Ernst-Reuter-Schule 1 Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main

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 Präsentation transkript:

Ernst-Reuter-Schule 1 Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main Informationen zur Oberstufe (gültig ab Jahrgang11 2009/10) ERS 1, Pk, X 09

Anlass der Präsentation Information über die gymnasiale Oberstufe für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern

Rechtsgrundlage OAVO (=Oberstufen- und Abiturverordnung...) vom 20.7.09

Hinweis In dieser Präsentation wird von der Jahrgangsstufe 11 gesprochen, weil sie dies für den allergrößten Teil unserer Schülerinnen und Schüler auch ist. Korrekt wäre die Bezeichnung „Einführungsphase“. Analog dazu entsprechen die als Jahrgangsstufen 12 und 13 bezeichneten Jahre der „Qualifikationsphase“.

Aufbau der Präsentation Grundsätzliches Einführungsphase Jahrgangsstufe 11 Klassenunterricht, Kurse, Leistungs-Orientierungs-Kurse Qualifikationsphase Jahrgangsstufen 12 und 13 Leistungs- und Grundkurse Fächerwahlen zum Jahrgang 12 Abitur

Aufgabenfelder (1) AF I (sprachlich-lite-rarisch-künstlerisch) Deutsch Englisch Französisch Italienisch Spanisch Latein Kunst Musik Darstellendes Spiel AF II (gesellschafts-wissenschaftlich) Politik & Wirtschaft + „BO“ Geschichte kath. u. ev. Religion Ethik Wirtschaftswissenschaften Erdkunde

Aufgabenfelder (2) AF III (mathematisch-naturwissenschaftlich) Sport Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik Sport

Unterrichtsinhalte und Abitur §7 (6): „Für die Gestaltung des Unterrichts und die Anforderungen in der Abiturprüfung gelten die Lehrpläne und/oder Kerncurricula sowie Bildungsstandards sowie die inhaltlichen Vorgaben für die schriftlichen zentralen Prüfungen im Abitur.“( „Einführungserlass!“) § 25(1) (Abiturprüfungen): „Die Rahmensetzungen der Einheitlichen Prüfungs-anforderungen der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung sind zu berücksichtigen…“

Organisation: §7 (7) „Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ist fachbezogen, fachübergreifend und fächerverbindend angelegt. Durch die Bindung an ein Spektrum von Fächern und Fächergruppen werden das für die allgemeine Hochschulreife erforderliche strukturierte Wissen und die entsprechenden Qualifikationen aufgebaut. Fächerverbindende und fachübergreifende Lernformen ergänzen das fachliche Lernen und sind unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts. Die Schule führt in der Qualifikationsphase pro Jahrgangsstufe mindestens ein fachübergreifendes oder fächerverbindendes Lernangebot oder ein entsprechendes Projekt durch.“

Bewertung in Punkten Notenpunkte Note 15 14 13 1 12 11 10 2 09 08 07 3 06 05 04 4 03 02 01 5 00 6

Verweildauer Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei, höchstens vier Jahre. Die Mindestbesuchsdauer beträgt 2 Jahre (direkte Versetzung von 10(9) nach 12 oder von 11/I nach 12/II als Ausnahmen). Ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem halben Jahr wird auf die Verweildauer NICHT angerechnet.

Leistungsnachweise - Art Leistungsnachweise im Sinne dieser Verordnung sind a) Klausuren, b) Referate und Präsentationen, c) umfassende schriftliche Ausarbeitungen, d) mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen.., e) fachpraktische Prüfungen in den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel, f) besondere Fachprüfungen im Fach Sport mit sportpraktischen und -theoretischen Anteilen.

