Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung Rechtsgrundlagen: §§ 22 – 30 PrüfO Studienpläne für die Schwerpunktbereiche
Betreuer der Schwerpunktbereiche 1. Wirtschaft und Unternehmen (Prof. Dres. Casper, Wißmann und Pohlmann) 2. Arbeit und Soziales (Prof. Dres. Schüren und Steinmeyer) 3. Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (Prof. Dres. Hoeren und Holznagel) 4. Internationales Recht, Europäisches Recht, IPR (Prof. Dres. Mäsch und Petersen) 5. Rechtsgestaltung und Streitbeilegung (Prof. Dr. Saenger) 6. Öffentliches Recht (Prof. Dr. Schlacke) 7. Kriminalwissenschaften (Prof. Dres. Boers und Deiters) 8. Steuerrecht (Prof. Dres. Krumm und Englisch) 9. Rechtswissenschaft in Europa (Prof. Dr. Oestmann) Organisatorisches: Sprechstunde Dr. Barkey-Heine, AUB 208, täglich 10 – 12.30 Uhr
Aufbau der Schwerpunktbereichsprüfung 2 Semester Dauer, 30 Credits Ein Seminar (9 Credits) 7 Vorlesungen mit Klausur (21 Credits) oder: SB 9: Drei Seminare (2 x 9 Credits + 1 x Kurzversion 6 Credits) zwei Vorlesungen mit Klausur (6 Credits) SB 6 Zwei Seminare (2 x 9 Credits) vier Vorlesungen mit Klausur (12 Credits)
Zulassungsvoraussetzungen Zwischenprüfung in Münster bestanden Studienortwechsler: ZP + eine Hausarbeit Studienortwechslersprechstunde: Frau Töpfer, Mittwochs 9 – 12 Uhr, Raum JUR 205b
Das Grundlagenfach im Schwerpunktbereich ist im VK der Studienphase Schwerpunktbereich zugeordnet ist für alle Schwerpunktbereiche zugelassen im WS 2017/18 Einführung in die Rechtsvergleichung Kriminologie und Kriminalsoziologie Ökonomie und Recht Rechtssoziologie für Schwerpunkt-Studierende Römisches Privatrecht (Römisches Vermögensrecht) Strafrechtsgeschichte Prof. Dr. Peter Oestmann Einführung in die VWL (FB Wiwi)
Anmeldeverfahren Keine Anmeldung zu Vorlesungen Anmeldung zu Prüfungen in WILMA II Anmeldefrist: Montag vor der Klausurwoche Frühzeitige Anmeldung für vorgezogene Klausuren und besondere Veranstaltungen
Seminare Seminararbeit in den Semesterferien nach dem 5. Semester (auch später möglich) Mündliche Präsentation im folgenden Semester Anmeldefrist: 3 Wochen vor Vorlesungsende (15.1.2018) Keinen Seminarplatz bekommen? Restplatzbörse!
Wechsel des Schwerpunktbereichs Einmaliger Wechsel möglich Spätestens im 2. SP-Semester, vor der nächsten Klausuranmeldung Passende Teilprüfungen können „stehenbleiben“
Durchfallen und Wiederholen SP-Gesamtnote < 4 Punkte: durchgefallen SP-Klausurdurchschnittsnote < 3,5 Punkte: durchgefallen Nicht bestandene Teilprüfungen dürfen nur wiederholt werden, wenn die SP insgesamt nicht bestanden ist
Reihenfolge der Ersten Prüfung Empfohlene Reihenfolge laut Studienplan 5.-6. Semester: Schwerpunkt 7.-8. Semester: Unirep 9. Semester: Freischuss Vorziehen der staatlichen Prüfung - grundsätzlich zulässig - aber nicht empfohlen
Noch Fragen? Sprechstunde Dr. Annette Barkey-Heine täglich 10.00 - 12.30 Uhr telefonisch: Mo - Do 14.00 - 15.00 Uhr Raum 208 Alte UB (Bispinghof 24-25)