Der Feuerwehrbedarfsplan Nordsee Akademie Leck 16. Dezember 2010 Referent: Ralf Feddersen, Kreis Schleswig-Flensburg
Zu meiner Person: Ralf Feddersen, Dipl. Verwaltungswirt Seit 1978 beim Kreis Schleswig-Flensburg Stellv. Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Seit 33 Jahren Mitglied der FF Busdorf, davon 7 Jahre als Gemeindewehrführer Seit 1996 Bürgermeister der Gemeinde Busdorf Seit 1998 Amtsvorsteher des Amtes Haddeby Erreichbarkeit: Tel. (04621) 87-232 Mail: ralf.feddersen@schleswig.flensburg.de
Stadtpläne Bebauungspläne Fahrpläne Finanzpläne Pläne gibt es viele …….. Fahrpläne Stadtpläne Finanzpläne Bebauungspläne
Pläne sollen …… Überblick schaffen Entwicklungen darstellen Lösungswege aufzeigen Ziele beschreiben Aufwand und Erträge darstellen
Feuerwehrbedarfsplan „Mut dat sien???“ Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder
Wir planen, um ….. nichts dem Zufall zu überlassen, Zukunft zu gestalten, vorauszuschauen, bereits heute Entwicklungen zu erkennen, ihre Folgen zu beurteilen, um sich mit geeigneten Maßnahmen auf Szenarien von morgen vorzubereiten. Failing to plan is planning to fail ! Nicht planen heißt den Fehlschlag in Kauf zu nehmen!
Schlagzeilen aus der Tagespresse: 7.12.: „Amtswehr sucht weiter neuen Chef“ Nachwuchssorgen? 7.12.: „Wehr muss sich in Geduld üben“. Größere Anschaffungen sind im nächsten Jahr nicht drin, was die Feuerwehr enttäuschen wird. Sie hatte auf ein neues Löschfahrzeug gehofft. Finanzierungsproblem? 1.12.: „Finanzielle Spielräume immer enger“ 2008: Weniger Schleswig-Holsteiner bis 2025 Demografieproblem?
§ 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Handlungsbedarf ? Gesetzliche Pflichtaufgabe einer Gemeinde (§ 2 BrSchG) Rückläufige Mitgliederzahlen bei den Freiw. Feuerwehren Mobilität / Tagesverfügbarkeit Finanznot der Gemeinden (der öffentl. Hand) Knappe Fördermittel (Feuerschutzsteuer) Demografische Entwicklung
Entwicklung: Feuerwehrangehörige Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Aktive Mitglieder 7741 7743 7553 7366 7263 7093 7000 6874 6768 6722 davon Frauen 242 263 273 276 321 315 316 346 359 Jugendfw. 679 870 846 822 875 896 888 893 899 880 Mädchen 159 310 197 206 216 198 199 219 204
Entwicklung: Feuerwehrangehörige Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg
Mobilität / Tagesverfügbarkeit Pendlerströme in Schleswig-Holstein Kreis zu Kreis oder in Nachbarbundesländer / nach Dänemark
Kommunale Finanzsituation (aktuell) Erträge: Schlüssel- und Sonderschlüsselzuweisungen (-) Steuern: Einkommensteuerant., Realsteuern (-) Zuschüsse/Zuweisungen (FSchSt.) (-) Aufwendungen: Schulkosten / Schulkostenbeiträge (+) Kindertagesstätten (+) Kreisumlage (+) Gewerbesteuerumlage (+) Straßen- und Wegeunterhaltung (+)
Feuerwehrspezifischer Aufwand Löschfahrzeuge Abschreibung, Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Prüfungen) Persönliche Schutzausrüstung / Dienstkleidung Abschreibung, steigenden Anforderungen z. B. durch UVV Technische Geräte / Ausrüstung Feuerwehrgerätehaus Abschreibung, Bewirtschaftung, Instandhaltung Funk- und Alarmierungstechnik …. Ausbildung / Führerschein (!) ….. Verdienstausfallentschädigung …… Beiträge (FUK, KFV, KSA, sonst. Sachversicherungen) Gesundheitszeugnisse (G 26) Entschädigungen
„Investitionsstau“ Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg Fahrzeuge, älter als 20 Jahre = 71 (davon älter als 25 Jahre = 66) Fahrzeuge, älter als 30 Jahre = 15 Rund 1/3 aller Feuerwehrfahrzeuge sind älter als 25 Jahre !