Übergang in Klasse 11 Gymnasium/Gymnasialzweig: Versetzung nach 11 Mittlerer Abschluss: „Eignung“ muss ausgesprochen werden Deutsch, Mathematik, 1.Fremdsprache, eine Naturwissenschaft: besser als 3,0 im Notendurchschnitt übrige Fächer: besser als 3,0 im Notendurchschnitt

Die Einführungsphase Hinführung zur Arbeitsweise in der Oberstufe Ausgleich der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen Vorbereitung der Entscheidung für eigene Schwerpunktsetzung - z.B. in den LOKs

Einführungsphase - konkret 1. Halbjahr: Schwerpunkt „Kompensation“ 2. Halbjahr: Schwerpunkt „Spezialisierung“

Kompensation Kompensationsmaßnahmen in Deutsch, Englisch und Mathematik Deutsch: Zusammenarbeit mit der VHS und der JEG-Universität Mathematik: Zusammenarbeit mit der JWG-Universität

Einführungsphase Pflichtfächer 1 (*=im Klassenverband) Deutsch (4)* Fremdsprache ab 5 oder 7 (4/3)(*) weitere Fremdsprache (3/4) (Franz., Latein, Span., Ital.) Kunst / Musik / Darst. Spiel (2) Politik und Wirtschaft (2)* Geschichte (2)* Religion / Ethik (2)

Einführungsphase Pflichtfächer 2 Mathematik (4)* Biologie (2)* Chemie (2)* Physik (2)* Zusätzliches Fach (n.Folie) (2) Sport (2) */- Tutorstunde (1)* (Fettgedruckt: zusätzliche Stunde)

Einführungsphase: zusätzliche Fächer eine weitere (neue) Fremdsprache (3/4) Spanisch , Italienisch Erdkunde (2) Wirtschaftwissenschaften (2) Informatik (2) „BO“ (Politik & Wirtschaft) (2) ein zweites mus. Fach (Ku/Mu/DSP) (2)

Zahl der Unterrichtsstunden In der Einführungsphase müssen es 34 Wochenstunden (verpflichtender) Unterricht sein – alles in benoteten und damit versetzungsrelevanten Kursen. In der Qualifikationsphase soll den SuS „Gelegenheit gegeben werden“, insgesamt 68 Wochenstunden zu besuchen.

Einführungsphase Zusatzstunden Deutsch wird um 1 Stunde verstärkt Im ersten Halbjahr: Verstärkung von Englisch um eine Stunde Zweites Halbjahr: Zusatzstunden in Englisch entfällt Zwei Orientierungskurse (spätere Leistungskurse) erhalten zusätzlich im 2. Halbjahr je 1 Stunde

Fremdsprachen Zwei Fremdsprachen sind in der Stufe 11 verpflichtend. Eine Fremdsprache aus der Mittelstufe (ab 5 oder ab 7) muss weitergeführt werden. Wer in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache belegt hat, muss von Stufe 11 bis 13 eine neue Fremdsprache belegen und die Kurse aus 13 einbringen. An der ERS 1: Spanisch oder Italienisch, sind auch als Prüfungsfach möglich. In der Qualifikationsphase (12/13) wird mindestens eine fortgeführte Fremdsprache beibehalten (=„verpflichtende FS“).

Fremdsprachen: besondere Bedingungen Wurde die zweite Fremdsprache nur in den letzten beiden Jahren der Mittelstufe besucht, MUSS sie in der Einführungsphase weitergeführt werden. Wurde eine Fremdsprache (die „erste“ oder „zweite“) von 5 oder 7(6) bis 10(9) besucht, und wird sie dann abgegeben, (und ist sonst keine 2. Fremdsprache belegt,) muss eine neue Fremdsprache begonnen werden, die dann auch bis zum Abitur belegt, aber nicht angerechnet werden muss.

Leistungsnachweise - E In der Einführungsphase sind in jedem Schulhalbjahr folgende Leistungsnachweise anzufertigen: 1. in Deutsch, in jeder Fremdsprache und in Mathematik je zwei Klausuren, 2. in den übrigen Fächern je eine Klausur bzw. im Fach Sport eine besondere Fachprüfung, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25% gewichtet wird.

