D i e P a r t e i d e s M i t t e l s t a n d s. Wie leitet man eine Versammlung? Seminar vom 2. Februar 2006 Kantonsrat Claudio Zanetti, Sekretär der.

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D i e P a r t e i d e s M i t t e l s t a n d s

Wie leitet man eine Versammlung? Seminar vom 2. Februar 2006 Kantonsrat Claudio Zanetti, Sekretär der SVP des Kantons Zürich

Klare Führung Wer den Vorsitz innehat, ist Chef und damit verantwortlich für den speditiven Verlauf und die Ergebnisse der Versammlung. Es muss klar sein, wer Chef ist. Es muss spürbar sein, dass der Chef ein Ziel verfolgt.

Eröffnung der Versammlung Formelles zur Einberufung der Versammlung Ziel der Versammlung / ev. Standort- bestimmung: Wo stehen wir, wo wollen wir hin? Genehmigung, Änderung oder Erweiterung der Traktandenliste Wahl der Stimmenzähler (Wer ist stimmberechtigt?)

Beratung und Abstimmung Abgestimmt wird über Anträge. Über einen Antrag braucht nur dann abge- stimmt zu werden, wenn ein entsprechender Gegenantrag dies verlangt. Ein Antrag ist dann angenommen, wenn er die erforderliche Zahl der Stimmen erreicht.

Gerechtigkeit bei der Worterteilung Der Versammlungsleiter muss bei der Worterteilung Gerechtigkeit walten lassen. Die Votanten sind in der Reihenfolge zu berücksichtigen, in der sie sich zu Wort gemeldet haben. Die Voten sollten vom Versammlungsleiter nicht kommentiert werden, es sei denn sie enthalten offensichtliche Falschaussagen.

Sofort abgestimmt wird über Ordnungsanträge auf... Beendigung der Diskussion Beschränkung der Redezeit Unterbruch der Verhandlung Aufhebung der Versammlung Verschiebung eines Traktandums

Erst nach der Diskussion wird abgestimmt über Ordnungsanträge, welche die Bereinigung und die Schluss- abstimmung über eine Vorlage überflüssig machen.... die eine geheime Abstimmung verlangen.... die eine Abstimmung unter Namensaufruf verlangen (in Parlamenten).

Gehörige Ankündigung nötig Eine Versammlung kann nur gültig verhandeln und beschliessen über Traktanden, die gehörig angekündigt wurden. (Art 67, Abs. 3 ZGB) Eine abweichende statutarische Regelung ist zulässig.

Rückweisung von Anträgen Das Recht, Anträge zurückzuweisen, leitet sich aus dem Grundsatz ab, dass den Stimm- berechtigten keine Anträge unterbreitet werden sollen, die zu einem unzulässigen Beschluss führen können. Bei der Rückweisung von Anträgen ist Zurückhaltung geboten, da dies ein schwer- wiegender Eingriff in die Rechte der Versammlungsteilnehmer darstellt.

Haupt- und Nebenanträge Zuerst ist über Änderungs- und Unteranträge abzustimmen. Der aus dieser Bereinigung als siegreich hervorgehende Antrag ist dem Hauptantrag gegenüberzustellen. Die Grundsatzfrage kommt zuletzt.

Haupt- und Nebenanträge Hauptantrag Nebenanträge Ergänzungsantrag

Klarheit bezüglich der Abstimmung Den Versammlungsteilnehmern muss klar sein, worüber genau abgestimmt wird. Vor der Abstimmung ist der Wortlaut des zur Debatte stehenden Antrags darum zu wiederholen.

Stichentscheid des Präsidenten Bei offener Abstimmung stimmt der Präsident nicht mit. Bei Stimmengleichheit ist er verpflichtet, den Stichentscheid zu fällen. Bei geheimer Abstimmung kann er mit- stimmen, dafür entfällt sein Recht, allenfalls den Stichentscheid zu fällen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag dann als nicht angenommen.

Initiative und Gegenvorschlag Doppeltes Ja oder doppeltes Nein: Bei der Abstimmung über Initiative und Gegenvorschlag ist die Möglichkeit zu geben, beides abzulehnen oder beides anzunehmen. Falls beides in separaten Abstimmungen angenommen wird, kommt es zur Stichfrage. Die direkte Gegenüberstellung ist möglich, falls es die Statuten zulassen.

Besten Dank für die Aufmerksamkeit