Feuerwehrfahrzeuge (Investitionsaufwand, Beispiele) TSF-W: ca. 160.000 € LF 10/6: ca. 220.000 € HLF 20/16: ca. 300.000 €
Gesamtinvestitionsvolumen in den Feuerwehrfahrzeuge -geschätztes Investitionsvolumen- (Bsp. Kreis Schleswig-Flensburg) 40 x TSF/ W x 160.000 € = 6.400.000 € 30 x LF 10/6 x 220.000 € = 6.600.000 € 10 x sonst. Fzg. x 80.000 € = 800.000 € Gesamtinvestitionsvolumen in den nächsten 5 Jahren: ca. 14.000.000 €
Feuerschutzsteuer / Kreisverfügungssumme Höhe und Verwendung im Kreis Schleswig-Flensburg 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Fördermittel (gesamt) 739.200 668.200 677.400 644.900 475.100 473.400 Kreisausbildung 35.000 41.000 69.000 57.300 97.500 100.000 Fördermittel für Investitionen 704.200 627.200 608.400 587.600 377.600 373.400 Investitions-Volumen 1,9 Mill. 562.000 1,0 Mill. 2,0 Mill. 3,2 Mill. 3,1 Mill. Bewilligungen 474.300 204.500 380.000 880.000 1,1 Mill. 528.700 Stand der Mittel zum 31.12. -736.400 -199.600 280.700 -85.900 -795.500 -1.286.800
Demografischer Wandel Alterspyramide (wie sie einmal war) Mittel Jung
Demografische Entwicklung: Quellen: Statistisches Landesamt, 2000
Demografische Entwicklung: Quellen: Statistisches Landesamt, 2000
Folgen des demografischen Wandels Anteil der jungen Bevölkerung ist weiter rückläufig. Ab 2020 geht die Bevölkerungszahl insgesamt zurück. Wird sich langfristig auf die Zahl der aktiven Mitglieder absolut, aber auch auf die Altersstruktur – steigendes Durchschnittsalter – der Feuerwehrangehörigen auswirken. Zu befürchten sind weit reichende Folgen für die Personalausstattung der Wehren insgesamt, den Führungskräftenachwuchs, Spezialeinsatzkräfte, z.B. Atemschutzgeräteträger.
Ressourcenverknappung Personal Kapital
Zwischenfazit: Zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der Einsatzkräften (Funktionen) rückläufig vor allem Tagesverfügbarkeit Verschärfung der Situation durch demografische Entwicklung und hohe Mobilität der Erwerbstätigen, drohende Überalterung des Löschfahrzeugbestandes, drohende Überalterung der Einsatzkräfte (mittelfristig), Haushaltslage der Träger, deutliche Schieflage bei der Förderung von Investitionen aus der Feuerschutzsteuer
Verantwortung der Gemeinde Nach § 2 BrSchG haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 BrSchG eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.
Organisationserlass Feuerwehren Erlass des Innenministeriums vom 7. Juli 2009 - IV 333 - 166.035.0 – über die Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder Gliederungsziffer 1.2: Um festzustellen, welche Standorte (Gerätehaus), welche Feuerwehrfahrzeuge und welche Mannschaft erforderlich sind, kann ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt werden, der ggf. zwischen Wehrführung und Gemeinde als Grundlage für die weiteren Planungen gemeinsam vereinbart wird.