Zulassung zur Qualifikationsphase in allen verbindlichen Fächern mindestens 05 Punkte höchstens 2 verbindliche Fächer mit 01 - 04 Punkten (mit Ausgleich durch andere verbindliche Fächer); darunter nur ein Fach aus der Gruppe Deutsch / Fremdsprachen / Mathematik

Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (1) Höchstens zwei verbindliche Fächer, davon nur eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik (HF) mit 01 bis 04 Punkten und kein verbindliches Fach mit 00 Punkten Alle verbindlichen Fächer mit mindestens 05 Punkten Ausgleich: Ein HF durch 1x10 oder 2 x 07 in HF pro VF durch 1x10 oder 2x 07 in VF bei max. 2 VF (siehe oben) Z U L A S S U N G

Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (2) Keine Ausgleichs-möglichkeiten bei zwei verb. Fächern mit weniger als 05 Punkten Ein verbind-liches Fach mit 00 Punkten drei oder mehr verbindliche Fächer Zwei „Hauptfächer“ mit weniger als 05 Punkten K E I N E Z U L A S S U N G

Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (3) Die Zulassungskonferenz kann in begründeten Fällen bei einer/m SchülerIn, die/der die Bedingungen nicht erfüllt, zu der Auffassung gelangen, dass sie/er dennoch erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten kann. Für einen solchen Beschluss müssen besondere Gründe vorliegen, Leistungsfähigkeit und der Leistungswille müssen klar zu erkennen sein. Weiterhin ist für einen solchen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Wiederholung der Einführungsphase Wer von der Lehrerkonferenz nicht zur Qualifikationsphase zugelassen wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. Wer auch nach dieser Wiederholung die Zulassung nicht schafft, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen. Wer bereits die Jahrgangsstufe 10 wiederholt hat, weil er nicht nach Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde, darf die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholen. Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers bzw. der Schülerin möglich (falls nicht schon wiederholt wird!). Über die Zulassung zur Qualifikationsphase wird dann aufgrund der Ergebnisse des Wiederholungsjahrs neu entschieden.

Leistungskurse in der Qualifikationsphase Ein Leistungskurs muss an der ERS1 aus der Gruppe Englisch, Französisch, Spanisch, Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik sein. Der andere Leistungskurs kann sein: eines der obigen Fächer sowie Deutsch, Kunst, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Informatik

Kurswahlen Die Kurse des nächsten Schuljahres werden etwa im Mai gewählt. Die Wahlen sind verbindlich; es werden oft Zweit- oder sogar Drittwünsche abgefragt. Ein Fach kann nur dann als Leistungskurs belegt werden, wenn es während der gesamten Einführungsphase besucht und mit mindesten fünf Punkten abgeschlossen wurde (oder gleichartige Kenntnisse nachgewiesen wurden).

Qualifikationsphase Verbindliche Fächer (1) Stunden Anzahl der Kurse Deutsch 4 4 Fremdsprache 3 4 (2.Fremdspr.ab11:4 4) Ku / Mu / DaSp 2 2

Qualifikationsphase Verbindliche Fächer (2) Stunden Anzahl der Kurse Politik und Wirtschaft 3 2 Geschichte 3 4 Religion / Ethik 3 4

Qualifikationsphase Verbindliche Fächer (3) Stunden Anzahl der Kurse Mathematik 4 4 1. Naturwissenschaft 3 4 Sport 2 bzw. 3 4 2. Fremdsprache 2. Naturwissenschaft Informatik 3 bzw. 4 2

Qualifikationsphase - Belegpflicht kompakt Deutsch eine Fremdsprache sowie die zweite, falls „Pflicht ab 11“ zwei Halbjahre Kunst / Musik / Darstellendes Spiel Politik & Wirtschaft in 12 Geschichte Religion / Ethik Mathematik eine Naturwissenschaft Sport eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik in 12

Leistungsnachweise – Q – LKs 1 In der Qualifikationsphase sind folgende Leistungsnachweise anzufertigen: 1. in jedem Leistungskurs jeweils zwei Klausuren in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur. Im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase kann in jedem Leistungsfach eine Klausur, nicht jedoch die „unter Abitursbedingungen“ und die „Vergleichsarbeiten“, nach Entscheidung der Lehrkraft durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassende schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden.

