. Der Ortsname bleibt i. d. R. ohne identifizierenden Zusatz.

25 Orte innerhalb von Städten (Ortsteile)
vgl. RDA und ERL 2 zu RDA (sowie auch ERL zu RDA ) s. EH-G-05 Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form. Frankfurt-Bockenheim Wien-Leopoldstadt ERL 1 zu = ERL zu RDA Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element. Zur Erfassung vgl. LINK. ERL 2 zu Als Name für den Ortsteil gilt der im Deutschen gebräuchlichste Name bzw. der originalsprachig gebräuchliche Name in der Rechtschreibung des betreffenden Landes. Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form. Eventuell vorhandene erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht. Beispiel: Bockenheim (Frankfurt am Main) Späterer Name: Frankfurt-Bockenheim  Frankfurt-Bockenheim Früherere Name: Bockenheim (Frankfurt am Main)  Beispiel zu Punkt 3:  Leistadt Späterer Name: Bad Dürkheim- Leistadt Bad Dürkheim- Leistadt Früherer Name: Leistadt 

26 Orte innerhalb von Städten (Ortsteile)
vgl. RDA und ERL 2 zu RDA (sowie auch ERL zu RDA ) s. EH-G-05 Erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht. Frankfurt-Bockenheim Neusäß- Westheim b. Augsburg Bestehen Hauptort oder Vorort aus mehr als einem Wort, wird nach dem Bindestrich ein Spatium gesetzt. Bad Dürkheim- Leistadt ERL 2 zu Als Name für den Ortsteil gilt der im Deutschen gebräuchlichste Name bzw. der originalsprachig gebräuchliche Name in der Rechtschreibung des betreffenden Landes. Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form. Eventuell vorhandene erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht.  Beispiel:  Leistadt Späterer Name: Bad Dürkheim- Leistadt Bad Dürkheim- Leistadt Früherer Name: Leistadt 

27 Orte innerhalb von Städten (Ortsteile)
vgl. RDA und ERL 2 zu RDA (sowie auch ERL zu RDA ) s. EH-G-05 Für Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums und für Ortsteile der gesamten Schweiz wird der bevorzugte Name anhand der Nachschlagewerke bestimmt. Wenn diese den Ortsteil selbstständig nachweisen, wird dieser auch selbstständig angesetzt. Riedbach (Bern) Weiter ERL 2 zu RDA Bestehen Hauptort oder Vorort aus mehr als einem Wort, wird nach dem Bindestrich ein Spatium gesetzt. Für Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums und für Ortsteile der gesamten Schweiz wird als bevorzugter Name die im deutschen Sprachgebrauch gebräuchlichste Namensform gewählt. Wenn Nachschlagewerke Ortsteile selbstständig nachweisen, aber als Ortsteil kennzeichnen, entspricht der bevorzugte Name der selbstständigen Namensform. Statuswechsel unterhalb der kommunalen Ebene, mit denen kein Wechsel des gebräuchlichen Namens verbunden ist, werden nicht berücksichtigt. Diese Regel betrifft Ortsteile, für die die bevorzugte Namensform nicht grundsätzlich die Bindestrich-Namensform ist. Beispiele zu Punkt 2 siehe vorhergehende Folie (späterer bzw. früherer Name)

28 Orte innerhalb von Städten (Ortsteile)
vgl. RDA und ERL 2 zu RDA (sowie auch ERL zu RDA ) s. EH-G-05 Bei gezählten Ortsteilen wird der bevorzugte Name in unselbstständiger Form, beginnend mit dem Namen des Hauptortes, gewählt. Bei Ortsteilen, die sowohl namentlich benannt als auch gezählt sind, wird der bevorzugte Name mit der namentlichen Benennung gebildet. Wien-Leopoldstadt Abw. Name: Wien. 2. Bezirk Abweichende Namensformen sollen möglichst eindeutig sein.

29 Erfassen von abweichenden Namen von Geografika (Orten)
vgl. RDA , RDA , RDA und ERL zu RDA Erfassen Sie als abweichenden Namen einen Namen, der sich deutlich von dem unterscheidet, der als bevorzugter Name des Geografikums (Ortes) gewählt wurde, egal ob er in Nachschlagewerken gefunden wurde oder aus einer abweichenden Transliteration des Namens resultiert. Erfassen Sie ausgeschriebene Namen als abweichende Namen, wenn die abgekürzte Form als bevorzugter Name erfasst wurde und umgekehrt. ERL zu RDA Es wird besonders empfohlen, folgende Namensvarianten als abweichende Namen zu erfassen: Bei selbstständig erfassten Ortsteilen die Bindestrich-Namensform unter dem Hauptort mit dem Ortsteil. (Die Setzung eines Spatiums nach dem Bindestrich, wenn der Hauptort aus mehr als einem Ordnungswort besteht, gilt auch hier.) Abweichende Namensformen sollen möglichst eindeutig sein.

30 Erfassen von abweichenden Namen von Geografika (Orten)
vgl. RDA , RDA Erfassen Sie Zahlen im Ortsnamen in Ziffernform, wenn die ausgeschriebene Form als bevorzugter Name gewählt wurde und umgekehrt. Erfassen Sie weitere abweichende Namensformen sofern erforderlich – dies liegt in Ihrem Ermessen  vgl. ERL zu RDA

31 Erfassen von abweichenden Namen von Geografika (Orten)
vgl. RDA , RDA Es wird besonders empfohlen, folgende Namensvarianten als abweichende Namen zu erfassen: Bei Namen mit einleitenden Bezeichnungen wie „Bad“, „Kurort“ etc., die nicht als bevorzugter Name gewählte Form. Bad Segeberg Abw. Name: Segeberg Bei selbstständig erfassten Ortsteilen die Bindestrich-Namensform unter Hauptort-Ortsteil. Riedbach (Bern) Abw. Name: Bern-Riedbach


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