Selbstcheck Zulassung Master Wirtschaftsrecht – LL.M.
Welches Vorstudium haben Sie? Zulassung zum LL.M. Welches Vorstudium haben Sie? (vergleichbarer) wirtschaftswissen-schaftlicher Studiengang LL.B. 1. Juristisches Staatsexamen Keines von den drei Studiengängen
Zulassung zum LL.M. Vorstudium mit 180 ECTS Vorstudium mit 210 ECTS abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS noch nicht abgeschlossenes Studium mit insgesamt 180 ECTS noch nicht abgeschlossenes Studium mit insgesamt 210 ECTS vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Vorstudium mit 180 ECTS Vorstudium mit 210 ECTS abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS noch nicht abgeschlossenes Studium mit insgesamt 180 ECTS noch nicht abgeschlossenes Studium mit insgesamt 210 ECTS vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. abgelegtes 1. Juristisches Staatsexamen noch nicht abgelegtes 1. Juristische Staatsexamen vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden keine 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden keine 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein noch nicht abgeschlossenes Studium. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden keine 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden vorherige Seite
Zulassung zum LL.M. vorläufige Zulassung mit Auflage Abschluss bis Frist nachweisen Bei einem Vorstudium mit 180 ECTS gilt zusätzlich: Nachholung fehlender 30 ECTS Startseite
Sie erfüllen leider nicht die Voraussetzungen und es erfolgt eine: Zulassung zum LL.M. Sie erfüllen leider nicht die Voraussetzungen und es erfolgt eine: Ablehnung Startseite
Zulassung Zulassung zum LL.M. Sie erfüllen alle Voraussetzungen und es erfolgt eine: Zulassung Bei einem Vorstudium mit 180 ECTS gilt zusätzlich: Nachholung fehlender 30 ECTS Startseite
Zulassung zum LL.M. Sie haben ein abgeschlossenes Studium mit 180 ECTS. Es müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein: mindestens 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden keine 30 ECTS Rechtskenntnisse vorhanden vorherige Seite
Bei einem Vorstudium mit 180 ECTS gilt zusätzlich: Zulassung zum LL.M. Zulassung mit Auflage Bei einem Vorstudium mit 180 ECTS gilt zusätzlich: Nachholung fehlender 30 ECTS Startseite