Leistungsnachweise – Q – LKs 2 In Leistungskursen der modernen Fremdsprachen wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt. In Leistungskursen in den Fächern Kunst und Musik wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt.

Leistungsnachweise – Q - GKs In jedem Grundkurs in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils eine Klausur und ein weiterer Leistungsnachweis, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur. Sport: eine besondere Fachprüfung pro Halbjahr, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25% gewichtet wird.

Leistungsnachweise – Ku/Mu/DS In den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel können in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase nach Beschluss der jeweiligen Fachkonferenz besondere Leistungsnachweise verlangt werden, die praktische und theoretische Teile enthalten.

Leistungsnachweise – Vergleichs-arbeiten – Kommunikationsprüfungen Im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1, Q2) soll in allen Fächern jeweils auf Leistungs- und Grundkursniveau eine Klausur als Vergleichsarbeit angefertigt werden. Eine mündliche Kommunikationsprüfung auf Leistungskursniveau in den modernen Fremdsprachen kann eine Gruppenprüfung sein, an der bis zu drei Schülerinnen oder Schüler teilnehmen. Die Prüfung wird von einer Lehrkraft oder zwei Lehrkräften durchgeführt und bewertet.

Qualifikationsphase - Einbringungspflicht (Kurse) 2 Leistungsfächer (je 5-stündig) mit jeweils 4 Halbjahreskursen 8 24 Grundkurse verteilt auf 4 Halbjahre 24 Gesamtzahl einzubringender Halbjahreskurse 32

Zusatzhinweise (1) Die Belegverpflichtungen müssen in zeitlich und inhaltlich aufeinanderfolgenden Kursen erfüllt werden. Kein belegpflichtiger Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen werden. Es können maximal drei Sportkurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (Ausnahme: Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach). Die Kurse müssen sich in Inhalten und Anforderungen der Leistungsüberprüfungen unterscheiden.

Zusatzhinweise (2) Zweite Pflichtfremdsprache ab 11: angerechnet werden müssen (mindestens) die Kurse aus Klasse 13. Die Anrechnung von Kursen aus einer (freiwilligen) Fremdsprache ab 11 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass mindestens ein Kurs aus 13 in die Wertung eingebracht wird. Pro Fach können maximal 4 Kurse angerechnet werden; themen- oder inhaltsgleiche Kurse dürfen einmal wiederholt werden, angerechnet wird aber dann das Ergebnis des Wiederholungskurses. (Dies gilt auch für Sportkurse!!)

Zusatzhinweise (3) Wenn in Kunst, Musik, Darstellendem Spiel oder Politik & Wirtschaft Kurse über die Mindestverpflichtung hinaus besucht wurden, können die beiden anrechnungs-pflichtigen Kurse aus allen besuchten Kursen gewählt werden. Im AF II müssen 6 Kurse angerechnet werden, darunter 2 Kurse aus Politik & Wirtschaft sowie die beiden Geschichtskurse aus der Jahrgangsstufe 13.

Zusatzhinweise (4) Wer Religionslehre als Prüfungsfach wählt, muss alle Kurse in der Einführungs- und der Qualifikationsphase in derselben – in der Regel seiner – Religionslehre bzw. Konfession besucht haben. Lässt das Kursangebot der Schule diese Wahl nicht zu, können bis zu zwei Kurse einer anderen Konfession angerechnet werden. Die Gründe für Abweichungen sind in den Prüfungsunterlagen der Schule festzuhalten. Zusätzlich zur Fremdsprache und einer Naturwissenschaft müssen 2 Kurse aus einer zweiten Fremdsprache, einer zweiten Naturwissenschaft oder Informatik eingebracht werden.