Erforderliche Personalstärke
Leistungsfähigkeit Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr orientiert sich an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können, d. h. in erster Linie eine erfolgreiche Menschenrettung durchzuführen. Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Obergeschoss eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr (z.B. Steckleiter) als zweiten Rettungsweg erfolgen muss.
Kritischer Wohnungsbrand AT WT ST ME
Kritischer Wohnungsbrand Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die CO- Konzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung: Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die Menschenrettung erfolgt sein.
Feuerwehr : Brandversuch - Zimmerbrand, Room on Fire, Feuerwehr Hilfsfrist: 10 Minuten! Feuerwehr : Brandversuch - Zimmerbrand, Room on Fire, Feuerwehr
Daraus folgt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr: Kann sie den Einsatzort innerhalb der Hilfsfrist erreichen? Führt sie dabei das/die für den Einsatz notwendige/n Einsatzmittel mit? Verfügt sie dabei über die notwendigen und ausgebildeten Einsatzkräfte, und zwar in allen erforderlichen Funktionen?
Feuerwehrbedarfsplan: Ziel Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf den Grundlagen des kritischen Wohnungsbrandes, den dafür geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.
Feuerwehrbedarfsplan Erstellung in drei Schritten Durchführung einer objektiven Risikoanalyse, rein feuerwehrfachliche Bewertung vorhandener Gefahren und gefährdeter Objekte/Personen Feuerwehr / Gemeindewehrführer Bestimmung des Schutzziels: politische Entscheidung der Gemeindevertretung über die Qualität der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr Gemeindevertretung / Bürgermeister Festlegung der Feuerwehrausstattung zur Erreichung des Schutzziels
Feuerwehrbedarfsplan: Systematik Gefährdungs- abschätzung Anzahl Einwohner Fahrzeugpunktwert Gemeindefeuerwehr Risikoklasse / Risikopunkte Sicherheitsbilanz Bemessungswerte kritischer Wohnungsbrand Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte (Funktionen) Sicherheitsbilanz Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte (Funktionen)
Risikoklassen / Risikobewertung Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen (Anlage 1 zum Org.-Erlass Fw.) Gemeinden werden insgesamt 5 Risikoklassen (RK) zugeordnet. Das Risiko (Grundrisiko) ist zunächst von der Anzahl der Einwohner einer Gemeinde abhängig (RK 1). Weitere Risiken ergeben sich aufgrund von Bebauung, Gewerbe, Industrie, Verkehrswegen usw. (RK 2 – 5) Die Bewertung der Risiken erfolgt durch ein Punktsystem aus Einwohnerzahl und ermittelter Risikoklasse
RK 1 RK 2
Beispiel 1 Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte Gemeinde, 1.500 Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet, Kfz.-Werkstatt, Tischlerei, Dorfgasthof mit Tanzsaal für 200 Besucher Risikoklasse: 2 Risikopunkte: 120 Feuerwehrfahrzeuge: TSF: 55 Punkte TSF-W: 80 Punkte Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte Sicherheitsbilanz: positiv
Beispiel 2 Gemeinde, 2.000 Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², 150 ha zusammenhängende Waldfläche Risikoklasse: 3 Risikopunkte: 164 Feuerwehrfahrzeuge: LF 20/16: 135 Punkte TSF/W: 80 Punkte im Rahmen gemeindeübergreifender Hilfe Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte Sicherheitsbilanz: positiv
Beispiel 3 Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte Gemeinde, 3.500 Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Diskothek für 1.000 Besucher, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², BAB-AS im Gemeindegebiet Risikoklasse: 3 Risikopunkte: 197 + 5 Zusatzpunkte = 202 Feuerwehrfahrzeuge: HLF 10/6: 115 Punkte LF 8 leicht: 90 Punkte Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte Sicherheitsbilanz: positiv
Programm (Internet) der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein Link: Feuerwehrbedarfsplanung
Schutzzielbestimmung Der Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird der kritische Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig- Holstein zutrifft.
