Berufliche Bildung in Erasmus+

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Internationale Tätigkeit (seit 1998 )
 Präsentation transkript:

Berufliche Bildung in Erasmus+ Allgemeine Informationen Wichtige Neuerungen

Besonderheiten Anerkennung und Bestätigung von Qualifikationen Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse Offener Zugang zu Bildungsmaterial sowie zu Dokumenten und Medien, die durch Erasmus+ produziert werden

Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen LA 1 Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen Mobilität von Lernenden und Personal Personal Lehraufträge Weiterbildungen Job shadowing Auszubildende und kürzlich Diplomierte Praktikum in einem ausländischen Unternehmen oder einer berufsbildenden Schule

LA 1 Ziele Förderung von Unternehmergeist und Partizipation in der Gesellschaft Sprachliche Kompetenzen Interkulturelle Kompetenzen Austausch technischer Fertigkeiten Innovation Persönliche Kompetenzen und Erfahrungen

Konkrete Möglichkeiten LA 1 Konkrete Möglichkeiten Personal und Auszubildende Gesamtdauer des Projekts: 1 od. 2 Jahre Nur im Ausland möglich Nur eine berufsbildende Institution kann einen Antrag einreichen, und zwar ein Mal pro Antragsfrist Antragsfrist: 17. März für Projekte ab dem 1. Juli desselben Jahres.

Vor der Mobilität LA 1 Leonardo da Vinci-Mobilitätszertifikat LLP? Schnellere Prozedur für die Zulassung . Eine neue Zulassungsprozedur für teilnehmende Organisationen wird 2015 eingerichtet. Europäische Qualitätscharta für Mobilität http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/lifelong_learning/c11085_de.htm ECVET – Gemeinsame Absichtserklärung Sollten die Organisationen ECVET für die Mobilität anwenden wollen, muss hierzu eine ECVET-Partnerschaft arrangiert werden.

Vor der Mobilität LA 1 Mobilitätskonsortium Mobility Tool Ein Konsortium kann die Kooperation und die Suche nach Partnern vereinfachen. Mobility Tool Eintragung der definitiven Teilnehmer Lernvereinbarung Gemeinsame Vereinbarung, die die Lernergebnisse und deren Anerkennung definiert. Im Anhang ist dann eine Qualitätsverpflichtung, die die Rechte und Pflichten der Lernenden und der Organisationen aufzeigt.

Nach der Mobilität LA 1 Anerkennung des Lernergebnisses ECVET http://europass.cedefop.europa.eu/en/home ECVET http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/lifelong_learning/c11107_en.htm Endbericht Von den einzelnen Teilnehmern anzufertigen.

Förderkriterien LA 1 Reisekosten Organisationskosten Sonderkosten für Menschen mit einer Behinderung Unterhalt Und zusätzlich für Auszubildende: Sprachliche Unterstützung Sonderkosten für Sozialbenachteiligte

Leitaktion 2: Partnerschaften LA 2 Leitaktion 2: Partnerschaften Strategische Partnerschaften Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten Wissensallianzen Kompetenzerwerb im Jugendbereich

Ziele LA 2 Austausch guter Praxis Entwicklung innovativer Methoden Förderung von Unternehmergeist und Initiative Mehrsprachigkeit Bessere Anerkennung der Fertigkeiten und Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt

Konkrete Möglichkeiten LA 2 Konkrete Möglichkeiten Jegliche Organisation kann einen Antrag stellen: Mindestens 3 Partner aus 3 verschiedenen Programmländern Gesamtdauer des Projekts: 2 oder 3 Jahre Die Partnerkonstellation kann nur ein Mal pro Antragsrunde einen Antrag einreichen. Antragsfrist: 30. April für Projekte ab dem 1. September desselben Jahres

Förderkriterien LA 2 Management- und Durchführungskosten Kosten, die separat im Antragsformular begründet werden müssen: Kosten für Transnationale Treffen (Vorbereitungstreffen) Kosten bei intellektuellem Output Veranstaltungen zur Verbreitung der Projektinhalte Außergewöhnliche Kosten Sonderkosten für Menschen mit einer Behinderung Reisekosten Unterhalt Sprachliche Unterstützung

Teilnehmende Länder Programmländer: Partnerländer: 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die EJR Mazedonien, die Schweiz und die Türkei Partnerländer: Aus der EU-Nachbarschaftspolitik (die Östliche Partnerschaft, der Westbalkan, die Union für den Mittelmeerraum und die Russische Föderation) Jegliche anderen Partnerländer: Nur für gewisse Aktionen des Programms

Bewertungskriterien Relevanz Qualität Wirkung und Verbreitung Für die Prioritäten des Programms Für die Ziele der Organisation Qualität Management, Vorbereitung, Maßnahme usw. Wirkung und Verbreitung Welches Ergebnis liefert das Projekt? Wie nachhaltig ist die Aktion?

Was ist schlussendlich neu? Mehrere Projekte in einem Antrag – 1 Antrag für alle Mobilitätsmaßnahmen Antragsfristen: 17. März 2014 für Leitaktion 1 und 30. April 2014 für Leitaktion 2 Online Antragstellung mit einmaliger Registrierung in URF: http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/home.html

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Anregungen? Projektideen?

Kontakt In der DG 1 Nationalagentur für alle Bereiche: JUGENDBÜRO DER DG V.o.G. Hütte 79 / 16 Tel.: +32 (0) 87 / 56 09 79 http://www.jugendbuero.be Kontakt: erasmusplus@jugendbuero.be