Zusatzhinweise 5 Wenn Sport Abiturfach sein soll, müssen in der gesamten Qualifikationsphase dreistündige Sportkurse besucht werden. Achtung: Eine Befreiung vom praktischen Teil des Sportunterrichts auch in nur einem Halbjahr schließt die Teilnahme am Sportabitur aus – ggf. muss ein Ersatzfach gewählt werden! Fand ein Auslandsaufenthalt von mindestens halbjähriger Dauer während der Qualifikationsphase statt, so können auf Antrag Leistungen der Pflichtfächer aus der Einführungsphase bei der Gesamtqualifikation angerechnet werden.

Fehlerindices (1a) Rechtschreibfehler und Verstöße gegen die Grammatik-regeln führen in Klausuren zu Punktabzügen: Fehlerzahl x 100 Fehlerindex = ----------------------- Zahl der Wörter Deutsch und übrige Fächer Fach \ Punkteabzug: 1 2 3 4 Deutsch (bei Index:) 2,0 4,0 6,0 8,0 übrige Fächer (bei:) 3,0 6,0 - -

Fehlerindices (1b) In den Fällen, in denen der geforderte sprachliche Anteil der Arbeit weniger als die Hälfte beträgt, wird der Abzug folgendermaßen ermittelt: Man ermittelt den tatsächlichen prozentualen sprachlichen Anteil der Aufgabe und - ab dem Fehlerindex 3 werden 5 % der Rohpunkte dieses Anteils, - ab dem Fehlerindex 6 werden 10 % der Rohpunkte dieses Anteils zum Abzug gebracht.

Fehlerindices (2) Für die Fremdsprachen werden die Fehlerindices anders berechnet und gehen zu einem gewissen Prozentsatz in die Gesamtnote ein: Fach / Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Englisch (LK) 0,7 1,0 1,3 1,6 1,9 2,3 2,6 2,9 3,2 3,5 3,8 4,1 4,4 4,7 5,0 > 5.0 Englisch (GK) 0,9 1,3 1,7 2,1 2,5 2,9 3,3 3,7 4,1 4,5 4,9 5,3 5,7 6,1 6,5 > 6,5 Frz./Sp. (LK) 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 6,5 7,0 7,5 8,0 > 8,0 Fr./It./Sp.(GK) 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,6 5,2 5,8 6,4 7,0 7,6 8,2 8,8 9,4 > 9,4 Latein 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 9,5 10 11 13 14 16 >16

Umrechnung von Prozentwerten in Notenpunkte Folgende Tabelle gilt von 11 bis 13, falls Rohpunkte in Noten umgerechnet werden: Notenpunkte 15 14 13 12 11 10 9 ab Prozent: 96 91 86 81 76 71 66 8 7 6 5 4 3 2 1 0 61 56 51 46 41 34 27 20 < 20

Prüfungsfächer im Abitur Unter den Prüfungsfächern müssen sich befinden: Deutsch Mathematik Eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik Diese Verpflichtungen können auch über eine Präsentation, nicht aber über eine besondere Lernleistung erfüllt werden!

Abitur - Termine (1) Meldung zur Prüfung: am Anfang von 13/II mit Angabe aller Prüfungsfächer Schriftliches Abitur: in den Wochen vor den Osterferien (bisher) Unterrichtsende: zweite Woche im Mai Mündliches Abitur: im Juni

Abitur-Termine (2): Sonderfälle Präsentationsprüfungen und Kolloquien zu einer besonderen Lernleistung und fachpraktische Prüfungen können bereits vor den mündlichen Prüfungen durchgeführt werden, jedoch nicht vor dem Ende der Kursphase. Prüfungen in Mannschaftssportarten und Prüfungen im Fach Darstellendes Spiel, für die ein Ensemble benötigt wird, können bereits in den letzten beiden Wochen der Kursphase durchgeführt werden.