Bemessungswerte zur Schutzzielerreichung Um bei einem kritischen Wohnungsbrand die Menschenrettung durchzuführen und den Brand zu bekämpfen, müssen zeitgleich folgende Bemessungswerte erfüllt sein: die Einsatzmittel (Löschfahrzeuge und feuerwehrtechnische Beladung) die Eintreffzeit (Hilfsfrist) die Funktionen (Einsatzkräfte)
Schutzziel erreicht? Bemessungswerte kritischer Wohnungsbrand Gesamtstatus Gemeindefeuerwehr Sicherheits- Bilanz Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte
Mögliche Stellschrauben: Anzahl / Einsatzwert der Löschfahrzeuge Planen von Ersatzbeschaffungen durch ein zukunftsfähiges Fahrzeugkonzept
Mögliche Stellschrauben: Bei mehreren Ortswehren: ggf. Neuordnung der Ausrückebereiche Lage und Erreichbarkeit der Risiken zum Feuerwehrhaus prüfen (Isochronenanalyse)
Mögliche Stellschrauben: Qualifizierung von Einsatzkräften (z.B. Ausbildung Atemschutz, Führungsnachwuchs) Verstärkte Mitgliederwerbung („Frauen in die Wehr“) Gründung Jugendfeuerwehr „Einpendler“ einbinden, Bsp. PETRA
Blick in die Zukunft: Fahrzeuge
Blick in die Zukunft: Personal
Schadenersatz aus Amtshaftung Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB Bei Verletzung einer der Gemeinde in diesem Aufgabenbereich obliegenden Pflichten durch das schuldhafte Handeln einer oder mehrerer bestimmter Personen, z. B. aus dem Bereich der freiwilligen Feuerwehr oder der Gemeinde, haftet die Gemeinde auch direkt gegenüber der Bürgerin oder dem Bürger, die oder der durch den Verstoß gegen die Amtspflicht gefährdet wird oder Schaden erleidet.
Schadenersatz aus Organisationsverschulden § 839 BGB Ist eine Behörde in sachlicher und personeller Hinsicht nicht so ausgestattet, dass sie ihren Pflichten Dritten gegenüber (hier: § 2 BrSchG) nachkommen kann, so liegt – z. B. bei Nichteinhaltung von Mindeststandards – ein eine Haftung auslösender Organisationsmangel der Behörde auch ohne persönliches Verschulden des Mitarbeiters vor. Auf mangelnde Zuweisung von Haushaltsmitteln und Personal kann die Behörde sich als Entschuldigungsgrund nicht berufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 11. Januar 2007 (Az: III ZR 302/05).
Vorlage für die Gemeindevertretung Festlegung des Schutzziels für das Gemeindegebiet Zielvereinbarung zwischen Bürgermeister und Gemeindewehrführung in welcher Weise Defizite in der Sicherheitsbilanz bzw. bei den Bemessungswerten des Schutzziels behoben werden. Ein „Aufweichen“ der Hilfsfrist ist dabei ebenso unzulässig (kein Ermessen) wie eine Verkürzung der Einsatzkräfte
Erfahrungen im Kreis Schleswig-Flensburg Seit Herbst 2009 wurden insgesamt rund 160 Feuerwehrbedarfspläne (von 198 FF im Kreis) erstellt und dem Kreiswehrführer für eine Plausibilitätsprüfung vorgelegt Größte Probleme gibt es beim Bemessungswert „Einsatzkräfte“, insbesondere bei der Tagesverfügbarkeit Wehren haben in vielen Fällen bereits durch Anpassung ihrer AAO‘s reagiert. Der Kreis hat nun einen wesentlich klareren Überblick über den mittelfristigen Löschfahrzeugbedarf Mehr Planungssicherheit bei den Gemeinden.
Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder Wat mut, dat mut ! Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder