THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

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 Präsentation transkript:

THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter. Vorsitzender des Zentraldienstes des Hauptsekretariats des Generaljustizrates. Doktortitel in Jura.

1. TEIL DER EUROPÄISCHE RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN

Der Europäische Rechtsraum: Bürgerinnen und Bürgern Europas einen gleichgestellten Zugang zum Recht zu garantieren, so dass die Grenzen der EU-Länder kein Hindernis mehr für die Problemlösungen im Zivilrecht oder im Bezug auf Klageschriften und die Urteilsvollstreckung in Zivilsachen darstellen VERTRAG VON LISSABON: Die gegenseitige Anerkennung, zwischen den Mitgliedstaaten, der gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungen, sowie der Vollstreckung; Die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke; Die Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen und Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten; Die Zusammenarbeit bei der Erhebung von Beweismitteln; Einen effektiven Zugang zum Recht; Die Beseitigung von Hindernissen für die reibungslose Abwicklung von Zivilverfahren, erforderlichenfalls durch Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden zivilrechtlichen Verfahrensvorschriften; Die Entwicklung von alternativen Methoden für die Beilegung von Streitigkeiten; Die Förderung der Weiterbildung von Richtern und Justizbediensteten.

PHASEN VERTRAGSABSCHLÜSSE DES EUROPÄISCHEN RATES VON TAMPEREVERTRAGSABSCHLÜSSE DES EUROPÄISCHEN RATES VON TAMPERE 1999 verabschiedet1999 verabschiedet War Ausschlag gebend für die ersten Handlungen im Bezug auf den Aufbau des Europäischen RechtsraumsWar Ausschlag gebend für die ersten Handlungen im Bezug auf den Aufbau des Europäischen Rechtsraums Nach 5 Jahren überarbeitet wordenNach 5 Jahren überarbeitet worden DAS HAAGER PRGROGRAMMDAS HAAGER PRGROGRAMM DAS STOCKHOLMER PROGRAMM (rechtskräftig)DAS STOCKHOLMER PROGRAMM (rechtskräftig) Ergänzt durch den Aktionsplan durch den das Stockholmer Programm angewendet wirdErgänzt durch den Aktionsplan durch den das Stockholmer Programm angewendet wird

WESENTLICHE PUNKTE DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS PUNKT 1.- GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER GERICHTSENTSCHEIDUNGEN PUNKT 2.- MAßNAHMEN ZUR VEREINFACHUNG DER ABWICKLUNG VON PROZESSEN MIT EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN KOMPONENTE

2. TEIL DER GRUNDSATZ DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG: DIE ACHSE DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS

FORMEL DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG Zahl der Punkte, die der Kontrolle durch das Gericht des auszuführenden Staates unterliegen = Intensität des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung 1. IDEE: DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG IST DYNAMISCH –Die volle gegenseitige Anerkennung liegt dann vor, wenn der Rechtstitel Wirkungen im Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union entfaltet, ohne der Unterstützung jeglicher Art von Kontrollen seitens des Richters des ersuchten Staates, somit erhält der Rechtstitel die gleiche Beachtung, wie eine in diesem Staat ergangene Entscheidung. –wenn eine große Anzahl von Punkten kontrolliert werden muss, hat das eine weniger intensive Anwendung der gegenseitigen Anerkennung zur Folge, und daher eine längere Dilation. Alles in allem, kann man von der Intensität der Anwendung der gegenseitigen Anerkennung sprechen.

2. IDEE: SCHLÜSSEL ZUR WIRKSAMKEIT DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG Respekt gegenüber der Vielfältigkeit der nationalen Systeme ZUSATZMAßNAHMEN (Rechtsangleichung) Zwischen Justizsystemen Zwischen den eigenen Justizbehörden GEGEN- SEITIGES VERTRAUEN Gerechter und fairer Prozess (Verfahrensgarantien) Unabhängigkeitsstatus des Richters Beiträge zur Weiterbildung, Sensibilisierung und Austausch GROßES PROBLEM: Zunahme der Vielfältigkeit der Rechtssysteme anlässlich der Erweiterung der EU

GEGENSEITIGE ANERKENNUNG Annäherung relevanter Aspekte des Verfahrensrechts Annäherung der Regelungen des anzuwendenden Rechts (Kollisionsnormen) Verbesserung der Instrumente der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden Vereinfachung des Zugangs zum Recht in grenzüberschreitenden Streitfällen ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN ZUR GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG

3. TEIL MAßNAHMEN ZUR VEREINFACHUNG DER ABWICKLUNG VON PROZESSEN MIT EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN KOMPONENTE

INTERNATIONALE PRIVATRECHTS- SITUATION (transnationales Element) VIER GRUNDLEGENDE FRAGEN PERFEKTIONIERUNG DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS

3.2.- VERBESSERUNG DER ZUGANGSKONDITIONEN ZUM RECHT Prozesskostenhilfe –Richtlinie vom über den Zugang zum Recht in grenzüberschreitenden Streitigkeiten Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren –Europäisches Mahnverfahren (Verordnung 1896/2006) –Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (Verodnung 861/2007) Alternative Methoden zur Konfliktlösung –Richtlinie vom über Meditation in Zivil- und Handelssachen

3.3.- INSTRUMENTE ZUR VERBESSERUNG DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN JUSTIZBEHÖRDEN DER VERSCHIEDENEN LÄNDER RECHTSETZUNGS- INTRUMENTE –Zustellung von Schriftstücken: Verordnung 2393/2007 –Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen: Verordnung 1206/2001 INSTITUTIONELLE INSTRUMENTE –Netze der Behörden Verbindungsrichter (Gemeinschaftsaktion ) Europäisches Netz in Zivil- und Handelssachen (Entscheidung , 2009 überarbeitet) Interne Netze –Technologische Instrumente Aktualisierung und Verbesserung des Europäischen Gerichtsatlas Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen Handbuch über die internationale Rechtshilfe (Spanien)

4. TEIL DER RICHTER BEIM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS. HIN ZU EINER NEUEN RECHTSKULTUR

Respekt gegenüber der Vielfältigkeit der nationalen Gesetzgebungen Die Arbeitsweise des europäischen Rechtsraums basiert hauptsächlich auf den jeweiligen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten Gegenseitiges Vertrauen Zwischen abstrakten Justizsystemen Und zwischen den konkreten Justizbehörden Dynamik: Notwendigkeit von zusätzlichen Maßnahmen um in der Entwicklung weiter voran zu kommen Diese Maßnahmen müssen auch der Stärkung des Vertrauens zwischen den Justizbehörden dienen: Sensibilisierung im Hinblick auf dieses Problem Bessere gegenseitige Kenntnis Weiterbildung GRUNDSATZ DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG DER GERICHTSENTSCHEIDUNGEN VERBESSERUNG DER INTERNATIONALEN RECHTSHILFE Relevanz der Mechanismen zur Verbesserung der Rechtshilfe a) Institutionelle b) Informationsverarbeitung Direkte Übertragung zwischen Justizbehörden ENTSTEHUNG EINER NEUEN RECHTSKULTUR: Relevanz der Justizbehörden

DAS STOCKHOLMER PROGRAMM: MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES VERTRAUENS ZWISCHEN JUSTIZBEHÖRDEN Aus- und Fortbildung von JustizbehördenAus- und Fortbildung von Justizbehörden Verantwortung der StaatenVerantwortung der Staaten Unterstützung der EU, vorallem in der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und in der Entwicklung des Grundsatzes der gegenseitigen AnerkennungUnterstützung der EU, vorallem in der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und in der Entwicklung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung Entwicklung von Netzen der JustizbehördenEntwicklung von Netzen der Justizbehörden Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und HandelssachenEuropäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen Europäisches Netz der Räte für Justizwesen (EJCN)Europäisches Netz der Räte für Justizwesen (EJCN) Europäisches Netz für justizielle Ausbildung (EJTN)Europäisches Netz für justizielle Ausbildung (EJTN)

SCHLUSSFOLGERUNGEN Das Stockholmer Programm 2010 bestätigt die Rolle der gegenseitigen Anerkennung als Eckstein des Konstruktionsprozesses des Europäischen Rechtsraums. Dieser Grundsatz ist nicht statisch, sondern befindet sich in seinem vollem Konstruktionsprozess innerhalb der EU, ohne dass man jetzt schon seine Endstruktur vorraussagen könnte. –Seit Tampere 1999 ist man beachtlich in der Umsetzung des Anfangsniveaus der gegenseitigen Anerkennung vorangekommen, einen wichtigen Teil der Zivil- und Handelssachen einschließend. –Das Haager und das Stockholmer Programm versuchen noch mehr in Richtung eines höhreren Niveaus dieses Grundsatzes vorzudringen, indem man sich vorallem auf das Ergreifen von zusätzlichen Maßnahmen konzentriert, die zur Verstärkung des gegenseitigen Vertrauens dienen; –Wird es die EU schaffen die volle gegenseitige Anerkennung zu erreichen (Abschaffung des Exequaturverfahrens)? Die EU verzeichnet Fortschritte im Aufbau der Rechtsgebungs- und institutionellen Instrumente zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU Wir, die Richter der Mitgliedstaaten, sind dazu aufgerufen eine wichtige Rolle in der Wirksamkeit der Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und in der Verbesserung der internationelen Rechtshilfe zu übernehmen –Neue Kultur –Nötige Unterstützung von Seiten der öffentlichen Institutionen