Abitur - Termine (3) - Beratungstag Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden spätestens 5 Unterrichtstage vor dem mündlichen Abitur (am „Beratungstag“) bekannt gegeben. Hier erfährt man auch, ob man eine zusätzliche mündliche Prüfung machen muss. Nun wählt man endgültig die Noten aus, die in die Abiturberechnung eingehen und wird zum (mündlichen) Abitur zugelassen. Hier kann man sich auch für freiwillige (mündliche) Zusatzprüfungen melden.

Abitur-Termine (4) - Abiturzeugnis Das Abiturzeugnis erhält man spätestens am 30. Juni.

Abitur - Prüfungsfächer Alle Prüfungsfächer müssen seit der Stufe 11 durchgehend belegt sein. Es wird in 5 Fächern geprüft

Abiturprüfungen Schriftlich (1 und 2): beide Leistungsfächer Schriftlich (3): beliebiges Fach, aber: mit den ersten drei Prüfungen müssen mindestens 2 Aufgabenfelder abgedeckt werden Mündlich (4): beliebiges Fach, auch Sport Mündlich (5): beliebiges Fach, (auch Sport,) auch Präsentation oder besondere Lernleistung Die fünf Prüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken

Zusatzinformationen Eine besondere Lernleistung kann - nach Überprüfung - zur Abdeckung der Aufgabenfelder herangezogen werden.

Meldung zur Prüfung Bei der Meldung (zu Beginn von Q4) wählt die Schülerin und der Schüler auch die Prüferinnen und Prüfer in jedem der Prüfungsfächer unter den Lehrkräften, die sie oder ihn in mindestens einem vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen angerechneten Kurs eines Faches unterrichtet haben. Stehen die Lehrkräfte, welche die Schülerin oder den Schüler vor der Prüfungsphase unterrichtet haben, als Prüferinnen und Prüfer nicht zur Verfügung, kann die Schülerin oder der Schüler eine andere Lehrkraft des betreffenden Faches, die an der jeweiligen Schule unterrichtet, als Prüferin oder Prüfer wählen. Diese Wahl erfolgt bei der Meldung.

Zusätzliche Informationen In den LKs schreibt man im schriftlichen Abitur jeweils 4 Zeitstunden In den GKs schreibt man 3 Zeitstunden Mündliche Prüfungen sowie das Kolloquium zur besonderen Lernleistung dauern in der Regel 20 Minuten Bei der Präsentationsprüfung dauern die Präsentation und das Kolloquium in der Regel je 15 Minuten

Präsentation Medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium. Schwerpunkt in einem (selbstgewählten) Fach. Im Fach Sport kann die Präsentation als theoretischer Prüfungsteil nach Veranschaulichung sportpraktische Anteile aufweisen. (Analog auch in DS!?) Die Meldung zu einer Präsentation muss bei der Meldung zum Abitur (Anfang Februar) mit abgegeben werden. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den/die LehrerIn nach der jeweils letzten schriftlichen Abiturprüfung. Bearbeitungszeit: mindestens vier Wochen. Abgabe der Dokumentation: eine Woche vor Kolloquium

Besondere Lernleistung Umfang: Stoff von mindestens zwei Halbjahren Schriftliche Dokumentation Leistung darf noch nicht an anderer Stelle angerechnet worden sein Die Anmeldung zu einer solchen erfolgt spätestens zu Beginn von Q3 (13) mit Angabe des Themas und der Zustimmung einer betreuenden Lehrkraft. Sie ist verbindlich und kann nicht im Rahmen der Meldung zum Abitur widerrufen werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann die Einbringung der Arbeit ablehnen, wenn zu erwarten ist, dass auf Grund der Themenstellung die Anforderungen, die für schriftliche und mündliche Abiturprüfungen zugrunde gelegt werden, nicht erfüllt werden können. Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfung vorzulegen. Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit findet ein Kolloquium statt

Besondere Prüfungsfächer Sport und Darstellendes Spiel können als Grundkursfächer nur viertes oder fünftes Prüfungsfach sein, wobei jeweils eine mündliche und eine fachpraktische Prüfung durchgeführt werden. Eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache kann drittes, viertes oder fünftes Prüfungsfach sein.

Mündliche Prüfungen - 1 Die Prüfungsanforderungen werden drei Anforderungsbereichen zugeordnet… Schwerpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Daneben müssen die Anforderungsbereiche I und III berücksichtigt werden. In der mündlichen Abiturprüfung werden grundsätzlich die gleichen Prüfungsanforderungen wie in der schriftlichen Prüfung gestellt. Darüber hinaus geht es in der mündlichen Prüfung um den Nachweis der Fähigkeit, sich in einem kurzen Vortrag zusammenhängend und in sprachlich korrekter und angemessener Weise zu äußern, ein themengebundenes Gespräch zu führen und dabei auf Fragen und Anregungen der Prüfenden einzugehen, gegebenenfalls eigene sach- und problemgerechte Beiträge zu weiteren Aspekten einzubringen sowie den eigenen Standpunkt deutlich darzustellen und zu begründen.

Mündliche Prüfungen - 2 Die mündliche Prüfung geht aus von einer begrenzten, gegliederten, schriftlich verfassten Aufgabe auf der Grundlage von Materialien. In der Regel werden, soweit für einzelne Fächer keine besonderen Regelungen getroffen sind, die gleichen Aufgabenarten wie in der schriftlichen Prüfung herangezogen. Die kürzere Arbeitszeit muss jedoch angemessen berücksichtigt werden. Die Aufgabenstellung darf sich nicht auf die Sachgebiete und Lernziele nur eines Schulhalbjahres beschränken. Die Aufgabe soll sowohl eine zusammenhängende Darstellung als auch ein Prüfungsgespräch ermöglichen und den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern Gelegenheit geben, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, die den unterschiedlichen Ansprüchen an die Selbstständigkeit bei der Lösung der Aufgabe genügen. Die Aufgabe muss so gestellt werden, dass die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, unabhängig von ihren bisher gezeigten Leistungen, in der mündlichen Prüfung grundsätzlich jede Note erreichen können.

Abiturwertung Leistungskurse 80 - 240 Punkte Grundkurse 120 - 360 Punkte Block I (LK+GK) 200 - 600 Punkte Abiturprüfung 100 - 300 Punkte (=Block II) (besondere Lernleistung max. 60 Punkte) Gesamtergebnis 300 - 900 Punkte

Abiturwertung - Details LK-Bereich Die Kurse der beiden LKs aus den Halbjahren 12/I-13/II zählen jeweils doppelt. Fünf Kurse davon müssen mit mindestens fünf Punkten abgeschlossen worden sein – keiner darf mit Null Punkten beurteilt worden sein. Es müssen insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht werden.

Abiturwertung - Details GK-Bereich Gewertet werden hier 24 Kurse, darunter müssen sich befinden: die anrechnungspflichtigen Grundkurse, die Kurse aus den Halbjahren 12/I -13/II aus den 3. bis 5. Prüfungsfächern, nicht unbedingt aber aus dem Fach der besonderen Lernleistung. In maximal sechs Fällen darf die Note unter fünf Punkten sein - nie aber null! Insgesamt müssen mindestens 120 Punkte erreicht werden.

Abiturwertung - Details Abiturbereich Pro Fach können maximal 60 Punkte erreicht werden. Das Abiturprüfungsergebnis zählt vierfach. Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.

Landesabitur Seit dem Schuljahr 2006/07 werden die schriftlichen Prüfungsaufgaben für das Abitur zentral gestellt. Das betrifft die beiden Leistungskurse und die schriftliche Prüfung in einem Grundkursfach.

Abiturwertung - Zusatz Abiturbereich Keine Abiturprüfung (einschließlich der besonderen Lernleistung) darf mit null Punkten abgeschlossen worden sein. In drei Prüfungsfächern - darunter einem LK - müssen im Abitur mindestens 5 Punkte erreicht werden.

Abitur: Zusatzprüfungen In jedem schriftlichen Fach kann eine mündliche Zusatzprüfung angeordnet oder beantragt werden. In schriftlichen Prüfungsfächern, die mit null Punkten abgeschlossen sind, wird eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt. Wird im vierten oder fünften Prüfungsfach (nicht in beiden!) eine Prüfung mit null Punkten abgeschlossen, so entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der insgesamt erzielten Ergebnisse, ob eine mündliche Nachprüfung innerhalb von drei Unterrichtswochen angeboten wird.

Wertung von Zusatzprüfungen Wird in einem Fach sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft, wird das Gesamtergebnis für dieses Fach gemäß Anlage 10a (s. nächste Folie) nach der Formel P = (2s + m) x 4/3 (P = endgültige Punktsumme aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung im Fach, s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach, m = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach) gebildet. Diese Berechnung gilt analog für die Prüfungen, die zusätzlich zu einer Null-Punkte-Prüfung in PF4 oder 5 angesetzt wurden.

Wertung nach Tabelle

Abiturdurchschnittsnote Diese berechnet sich aus der Gesamtqualifikation mit folgender Tabelle:

Besonderheit Wer im Leistungskurs Französisch beim Abitur mindestens ausreichende Leistungen (5 Punkte) nachweisen kann, erhält eine Bescheinigung und ist damit von der Sprachprüfung für die Einschreibung an den französischen Universitäten befreit.

Mögliche Abschlüsse Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife 2 Halbjahre in der Qualifikationsphase (Stufen 12/13) mit einem gewissen Notendurchschnitt + Berufsausbildung oder einjähriges Praktikum oder freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ... Zivil- oder Wehrdienst wird bis zu 6 Monaten angerechnet

Fachhochschulreife - Bedingungen Die schulischen Voraussetzungen der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe erfüllt, wer in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase in 11 Grundkursen insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung erreicht hat, wobei mindestens sieben Kurse mit jeweils mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung bewertet sind. In beiden Leistungsfächern mit jeweils zwei Kursen müssen mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht worden sein, wobei mindestens zwei Kurse mit jeweils mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung bewertet worden sind.

Fachhochschulreife - Einbringen Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und einer Naturwissenschaft befinden. Aus anderen Fächern können höchstens je zwei Kurse eingebracht werden. Es müssen mindestens 95 Punkte erreicht werden.

Tabelle für die Durchschnittsnote der Fachhochschulreife

Praktischer Teil der Fachhochschulreife Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch: 1. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder 2. den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder 3. eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder 4. eine mindestens einjährige Berufs- oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.

Fachhochschulreife: Praktikum Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte umfasst: - Präsenz und Leistungsbereitschaft, - selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten, - Kooperations- und Teamfähigkeit, - Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft. Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu 6 Monate, der mehr als 18-monatige freiwillige Wehrdienst bis zu 12 Monate anzurechnen. Die berufliche Tätigkeit kann erst nach Erwerb der schulischen Leistungen begonnen werden!

Besonderheiten an der ERS 1 Darstellendes Spiel als Alternative zu Kunst oder Musik Leistungskurse in Kunst, Spanisch und Informatik Kompensationsmaßnahmen in 11 Vernetzte Schule - PCs in (fast) jedem Raum Intranet und Wissenszentrum Berufsorientierungsmaßnahmen Zweiwöchiges Praktikum in Klasse 12 Arbeitsgemeinschaften wie Schach, Kunst, ... Schulrestaurant „Poggibonsi“

Auszeichnungen TopTen-Medienschule 2006: Auszeichnung wegen der Durchdringung der Schule durch die Arbeit mit den neuen Medien Auszeichnung durch die Quandt-Stiftung: Trialog der Kulturen, AG Interkulturelles Lernen

Noch Fragen? Präsentation noch mal anschauen! Schriftliches Begleitmaterial abholen und lesen! Tutor oder Tutorin fragen Bei P. Poloczek nachfragen

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